„Also du darfst mehrere Konten haben.
Aber soweit mir bekannt nur ein P-Konto. Die anderen wären gewöhnliche Konten.
Zu den anderen Sachen kann ich nichts sagen und natürlich alles ohne Gewähr und es stellt mein Wissen dar, aber keine Rechtsberatung.
Leider falsch. Wer ein P-Konto besitzt darf keiner weiteren Konten eröffnen. Du darfst nur 1 einziges Konto besitzen, bei einer bank.
Also kein Sparkonto usw. Geht ja darum, dass es ein Pfändungschutzkonto ist.
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Die Pfändungsschutzgrenze wurde angehoben auf 1340€ ca. +/- weiß grad nicht den genauen Betrag.
Deine Bank darf dein Konto gesetzlich nicht sperren und muss dir den Freibetrag gewären. Monat für Monat.
Leider ist es aber so, dass du geerbt hast und alles was über dem Wert von 1350€ liegt, kann gepfändet werden. Heißt, hast du gerade einen Titel laufen, hast du das Geld mit warscheinlichkeit verloren. Jenachdem wie hoch der Schuldbetrag ist. Erst wenn der Schuldbetrag beglichen ist, hast du wieder mehr zur Verfügung. Die Bank überweist das direkt an den, der die Pfändung in Auftrag gegeben hat. Davon bekommst du nichts mit.
Ein Gelderbe kann komplett gepfändet werden. Jenachdem wie hoch deine Schulden sind.
Du solltest eigentlich Telefonisch Auskunft darüber erhalten. Jenachdem wo die Hauptstelle der Sparkassenfiliale ist. Notfalls Emailverkehr.
Achja. Solltest du diesen Monat schon über den Freibetrag verfügt, und keinen Titel laufen haben, wird dir erst im neuen Monat wieder 1340€ gewährt werden. Solange musst du es absitzen^^
20€ sind ja sicherheitshalber einbehalten, durch Kontoführungsgebühren etc.
Falls du noch ne Frage hast, kannst du mir gerne ne PN schicken, meine Schwester arbeitet bei der bank, zwar VR aber sind die gleichen Gesetzte.