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Überregional: Mahnbescheid erstellen

*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Mahnbescheid erstellen
Hallo,
Ich bräuchte Unterstützung bei der Erstellung eines Mahnbescheids.
Hintergrund:
mein Sohn ist Ende Februar aus seinem WG-Zimmer ausgezogen.
Ich habe schriftlich, dass das Zimmer in ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wurde (also kein Grund für Minderung der Kaution) und es müssen auch keine Nebenkosten mehr abgerechnet werden (Warmmiete).
Es gibt also keinerlei Grund, die Kaution zurück zu halten. In einem Telefonat im Sommer hatte der ehemalige Vermieter fadenscheinige Ausreden, warum er noch nicht übweisen kann. Bis jetzt warten wir auf Rückzahlung der Kaution (über 9 Monate!) er reagiert nicht auf WhatsApp, Anrufe oder Briefe.
Daher möchte ich jetzt mit Mahnbescheid an mein Geld kommen.

Wer hilft mir dabei?

Ja, ich weiß, dass ich mich auch an den Mieterschutzbund wenden könnte. Da ist mein Sohn aber kein Mitglied. Und ich denke, dass der Vermieter auch auf ein Schreiben von denen nicht reagieren würde.
*******uenz Paar
874 Beiträge
Falls ihr eine Rechtschutzversicherung habt, ab zum Anwalt und der setzt die dementsprechende Korrespondenz auf.
******_HH Frau
4.551 Beiträge
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst du das ganz einfach online machen oder du wendest dich an die ÖRA (Öffentliche Rechtdauskunft)

Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides können online erfasst und dem Gericht auf dem Postweg oder über das Internet übermittelt werden.

Zur Antragstellung und für weitere Informationen nutzen Sie bitte das
~ Mahnportal ~

Bin nicht sicher, ob ich den Link hier posten darf.
*******geur Mann
21.802 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Link darf gerne gepostet werden.
******_HH Frau
4.551 Beiträge
Zitat von *******geur:
Der Link darf gerne gepostet werden.

Merci *g*

Also, Quelle:
https://justiz.de/onlinedienste/mahnverfahren/index.php

Mahnportal:
https://www.mahngerichte.de/
*******ist Mann
293 Beiträge
Hallo liebe ColdValley, hohle dir im Schreibwarenhandel einen Mahnbescheidvordruck, oder fülle ihn online aus und dann zum Amtsgericht senden. Ist recht einfach. Lg..
*********icher Mann
817 Beiträge
Hast du den Vermieter in Verzug gesetzt? am besten mit Einschreiben und Rückschein bzw. dein Sohn, wenn er volljährig ist.
Zahlungsaufforderung bis zum..... eingehend auf dein/ sein Konto
Danach Mahnbescheid wie oben beschrieben online erstellen
******964 Frau
1.234 Beiträge
Hallo, so wie mein Vorredner habe ich es schon öfters gemacht mit Patienten, die nicht zahlen wollen, aber es spielt keine Rolle, um was es geht, wenn Dir jemand rechtens Geld schuldet (vertraglich nachvollziehbar).
Der Schreibwarenhandel hat einen Mahnbescheidsvordruck.
Ich für meinen Teil habe immer zuvor dreimal Mahnungen geschrieben, dann gehe ich eben s. o. vor.
Du zahlst einen sehr kleinen Betrag, damit das Amtsgericht für Dich dann das Geld eintreibt, alles überschaubar. Und die kümmern sich auf jeden Fall, egal um wie viel Geld es geht.
*******llie Frau
2.172 Beiträge
Zitat von **********ester:
Falls ihr eine Rechtschutzversicherung habt, ab zum Anwalt und der setzt die dementsprechende Korrespondenz auf.

!!!!!!! ->bitte vorab erkundigen, ob in der Rechtschutzversicherung der Baustein "Mietrecht" enthalten ist -
ist leider bei vielen Versicherungen nicht im "normalen" Privatrechtschutz inkludiert (was man eigentlich annehmen sollte).
Ich musste das aktuell selbst schmerzhaft erfahren.
Wenn der Rechtsfall bereits eingetreten ist (so wie hier), nützt es auch nichts, den Baustein "mal ganz schnell noch" dazu zu nehmen *snief*
****68 Frau
69 Beiträge
Das Mahngericht treibt das Geld nicht ein, es erstellt einen Mahnbescheid und, falls kein Einspruch kommt, erlässt es dann einen Vollstreckungsbescheid. Wenn der Schuldner daraufhin nicht freiwillig zahlt, muss man sich um einen Gerichtsvollzieher kümmern.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
@*******ley im Prinzip ist das recht einfach. Wir können das gerne zusammen machen ... online.

Gerne CM
*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Rechtsschutz haben wir nicht.
In Verzug gesetzt haben wir ihn. Mehrmals per WhatsApp und am Schluss mit letzter Frist per Brief. Aber nicht mit Einschreiben, sondern durch persönlichen Einwurf mit Zeugen im Briefkasten.
(Das ist lt. Rechtsanwalt sogar noch besser, denn mit einem Einschreiben könnte man theoretisch auch ein leeres Blatt Papier verschicken. Und so habe ich einen Zeugen für den Inhalt und den Einwurf).

Kann jemand sicher beurteilen, wer hier Gläubiger ist (bitte keine Mutmaßungen).
Mein Sohn war Mieter, aber die Kaution wurde von meinem Konto bezahlt, alle Mietzahlungen wurden von meinem Konto getätigt und als es mal Verzögerungen gab, hat sich der Vermieter immer nur an mich gewandt. Er schuldet also MIR das Geld.
Bin nun ICH Gläubiger oder mein Sohn?
********edes Paar
11.320 Beiträge
JOY-Team 
Die Vertragsparteien zählen, nicht, wer das Geld gegeben hat.
Wenn dein Sohn Mieter war, hat er den Anspruch. Du hast "nur" den Anspruch an deinen Sohn.

Mahnbescheide werden heute online gemacht. Google mal nach Mahngerichte...

LG
Arschi *arsch*
****68 Frau
69 Beiträge
Derjenige der den Mietvertrag unterschrieben hat...falls das dein Sohn selbst war, dann er.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Gläubiger des Kautionsrückzahlungsanspruchs ist immer der Mieter, allerdings lässt sich der Anspruch durch formlose Abtretung ohne weiteres übertragen.
*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Ok, dann war es ja gut, dass ich das letzte Schreiben auch in seinem Namen (bzw. bezugnehmend auf seine Vollmacht) geschrieben habe
****z35 Mann
1.428 Beiträge
*ja*, das war richtig.
*******Paco Paar
2.357 Beiträge
Den Mahnbescheid online erstellen und an das zuständige Gericht senden. Fertig.
*********pzig Frau
106 Beiträge
Vorlagen/Prospekte für Mahnbescheide liegen kostenlos an jedem Amtsgericht aus. Da steht genau drin wies funktioniert. Is wirklich nicht schwer. 😊
*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Ok, ich hatte befürchtet, dass es komplizierter ist
******964 Frau
1.234 Beiträge
Das Geld kann zahlen wer er zahlen will, der Vertrag besteht aber mit dem Vermieter und dem, der als Mieter im Vertrag steht. Die schuldet der Vermieter gar nichts, Du bist nicht Vertragspartner. Eine WA-Aufforderung gilt nicht (keine Unterschrift drauf). Und Du bist (s. o.) nicht Vertragspartner. Also ... halte Dich zumindest formell zurück. Du kannst den Vermieter auch nicht in Verzug setzen, Du bist nicht Vertragspartner. Schau mal nach, was im BGB steht.
***py Mann
18.904 Beiträge
Vorsicht *ironie*

Zur Not helfen dann auch noch die hier:

https://www.moskau-inkasso.com/
*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ***py:
Vorsicht *ironie*

Zur Not helfen dann auch noch die hier:

https://www.moskau-inkasso.com/

Moskau-Inkasso ist zu teuer - da nehm ich lieber dementsprechende Freunde *floet*
*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Ok, dann sollte ich wohl nochmal vorsichtshalber nochmal für meinen Sohn die drei Mahnstufen durchlaufen lassen, um nicht nachher wegen formellen Fehlern und Leere zu laufen.
Also 1. Aufforderung / Anmahnen inkl. Fristsetzung zur Zahlung
2. Mahnung inkl. Frist
3. letzte Mahnung
Damit ich nicht jedes Mal zu meinem Sohn fahren muss, um die Unterschrift zu holen, würde ich mir einmalig eine Vollmacht dafür von ihm ausstellen lassen (so wie ein Anwalt das auch macht) und dem Vermieter die Kopie davon mit beilegen.
Spricht da was dagegen?
Frist zur Zahlung jeweils eine Woche reicht aus, oder? Oder geht es noch kürzer. Hab keine Lust mehr, länger zu warten.
****k72 Frau
293 Beiträge
Hallo, geh auf die Seite http://www.online-mahnantrag.de => Bundesland aussuchen und der Rest ist eigentlich selbsterklärend.
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