Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2851 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional P-Konto bei Sparkasse

****ra Frau
2.710 Beiträge
Themenersteller 
Der Pfändungsfreibetrag war vor 2 Jahren 1480€. Als der Erlös des Hausverkaufes letzte Woche ankam, wollte ich zuerst die Schulden bei den Freunden bezahlen, die mir während der Arbeitslosigkeit finanziell geholfen haben, musste die Maklercourtage (für den Hausverkauf) noch zahlen.
Das Finanzamt Velbert hatte schon im letzten Jahr einen irrsinnig hohen Wert für das Haus angesetzt und wollte dafür mehr Erbschaftssteuer haben, als im Endeffekt bei dem Hausverkauf nach Abzug aller auf der Immobilie liegenden Belastungen überhaupt raus kam. Gegen diesen Erbschaftssteuerbescheid hatte ich Widerspruch eingelegt. Weil wir ja noch gar nicht wussten ob und für wie viel wir das Haus verkaufen können.
*******mcat Mann
3.672 Beiträge
Zitat von *******o65:
Irgendwo neue Konten, ggf. unter Verschweigen eines existierenden P-Kontos - noch dazu gesperrt -, ist hier eher kontraproduktiv. Das könnte man in so einem Fall durchaus als Versuch werten, Vermögenswerte zu verschleiern oder einer rechtskräftigen Pfändung zu entziehen. Mit den entsprechenden rechtlichen Folgen wäre zu rechnen.

Wenn mir meine Hausbank auf dem P-Konto den Freibetrag sperren würde, wäre ich binnen "Sekunden" bei einer anderen Bank und würde dort mit meinen verblieben Dreieurofuzzich ein neues Konto aufmachen. (Wäre vorher schon anzuraten gewesen).

Halt erstmal kein P-Konto. Was gibts da zu verschweigen ? Ich muss niemandem mitteilen, dass ich ein P-Konto habe. Und welche Vermögenswerte sollte ich hinterziehen ? Sowas ist nur dann fraglich, wenn ich in Insolvenz lebe und davon ist hier keine Rede.

Wie gesagt - es gibt VIELE Kreditinstitute, die schufafreie Konten anbieten - auch rein online.

Im Inland wie sowieso im Ausland. Es ist absolut legal und legitim, sich irgendwo auf der Welt einen kleinen Betrag sicher zu halten, mit dem man "überleben" kann, falls mal so ein GAU passiert.

Und auch das Geld unterm Kopfkissen ist nicht meldepflichtig, es sei denn, es übersteigt den Freibetrag, den man - im jeweiligen Land, in dem sich das Kopfkissen befindet - bar haben darf.

Es ist übrigens auch nicht verboten, in verschiedenen Ländern einen Koffer mit dem Nötigsten (Zahnbürste, Unterhosen, Ersatzhandy Prepaid und so) stehen zu haben und auch noch ein Kopfkissen zu haben *zwinker*

Bitte lasst die Kirche im Dorf.

Die TE hat ganz andere Probleme und selbstverständlich ist fachlicher Rat unbedingt angeraten, um diese "anderen Probleme" zu lösen.

Panikmache hilft hier nicht weiter. Nix dergleichen ist strafbar. Hört auf damit !
****ra Frau
2.710 Beiträge
Themenersteller 
ok, von dem geerbten Geld werde ich nichts mehr sehen.
=>Kann ich die Rechnung für die Maklercourtage meiner Bank vorlegen und diese von dem Erbe bezahlen (ohne den Makler hätten wir ja gar nix)
=>Kann ich mir jetzt ein neues Konto als Gehaltskonto zulegen? Ich muss ja von irgendwas leben! Der Erbbetrag (knapp 40000€) steht noch als Haben auf meinem Kontoauszug
****z35 Mann
1.431 Beiträge
@****ra
Die Bank muss den pfändungsfreien Betrag verfügbar lassen. Wenn Du den allerdings schon ausgeschöpft hast, steht er Dir erst im nächsten Monat wieder zur Verfügung. Dann kannst Du auch über Deine neuen Einnahmen wieder verfügen.
*******geur Mann
21.807 Beiträge
Gruppen-Mod 
Du kannst deiner Bank vorlegen, was du willst.
Die DARF überhaupt nichts machen.

Du darfst ein weiteres Konto BEANTRAGEN, ob du eins bekommst, wird sich dann zeigen.

Die Frage nach einer laufenden Privatinsolvenz greift auch bei deinem Vorhaben, Freunden geliehene Geld separat zurückzuzahlen.
Wenn du in Insolvenz bist, darfst du das juristisch gesehen nicht.

Ein Widerspruch gegen einen Steuerbescheid befreit dich in der Regel nicht von der Steuerzahlung.
Sollte das Finanzamt dein Konto wegen Nichtzahlung der geforderten Erbschaftssteuer gepfändet haben, hast du kaum eine Möglichkeit, das Konto über den nichtpfändbaren Betrag hinaus freizubekommen.
*********elia Frau
737 Beiträge
Zum einem ist dann wichtig zu wissen, was beim Widerspruch raus gekommen ist und hast du auch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt? Solange der nicht gestellt und genehmigt ist, musst du das Geld trotzdem zahlen, auch wenn du Widerspruch eingelegt hast. Wenn dem Widerspruch statt gegeben würde, würde das Geld ja erstattet werden. Wenn er nicht gestellt wurde, dürfen sie dich auch pfänden und sind im recht.
Zahlen kannst du nur innerhalb des Pfändungsfreibetrags. Das darüber bleibt stehen. Die gepfändete Forderung hat Vorrang. Ich würde aber gleich zahlen, denn beim Finanzamt fallen jeden Monat Säumniszuschläge an. Und die Bank lässt es erstmal stehen (mindestens einen Monat) bis sie es "auskehrt". Du musst also aktiv werden.
****ra Frau
2.710 Beiträge
Themenersteller 
Hallo!
Leider kann ich Dir nicht direkt schreiben, da ich nicht in Dein Suchschema passe.
Ich bin in den letzten Jahren schneller den Jobs hinterher umgezogen, als die Post mit dem Nachsendeanträgen hinterher kam. Da kann sicherlich auch Post "verschütt gegangen" sein
*****_84 Mann
209 Beiträge
@****ra

Bei Kontopfändung:

Wichtig wäre erstmal zu klären, wer gepfändet hat, das bekommst du durch die zuständige Bank heraus. Dann musst du dich mit der Behörde/Gläubiger in verbindung setzen. Am besten eine Ratenzahlung ausmachen. Jede Behörde/ Gläubiger hat auch nichts dagegen einzuwenden.

Dannach dauert es leider 2-4 Wochen bis du wieder über dein Konto hand hast. Je nach Bank. Sparkasse trödelt gerne in dieser sache. Du kannst aber die Vereinbarung mit dem Gläubiger am besten schriftlich bei der Bank einreichen, dannach wird dein Konto wieder freigegeben innerhalb von Minuten. Das kann der Gläubiger auch der Bank faxen. Muss halt abgesprochen werden

Dieses verfahren kenn ich, war auch schon mehrmals in dieser Zwickmühle.
--------------------------
Dann würde ich dir Raten das P-konto aufzulösen und in ein normales Girokonto umzuwandeln. Dann kannst du das ganze Guthaben abheben. Bzw. das Konto auflösen und bei deiner neuen Stadt ein neues Konto eröffnen, evtl. wieder als P-konto. Du willst ja bestimmt an dein Guthaben komplett ran kommen. Das geht natürlich erst, wenn das Konto keine Pfändung drauf hat.
--------------------------
Sollte keine Pfändung auf dem Konto sein, hast du den Freibetrag bestimmt erreicht und kannst das P-Konto einfach umwandeln in ein normales Girokonto und somit über den ganzen Betrag verfügen.

Die Bank gibt monatlich den Freibetrag und Schöpft den Rest ab und gibt dir erst wieder zum 1. den nächsten Freibetrag.
---------------------------
Der genannte Freibetrag von 1480€ vor 2 Jahren stimmt leider nicht. Vor 2022 war der Freibetrag schon immer bei 1189,..€, (zumindest als Single). Solltest du Kinder im Haushalt haben, erhöht sich dieser Freibetrag
--------------------------
Zu dem Thema Erbschaftssteuer. Ja das Finanzamt schäzt ganz gerne. Auch die Umsatzsteuer.
Aber leider bist du gezwungen den Betrag erstmal vor zustrecken. Dannach würde ich mir das nochmal richtig ausrechnen lassen, was wirklich dabei rum gekommen ist, dann bekommste auch wieder Geld zurück.
Ich finde den Rat von @******ool ehrlich gesagt am Besten.

Ich mag niemanden nehmen, dass er/sie hier sich nicht auskennt. Jedoch kann sich aus deinen Unterlagen der Fall ergeben, dass eben genau ein Detail immens wichtig ist, welches Du nicht erkennst und von dem also auch hier niemand weiss.

Bei einer Forderung von rd. 40.000 durch das Land NRW wäre ich schon recht vorsichtig, irgendwas zu machen, was hinterher echt zu grossen Problemen führen kann.

Recht haben (moralisch) und Recht bekommen (aufgrund von Gesetzen) sind zweierlei. Die kleinen Kniffe von Fachleuten hier kennt niemand, ausser vielleicht ein Fachanwalt oder eine andere geeignete Stelle.

Du brauchst meines Erachtens jemanden, der Dich da durchführt.

Schuldnerberatung, RA oder meinethalben auch der Erlasser des Bescheides selbst könnten Dir Auskunft erteilen. Letztere sind im Thema, Du nicht.

Ich bin mir nicht sicher, ob so Kungeleien mit dem P-Konto sinnvoll sind. Hätte ich einen Klagewege zu bestreiten, dann fände ich die Aussagekraft von jemanden, der nicht seriös auftritt, schon "eigenartig". Aber ich bin natürlich kein Richter.

Meines Erachtens ist das natürlich bedauerlich, dass Du etwas geerbt hast, was nix wert ist. Dreh- und Angelpunkt wäre für mich die Klärung, was ist das also wert (Klärung mit Wertgutachten) und ist der Bescheid demzufolge richtig? Ich rate aber nur.

Ehrlich gesagt verstehe ich den Punkt mit dem P-Konto nicht. Wenn Du als evtl. Sogar schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, dann hast Du zum einen Gläubiger, die befriedigt werden wollen und auf der anderenSeite das Land, das auch was fordert.

Die Frage ist für mich also auch, wessen Ansprüche zuerst "befriedigt" werden müssen? Das wäre also auch ein "Knackpunkt", wo nur ein Fachmensch Antworten geben kann (Erbrecht, Bgb, sonstiges Schuldnerrecht, Zivilprozessordnung, Steuerrecht fallen mir da so als Erstes ein, muss aber auch nicht Recht haben)

Aktuell hab ich eher den Eindruck, du reitest Dich da in etwas rein, was hinterher aufgrund fehlendem Fachwissens ungeheure Dynamiken entwickeln kann und Dir Stress, Nerven und Drama bereitet.

Ich weiss nicht, ich steck nicht in Dir drin und vielleicht regelst Du das ja auch prima allein.

Mir wäre das zu komplex.
*********elia Frau
737 Beiträge
@*****use

Zitat von *****use:
Ehrlich gesagt verstehe ich den Punkt mit dem P-Konto nicht. Wenn Du als evtl. Sogar schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast,

Nur mal so nebenbei...man kann auch ein P-Konto ohne eidesstattliche Versicherung und ohne totale Überschuldung haben. Jeder kann ein P-Konto haben, wenn er will. Ohne Pfändung ist es genau wie ein ganz normales Girokonto. Man hat eben nur "vorgesorgt" falls mal was sein sollte.
******ter Mann
1.388 Beiträge
Ich meine jetzt ist es etwas spät, aber wenn das Erbe so viele Probleme bereitet und mit Steuern, etc. letztlich mehr Schulden geerbt werden - wäre es nicht das Sinnvollste gewesen das Erbe auszuschlagen?
Zitat von *********elia:
@*****use

Zitat von *****use:
Ehrlich gesagt verstehe ich den Punkt mit dem P-Konto nicht. Wenn Du als evtl. Sogar schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast,

Nur mal so nebenbei...man kann auch ein P-Konto ohne eidesstattliche Versicherung und ohne totale Überschuldung haben. Jeder kann ein P-Konto haben, wenn er will. Ohne Pfändung ist es genau wie ein ganz normales Girokonto. Man hat eben nur "vorgesorgt" falls mal was sein sollte.

Ja danke für den Hinweis. Ich kenne ein P-Konto nur für den Fall, dass man die Pfändungsfreigrenze sichern möchte.
Das man das auch so macht, ist mir erst mal nicht bewusst gewesen.

Bin da nicht im Thema, weiss nur eben, dass es oft ein Thema ist für Menschen, die eben mit solchen Problemen konfrontiert sind.

Natürlich weiss ich das für die TE nicht. Das möchte ich dann auch nicht suggerieren.

Danke für den Hinweis.
*******_88 Frau
2.205 Beiträge
Also nach erneuter Info von dir:
Mit dem Finanzamt als allererstes eine Ratenzahlung vereinbaren, bis die Sachlage geklärt ist. Der Bescheid des Erbes nach Schätzung muss entsprechend korrigiert werden. Ist der jedoch nach Gutachten erfolgt, wäre die interessante Frage, warum du unter Wert verkauft hast (anstatt Ratenzahlung bis zum vernünftigen Verkauf mit dem FinAmt zu vereinbaren, weil in dem Fall könnte es sein, dass da nichts zurück genommen wird. Der tatsächliche Erlös spielt nur bedingt eine Rolle - sonst verkaufst du einfach mir das Haus für 5€ , zahlst Steuern auf 5€ und wir machen uns den Lenz… du verstehst? Aber wenn der Erlös marktgerecht war und das Finanzamt nur irgendwas ins Blaue geschätzt hat, müssen die korrigieren.)

Zum Zweiten: Es ist vollkommen legal, irgendwo anders ein Konto zu eröffnen und verschleiert wird daran gar nichts! Die Frage von verschleiern ist ja, Einkommen oder Gelder zu verbergen im Falle einer E.V. - ein Konto ist aber nur eine Möglichkeit, Geld zu lagern, genau wie das oben erwähnte Kopfkissen.

Zum Dritten und deiner Frage: Du kannst leider deine Freunde oder Makler nicht vorrangig befriedigen. Wenn du das möchtest, weil sonst kein Geld mehr übrig ist, ginge das in der Theorie nur über den Weg, dass die einen MB und anschließend eine Pfändung des Kontos beantragen. Bis das aber durch wäre, wäre, abgesehen von den erhöhten Kosten für dich, soviel Zeit vergangen, dass der nicht pfändbare Betrag bereits ans Finanzamt abgeführt wäre und nichts mehr da wäre. Geht also leider nicht, auch wenn das genauso Schulden sind.
Der einzige Weg, das zu erreichen, ist, mit Ratenzahlung und einem steuerlich realistischen, größeren Erstbetrag das Finanzamt dazu zu bewegen, das Konto wieder frei zu geben; DANN kannst du das machen.

Zum Vierten: Entgegen anderer Meinungen: Der P-Betrag steht dir jeden Monat zur Verfügung und zwar unabhängig vom Gehaltseingang, aber abhängig von dem, was du tatsächlich verbrauchst, auch bei einem gesperrten Konto - das ist ja der Sinn des P-Kontos. D.h. Gelder, die du in einem Monat nicht verbraucht hast, werden mit gesperrt und erhöhen NICHT den Freibetrag des nächsten Monats! Gelder über den Freibetrag hinaus werden gesperrt und dürfen nur an die Gläubiger überwiesen werden; Das kannst und musst du aber aktiv veranlassen. Das muss die Bank machen, einfach anrufen!

Wandelst du das P-Konto in ein normales Konto um, hast du genau diesen Freibetrag NICHT mehr zur Verfügung, also tu das bloß nicht - bzw. erst dann, wenn du ein neues Konto hast UND dein Einkommen auf dem neuen Konto landet UND DAS NEUE Konto ein P-Konto geworden ist!!! Also im fliegenden Wechsel, sozusagen.
—> ERST mit einem Euro neues GehaltsKonto auf Guthabenbasis(!!!) eröffnen. Hat das geklappt:
—> Am Monatsersten auf dem alten Konto den gesamten Freibetrag bar abheben und dem AG die neue Bankverbindung mitteilen
—> das ALTE Konto in ein normales Konto umwandeln
—> das neue Konto in ein P-Konto umwandeln
—> das abgehobene Geld auf das neue P-Konto bar einzahlen.
Voilà.

Damit hast du dann erstmal dein Konto am Wohnort. Aber der gesperrte Betrag ist bis zur Befriedigung der Gläubiger, also des Finanzamtes, trotzdem futsch und das bekommst du auch nicht transferiert, das musst du am alten Ort bzw. online/telefonisch abwickeln, geht nicht anders.
*******_88 Frau
2.205 Beiträge
Zitat von *****use:
Zitat von *********elia:
@*****use

Zitat von *****use:
Ehrlich gesagt verstehe ich den Punkt mit dem P-Konto nicht. Wenn Du als evtl. Sogar schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast,

Nur mal so nebenbei...man kann auch ein P-Konto ohne eidesstattliche Versicherung und ohne totale Überschuldung haben. Jeder kann ein P-Konto haben, wenn er will. Ohne Pfändung ist es genau wie ein ganz normales Girokonto. Man hat eben nur "vorgesorgt" falls mal was sein sollte.

Ja danke für den Hinweis. Ich kenne ein P-Konto nur für den Fall, dass man die Pfändungsfreigrenze sichern möchte.
Das man das auch so macht, ist mir erst mal nicht bewusst gewesen.

Bin da nicht im Thema, weiss nur eben, dass es oft ein Thema ist für Menschen, die eben mit solchen Problemen konfrontiert sind.

Natürlich weiss ich das für die TE nicht. Das möchte ich dann auch nicht suggerieren.

Danke für den Hinweis.

Ja, eben: sichern möchte! Natürlich macht man das nicht „just 4fun“, sondern dann, wenn so etwas eben theoretisch passieren könnte… und man kann es auch noch dann beantragen/umwandeln, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, aber dann hat man ggf. ein paar Tage kein Geld mehr… Wenn man also weiß, dass man vielleicht nicht immer alles bezahlen kann (oder will, weil etwas strittig ist), tut man gut daran, ein P-Konto zu besitzen. Vorzugsweise ein Konto, wo NUR der Freibetrag drauf ist und sonst nix, so dass man auf normalen Konten auch eine Kreditlinie oder Karte haben kann, etc. und wenn was passiert, switcht man das Einkommen auf das P-Konto und ist immer noch irgendwie flüssig…
*****_84 Mann
209 Beiträge
Also ich find ja die Ideen mit RA oder Schuldnerberatung recht amüsant.

Ein RA macht nichts anderes, als das was du selbst erledigen kannst, mit dem Gläubiger zu reden bzw. zu schreiben. Einziger unterschied, du musst dafür zahlen.

Eine Schuldnerberatung, kann dir im Falle einer Kontopfändung, gar nicht weiterhelfen, wenn das Konto schon gesperrt ist. Mal abgesehen, dass Termine meisten zwischen 3 und 6 Monaten vergeben werden. Zumindest bei der Caritas so. Und So lange ohne Geld "Schwierig".
------------
Am besten direkt am Montag den Gläubiger anrufen und abklären welche Möglichkeiten bestehen um die Kontopfändung aufzulösen. Das ist leider der einzigste Weg um das Konto möglichst schnell wieder frei zu bekommen.

Für dannach wenn das Konto frei ist, kannst du dir ja hier ein paar Tips rausfischen. Wurde ja genug geschrieben.
*********gel80 Paar
1 Beitrag
Zitat von ***sl:

Falls du noch ne Frage hast, kannst du mir gerne ne PN schicken, meine Schwester arbeitet bei der bank, zwar VR aber sind die gleichen Gesetzte.
....dann lass sie das hier besser nicht lesen... die bekommt heulkrämpfe....

1.) Du kannst auch 200 Konten haben, aber nur ein einziges darf ein P-Konto sein ! Alle anderen sind voll Pfändbar.
2.) Hast du ein P-Konto ohne Pfändung drauf, und kommst über die Pfändungsfreigrenze, passiert nichts. Das P-Konto verhindert nur, das im falle einer Pfändung alles bis 0 gepfändet werden kann, es bleibt dir monatlich die Freigrenze (+ ausnahmen... überträge und und und... aber die Freigrenze IMMER). Ohne Pfändung steht daher immer alles Geld auf dem Konto zur freien Verfügung.
3.) Wenn man ein P-Konto einrichtet, scheint man ja zumindest etwas zu befürchten in richtung "Gerichtsvollzieher / Pfändung"... Ob Finanzamt oder wer auch immer... Kostenlose beratungen zu Privatinsolvenzen (auch ob es unbedingt notwendig wäre) bieten fast überall die Landkreise / Städte an.
*****_84 Mann
209 Beiträge
Zitat von *********gel80:
Zitat von ***sl:

Falls du noch ne Frage hast, kannst du mir gerne ne PN schicken, meine Schwester arbeitet bei der bank, zwar VR aber sind die gleichen Gesetzte.
....dann lass sie das hier besser nicht lesen... die bekommt heulkrämpfe....

1.) Du kannst auch 200 Konten haben, aber nur ein einziges darf ein P-Konto sein ! Alle anderen sind voll Pfändbar.
2.) Hast du ein P-Konto ohne Pfändung drauf, und kommst über die Pfändungsfreigrenze, passiert nichts. Das P-Konto verhindert nur, das im falle einer Pfändung alles bis 0 gepfändet werden kann, es bleibt dir monatlich die Freigrenze (+ ausnahmen... überträge und und und... aber die Freigrenze IMMER). Ohne Pfändung steht daher immer alles Geld auf dem Konto zur freien Verfügung.
3.) Wenn man ein P-Konto einrichtet, scheint man ja zumindest etwas zu befürchten in richtung "Gerichtsvollzieher / Pfändung"... Ob Finanzamt oder wer auch immer... Kostenlose beratungen zu Privatinsolvenzen (auch ob es unbedingt notwendig wäre) bieten fast überall die Landkreise / Städte an.

Punkt 1, beantwortest du auch schon mit Punkt 3 im 1. Satz.
Hättest du den 1. Beitrag der Te gelesen, ist das Konto schon zu.

Da bringen dir auch 200 weitere Konten nichts. Vor allem find mal ne Bank, wenn du schon ein P-konto hast.

Und das Thema Schufafrei stimmt nicht ganz, die Banken gehen über andere Portale. Schufa ist nur der bekannteste und wenn es doch mal so ne Bank gibt sind die Gebühren sehr hoch. Alles ne Kostenfalle.
-------------------
Eine Privatinsolvenz wird dir nur angeraten, wenn es sich lohnt.
Selbst wenn du nur 200€ im Monat bezahlen kannst, kannst du einen Schuldbetrag von 16800€ in 7 Jahren tilgen. So ne Beratung wäre Sinnvoll in betracht zu ziehen, wenn man mehrere Gläubiger hat, um evtl. nur an eine Stelle zu zahlen oder der Betrag ist zu hoch, sodass es nicht bezahlbar wäre.

Allerdings gehts bei der TE erstellerin um ein Erbe. Das sich auf dem Konto befindet.
-------------------
Zu Punkt 2 "Ohne Pfändung steht daher immer alles Geld auf dem Konto zur freien Verfügung".:

Ich nenne die mal nen super Beispiel (Mein P-Konto^^)
Also ich habe durch die Energieumlage über 1349€ auf meinem Konto, keine Pfändung drauf, aber nur einen verfügbaren Betrag von 1329€ pro Monat. Der Rest wird mir erst im nächsten Monat gut geschrieben.
****ra Frau
2.710 Beiträge
Themenersteller 
Es hat sich Alles geklärt, es war das Finanzamt wg. der Erbschaftssteuer, die wollten aber nicht mehr - wie letztes Jahr - >70 000€ (soviel hab ich ja nicht geerbt), sondern nur ca.100. Der Brief ist aber im Laufe meiner vielen Umzüge (seit letztem Jahr von Bad Neuenahr-Bergheim-Münster-Köln-Offenbach) irgendwo verschütt gegangen, weswegen die mein Konto dicht gemacht haben.

Damit hat sich das Thema erledigt!
*******geur Mann
21.807 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mache ich hier mal zu
*geschlossen*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.