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ÜBERREGIONAL: NEBENKOSTENABRECHNUNG ERKLÄREN

****112 Mann
1.105 Beiträge
Kannst die mal per PN schicken. dann schau ich rüber.
****e19 Frau
9.896 Beiträge
Ich hab meine Nebenkostenabrechnung von 2020 vom Verein "Mieter helfen Mieter" überprüfen lassen. Der Verein ist vom Mitgliedsbeitrag recht kostengünstig.

Der Vermieter muss Einsicht in die Belege gewähren (ist Recht des Mieters, schließlich muss er wissen, was er da eigentlich zahlt.). Allerdings hat der es nicht als Faktencheck verstanden, sondern als persönlichen Angriff mit Betrugsvorwurf. Blödsinn. Niemand hat ihm diesen Vorwurf gemacht.
Allerdings mussten wir ihm die Belege aus der Nase ziehen, uns (Anwältin und ich) massiv beleidigende Briefe gefallen lassen. So hat sich das ein dreiviertel Jahr hingezogen.
Die Garten- und Hausmeisterkosten hat er nicht belegen können, zog irgendwelche Erklärungen an den Haaren herbei.
*********esatt Frau
1.250 Beiträge
Themenersteller 
Na ja. Er hat halt zeine lieblingsfamilie in einem kompletten Haus neben unserem. Wenn das zwei flurstücke sind haben wir mit denen nichts zu tun. Und er muss Abwasser und Co anders berechnen. Vor allem nutzen die allein 2 Gärten und wässern. Keine wasseruhren... Einfach umgelegt.
********vate Mann
2.562 Beiträge
@*******_nw
Ich bin Vermieter, das Thema Wasser ist immer wieder ein Problem. Früher war es nicht möglich, das genau abzurechnen, weil nur 1 Wasseruhr üblich war.
Der eine hat Garten, der in trockenen Jahren wie diesen stark bewässert wird, andere haben dafür einen Pool, der befüllt wird. Wieder eines duscht mit Großfamilie 2x täglich und und und.

Das führt dazu, dass sich immer einer benachteiligt fühlt und bei mir am Telefon hängt und sich beschwert.
Dazu haben die Gerichte ja viel entschieden und unterschiedliche Modelle erlaubt. Egal, welches Modell man aussucht: solange es keine eigenen Wasseruhren gibt, gibt es immer Diskussionen. Die sind aber baulich manchmal nicht einzubauen... Waschmaschinen, Gärten und Co. sind dann nachträglich nicht immer zu erfassen.

Zur Kontrolle der NK Abrechnung: Einerseits gibt es ohne weitere Hintergründe nur eine begrenzte Kontrollmöglichkeit: Man kann schauen, ob die aufgeführten Posten gerechtfertigt sind oder es nicht gestattet ist, solche Posten vom Mieter ausgleichen zu lassen.
Das hilft in Deinem Fall nur begrenzt. Du brauchst auch noch die Berechnungsgrundlage (Kopf/Flächenmodell etc.) und natürlich den Nachweis der Belege.

Hier hast Du das Recht, die Belege einzusehen. Ein Recht darauf, dass der Vermieter Dir Kopien schickt, hast Du mE nicht. Das mit der Einsicht solltest Du aber unbedingt machen, wenn Du Zweifel hegst.
Hebt nicht immer die Stimmung beim Vermieter, ist aber Dein gutes Recht!
Drück Dir die Daumen, dass Du das aufklärt, liebe Grüße, Flo
*********esatt Frau
1.250 Beiträge
Themenersteller 
ÜBERREGIONAL: NEBENKOSTENABRECHNUNG ERKLÄREN
Wir haben unsere erste Nebenkosten Abrechnung bekommen. Ich steige nicht durch. Müssen nichts nachzahlen. Würde doch gerne wissen, woher die ganzen Werte kommen. Sind 2 Häuser nebeneinander mit Garagenhof und 2 Gärten und Nebengebäude. Hab das Gefühl, das z. B. Abwasser auf die Fläche fur beide Häuser zusammengelegt würde, obwohl nur 1 Haus Nebengebäude, Garten und mehr der Garagen nutzt.
Verbraucherberatung und Mieterverein kenn ich. Kostst aber ziemlich viel und ist überlaufen.

Könnte mir jemand helfen. Danke
*******uenz Paar
874 Beiträge
Stehen die 2 Häuser auf 2 getrennten Grundstücken?
*********esatt Frau
1.250 Beiträge
Themenersteller 
Kein Zaun. Kann aber sein, dass es 2 Flurstücke sind
*******n_63 Mann
195 Beiträge
Ich würde versuchen mir das vom Vermieter erklären zu lassen.
*********it80 Mann
10 Beiträge
Belege beim Vermieter einsehen und Zahlen prüfen. Wenn alles sauber auf Eure Nutzungseinheit - anteilig, wie vereinbart - heruntergebrochen ist, passt es.
*****la6 Frau
150 Beiträge
Zitat von *******_nw:
NEBENKOSTENABRECHNUNG ERKLÄREN ÜBERREGIONAL
Wir haben unsere erste Nebenkosten Abrechnung bekommen. Ich steige nicht durch. Müssen nichts nachzahlen. Würde doch gerne wissen, woher die ganzen Werte kommen. Sind 2 Häuser nebeneinander mit Garagenhof und 2 Gärten und Nebengebäude. Hab das Gefühl, das z. B. Abwasser auf die Fläche fur beide Häuser zusammengelegt würde, obwohl nur 1 Haus Nebengebäude, Garten und mehr der Garagen nutzt.
Verbraucherberatung und Mieterverein kenn ich. Kostst aber ziemlich viel und ist überlaufen.

Könnte mir jemand helfen. Danke
Erstmal ist die Abrechnung selbst gemacht oder von einem Anbieter wie Ista
*********esatt Frau
1.250 Beiträge
Themenersteller 
Die heizkosten sind ista
Der Rest ist selbst gemacht
*********esatt Frau
1.250 Beiträge
Themenersteller 
Mich interessiert einfach wie beide Häuser behandelt werden

1 Haus ca 180 qm 1 Familie
1 Haus mit 6 Wohnungen
*******uenz Paar
874 Beiträge
Die Frage ist welches Abwasser meinst du? Schmutzwasser und oder Schnutzwasser Regen?
Das wird eigentlich per Dachfläche abgerechnet. Das hat nichts mit der Grundstücksgrösse zu tun.
********ther Paar
167 Beiträge
Hängt von der Teilungserklärung ab. Hatte selbst einmal eine Eigentumswohnung in der 2 Mehrfamilienäuser verwaltungstechnisch eine Einheit bildeten. Die Kosten wurden über beide Häuser verteilt.
*******uenz Paar
874 Beiträge
Also. Wir haben ein Zweifamilienhaus und oben die Wohnung vermietet.
Das Abwasser wird komplett erfasst und dann jeweils über die genutzte Quadratmeter und Personenanzahl aufgegliedert.

Ich erfasse alle Kosten rund ums Haus, trage das in eine Tabelle ein und gebe das bei einer Abrechnungsfirma ab. Von denen haben wir auch die digitalen Zähler an den Heizungen.
Die erstellen dann die komplette Nebenkostenabrechnung.
****s67 Mann
460 Beiträge
Im Normalfall steht die Teilung in 1/1000stel in der Abrechnung im Mietvertrag sollte der Anteil erkennbar sein. Somit kannst du überprüfen ob die Rechnung stimmt. Im Internet kann man zum Teil auch kostenlos die Flureinteilung prüfen, daraus sollte ersichtlich sein ob beide Häuser auf einem Flurstück stehen.
********chen Frau
3.384 Beiträge
2 Häuser = mind. 2 Wasseruhren.
Es kann ja wohl kaum mehr Abwasser als Frischwasser berechnet werden. Oberflächenwasser wird je nach Versiegelung berechnet. Da würde ich mich mal beim Vermieter erkundigen, was als versiegelte Fläche angerechnet wird.
********ther Paar
167 Beiträge
Die Trennung nach Flurstücken hat keine Auswirkungen. Ein Gebäude kann sich auch auf mehren Flurstücken befinden. Wesentlich ist die wirtschaftliche Einheit.
****112 Mann
1.105 Beiträge
@********chen Die Gebühr für Abwasser setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Es kommt darauf an, was in der Abwassersatzung der Kommune steht.

Faustformel für den ersten Check:

Die m² Trinkwasser/ Frischwasser = m² Abwasser

(Außer es gibt eine Außenzapfstelle z.B. um den Garten zu Gießen. Da gibt es bei vielen Versorgern die Möglichkeit einen Zähler montieren zu lassen, die dann diesen Verbrauch aus der Abwassergebühr herausrechnen.)

Die zweite Position ist das sogenannte Oberflächenwasser. Hier wurden durch die Kommunen die versiegelten Flächen ermittelt.
Das Regenwasser, was von diesen Flächen in den Kanal (auch über die Straße in den Kanal) rechnerisch fließen kann, wird dann mit festgelegtem Faktor abgerechnet.

Die Summe aus beiden Positionen ist dann die Abwassergebühr.
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Das ist ein komplexes Thema. Am bwstrn ist, die Abrechnung kompetent überprüfen zu lassen.

Dabei spielt es eine ganz erhebliche Rolle, was im Mietvertrag vereinbart ist bzw. bei WEG, was in der Teilungserklärung steht. Gerne CM
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Die Aussage "bezogene Frischwasser in m3 = Abwasser in m3" stimmt nicht immer. Viele Kommunen machen automatisch Abzüge für Kochen, Trinken, Gartenbewässerung. In Düsseldorf sind es 10% vom Frischwasserbezug.

Wie fdie angefallenen Kosten auf die Mieter verteilt werden richtet sich den Angaben im Mietvertrag.
Ist man damit nicht einverstanden, da der Nachbar mit dem Wasser auch seinen 200m2 großen Garten bewässert, dann ist das montieren von Zwischenzählern eine Möglichkeit. Die gibt es für Kalt- und Warmwasser, falls man Warmwasser nicht über einen Durchlauferhitzer bekommt.
********chen Frau
3.384 Beiträge
Zitat von ****112:
@********chen Die Gebühr für Abwasser setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Es kommt darauf an, was in der Abwassersatzung der Kommune steht.

Faustformel für den ersten Check:

Die m² Trinkwasser/ Frischwasser = m² Abwasser

(Außer es gibt eine Außenzapfstelle z.B. um den Garten zu Gießen. Da gibt es bei vielen Versorgern die Möglichkeit einen Zähler montieren zu lassen, die dann diesen Verbrauch aus der Abwassergebühr herausrechnen.)

Die zweite Position ist das sogenannte Oberflächenwasser. Hier wurden durch die Kommunen die versiegelten Flächen ermittelt.
Das Regenwasser, was von diesen Flächen in den Kanal (auch über die Straße in den Kanal) rechnerisch fließen kann, wird dann mit festgelegtem Faktor abgerechnet.

Die Summe aus beiden Positionen ist dann die Abwassergebühr.

Ich hatte doch Oberflächenwasser gesagt und dass man sich erkundigen muss, wie es berechnet wird. Da braucht es keine Formel *roll* im Forum für, weil die eh nicht paßt
*****100 Mann
183 Beiträge
Ohne Abrechnung zu sehen, kann keine Aussage getroffen werden. Hatte mal eine Mieterin die behauptete ich würde Abrechnungsbetrug begehen. Das war eine unschöne Sache und ich warf sie gegen jede Regel aus der Wohnung, weil sie deswegen auch keine Miete mehr bezahlen wollte. Die Nebenkosten lagen bei 80 Euro im Monat inklusive Heizung, Strom und Internet. Das soll heißen, es kommt auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Wird die Abrechnung über eine Firma erledigt, kann das einen Nebenkostenaufschlag bis 20% und mehr bedeuten und niemand moniert.
*******umi Mann
691 Beiträge
die einfachste Lösung schon probiert, den Vermieter zu fragen?
Wenn von ihm selbst gemacht, kommt man vielleicht gemeinsam auf die Lösung?
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