„1. Das ganze muss baurechtlich zulässig sein, also in dem Bebauungsplan passen oder, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sich einfügen.
2. Das Gebäude muss baurechtlich für die Nutzung geeignet sein bzw. entsprechend umgebaut werden. Vorgaben finden sich in der Bauordnung und entsprechenden Sonderbauordnungen.
3. Das ganze muss gewerberechtlich zulässig sein. (Info beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft ....)
4. Die Qualifikation der Betreiberin muss gegeben sein. (Jugendamt)
5. Kann eine derartige Nutzung eine Beeinträchtigung der anderen Mieter mit sich bringen, so dass diese einen Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung bzw. Rückgängigmachung haben können, der durch Mietminderung durchgesetzt werden kann.
In einem normalen Mehrfamilienhaus sprechen wir in der Regel, wie schon oben
mal erwähnt nicht von einem Hort.
Ich geh davon aus das eine Tagesmutter dort betreuen möchte.
Da ich selber Tagesmutter bin,
kann ich dir sagen, das zumindest hier lediglich, das Jugendamt prüft ob die Wohnung geeignet ist.
Eine Nutzungsänderung ist nur nötig wenn man eine Großtagespflege eröffnen möchte. Heißt man betreut zu zweit 9 Kinder.
Aber was ich ehrlich gesagt nicht verstehe wo das Problem liegt?
Die Kinder werden gebracht, betreut und wieder abgeholt. Nachts und am Wochenende ist es ruhig da keine Kids da sind, anders als wenn z.b. eine Familie einziehen würde.
Was sind deine Bedenken?