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Plz 55411 , wer kennt sich aus ?

**DE Paar
2.570 Beiträge
Themenersteller 
Plz 55411 , wer kennt sich aus ?
Die Schwiegertochter unseres Vermieters möcht bei uns , Mehrfamilienhaus , einen Kinderhort aufmachen ! Die Mieter sind dagegen ! Es gibt im Haus ein Eiskaffee und das Gesundheitsamt hat schon seineBedenken angemeldet !
Welche Vorschriften gibt es dazu ?
********ther Paar
168 Beiträge
Traurig, wenn Kinder als Störfaktor betrachtet werden. Am besten ausziehen und Platz für die Kinder machen.
*******gedy Frau
1.370 Beiträge
Was für Bedenken hat denn das Gesundheitsamt? Ich verstehe den Zusammenhang nicht
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Wenn das Gesundheitamt Bedenken hat, wird das eher nichts.

Ansonsten ist die Frage, ob die geplante Nutzung baurechtlich zulässig ist (Baugenehmigung, Nutzungsänderung?, Bebauungsplan?). Hier hilft das Bauamt

Mietrechtlich kann ein Grund für eine Mietminderung wegen Lärm gegeben sein.

Gerne auch CM.
Zitat von ********ther:
Traurig, wenn Kinder als Störfaktor betrachtet werden. Am besten ausziehen und Platz für die Kinder machen.

Selbstgerechte Kommentare bringen hier niemanden weiter. Schämen, setzen!
Oder das Gesundheitsamt hat wegen dem Betrieb der Eisdiele Bedenken?

Das hat aber nichts mit einer späteren Nutzung als Hort zu tun.

Auch, ob es sich um Verwandtschaft von Eigentümer handelt, ist mMn nicht relevant

Auf jeden Fall scheint die Immobilie aber ja in einem Gebiet zu liegen, wo Gewerbe erlaubt ist und im Haus ist eine gewerbliche Nutzung ja schon etabliert.
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Verstehe ich das richtig, dass in einer Wohnung eines Mehrparteienhauses Kinder betreut werden sollen?

So etwas geht nur im Rahmen einer Betätigung als Tagesmutter.

Davon merken die übrigen Mietparteien in aller Regel wenig und werden auch kaum beeinträchtigt.

Meist geht es dabei um Unterstützung berufstätiger Mütter während deren Arbeitszeit und um Kinder im Alter von null bis drei Jahren - weil das nun mal nicht jede Kindertagesstätte in erreichbarer Nähe leistet und/oder deren Plätze sehr knapp sind.

Dabei redet in aller Regel das örtliche Jugendamt mit, die Wohnung und deren Zugang müssen einer Menge Regularien entsprechen. Und natürlich muss die Tagesmutter entsprechend qualifiziert sein.

Keine Idee habe ich, was das mit dem Eiscafé zu tun hat?!

Das ist alles was mir aufgrund des Eröffnungsposts dazu einfällt.
**DE Paar
2.570 Beiträge
Themenersteller 
Wir haben gemeinsam 7 Kinder ! Was soll der Blöde, das wir ausziehen sollen ? Gehts noch ?
Hier geht es um Privatsphäre und massive Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht !
*******gedy Frau
1.370 Beiträge
Ruhe ist kein doch Persönlichkeitsrecht

Back einen Kuchen und heiß die kleinen Racker willkommen *zwinker*
Zumal Kinderlärm laut Bundes-Emissions-Gesetz nicht zwingend Lärm ist
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Ich wüsste jenseits der Aufregung und gegenseitigen Bewertungen *frieden* immer noch gerne, um welche Rahmenbedingungen es denn nun genau geht.
**DE Paar
2.570 Beiträge
Themenersteller 
Ein Eissalon , Hygienebestimmungen ! Bauamz , Auflagen Ordnungsamt , usw !
Manche Kommen sind unterirdisch , da die Betreffenden Personen nicht die Gegebenheiten kennen !
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Was hat der Eissalon ganz genau mit den Kindern zu tun?

Und welche offizielle Form hat die Kinderbetreuung wo genau im Haus?
****z35 Mann
1.428 Beiträge
1. Das ganze muss baurechtlich zulässig sein, also in dem Bebauungsplan passen oder, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sich einfügen.
2. Das Gebäude muss baurechtlich für die Nutzung geeignet sein bzw. entsprechend umgebaut werden. Vorgaben finden sich in der Bauordnung und entsprechenden Sonderbauordnungen.
3. Das ganze muss gewerberechtlich zulässig sein. (Info beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft ....)
4. Die Qualifikation der Betreiberin muss gegeben sein. (Jugendamt)
5. Kann eine derartige Nutzung eine Beeinträchtigung der anderen Mieter mit sich bringen, so dass diese einen Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung bzw. Rückgängigmachung haben können, der durch Mietminderung durchgesetzt werden kann.
*********elia Frau
736 Beiträge
Zitat von **DE:
Manche Kommen sind unterirdisch , da die Betreffenden Personen nicht die Gegebenheiten kennen !

Ihr solltet dann aber evtl mehr preis geben und auch Fragen beantworten.

Zitat von **DE:
Ein Eissalon , Hygienebestimmungen ! Bauamz , Auflagen Ordnungsamt , usw !

Was das zu bedeuten hat und mit der Kinderbetreuuung zu tun hat...Keine Ahnung. Es würde vielleicht helfen etwas ausführlicher zu antworten und nicht nur mit einzelnen Worten. Nicht jeder hat soviel Fantasie, dass er jetzt weiß, was dies nun genau zu bedeuten hat.

Zu der Kinderbetreuung. Wenn es von offizieller Stelle genehmigt wird und der Vermieter es erlaubt, werdet ihr als Mieter wenig Chancen haben. Kinderlähmung muss ja geduldet werden. Auch "Durchgangsverkehr" durch Eltern. Es könnte ja auch ein Nachbar täglich mehrere Besucher bekommen. Wäre nichts anderes. Könnte man auch nichts machen.
Aber was das mit der Eisdiele zu tun hat,erschließt sich mir mit den einzelnen Worten noch immer nicht... das ist ja ne ganz andere Baustelle. Die hat übrigens auch täglich viele Besucher...Oder stört die auch?
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Was behördlicherseit genehmigt wird und vom Vermieter umgesetzt wird, ist nicht automatisch auch mietrechtlich gegenüber den anderen Miwtern zulässig. Das gelten andere Regelungen und die Vereinbarungen im Mietvertrag.
Deshalb ja die Frage nach dem Eiscafe. Bzw. die Frage, wo im Haus der Hort angesiedelt werden soll. In einer bisherigen Wohnung: wird schwierig für den Eigentümer zu verwirklichen.

In bisher bereits gewerblich genutzten Räumen? Da sieht es wesentlich besser aus.


Aber da von den TEs nichts Brauchbares kommt ... *bye*
*********elia Frau
736 Beiträge
@****z35

Sicher. Aber, ob jetzt eine Eisdiele oder Kinderbetreuung....beides ist gewerblich, beides ist mit vielen Menschen verbunden und dementsprechend auch u.a. mit Lärm und vielen wechselnden Personen.
Für mich erstmal kein Unterschied.
Und für mehr oder um Unterschiede oder was die Eisdiele mit der Kinderbetreuung zu tun hat, bräuchte man mehr Details, um da annähernd irgendwelche Aussage darüber treffen zu können.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@*********elia

*ja*, das Problem ist aber, dass dann der Thread schnell in konkrete Rechtsberatung abdriftet, die hier ja nicht erlaubt ist ...

Dafür gibts dann die CM
Zitat von ****z35:
@*********elia

*ja*, das Problem ist aber, dass dann der Thread schnell in konkrete Rechtsberatung abdriftet, die hier ja nicht erlaubt ist ...

Dafür gibts dann die CM

Bisher hat hier niemand beraten.
*********lich Frau
2.266 Beiträge
Es wäre ja auch schön, zu wissen, ob es um einen Kinderhort geht oder doch nur um eine Betätigung als Tagesmutter.

Und Hygiene her oder hin, so lange die Kinder nicht gewerblich im laufenden Eiscafébetrieb betreut werden, hat das rein gar nichts miteinander zu tun.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Doch, es hat. Weil z.B. der Abwasserkanalanschluss für beide Nutzungen gleichzeitig nicht ausreicht. Oder insgesamt durch die mehrfache Nutzung doch irgendwelche Grenzwerte überschritten werden ... oder ....
***21 Paar
425 Beiträge
Ist es evt. So dass die Eisdiele aus hygienemängeln schließen muss, und das gewerbliche Objekt zum Hort umfunktioniert werden soll?
**********cht74 Frau
90 Beiträge
Zitat von ****z35:
1. Das ganze muss baurechtlich zulässig sein, also in dem Bebauungsplan passen oder, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sich einfügen.
2. Das Gebäude muss baurechtlich für die Nutzung geeignet sein bzw. entsprechend umgebaut werden. Vorgaben finden sich in der Bauordnung und entsprechenden Sonderbauordnungen.
3. Das ganze muss gewerberechtlich zulässig sein. (Info beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft ....)
4. Die Qualifikation der Betreiberin muss gegeben sein. (Jugendamt)
5. Kann eine derartige Nutzung eine Beeinträchtigung der anderen Mieter mit sich bringen, so dass diese einen Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung bzw. Rückgängigmachung haben können, der durch Mietminderung durchgesetzt werden kann.


In einem normalen Mehrfamilienhaus sprechen wir in der Regel, wie schon oben
mal erwähnt nicht von einem Hort.
Ich geh davon aus das eine Tagesmutter dort betreuen möchte.
Da ich selber Tagesmutter bin,
kann ich dir sagen, das zumindest hier lediglich, das Jugendamt prüft ob die Wohnung geeignet ist.
Eine Nutzungsänderung ist nur nötig wenn man eine Großtagespflege eröffnen möchte. Heißt man betreut zu zweit 9 Kinder.

Aber was ich ehrlich gesagt nicht verstehe wo das Problem liegt?
Die Kinder werden gebracht, betreut und wieder abgeholt. Nachts und am Wochenende ist es ruhig da keine Kids da sind, anders als wenn z.b. eine Familie einziehen würde.
Was sind deine Bedenken?
**********cht74 Frau
90 Beiträge
Zitat von *********elia:
@****z35

Sicher. Aber, ob jetzt eine Eisdiele oder Kinderbetreuung....beides ist gewerblich, beides ist mit vielen Menschen verbunden und dementsprechend auch u.a. mit Lärm und vielen wechselnden Personen.
Für mich erstmal kein Unterschied.
Und für mehr oder um Unterschiede oder was die Eisdiele mit der Kinderbetreuung zu tun hat, bräuchte man mehr Details, um da annähernd irgendwelche Aussage darüber treffen zu können.


Wie gesagt bei einem "Normalen
Hort" mag das so sein, bei Tagesmüttern nicht das ist kein Gewerbe.
Ein Hort/Kindergarten in einem Mehrfamilienhaus ist sehr sehr unwahrscheinlich.

Wenn man sich nicht mit Kindertagespflege auskennt hat man vielleicht im Vorfeld bedenken.
Reden kann helfen. Statt sofort dagegen anzugehen.
Auf den Punkt gebracht, wenn der Vermieter und das Jugendamt zustimmt und die Räume abnimmt. Kann man es als Mieter kaum verhindern. Mit wäre nicht ein Fall bekannt. Und ich mache es seit 14 Jahren
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