@*******_nw
Ich bin Vermieter, das Thema Wasser ist immer wieder ein Problem. Früher war es nicht möglich, das genau abzurechnen, weil nur 1 Wasseruhr üblich war.
Der eine hat Garten, der in trockenen Jahren wie diesen stark bewässert wird, andere haben dafür einen Pool, der befüllt wird. Wieder eines duscht mit Großfamilie 2x täglich und und und.
Das führt dazu, dass sich immer einer benachteiligt fühlt und bei mir am Telefon hängt und sich beschwert.
Dazu haben die Gerichte ja viel entschieden und unterschiedliche Modelle erlaubt. Egal, welches Modell man aussucht: solange es keine eigenen Wasseruhren gibt, gibt es immer Diskussionen. Die sind aber baulich manchmal nicht einzubauen... Waschmaschinen, Gärten und Co. sind dann nachträglich nicht immer zu erfassen.
Zur Kontrolle der NK Abrechnung: Einerseits gibt es ohne weitere Hintergründe nur eine begrenzte Kontrollmöglichkeit: Man kann schauen, ob die aufgeführten Posten gerechtfertigt sind oder es nicht gestattet ist, solche Posten vom Mieter ausgleichen zu lassen.
Das hilft in Deinem Fall nur begrenzt. Du brauchst auch noch die Berechnungsgrundlage (Kopf/Flächenmodell etc.) und natürlich den Nachweis der Belege.
Hier hast Du das Recht, die Belege einzusehen. Ein Recht darauf, dass der Vermieter Dir Kopien schickt, hast Du mE nicht. Das mit der Einsicht solltest Du aber unbedingt machen, wenn Du Zweifel hegst.
Hebt nicht immer die Stimmung beim Vermieter, ist aber Dein gutes Recht!
Drück Dir die Daumen, dass Du das aufklärt, liebe Grüße, Flo