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Überregional: Mahnbescheid erstellen

******171 Mann
587 Beiträge
Ohne jetzt alles gelesen zu haben. Ein Freund hatte ein ähnliches Problem.
Die mussten die Jahresabrechnung von Wasser abwarten. Bzw der Eigentümer und erst dann, konnte die Abrechnung richtig erstellt werden. Wenn es um Februar 2022 geht, dann wäre es, falls es bei Deinem Sohn auch so ist, noch die Abrechnung des Versorgers von dem Eigentümer abzuwarten... Wegen Kaltwasser und das entsprechende Abwasser dafür...
VLG
*******net Frau
3.670 Beiträge
@******171 es geht nicht um die Nebenkostenabrechnung, sondern um die Kaution! Das sind zwei komplett unterschiedliche Dinge.
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Themenersteller 
@******171 -bei uns gibt es keinen Grund. Nebenkosten werden nicht abgerechnet, weil Warmmiete.
(Aber selbst wenn es so wäre, dürfte der Vermieter nicht die komplette Kaution behalten, sondern nur anteilig.)
******964 Frau
1.234 Beiträge
Die Vollmacht hilft Dir nicht, wenn er Dir nicht auch die Vollmacht gegeben hat für den Mietvertrag. Außerdem ... wieso schreibt er nicht selbst und kümmert sich drum? Ist er behindert, dass er deswegen nicht selbst unterschreiben und sich kümmern kann? Wenn Du anstelle des Sohnes aktiv wirst ist das ein Formfehler und führt zu gar nichts.
**vu Paar
1.072 Beiträge
Ich würde zum Anwalt, Mietrecht gehen. Sämtliche Kosten zu Durchsetzung Deines Rechts muss bei berechtigter Forderung die Gegenseite zahlen einschl. Gerichtskosten….
**vu Paar
1.072 Beiträge
…da musst Du nicht mal was vorlegen…
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Themenersteller 
@******964 er kümmert sich nicht selbst drum, weil er einfach noch verdammt jung ist und noch keine Ahnung von Mahnverfahren, Fristen, Bürokratie und Formfehlern hat.
Außerdem geht es um MEIN Geld! Deshalb kümmere ICH mich!

Dein Kommentar war viel - aber ganz sicher nicht hilfreich *gr*
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **vu:
Ich würde zum Anwalt, Mietrecht gehen. Sämtliche Kosten zu Durchsetzung Deines Rechts muss bei berechtigter Forderung die Gegenseite zahlen einschl. Gerichtskosten….

Danke, auf diese naheliegende Idee kam ich noch gar nicht. Da mach ich mich mal schlau.
**vu Paar
1.072 Beiträge
…mach ich immer so. Muss natürlich auch was zu holen sein, sonst schmeißt man gutes Geld Schlechtem hinterher…
*******net Frau
3.670 Beiträge
Zitat von **vu:
Sämtliche Kosten zu Durchsetzung Deines Rechts muss bei berechtigter Forderung die Gegenseite zahlen einschl. Gerichtskosten….

Wird nur schwierig, wenn der Gläubiger keine Kohle hat! War es ein Untervermietungsvertrag? Gehört dem Vermieter die Wohnung und wenn ja, können immer noch Darlehn drauf laufen, d.h. die Bank hat die Hand drauf im Falle einer Vollstreckung.
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Themenersteller 
Das Haus, in dem er vermietet gehört ihm. Er wohnt selbst in einer guten Wohngegend. Und er hat mindestens 3.000€ Mieteinnahmen jeden Monat (2 Wohnungen, je 3 Zimmer, je nach Größe +/- 500€ pro Zimmer). Könnte auch sein, dass er noch andere Immobilien hat.
Da sollte was zu holen sein.
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Wenn die Forderung an Dich abgetreten ist, kannst Du die selbstverständlich such im eigenen Namen geltend machen. Fsd läuft bei ganz vielen Inkasssobüros so.
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Themenersteller 
@****z35 -stimmt auch wieder. Aber dann muss ich ja genauso nochmal mahnen. Kommt aufs selbe raus.
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Eine Zahlungsaufforderung mit Frist reicht aus.
******171 Mann
587 Beiträge
@*******ley @*******net

Er hatte sich einen Anwalt genommen und da hatten sie dann erstmal gewartet, bis die komplette Nebenkostenabrechnung fertig war.
Ob das nun Ökonomie war, oder aus rechtlichen Gründen, kann ich natürlich nicht sagen.
*******ley Frau
2.442 Beiträge
Themenersteller 
@****z35 bist du sicher, dass dann das normale Mahnverfahren nicht mehr eingehalten werden muss? Kommt mir komisch vor.

@******171 bei mir gibt es nichts abzuwarten. Es gibt nichts mehr abzurechnen. Der Vermieter hätte bereits am 1.3.22 zurückzahlen müssen.
****z35 Mann
1.431 Beiträge
Es reicht aus, wenn Verzug eingwtrten ist. und dafür reicht eine Mahnung mit Fristsetzung.
*****100 Mann
183 Beiträge
Soweit ich weiß, kann ein Mahnverfahren auch ohne vorausgehende Mahnung in Auftrag gegeben werden. Da hat sich aufgrund vieler unwilliger Zahler etwas geändert. Ist das Mahnverfahren unberechtigt gewesen, mußt Du lediglich die Antragsgebühr selbst übernehmen.
Den Antrag mit dem Namen Deines Sohnes ausstellen. Wird viel geschrieben und diskutiert, muß man nicht bezahlen, weil der Gläubiger erfahrungsgemäß nicht in die Gänge kommt.
*****100 Mann
183 Beiträge
@ Heinz / mit dem Mahnverfahren ist die Fristsetzung erfüllt.
**vu Paar
1.072 Beiträge
…mach Dir doch nicht die ganze Arbeit, alle Kosten für die Durchsetzung Deines Rechts muss der Schuldner bezahlen. Da brauchst Du keine Rechtsschutzversicherung für. Und Kohle hat er ja. In meinem Fall wurde sogar eine Zwangsversteigerung angeordnet, obwohl Betrag sehr gering war und der Schuldner trotz klarem Unrecht nicht zahlen wollte.
Hat er dann aber gemacht.
Die Kosten für die Sache überstiegen die Schuld um das 10fache. Er musste zahlen. Brauchst halt einen Wadenbeisser, der nicht nachlässt als Anwalt. Und der freute sich
**vu Paar
1.072 Beiträge
nochmal, ALLE, SÄMTLICHE Kosten….
*******llie Frau
2.175 Beiträge
Kannst Du mir bitte ein oder zwei Adressen von Rechtsanwälten geben (sorry, gerne privat, weil Off topic), die in dieser Art tätig werden, ohne zu wissen, ob sie jemals für ihre Leistungen bezahlt werden??
Wäre super, ich kenne hier keinen einzigen und bin da auch noch aif der Suche.
Bislang hätte ich immer im Vorfeld unterschreiben müssen, dass ICH die Kosten für Anwalt trage, falls es mit der Gegenseite "Probleme" geben sollte ..was ja auch prinzipiell durchaus gerechtfertigt und nachvollziehbar ist *nachdenk*
*****aME Frau
22 Beiträge
Ich hatte das gleiche Theater mit der Kaution aus meiner ersten Mietwohnung. Ich war auf Anraten anderer Mieter im Mieterschutzbund. Der Vermieter hatte schriftlich Widerspruch gegen die Auszahlung der Kaution eingelegt.
Der Mieterbund wollte 54€ von mir, um das Geld zu holen, gegen das kein Widerspruch bestand. Also 54€ zahlen, damit die mir 0€ holen? Was ein Quatsch!
Bin dann zufällig an einen Anwalt gekommen, der das gleiche beim Vorvormieter meiner Wohnung schon hatte. Innerhalb weniger Wochen holte er meine komplette Kaution zurück. Abgerechnet wurde über Prozesskostenbeihilfe, da mein Einkommen noch sehr gering war.
****z35 Mann
1.431 Beiträge
In der Regel arbeitet ein Anwalt nicht umsonst.

Und wenn der Schuldner nicht zahlt, die Zwangsvollstreckung ins Leere geht oder der Prozess sogar (ganz oder teilweise) verloren geht, hält sich der Anwalt natürlich an seinen Auftraggeber.

Also nimmt er entweder gleich einen Vorschuss oder rechnet über Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab. Oder es gibt eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten trägt. Dann bleibt dem Auftraggeber allerdings oft eine Selbstbeteiligung (oft sind 150 € vereinbart).
**vu Paar
1.072 Beiträge
Zitat von ****z35:
In der Regel arbeitet ein Anwalt nicht umsonst.

Und wenn der Schuldner nicht zahlt, die Zwangsvollstreckung ins Leere geht oder der Prozess sogar (ganz oder teilweise) verloren geht, hält sich der Anwalt natürlich an seinen Auftraggeber.

Also nimmt er entweder gleich einen Vorschuss oder rechnet über Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab. Oder es gibt eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten trägt. Dann bleibt dem Auftraggeber allerdings oft eine Selbstbeteiligung (oft sind 150 € vereinbart).
Bleibt doch einfach mal bei dieser konkreten Frage.
Das es woanders anders ist, weiß ja jeder.

Nun geht es aber um einen Schulder der Geld HAT!!!!!!° Es geht hier um ein BERECHTIGTE Forderung, wo es NICHTS zu rütteln gibt. Und ja, natürlich muss man eine Abtretungserklärung unterschreiben, niemand weiß vorher was passiert. Auch der Rechtsanwalt muss sich absichern, ob der Kunde auch bei seiner Klageeinreichung bleibt. Danach sieht es hier augenscheinlich ja nicht aus.



Ich kinke mich nun aus, es ist aus meiner Sicht alles dazu gesagt.
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