Also nach erneuter Info von dir:
Mit dem Finanzamt als allererstes eine Ratenzahlung vereinbaren, bis die Sachlage geklärt ist. Der Bescheid des Erbes nach Schätzung muss entsprechend korrigiert werden. Ist der jedoch nach Gutachten erfolgt, wäre die interessante Frage, warum du unter Wert verkauft hast (anstatt Ratenzahlung bis zum vernünftigen Verkauf mit dem FinAmt zu vereinbaren, weil in dem Fall könnte es sein, dass da nichts zurück genommen wird. Der tatsächliche Erlös spielt nur bedingt eine Rolle - sonst verkaufst du einfach mir das Haus für 5€ , zahlst Steuern auf 5€ und wir machen uns den Lenz… du verstehst? Aber wenn der Erlös marktgerecht war und das Finanzamt nur irgendwas ins Blaue geschätzt hat, müssen die korrigieren.)
Zum Zweiten: Es ist vollkommen legal, irgendwo anders ein Konto zu eröffnen und verschleiert wird daran gar nichts! Die Frage von verschleiern ist ja, Einkommen oder Gelder zu verbergen im Falle einer E.V. - ein Konto ist aber nur eine Möglichkeit, Geld zu lagern, genau wie das oben erwähnte Kopfkissen.
Zum Dritten und deiner Frage: Du kannst leider deine Freunde oder Makler nicht vorrangig befriedigen. Wenn du das möchtest, weil sonst kein Geld mehr übrig ist, ginge das in der Theorie nur über den Weg, dass die einen MB und anschließend eine Pfändung des Kontos beantragen. Bis das aber durch wäre, wäre, abgesehen von den erhöhten Kosten für dich, soviel Zeit vergangen, dass der nicht pfändbare Betrag bereits ans Finanzamt abgeführt wäre und nichts mehr da wäre. Geht also leider nicht, auch wenn das genauso Schulden sind.
Der einzige Weg, das zu erreichen, ist, mit Ratenzahlung und einem steuerlich realistischen, größeren Erstbetrag das Finanzamt dazu zu bewegen, das Konto wieder frei zu geben; DANN kannst du das machen.
Zum Vierten: Entgegen anderer Meinungen: Der P-Betrag steht dir jeden Monat zur Verfügung und zwar unabhängig vom Gehaltseingang, aber abhängig von dem, was du tatsächlich verbrauchst, auch bei einem gesperrten Konto - das ist ja der Sinn des P-Kontos. D.h. Gelder, die du in einem Monat nicht verbraucht hast, werden mit gesperrt und erhöhen NICHT den Freibetrag des nächsten Monats! Gelder über den Freibetrag hinaus werden gesperrt und dürfen nur an die Gläubiger überwiesen werden; Das kannst und musst du aber aktiv veranlassen. Das muss die Bank machen, einfach anrufen!
Wandelst du das P-Konto in ein normales Konto um, hast du genau diesen Freibetrag NICHT mehr zur Verfügung, also tu das bloß nicht - bzw. erst dann, wenn du ein neues Konto hast UND dein Einkommen auf dem neuen Konto landet UND DAS NEUE Konto ein P-Konto geworden ist!!! Also im fliegenden Wechsel, sozusagen.
—> ERST mit einem Euro neues GehaltsKonto auf Guthabenbasis(!!!) eröffnen. Hat das geklappt:
—> Am Monatsersten auf dem alten Konto den gesamten Freibetrag bar abheben und dem AG die neue Bankverbindung mitteilen
—> das ALTE Konto in ein normales Konto umwandeln
—> das neue Konto in ein P-Konto umwandeln
—> das abgehobene Geld auf das neue P-Konto bar einzahlen.
Voilà.
Damit hast du dann erstmal dein Konto am Wohnort. Aber der gesperrte Betrag ist bis zur Befriedigung der Gläubiger, also des Finanzamtes, trotzdem futsch und das bekommst du auch nicht transferiert, das musst du am alten Ort bzw. online/telefonisch abwickeln, geht nicht anders.