Ich schließe mich meinem Vorredner an. Ein Notar ist der falsche Ansprechpartner für eine ZV zur Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung).
Grob gesagt: Der Verkehrswert der Immobilie wird im Verfahren von einem Gutachter ermittelt (geringstes Gebot), wobei diese und grunds. alle Kosten der Antragsteller decken muss.
Die Erlösverteilung übernehmen die Beteiligten und nicht das Gericht. Bei einer Erbengemeinschaft erhält jeder so viel, wie ihm durch die gesetzliche Erbquote zusteht.
Das hat auch nicht zwangsläufig etwas mit Erbrecht zutun, das kommt auch häufig bei Ehescheidung zum Tragen.
(Als Geringverdiener kann man sich beim Amtsgericht (Wohnsitz) einen "Beratungshilfeschein" geben lassen. Dafür zahlt man nur 15€. Die restlichen Gebühren des Rechtsanwalts dir die Beratung werden durch die Staatskasse getragen. Vorerst fallen dem Rechtsuchenden für die Beratung keine weiteren Kosten an. Später kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.)
Das Objekt ist noch noch durch eine Grundschuld zG der Bank besichert, und ihr benötigt Kapital zur Auszahlung? Dann stellt euch drauf ein, euch für eine etwaige Mittelaufnahme eine andere Bank zu suchen.