Hallo,
habe das Thema gerade durchgemacht.
Kaminöfen in Wohnräumen müssen z.Z. die BImSchV ( Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Stufe 2 erfüllen. Diese Verordnung wird aus dem Kopf heraus 2024 geändert und dann gelten neue Anforderungen.
Die Brandschutzabstände zu brennbaren Materialien stehen auf dem Typenschild.
Unbedingt vor der Anschaffung mit dem Schornsteinfeger reden, manchmal haben die unerwartete Forderungen so z.B. dass bei mir die Steckdose hinter dem Ofen weg musste weil sie eben brennbar ist....
Aber auch ganz allgemein sinnvoll denn er muss den Betrieb freigeben, und vorher fragen macht sich gut. Und in der Regel kann man mit denen auch reden.
Ofen in einer gewerblich genutzten Werkstatt haben wir auch, aber hier keinerlei Anforderungen, der stammt aus den 70er Jahren und erfüllt vermutlich keinerlei Normen....bzw. sie sind nicht auf dem Typenschild angegeben. Ist aber freigegeben.
Viele Grüße und gutes Gelingen