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PLZ 652xx an Überregional Einkommenssteuervorauszahlung

********mart Paar
3.335 Beiträge
Themenersteller 
PLZ 652xx an Überregional Einkommenssteuervorauszahlung
Unser Finanzamt erhebt geschätzte Einkommenssteuervorauszahlungen, mit dem Argument, das dann am Jahresende nicht so viel nachzuzahlen ist.

Gibt es eine Möglichkeit oder Vorgehensweise, wie wir diese geschätzte Vorauszahlung abwehren können?

Wir würden uns freuen, wenn fachlich qualifizierte User uns da Tipps zur Vorgehensweise geben könnten.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Seid Ihr selbständig?
********chen Frau
3.382 Beiträge
Klar. Ruf deinen zuständigen Finanzbeamten an und klär das mit ihm.

Ich habe immer meine Wunschsumme bekommen. Muß aber auch dazu sagen, dass ich froh über die Vorauszahlungen bin. Da brauch ich am Ende nicht so viel nachzahlen, wenn überhaupt.
***na Frau
2.566 Beiträge
Man kann diese auf 0 herabsetzen, aber erst für das Jahr 2024
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Die Frage ist, ob das wirklich so gut ist. In der Regel setzt das Fnantamz die vorauszahlungen fest, damit die Steuerlast nach der Erklärung nicht so fürchterlich hoch ist.
***py Mann
18.904 Beiträge
Zitat von ****z35:
Seid Ihr selbständig?

Einkommenssteuervorauszahlung können auch anfallen, wenn man im Angestelltenverhältnis für ein ausländisches Unternehmen in Deutschland tätig ist und dieses Unternehmen keine deutsche Niederlassung hat. *nachdenk*
****z35 Mann
1.428 Beiträge
das ist aber nicht die Regel
*****787 Paar
192 Beiträge
wenn ihr Hilfe braucht müsst ihr auch die Rahmenbedingungen sagen sonst sind es alles nur Spekulation
***py Mann
18.904 Beiträge
Zitat von ****z35:
das ist aber nicht die Regel

Gibt es aber, z.B. wenn man für eine kleinere Firma im Vertriebsaußendienst unterwegs ist.
********mart Paar
3.335 Beiträge
Themenersteller 
Also einer ist Selbstständig und der andere ist Angestellter. Wobei der Selbstständige Steuerklasse 5 und der Angestellte Steuerklasse 3 hat und die Einnahmen aus der Selbstständigkeit im Normalfall nur 1/3 des Angestellten Gehaltes ist, aufs Jahr gesehen (absichtliche). Der angestellte arbeitet bei einer großen deutschen Firma mit Firmensitz in Deutschland.
Reichen diese Informationen?



Zitat von ********chen:
Klar. Ruf deinen zuständigen Finanzbeamten an und klär das mit ihm.

Ich habe immer meine Wunschsumme bekommen. Muß aber auch dazu sagen, dass ich froh über die Vorauszahlungen bin. Da brauch ich am Ende nicht so viel nachzahlen, wenn überhaupt.
Den Versuch habe ich schon gemacht. Die Sachbearbeiterin lehnt es ab die Vorauszahlung wieder zurück zu nehmen und nun?

Zitat von ***na:
Man kann diese auf 0 herabsetzen, aber erst für das Jahr 2024
Wie erreiche ich das die Schätzung auf NULL gesetzt wird? Das ist doch genau die Eingangsfrage.

Zitat von ****z35:
Die Frage ist, ob das wirklich so gut ist. In der Regel setzt das Fnantamz die vorauszahlungen fest, damit die Steuerlast nach der Erklärung nicht so fürchterlich hoch ist.
Auch das ist uns klar, doch genau das wünschen wir, meinetwegen eine hohe Nachzahlung. Muss jetzt nicht verstanden werden, sehe ich ein.
****a64 Frau
266 Beiträge
Ich würde mich mal erkundigen (z.B. Steuerhilfeverein oder Steuerberater) ob ein Wechsel in die Steuerklasse 4 & 4 sinnvoll wäre.
********chen Frau
3.382 Beiträge
Zitat von ********mart:
Also einer ist Selbstständig und der andere ist Angestellter. Wobei der Selbstständige Steuerklasse 5 und der Angestellte Steuerklasse 3 hat und die Einnahmen aus der Selbstständigkeit im Normalfall nur 1/3 des Angestellten Gehaltes ist, aufs Jahr gesehen (absichtliche). Der angestellte arbeitet bei einer großen deutschen Firma mit Firmensitz in Deutschland.
Reichen diese Informationen?



Zitat von ********chen:
Klar. Ruf deinen zuständigen Finanzbeamten an und klär das mit ihm.

Ich habe immer meine Wunschsumme bekommen. Muß aber auch dazu sagen, dass ich froh über die Vorauszahlungen bin. Da brauch ich am Ende nicht so viel nachzahlen, wenn überhaupt.
Den Versuch habe ich schon gemacht. Die Sachbearbeiterin lehnt es ab die Vorauszahlung wieder zurück zu nehmen und nun?

Hm, entweder es liegt an eurer Selbständigkeit oder an der Sachbearbeiterin. Ich hatte die Vorauszahlung erst wegen Altersteilzeit und heute wegen Rente.
Vll versucht ihr mal, die Summe wenigstens herabzusetzen *nachdenk*
********mart Paar
3.335 Beiträge
Themenersteller 
Dann sag mir wie das gehen kann. Denn genau das ist ja unser Bestreben.

Anrufen und sagen das wir dieses nicht wollen, war erfolglos. Also muss nun irgendwie der Amtsschimmel mit den eigenen Regeln zum wiehern und bewegen gebracht werden, nur wie?

Was müssen wir dem Esel vor die Nase halten, das er sich bewegt? Genau das ist unsere Frage an die Fachleute, hier. Weniger an die Ratlosen hier. Denn raten können wir selbst prima.
*********elia Frau
736 Beiträge
Die Vorauszahlungen werden ja nicht aus dem blauen heraus festgesetzt. Meistens, wenn ihr ne Nachzahlung hattet.
Und anrufen hilft nichts. Sondern Einspruch gegen den Bescheid mit Begründung. Ohne gute Begründung, werdet ihr aber aus der Sache nicht raus kommen.
****63 Mann
51 Beiträge
Zitat von *********elia:
Die Vorauszahlungen werden ja nicht aus dem blauen heraus festgesetzt.

Genau!

Bei mir steht im Steuerbescheid immer eine detaillierte Berechnung der Vorauszahlung für den kommenden Zeitraum, berechnet aus Steuerabzug vom Lohn und der finalen Steuer. Ist also insofern nachvollziehbar und, soweit es nicht extrem schwankende Einkommen gibt, auch recht genau.

Der Staat versucht also nur keinen zinslosen Kredit zu geben, den gibt es bei der Bank zu marktüblichen Konditionen.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Ihr solltet einen Steuerberater konsultieren, weil Euer Fall ziemlich weit weg vom Üblichen ist.
*******ias Frau
4.423 Beiträge
*skeptisch* Liebe @********mart,

mir scheint, ihr zäumt das Pferd von hinten auf oder reitet ein totes Pferd.

Als ich mich selbstständig machte, nahm ich ein Existenzgründungs-Coaching in Anspruch, welches freundlicher Weise vom Wirtschaftsministerium mitfinanziert wurde. So musste ich nicht alles aus eigener Tasche bezahlen.
Und als das ganze doch nicht so lief wie erträumt, mehrere unvorhersehbare Ereignisse eintraten, wickelte ich mein Unternehmen nach anderthalb Jahren Selbstständigkeit ohne Schulden oder Verluste ab. Denn mit dem Existenzgründer-Coach war ich ja vorher durch gegangen, was in meinem konkreten Fall unter welchen Umständen geht und was nicht. Ich war also vorbereitet.

Bei der Entwicklung meiner Geschäftsideen zum Businessplan standen mir oft alle drei Wege offen.
• Hohe Steuervorauszahlung
• Mittlere Steuervorauszahlung
• Niedrige Steuervorauszahlung.
Eben je nachdem wie ich mein Unternehmen aufbauen wollte.
Jede Variante hatte ihre Vor- und Nachteile. In manchen Punkten entschied ich mich so, in anderen so.
Diese Entscheidungen hatten Einfluss auf die Kalkulation des Liquiditätsplans.

Die Steuerbescheide und verlangten Vorauszahlungen des Finanzamtes waren dann für mich keine große Überraschung. Sie basierten ja auf meinen Angaben. Entsprachen also dem Modell, welches ich im Vorfeld gewählt hatte.

Hast du deine Kalkulation ohne das Finanzamt gemacht?
Willst du nun nachträglich dein ganzes Unternehmen umstrukturieren?


Zitat von ********mart:
Was müssen wir dem Esel vor die Nase halten, das er sich bewegt? Genau das ist unsere Frage an die Fachleute, hier. Weniger an die Ratlosen hier. Denn raten können wir selbst prima.

Ich habe auch keinen Bock zu raten. Genau aus diesem Grund nahm ich doch das Existenzgründungs-Coaching in Anspruch: Das Fachwissen hatte ich nicht und Raten ist nicht so mein Ding.
Und auch der Existenzgründungs-Coach hatte keinen Bock zu raten. Der wollte genau wissen, um welche Geschäftsideen es geht. Denn da gab es vieles zu beachten.

Kurzum: Dieser thread funktioniert so nicht.
Womöglich findest du aber auf Youtube Videos von Experten, die diverse "Fallbeispiele" geben.
Womöglich findest du in den Fallbeispielen die Inspiration, die du dir erhoffst.
****one Frau
4.142 Beiträge
Zunächst einmal: es gibt einen Vorauszahlungsbescheid, indem genau angegeben wird, wie die Berechnung erfolgt.
Dann: Selbständige arbeiten ohne Steuerkarte, die Klasse 5 ist also ungenutzt.
Dadurch liegen alle steuerlichen Vorteile bei dem Angestellten, der mit Klasse 3 arbeitet.
Von den Einkünften des Selbständigen werden voran keine Steuern einbehalten.
Diese Tatsache könntet ihr verhindern, indem der Angestellte die Steuerklasse 5 nimmt, evtl auch die 4. Dann bleiben steuerliche Vorteile für den Selbständigen, wenn die Einnahmen zusammen gerechnet werden.
Es ist ein sehr komplexes Thema, ich kann euch nur empfehlen, einen Steuerberater einzuschalten.
Ein Lohnsteuerhilfeverein wird euch wahrscheinlich nicht nehmen dürfen, die dürfen keine Selbständigen beraten, soweit ich weiß.
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