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Überregional Ablehnung der Erwerbsminderungsrente

Überregional Ablehnung der Erwerbsminderungsrente
Unsere Freundin 54 J. bekam von der Reha den Vorschlag die Erwerbsminderungsrente wegen ( Hirnschlag ) zubeantragen.
Sie bekam schon von der Pflegeversicherung die Stufe 2 gewilligt.
Laut der Rentenversicherung Rheinland Pfalz würden ihr 6 Monate fehlen zur Erteilung dazu?
Wer kann uns diesbezüglich Ratschläge erteilen, wie man das beschleunigen könnte.
Eine Weiterbeschäftigung bis dahin ist gesundheitlich nicht möglich.

Danke im Voraus.
Eilends zum VdK. Die kennen sich aus.
******171 Mann
587 Beiträge
Hallo,
es ist gut, dass Ihr eure Bekannte in dieser schweren Zeit unterstützt.
Aber nach meiner Meinung solltet ihr eine Fachberatung mit ihr anstreben.
Zum Beispiel Rechtsanwälte oder Sozialverband.
Meistens ist das Geld sehr gut ausgegeben.
Wünsche ihr eine gute Besserung.

VG Tim
****ely Frau
1.734 Beiträge
Ich verstehe nicht, warum 6 Monate fehlen sollten. Erwerbsminderungsrente wird doch auch jüngeren Menschen gewährt, wenn sie nicht mehr arbeiten können?
Ich meine, da müsste doch dann ohne Berechnung der Monate in denen eingezahlt wurde, gewährt werden, oder nicht?
**********ygirl Frau
1.059 Beiträge
Ich kann das nicht verstehen warum auf jedenfall einspruch klagen. Ich bin 49 und habe ne erwerbsunfähigkeitsrente für 2 Jahre bekommen und ich hatte eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Pflegestufe wird noch geprüft.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Auch für die Erwerbsminderungsrente ist eine Mindestversicherungsdauer erforderlich. Man muss innerhalb der letzten 5 Jahre für dem rentenauslösenden Ereignis mit 36 Monate mit Beitragszeiten (bzw. gleichgestellten Zeiten, also z.B. Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung) vorweisen können.

Da hilft genaue Überprüfung der eigenen Unterlagen und der mitgeteilten Rentenverläufe. Evtl. finden sich die fehlenden Monate.

Ansonsten bleibt nur die vage Hoffnung, im gerichtlichen Verfahren einen Vergleich zu erreichen.

Die Alternative, noch ein paar Monate zu arbeiten, stellt sich ja in der Regel nicht ...

Gerne CM
********nder Paar
55.856 Beiträge
Das mit der Ablehnung kennen wir nur zu gut.

Wenn die eine Ablehnung machen, ist das schon Ersparnis für diese Gesellschaft *motz*

Unbedingt einen Sozialverband damit konsultieren. Bei uns (mir m) hat es der VdK gemacht.
Für einen sehr geringen Zusatzbeitrag zum Jahresbeitrag, haben die sich der Sache komplett angenommen.
Das Verfahren lief 3 Jahre (wurde zwischendurch auch dann mal wieder abgelehnt) bis es dann mit Erfolg durch kam. Bin mit dem VdK vollkommen zufrieden.

@*********el76 bei uns in der Gruppe Schlaganfall werden solche Themen auch schon mal angesprochen. *fuchs*
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@**********ygirl

Es gibt zwei Andpru hsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente:

1. Erwernsminderung. Da macht es oft Sinn, gegen den Bescheid zu klagen und auf ein positives Gutachten zu hoffen.
2. Mindestverdicherungszeit. Die kann man schlecht nachholen, weil man ja gerade nicht arbeiten kann. Und wenn man es trotzdem tut, streitet man sich hinterher mit der Rentenversicherung darüber, ob überhaupt Erwerbsminderung vorliegt, weil man ja arbeiten konnte .....
*****_84 Mann
209 Beiträge
@****z35 hat es schon geschrieben, wo ich gerade gesucht habe^^

Das habe ich bei der RV gefunden ( Ich glaube da fehlen irgendwo die 6 Monate)

Weitere Voraussetzungen:

- Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)

- Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@********nder

Ich rate niemandem davon ab, sein Glück in so einem Fall zu versuchen, egsl ob allein, mit Hilfe eines Sozialverbandes oder eines Anwalts. Aber Beiteagszeiten lassen sich in der Regel nicht aus dem Hut zaubern ....
********rt42 Paar
907 Beiträge
Zitat von ****ely:
Ich verstehe nicht, warum 6 Monate fehlen sollten. Erwerbsminderungsrente wird doch auch jüngeren Menschen gewährt, wenn sie nicht mehr arbeiten können?
Ich meine, da müsste doch dann ohne Berechnung der Monate in denen eingezahlt wurde, gewährt werden, oder nicht?

Das ist so nicht richtig, man brauch eine gewisse anrechnungszeit und bei jüngeren wird diese nur gewährt wenn es zu 100% auszuschließen ist dass sie je wieder arbeiten können
********rt42 Paar
907 Beiträge
Zitat von *********el76:
Ablehnung der Erwerbsminderungsrente
Unsere Freundin 54 J. bekam von der Reha den Vorschlag die Erwerbsminderungsrente wegen ( Hirnschlag ) zubeantragen.
Sie bekam schon von der Pflegeversicherung die Stufe 2 gewilligt.
Laut der Rentenversicherung Rheinland Pfalz würden ihr 6 Monate fehlen zur Erteilung dazu?
Wer kann uns diesbezüglich Ratschläge erteilen, wie man das beschleunigen könnte.
Eine Weiterbeschäftigung bis dahin ist gesundheitlich nicht möglich.

Danke im Voraus.

Diese Ablehnung erfolgt immer . Entweder Anwalt für Sozialrecht oder Vdk
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@*********el76

Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass kein Rentenanspruch besteht und Eure Bekannte bis zum erreichen der Regelaltersgrenze warten muss.

Bis dahin bleiben ihr nur die eigenen Ersparnisse und das Vermögen, ggfs. Unterhaltsansprüche gegen Ehepartner und Kinder, oder notfalls Sozialleistungen (Grundsicherung oder das neue Bürgergeld). Das ist nicht sehr befriedigend, aber wahrscheinlich nicht zu ändern.

Gerne auch CM
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@********rt42

Das ist - gelinde gesagt - Blödsinn.
*****osa Mann
502 Beiträge
Wenn man Krankengeld erhält, zahlt doch die Krankenkasse die Rentenbeiträge weiter, oder ist die Freundin schon ausgesteuert? Wenn sie also noch 6 Monate Krankengeld beziehen kann, sollte sie spätestens berechtigt sein. Oder haben die Rentenversicherungsträger irgendwelche Tricks das nicht anzuerkennen?
********raum Paar
11.487 Beiträge
Da man gegebenenfalls fehlende Zeiten auch "Nachzahlen" kann, was sich bei einem längeren Zeitraum der zu erwartenden Erwerbsminderungsrentenzeit rechnen könnte, ist der VDK und/oder auch die Rentenberatungsstelle bei den Gemeinden/Landratsämtern hilfreich.

Bei letzteren kann man die erworbenen Zeiten noch einmal genau überprüfen lassen.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Vdk!!! Schnellstens!!! Die Rentenversicherung lehnt gerne die ersten Anträge ab um nicht zahlen zu müssen. Dranbleiben! Nix gefallen lassen! Widerspruchsfristen bei Ablehnungsbescheiden beachten!!!
**********otion Frau
77 Beiträge
Ich würde mit als erstes die Angaben prüfen, ob tatsächlich Fehlzeiten vorliegen. Oft ist es tatsächlich so, dass Angaben nicht vollständig eingetragen sind.
Mittlerweile ist zudem auch bekannt, dass grundsätzlich erstmal abgelehnt wird, daher immer Widerspruch einlegen, da in vielen Fällen die Ablehnung ungültig ist.

Auch würde ich mir Unterstützung holen, sei es durch einen Verein oder einen Anwalt, denn allein die Überprüfung der Versicherungszeiten ist nicht immer so einfach, je nachdem, was man für einen Lebenslauf hat(te).

Ich drück euch fest die Daumen, dass alles zu euren Gunsten klappen wird. *vielglueck*
*******ions Paar
65 Beiträge
1. Termin bei der RentenBeratung und Antrag auf Kontenklärung stellen

2. gibt es bereits eine sozialmedizinsche leistungsbeurteilung
(Mindestens 3-6 oder unter 3 Std. Lesitungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt)

3. zu den Versicherungsteuern wurde ja schon was gesagt (allgemeine + besondere Wartezeit)

Wenn der Rentenverlauf Lücken hat, lässt sich das anhand der Kontenklärung aufdecken. Die Nachweispflicht liegt jedoch beim Versicherten.
*******ions Paar
65 Beiträge
Zitat von ****e19:
Vdk!!! Schnellstens!!! Die Rentenversicherung lehnt gerne die ersten Anträge ab um nicht zahlen zu müssen. Dranbleiben! Nix gefallen lassen! Widerspruchsfristen bei Ablehnungsbescheiden beachten!!!

Das ist natürlich Quatsch. Auch die DRV hat keine Lust auf rechtliche Verfahren.
Ich kenne bislang kaum einen Fall in welchem grundlos abgelehnt wurde.
Der Hauptstreitpunkt ist meist die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Ist nicht Quatsch. Ich hab mich mit Personen aus meinem Freundeskreis (EU-Rentner) ausgetauscht, denen es so ergangen ist. VdK berichtet auch immer wieder darüber in seiner Mitgliedszeitschrift. Ist realer Fakt @*******ions. Gerade bei Erwerbsminderungsrente. Ich bekomme auch EU-Rente.
Beim Versorgungsamt geht es ähnlich zu, wenn es um die Berechnung und Genehmigung des GdB geht. Bin deshalb mit dem VdK vor das Sozialgericht gezogen.
Ich hatte alle medizinischen Atteste vorgelegt, die aktuell und vollständig waren. Sie wollten die Atteste nicht anerkennen. Letztendlich mussten sie und ich bekam doch meinen Schwerbehindertenausweis. Das war ein langer Weg.
*******Sub Mann
11 Beiträge
Ich bin selber EM-Rentner.

Bei mir war das schon in der Ausbildung, dass ich Rentner wurde.

Zur Erklärung:
Ich bin Rollstuhlfahrer und durch das lange sitzen, vorher nicht so lange, entwickelten sich Druckstellen an einem gewissen Körperteil. Bei mir ging das sehr schnell mit der Bewilligung der Rente. Ich soll nach Arztangaben zum Beispiel keine 4 Stunden durchend sitzen auf Dauer. Sprich kein Arbeitgeber wollte mich nehmen. AA sagte können wir nicht gebrauchen also gehen se zur Rentenkasse. Und schwupps war ich Rentner wegen voller Erwerbsminderung.

Ich würde an deiner Stelle ganz schnell zum MDK gehen und eine Begutachtung einfordern die prüft entweder auf Aktenlage oder durch persönliche Begutachtung ob die Voraussetzungen gegeben sind für eine (zeitweilige) EM-Rente. Mit dem Gutachten dann zur DRV gehen.
*********icher Mann
817 Beiträge
mit Hilfe eines Minijobs, der ja auch rentenversicherungspflichtig ist, kann man die Monate voll bekommen, wir mussten für einen Kollegen rückwirkend die RV für einen Minijob nachzahlen, dadurch wurde er aber rentenberechtigt
******ton Mann
223 Beiträge
Ich kenne dies auch.
Durch eine OP und ja schwere Erkrankung die zwar geheilt ist wurde mir dies auch empfohlen.
Über den VDK ging ich bis zur letzten Instanz und hab endgültig verloren.

Begründung war ich kann täglich nicht mehr wie 2 Stunden arbeiten, doch bin zu 100 % Erwerbsfähig.

Es wird leider zwischen Arbeits und Erwerbsfähig unterschieden mittlerweile.
Deshalb ist es nicht mehr so einfach eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu bekommen.
******ia1 Frau
53 Beiträge
Und alles nur weil die Renten zu früh beantragt werden.. erst prüfen lassen!
Sobald ein Antrag gestellt wurde ist man bei den anderen Behörden raus und es bleibt nur der Gang zum Sozialamt.
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