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Überregionales Fahrlehrer gesucht

********ann4 Mann
1.219 Beiträge
Themenersteller 
Überregionales Fahrlehrer gesucht
Nein ich suche keinen Fahrlehrer ich brauche nur eine Information!!
Meine Süße möchte den Möppischein machen und der Fahrlehrer ist gelinde gesagt …….
Früher gab es die Möglichkeit einer nah stehenden Person das fahren beizubringen und auch zur Prüfung anzumelden.
Gibt es das heute noch ?
Darf ich meiner Süßen das fahren im öffentlichen Raum beibringen ? Und wenn unter welchen Voraussetzungen?
Über 21 Fahrpraxis keine Punkte klar was noch?
Den Autoführerschein hat sie seit Jahren.
*********s_007 Mann
55 Beiträge
Hallo
Ich kenne mich da ein wenig aus.
Neun das gibt es nicht mehr.
Wenn du mehr Infos haben willst schreib mich an.
LG James
****112 Mann
1.102 Beiträge
Seit dem 1. Januar 2020 können Sie 125ccm-Motorräder aber auch mit dem B-Führerschein fahren, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des B-Führerscheins: Seit 5 Jahren
4 Theoriestunden und 5 Praxisstunden bei der Fahrschule absolviert
Eingetragene Schlüsselzahl 196 auf Ihrem Führerschein

Das ist so als Einstieg möglich, dann kann und darf (außer den Pflichtstunden Theorie und Praxis) jeder mit einem Moppi bis 125 ccm fahren.

Alles darüber ist nur,durch einen in einer Fahrschule erworbene Fahrerlaubnis möglich.
Zum Üben und sicheren Fahren kann ich jedoch ein Fahrsicherheitsträining empfehlen. Da gibt es inzwischen viele verschiedene Angebote.
*********s_007 Mann
55 Beiträge
Wenn die Frage auf A1 abzielte und nicht was größeres gemeint war.
*******iner Mann
9.686 Beiträge
Stimmt die "Laienausbildung " gibt es schon lange nicht mehr.
Sicherheitstraining ist immer gut,
nicht nur weil ich mein Geld damit verdiene,
aber dafür braucht man eine gültige Fahrerlaubnis *zwinker*
Meines Wissens nach gibt es für Zweiräder auch keine Möglichkeit auf Verkehrsübungsplätzen.
*****r69 Paar
333 Beiträge
leider dieser zusatz schein gilt aber nur in deutschland
Zitat von ****112:
Seit dem 1. Januar 2020 können Sie 125ccm-Motorräder aber auch mit dem B-Führerschein fahren, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des B-Führerscheins: Seit 5 Jahren
4 Theoriestunden und 5 Praxisstunden bei der Fahrschule absolviert
Eingetragene Schlüsselzahl 196 auf Ihrem Führerschein

Das ist so als Einstieg möglich, dann kann und darf (außer den Pflichtstunden Theorie und Praxis) jeder mit einem Moppi bis 125 ccm fahren.

Alles darüber ist nur,durch einen in einer Fahrschule erworbene Fahrerlaubnis möglich.
Zum Üben und sicheren Fahren kann ich jedoch ein Fahrsicherheitsträining empfehlen. Da gibt es inzwischen viele verschiedene Angebote.

********katz Mann
81 Beiträge
Hab das selbst Mal in den 70ern machen dürfen. Geregelt war die
sogenannte Einzelausbildungserlaubnis im Paragrafen 31 des Fahrlehrergestzes. Schau dort Mal nach.l. G. hermann
*******iner Mann
9.686 Beiträge
Jepp, nur in D und mit mindestens 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten, allerdings a jeweils 90 min !
Aber auch nur wenn der Fahrlehrer der Meinung ist das es auch reicht.
Dies ist nicht immer der Fall *zwinker*
*******iner Mann
9.686 Beiträge
Die "ehemalige" Einzelausbildungserlaubnis bedurfte schon immer einer Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Diese darf allerdings durch Verwaltungsvorschrift schon sehr lange nicht mehr erteilt werden. (1986)
Ausserdem haben sich die Erfüllung der Auflagen noch nie für eine Person gerechnet...

BtW: bin in einer Fahrschule aufgewachsen und selber seit den 80gern aktiv in der Ausbildung von Fahrschülern sowie BKF und Fahrlehrern *zwinker*
********ann4 Mann
1.219 Beiträge
Themenersteller 
*danke* für die Infos
*******umi Mann
691 Beiträge
das üben auf einem Verkehrsübungsplatz dürfte aber nach wie vor gehen, um die Fahrstunden zu reduzieren.
Habe da schon einigen so geholfen.
Und Fahrlehrer für Moppedführerschein nur, wenn er selber auch Mopped fährt und damit begleitet.
Gibt ja genug Fahrlehrer, die keine Ahnung haben, wie man ein Zweirad fährt.
*******iner Mann
9.686 Beiträge
Deiner Aussage @*******umi mag ich, bezgl Fahrlehrern nicht widersprechen....

Es mag Verkehrsübungsplätze auch für die Nutzung mit Motorrad geben,
aber Vorsicht bei der Suche via Google.
Die machen aus jedem Trainingsplatz und Fahr- oder Verkehrssicherheitszentren (Deutschlandweit), leider einen "Übungsplatz für Fahrschüler"
"darf" selber immer wieder nette Menschen wieder wegschicken, da die meisten Plätze nur für Sicherheitstrainings gedacht und versichert sind.
******oye Frau
3.086 Beiträge
Zitat von *******iner:
Stimmt die "Laienausbildung " gibt es schon lange nicht mehr.
Sicherheitstraining ist immer gut,
nicht nur weil ich mein Geld damit verdiene,
aber dafür braucht man eine gültige Fahrerlaubnis *zwinker*
Meines Wissens nach gibt es für Zweiräder auch keine Möglichkeit auf Verkehrsübungsplätzen.

Stimmt, für Motorräder gibt es KEINE Möglichkeit, zu üben auf Verkehrsübungsplätzen. Allerdings wird auch davon abgeraten, weil beim Motorrad nur wenige Fahrstunden gebraucht werden und man sich gerne etwas falsch einschleift und das ist dann später noch früh genug.

Weiß ich, weil ich die offene A auch mache, aber wegen Corona, Fahrlehrermangel und Jobwechsel alles ziemlich in die Länge gezogen wurde. So jetzt demnächst Theorie und im Frühjahr Praxis. Dann geht's endlich los.
********ann4 Mann
1.219 Beiträge
Themenersteller 
Wir haben ein Riesen TÜV Gelände was abgesperrt und Privatgelände ist.
Also anfahren bremsen Kurven anfahren am Berg …..
das übliche halt.
*******umi Mann
691 Beiträge
Zitat von *******iner:

Es mag Verkehrsübungsplätze auch für die Nutzung mit Motorrad geben,
aber Vorsicht bei der Suche via Google.
dann wohl am besten vorher anrufen und erkundigen.
Denn Praxis unter ordentlicher Anleitung läßt sich so gut sammeln.
Es gibt glücklicherweise ordentliche Plätze.
Und einen guten Fahrlehrer aussuchen ist beim Motorrad besonders wichtig.
Denke da gerade an einen autofahrenden Fahrlehrer, der seinen Fahrschülern gesagt hatte, daß das benutzen der Vorderradbremse zum Sturz führen würde *flop*
******o67 Mann
214 Beiträge
Du kannst zwar auf abgesperrtem Gelände Tun und Lassen was Du willst ... außer Lärm, Umwelt etc.

Aber im öffnetlichen Verkehrsraum und anmelden zur Prüfung etc. darfst Du nicht!

Nachlesen kannst Du das in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

LG
******iar Mann
1.841 Beiträge
Du kannst grundsätzlich auf abgesperrtem Privatgelände mit Erlaubnis des Eigentümers oder auf einem Verkehrsübungsplatz als Laie mit gültigem Führerschein mit jemand fahren üben.
Nein jemand der Keinen Fahrlehrerschein hat darf in keinster Weise ausbilden, zumal auch nicht jeder Fahrlehrer das kann/ macht… Außnahme bildet der Verkehrsübungsplatz, aber da die Fahrschulen dafür bezahlen, dürfen die Motorradfahrer zum Üben Zumindest bei uns nicht auf den Platz um die Übungen zu trainieren, lediglich auf der aufgebauten Straße dürfen die Fahren *top*
Also bei uns dürfen die auf den Verkehrsübungsplatz halt mit geeigneter Bekleidung.. definitiv!
Ach ja, bei dem B 196, welcher eine reine Fahrerschulung/Ausbildung von der Fahrschule ist, muss man wissen, dass dieser NUR IN DEUTSCHLAND genutzt werden kann und es KEINE A1 Fahrerlaubnis darstellt… will man also nach 2 Jahren Aufstiegsprüfung machen, benötigt man auf jeden Fall A1 oder A2, sonst wird Ausbildung mit Theorie und Praxis gefordert!
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