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83512 Erbrecht

*********li79 Paar
32 Beiträge
Themenersteller 
83512 Erbrecht
Hallo zusammen,
ist hier jemand Experte in Sachen Immobilienerbrecht? Oder kennt jemand jemanden? Im PLZ Bereich 83512 Liebe Grüße *wink*
****112 Mann
1.102 Beiträge
Da kann ich nur den direkten Weg zu einem Notat empfehlen.
Wenn es um Immobilien geht, ist ein Notar über kurz oder lang eh von Nöten.
*********icher Mann
817 Beiträge
was ist denn die Frage?
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Wenn ihr k8nkrete Fragen habt, geene CM
******171 Mann
587 Beiträge
Weil es um Rechtsberatung geht, ist eine dafür befähigte Person notwendig.
****one Frau
4.151 Beiträge
Ich verstehe manche Suchen nicht. Ist nicht auf diese bezogen.
Aber wer eine Beratung vom Fachmann möchte: da gibt es Berufsstände zu, man kann doch solche Beratungen nicht kostenlos erwarten. Die Leute müssen davon leben!
****67 Mann
682 Beiträge
Zitat von ******171:
Weil es um Rechtsberatung geht, ist eine dafür befähigte Person notwendig.

wo wäre denn jetzt das Problem wenn ich dem TE jetzt zum Beispiel meine Erfahrung mit dem Finanzamt bezüglich eines geerbten Hauses schildern würde?
*********li79 Paar
32 Beiträge
Themenersteller 
Die Fragestellung ist leider zu umfangreich. Im Groben: Es geht um eine Erbengemeinschaft wo ein Teil aus dieser gegen Auzahlung austreten will, aber nur ein Bruchteil des Immobilienwertes Rest der Erbengemeinschaft zahlen will.
****112 Mann
1.102 Beiträge
Da in diesem Fall jeder der Erbengemeinschaft die Auflösung der Erbengemeinschaft vor Gericht beantragen kann (Zwangsvollstreckung) kann ich nur eine Beratung bei einem Notar oder Rechtsanwalt empfehlen.
*********li79 Paar
32 Beiträge
Themenersteller 
@****112 Ja dieser Weg wirds wohl werden. Danke.
Und nein, was kostenloses suchen wir nicht. Die Anwälte, die in Frage kommen, haben lange Wartezeiten.

Wir schliessen hiermit. Danke an alle
******n68 Mann
3.608 Beiträge
Da Laien keine Rechtsberatung machen dürfen *zwinker*
Bei den Zwangsversteigerungen der Amtsgerichte fällt mit auch immer der Grund "Aufhebung der Eigentümergemeinschaft" auf.
Und meine Erfahrung sagt, dass eine gütliche Einigung immer besser (und kostengünstiger) ist als eine gerichtliche.
Da lohnt sich sicher ein Termin mit allen Beteiligten bei einem Anwalt oder Notar. Einfach mal, um die Möglichkeiten aufzuzeigen.
**********rfrau Frau
589 Beiträge
Zitat von ****112:
Da in diesem Fall jeder der Erbengemeinschaft die Auflösung der Erbengemeinschaft vor Gericht beantragen kann (Zwangsvollstreckung) kann ich nur eine Beratung bei einem Notar oder Rechtsanwalt empfehlen.

Kurze Anmerkung:

Für gewöhnlich beraten Notare nicht (häufig mangels Kenntnis und Erfahrung) da ist ein Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt der kompetentere Ansprechpartner.
******171 Mann
587 Beiträge
Zitat von ****67:
Zitat von ******171:
Weil es um Rechtsberatung geht, ist eine dafür befähigte Person notwendig.

wo wäre denn jetzt das Problem wenn ich dem TE jetzt zum Beispiel meine Erfahrung mit dem Finanzamt bezüglich eines geerbten Hauses schildern würde?

Deine Erfahrungen als solche, lösen kein Problem aus. Erst wenn es in die Rechtsberatung geht, ändert sich das.
*****_87 Frau
15 Beiträge
Ich schließe mich meinem Vorredner an. Ein Notar ist der falsche Ansprechpartner für eine ZV zur Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung).

Grob gesagt: Der Verkehrswert der Immobilie wird im Verfahren von einem Gutachter ermittelt (geringstes Gebot), wobei diese und grunds. alle Kosten der Antragsteller decken muss.
Die Erlösverteilung übernehmen die Beteiligten und nicht das Gericht. Bei einer Erbengemeinschaft erhält jeder so viel, wie ihm durch die gesetzliche Erbquote zusteht.

Das hat auch nicht zwangsläufig etwas mit Erbrecht zutun, das kommt auch häufig bei Ehescheidung zum Tragen.

(Als Geringverdiener kann man sich beim Amtsgericht (Wohnsitz) einen "Beratungshilfeschein" geben lassen. Dafür zahlt man nur 15€. Die restlichen Gebühren des Rechtsanwalts dir die Beratung werden durch die Staatskasse getragen. Vorerst fallen dem Rechtsuchenden für die Beratung keine weiteren Kosten an. Später kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.)

Das Objekt ist noch noch durch eine Grundschuld zG der Bank besichert, und ihr benötigt Kapital zur Auszahlung? Dann stellt euch drauf ein, euch für eine etwaige Mittelaufnahme eine andere Bank zu suchen.
*******ave Frau
9.703 Beiträge
Aus eigener Erfahrung und nach 1 1/2 jährigen Kampf kann ich nur raten, geht zu einem Anwalt, der sich mit Immobilienrecht auskennt. Du glaubst nicht, auf was für Ideen Erbengemeinschaften kommen können, und sei es nur einer von mehreren.
Es war teuer, hat eben Zeit und auch tüchtig Nerven gekostet, aber unter dem Strich gut angelegtes Geld.
Übrigens, solch ein Anwalt arbeitet auch mit einem Notar zusammen, wenn es gewünscht ist. Wege und Zeit, die man auf diese Art sparen kann.
***99 Frau
458 Beiträge
Frag Mal bei Herrn von Lucke in Landsberg am Lech nach
*******geur Mann
21.803 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
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