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Überregional P-Konto bei Sparkasse

****ra Frau
2.705 Beiträge
Themenersteller 
Überregional P-Konto bei Sparkasse
Hallo!
Ich habe ein P-Konto bei einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz (vorletzter Wohnort), bin jetzt nach Hessen gezogen und habe geerbt. Mein Konto ist jetzt gesperrt. Ich habe einfache Fragen zum Ablauf, aber die Rechtsabteilung der Sparkasse in Ahrweiler kann/will mir telefonisch keine Auskunft geben, die Sparkasse in Hessen kann nicht, da ich ja kein Konto da habe. Ein Konto in Hessen kann ich nicht eröffnen, weil ich bei einem P-Konto keine weiteren Konten haben darf.
Ich suche einen Banker, der mir per PN erklärt, was ich machen kann/muss.
Danke!
******171 Mann
587 Beiträge
Also du darfst mehrere Konten haben.
Aber soweit mir bekannt nur ein P-Konto. Die anderen wären gewöhnliche Konten.
Zu den anderen Sachen kann ich nichts sagen und natürlich alles ohne Gewähr und es stellt mein Wissen dar, aber keine Rechtsberatung.
Schuldnerberatung anrufen.
Die müssten sich auskennen.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von ******171:
Also du darfst mehrere Konten haben.
Aber soweit mir bekannt nur ein P-Konto. Die anderen wären gewöhnliche Konten.
Zu den anderen Sachen kann ich nichts sagen und natürlich alles ohne Gewähr und es stellt mein Wissen dar, aber keine Rechtsberatung.

Du darfst mehrere Konten haben, von denen Du aber nur eines zu einem P-Konto machen kannst. Sobald Du aber ein P-Konto hast, kannst Du keine weiteren Konten mehr eröffnen.

Hier wäre aber zuerst einmal zu klären, warum das vorhandene P-Konto denn gesperrt wurde?
******oye Frau
3.086 Beiträge
Zitat von *******o65:

Hier wäre aber zuerst einmal zu klären, warum das vorhandene P-Konto denn gesperrt wurde?

Weil der Betrag der geerbt wurde den Freibetrag übersteigt. Das Konto wird gesperrt und dann muss man möglichst schnell reagieren und je nach Möglichkeit eine Summe freigeben lassen. Aber innerhalb einer Woche. Sonst wird dem Gläubiger das Geld ausgezahlt, sofern eine Pfändung drauf ist (was wohl der Fall sein wird bei Sperrung des Betrages).
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von ******oye:
Zitat von *******o65:

Hier wäre aber zuerst einmal zu klären, warum das vorhandene P-Konto denn gesperrt wurde?

Weil der Betrag der geerbt wurde den Freibetrag übersteigt. Das Konto wird gesperrt und dann muss man möglichst schnell reagieren und je nach Möglichkeit eine Summe freigeben lassen. Aber innerhalb einer Woche. Sonst wird dem Gläubiger das Geld ausgezahlt, sofern eine Pfändung drauf ist (was wohl der Fall sein wird bei Sperrung des Betrages).

Ein höherer Haben-Saldo als der Freibetrag ist für sich gesehen aber kein Grund für eine Sperrung.

Eine rechtskräftige Pfändung dann allerdings schon, was die TE zwar nicht ausgeführt hat, aber davon Kenntnis haben sollte.
*****_84 Mann
209 Beiträge
Zitat von ******171:
Also du darfst mehrere Konten haben.
Aber soweit mir bekannt nur ein P-Konto. Die anderen wären gewöhnliche Konten.
Zu den anderen Sachen kann ich nichts sagen und natürlich alles ohne Gewähr und es stellt mein Wissen dar, aber keine Rechtsberatung.

Leider falsch. Wer ein P-Konto besitzt darf keiner weiteren Konten eröffnen. Du darfst nur 1 einziges Konto besitzen, bei einer bank.
Also kein Sparkonto usw. Geht ja darum, dass es ein Pfändungschutzkonto ist.
---------------------------
Die Pfändungsschutzgrenze wurde angehoben auf 1340€ ca. +/- weiß grad nicht den genauen Betrag.

Deine Bank darf dein Konto gesetzlich nicht sperren und muss dir den Freibetrag gewären. Monat für Monat.

Leider ist es aber so, dass du geerbt hast und alles was über dem Wert von 1350€ liegt, kann gepfändet werden. Heißt, hast du gerade einen Titel laufen, hast du das Geld mit warscheinlichkeit verloren. Jenachdem wie hoch der Schuldbetrag ist. Erst wenn der Schuldbetrag beglichen ist, hast du wieder mehr zur Verfügung. Die Bank überweist das direkt an den, der die Pfändung in Auftrag gegeben hat. Davon bekommst du nichts mit.

Ein Gelderbe kann komplett gepfändet werden. Jenachdem wie hoch deine Schulden sind.

Du solltest eigentlich Telefonisch Auskunft darüber erhalten. Jenachdem wo die Hauptstelle der Sparkassenfiliale ist. Notfalls Emailverkehr.

Achja. Solltest du diesen Monat schon über den Freibetrag verfügt, und keinen Titel laufen haben, wird dir erst im neuen Monat wieder 1340€ gewährt werden. Solange musst du es absitzen^^

20€ sind ja sicherheitshalber einbehalten, durch Kontoführungsgebühren etc.

Falls du noch ne Frage hast, kannst du mir gerne ne PN schicken, meine Schwester arbeitet bei der bank, zwar VR aber sind die gleichen Gesetzte.
******171 Mann
587 Beiträge
@***sl ,
Habe ich zwar anders erlebt, aber es kann sich natürlich geändert haben.
*****_84 Mann
209 Beiträge
Zitat von ******171:
@***sl ,
Habe ich zwar anders erlebt, aber es kann sich natürlich geändert haben.

Ja bringt dir ja nichts, wenn du mehrere Konten besitzt. Die anderen Konten können ja trotzdem gepfändet werden. Stehste am Ende wie davor auch nur mit 1nem Konto da.
Zumindest in DE.

Du kannst dir natürlich im Ausland ein Konto eröffnen, da kommt keiner ran.
****ler Mann
1.705 Beiträge
Wer ein P-Konto hat, kann und darf trotzdem mehrere Konten haben. Es nur die Frage ob die weiteren Konten bei Schufa eingetragen werden. Es gibt einige Online-Konten die keine Meldung an die Schufa machen.
Sollte jedoch eine Pfändung bei diesen Online-Konten eingehen, kann es es schnell passieren das dieses Online-Konto geschlossen wird.
******171 Mann
587 Beiträge
Zitat von ***sl:
Zitat von ******171:
@***sl ,
Habe ich zwar anders erlebt, aber es kann sich natürlich geändert haben.

Ja bringt dir ja nichts, wenn du mehrere Konten besitzt. Die anderen Konten können ja trotzdem gepfändet werden. Stehste am Ende wie davor auch nur mit 1nem Konto da.
Zumindest in DE.

Du kannst dir natürlich im Ausland ein Konto eröffnen, da kommt keiner ran.
Das ist doch genau das, was du zuvor als falsch bezeichnet hast.
Natürlich können mehrere normale Konten etwas bringen. Nur weil man ein P-Konto hat, heißt es ja nicht automatisch, dass man von Pfändungen betroffen ist.
Nachdem das nun geklärt ist, ziehe ich mich hier zurück.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@****ra

Es ist eigentlich ganz einfach. Du darfst so viele Konten haben, wie Du willst, aber nur ein P-Konto.

Alle Konten sind pfändbar, auch das P-Konto. Allerdings hast Du auf dem Konto einen monatlichen Freibetrag, der nicht der Pfändung unterliegt. Sobald Du nur 1 Cent über dem Freibetrag liegst, wird dieser abgezogen und an die Pfändungsgläubiger abgeführt.

Auch eine Erbschaft ist pfändbar, und zwar ohne jeglichen Freibetrag.

Wenn die Erbschaft nicht ausreicht, um die Schulden zu tilgen, solltest Du Dich wg. einer Privatinsolvenz beraten lassen, am Besten bei einer zugelassenen Schuldnerberatung.

Gerne auch CM.
*****_84 Mann
209 Beiträge
Zitat von ******171:
Zitat von ***sl:
Zitat von ******171:
@***sl ,
Habe ich zwar anders erlebt, aber es kann sich natürlich geändert haben.

Ja bringt dir ja nichts, wenn du mehrere Konten besitzt. Die anderen Konten können ja trotzdem gepfändet werden. Stehste am Ende wie davor auch nur mit 1nem Konto da.
Zumindest in DE.

Du kannst dir natürlich im Ausland ein Konto eröffnen, da kommt keiner ran.
Das ist doch genau das, was du zuvor als falsch bezeichnet hast.
Natürlich können mehrere normale Konten etwas bringen. Nur weil man ein P-Konto hat, heißt es ja nicht automatisch, dass man von Pfändungen betroffen ist.
Nachdem das nun geklärt ist, ziehe ich mich hier zurück.

Ok sorry, also mir wurde damals ein mögliches Sparkonto verwehrt. Kann sich natürlich auch im laufe der Zeit sich was geändert haben oder mir wurde das damals falsch erzählt.

Dann nehm ich das Zurück. Habe gerade gelesen, dass man nur 1 P-konto in DE beistzen darf + Tagesgeldkonto und Sparkonten.
*******geur Mann
21.802 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die Frage, die sich mir stellt :
Hast du ein P-Konto, weil du in Privatinsolvenz bist?
Dann wäre dein Insolvenzberater der erste Ansprechpartner.

Oder:
Kontosperrung durch das Finanzamt
Werden Steuerschulden nicht fristgerecht oder gar nicht beglichen, kann das Finanzamt nicht nur unter Umständen hohe Versäumnisgebühren erheben, sondern ebenso eine öffentlich-rechtliche Kontopfändung und damit Sperrung des Kontos erwirken.

Im Unterschied zu einem privatrechtlichen Gläubiger muss das Finanzamt als Behörde nicht zuerst einen gerichtlichen Vollstreckungstitel beantragen. Vielmehr liegt der Titel in einem Leistungsbescheid, den das Finanzamt dem Schuldner zuvor übersandt hat. Es kann dann mittels einer durch das Finanzamt selbst ausgestellten Pfändungs- und Einziehungsverfügung vollstrecken (vgl. §§ 281, 282, 309, 314, 315 Abgabenordnung [AO]). Die Vorschriften den Pfändungsschutzes gelten auch bei einer Vollstreckung mittels Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

****z35 Mann
1.428 Beiträge
@***sl

Die Ba ken reissen sich nicht um solche Kunden. Das P-Konto können sie nicht verwehren, aber zu weiterer Geschäftsbeziehung sind Banken nicht verpflichtet. Sie dürfen also ablehnen und sich ihre Kunden aussuchen.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@*******geur

Ein laufendes Insolvenzverfahren sperrt die Zwangsvollstreclung wegen Altforderungen, die am Verfahren teilnehmen. In dem Fall wäre der Insolvenzverwalter am Zug.
*******mcat Mann
3.671 Beiträge
Spezialisiert auf P-Konten ist Paycenter in Freising - schufafrei - inkl Debit-Kreditkarte - bieten aber auch "normale Konten", d.h. auch Geschäftskonten inkl. Debit-EC-Karte. Große Auswahl - einmalige Eröffnungsgebühr und dann monatliche Kosten in Größenordnung 10 Euro.

Deutsches Bankinstitut mit allen Vor- und Nachteilen, aber eben auf solche Kunden spezialisiert.

Die Umwandlung des "normalen" Kontos in ein P-Konto kann man jederzeit binnen 1 Mausklick selber machen.
*******_Kr Frau
61 Beiträge
Ich würde einen Termin mit deinem zuständigen Bank Sachbearbeiter machen und mir Zeit nehmen persönlich dahin zu fahren um das zu klären

Ich habe damit gut Erfahrungen gemacht nachdem ich Dutzende Mails geschrieben habe wegen der Kontenklärung in Rahmen meiner Scheidung
1 persönliches Gespräch und in 1 Stunde sind 98% deiner Fragen geklärt

Alles Gute für dich
*******geur Mann
21.802 Beiträge
Gruppen-Mod 
@****z35
Wenn aber die Erbschaft nach Eröffnung der Insolvenz eingetreten ist, dann fallen die dann anfallenden Erbschaftssteuern nicht mehr unter die alten Forderungen, sondern sind quasi "neue" Schulden,die nicht unter die Insolvenz fallen.

Das KANN sogar die Restschuldbefreiung gefährden.

Aber das ist ja erstmal Theorie, wir wissen ja nicht, ob die TE in Privatinsolvenz ist.

Ich hatte das nur als mögliche Ursache aufgeführt.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@*******geur

Da hast Du allerdings recht. Aber das wissen wir nicht, und würde dann auch langsam in den Bereich der Rechtsberatung fallen.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
Mein Problem ist …
*sorry* @****ra

Dass inzwischen doch durch mehrere Themen die Situation der TE einigermaßen transparent wurde.

Sprich: wer bisher alle einzelnen Themen mitgelesen hat, weiß ungefähr, dass ein Erbe strittig ist, dass hohe Steuern darauf erhoben werden und kann vermuten, dass aus diesen Gründen nun auch gepfändet wird.

Und wirklich:
Bei allem Mitgefühl für diese mehr als komplizierte und prekäre Situation:
Wäre ich in ähnlichen Umständen - respektive als ich vor einigen Jahren tiefergehende Probleme hatte - ich! würde nicht in einer Vielzahl von einzelnen Themen den Rat und die *hilfe* mehr oder weniger gut oder schlecht informierter Laien - egal wie wohlmeinend - erfragen, sondern mir real kompetente *hilfe* aus einer Hand suchen - sei es eine Schuldnerberatung, sei es eine Rechtsberatung, sei es eine dafür ausgebildete, geschulte Kraft, die tatkräftig beraten und auch helfen kann.

Warum ich das schreibe:
Ich habe persönlich erlebt, wie man sehenden Auges, das man gerne verschließen will, in immer größere Schwierigkeiten und sich potenzierende finanzielle (oder auch andere) schwierige Umstände rutschen kann - und dann erkennt, dass eine früher einsetzende Hilfe und Begleitung viel davon hätte verhindern können.

Tut mir leid, ich dachte, dass manchmal Klartext besser ist, als x sich widersprechende RatSchläge.

Letztendlich ist es sowieso deine Entscheidung

Viele Grüße von *herz3*

Bjutifool
*******_88 Frau
2.205 Beiträge
Also auch aus meiner Erfahrung: Klar darfst du mehrere Konten haben, aber nur auf einem ist dann auch der Pfändungsschutz. Das Erbschaft über den monatlichen Freibetrag hinaus pfändbar ist, haben auch schon alle gesagt.

Der sinnvolle Weg wäre: Mit der örtlichen Sparkasse zu reden und ein (normales) Guthaben-Giro-Konto ohne Kreditlinie und ohne Schufa-Eintrag zu eröffnen, ohne das mit dem P-Konto an die große Glocke zu hängen. Funktioniert im ländlichen Bereich ganz gut, wenn du sagst, dass du gerade umgezogen bist und keinen Kredit, also auch keine Schufa willst.

Ist das geschafft, transferierst du den p-Betrag auf das neue Konto und machst daraus ein P-Konto - was bedeutet, dass das alte Konto keines mehr ist (musst du denen dann mitteilen, sonst machst du dich strafbar). Dann die Schulden von der Erbschaft bezahlen, das alte Konto auflösen (falls noch ein Restguthaben da ist, auf das neue Konto überweisen) und gut ist. Dann hast du deine Sparkasse wieder vorort…

Falls das mit der Kto-Eröffnung so nicht klappen sollte, versuchs einfach in Nachbarort, alternativ mit offenen Karten spielen und eben sagen, dass du das Konto als P-Konto nutzen und das alte Konto auflösen willst, weil dir eine kontoführende Stelle „am Ende der Welt“ nicht gerade nützlich ist, in deiner Situation erst recht nicht.

Ansonsten kann ich dir noch das N26 Konto empfehlen: Gebührenarm (für Schufa negativ Kunden kostet es 6€), online, Guthaben-Kreditkarte… und SEHR komfortabel und übersichtlich. Auch das ließe sich in ein P-Konto umwandeln.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
@*******_88

Du hast eventuell überlesen, dass das P-Konto der TE bereits gesperrt ist. Das bedeutet, dass sie derzeit keinerlei Verfügung über das Guthaben auf dem Konto hat, auch nicht über den Freibetrag. Und zwar solange, bis der Pfändungsanspruch befriedigt ist oder der Gläubiger ihn zurückzieht.

Irgendwo neue Konten, ggf. unter Verschweigen eines existierenden P-Kontos - noch dazu gesperrt -, ist hier eher kontraproduktiv. Das könnte man in so einem Fall durchaus als Versuch werten, Vermögenswerte zu verschleiern oder einer rechtskräftigen Pfändung zu entziehen. Mit den entsprechenden rechtlichen Folgen wäre zu rechnen.

Ich kann der TE hier auf Grund der Situation nur raten, sofort eine professionelle Schuldnerberatung hinzu zu ziehen.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Der Freibetrag auf dem P-Konto ist immer pfändungsfrei. Das ist der Sinn des P-Kontos. Die Pfändung greift nur oberhalb des Freibetrags.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von ****z35:
Der Freibetrag auf dem P-Konto ist immer pfändungsfrei. Das ist der Sinn des P-Kontos. Die Pfändung greift nur oberhalb des Freibetrags.

Das ist richtig, aber davon rede ich nicht. Hier ist das Konto gesperrt, weil ein Haben-Saldo über dem Freibetrag vorhanden ist und damit die Pfändung greift. Die Sperre wird erst dann aufgehoben, wenn der pfändbare Betrag (also alles über dem Freibetrag) an den Gläubiger abgeführt ist oder dieser seinen Anspruch zurückstellt.
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