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Überregional Bauerwartungsland oder nicht?

*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Bauerwartungsland oder nicht?
Wie / wo kann ich herausfinden, ob ein Gartengrundstück irgendwann in Bauland umgewandelt werden könnte?
Hintergrund: ich habe anteilig geerbte Gärten. Vor allem eines ist in direkter Nachbarschaft zu Wohnhäusern. Da zur Zeit Bauland Mangelware ist, frage ich mich, ob es irgendwann erschlossen werden könnte.
Ich überlege, ob ich es innerhalb der Familie verkaufen soll. Sollte aber irgendwann daraus Bauland werden, wäre es ein vielfaches wert und ich würde mich extrem ärgern. Im Moment besteht noch keine Aussicht, dass es umgewandelt wird. Aber was ist in 10 Jahren?

Wie bekomme ich weitergehende Infos dazu?
*******der Mann
13 Beiträge
Bei der örtlichen Gemeinde/ Stadt nachfragen.
Die können dir Auskunft geben, ob die Fläche bereits in einem Bebauungsplan erfasst ist, bzw. In einem Flächennutzungsplan entsprechend überpflanzt ist.
Viel Erfolg dabei.
LG Jacklander
*********paar Paar
453 Beiträge
In der Regel erteilt die Kommune/Stadt Auskunft über Flächennutzungspläne.
Es kann natürlich sein, dass die Flächennutzung als Kleingarten ausgewiesen ist, dann bedarf es i.d.R. eines Ratsbeschlusses zur Änderung des FNP.
Edit: da war einer schneller als ich *zwinker*
*******EISS Paar
1.764 Beiträge
Du kannst dich mal schlau machen nach Bodenrichtwerten, wenn unmittelbar daneben Häuser stehen, denke ich ist der Bodenrichtwert höher. Momentan sind Wiesen meist mit 2,50 bis 5 Euro drin, kann sein, Gartenhausgebiete auch höher. Zudem solltest schauen, obs im Landschaft Schutz Bereich drin ist, dann wäre die Chance auf Bauland fast null. Dies erfährst auf Geobw.de, da musst dich bissle dürchstöbern, irgendwann findest deine Flurstücksnummer.
Ich hatte durch Erbe auch so ein Fall, ist aus Wiese Bauland geworden, nur dumm, dass mein Vater vergessen hat, seinen landwirtschaftlichen Betrieb 1999 abzumelden. Bauplatz wurde verkauft, 630€qm, nun wollen sie 56% Steuern, Begründung, vorzeigige Wertentnahme aus landw. Betrieb!
Viel Erfol dir!
*******rker Mann
443 Beiträge
Geh mal im Internet ins GIS Deiner Stadt. Da ist für jede Fläche die aktuelle Nutzungsart eingetragen.
Wenn für die Fläche eine andere Nutzung eingetragen ist kann es natürlich immer noch sein das zukünftig, politisch für eine andere Nutzung entschieden wird.
Ausser es ist ein Grünzug oder ein Naturschutzgebiet.
*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******der:
Bei der örtlichen Gemeinde/ Stadt nachfragen.
Die können dir Auskunft geben, ob die Fläche bereits in einem Bebauungsplan erfasst ist, bzw. In einem Flächennutzungsplan entsprechend überpflanzt ist.
Viel Erfolg dabei.
LG Jacklander

Im Moment ist es nur ein Gartengrundstück. Da gibt es noch keinen Bebauungsplan o.ä. Aber was ist, wenn sich das in 10 Jahren ändert, bzw. welche Voraussetzungen sind nötig, dass sich sowas ändern würde?
Lässt sich sowas für die Zukunft erahnen?

@*******rker - Um die aktuelle Nutzung geht es nicht. Die kenne ich doch! Mir geht es um die Zukunft!
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Gemeinde beschliesst es wird Bauland , oft lassen die sich nicht in die Karten schauen .
Behalte es doch einfach selbst und verpachte es . Ist wertstabil
*******EISS Paar
1.764 Beiträge
Es ist wie an der Börse. Oder wenn einen Goldbarren hast, wann verkaufen, wann kaufen. Viele Spekulanten kaufen was, manchmal bringt es gewinn.
Und beim Erben ist es auch heikel. 4 Erbnehmer, alle 4 bekommen z.B. je 10 ar Wiese. Augenscheinlich ale Grundstücke gleichwertig. Dann 10 Jahre später gibts Bauland Umlegung, meist da, wo Gemeinde Eigenfläche hat. Damit es sich für die Gemeinde rechnet, straßen zu bauen, Infrastruktur zu schaffen, werden nch weitere Grundstücke hinzu gezogen. Und dann ist es Bauland. Aber beim Beispiel 10 Ar, muss leder Fläche abgeben, am ende hast noch 7 ar, jedoch mit hohem Preis.
Was ich sagen möchte, behalde es solange es geht. Verkauft ist verkauft und ewig weg.
*******ian Mann
203 Beiträge
Bebauungspläne können von den Gemeinden beschlossen werden.
Bei der Aufstellung müssen sich die Bebauungspläne am Flächennutzungsplan orientieren.
Der wiederum wird (zumindest hier in Niedersachsen) von den Kreisverwaltungen aufgestellt und regelt relativ flächenscharf, was wo entstehen kann.
Es kann immer sein dass die Pläne anlassbezogen auch in kleineren Bereichen geändert werden. Sie sind also nicht zu 100% statisch. Wie bereits geschrieben wurde, ist es relativ unwahrscheinlich, dass innerhalb eines Schutzgebietes irgendwann einmal Bauland ausgewiesen wird.
**********_2020 Mann
1.553 Beiträge
In welcher Gemeinde liegt der Garten?
Wie groß ist das Grundstück?
*******ley Frau
2.441 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********_2020:
In welcher Gemeinde liegt der Garten?
Wie groß ist das Grundstück?

Das spielt doch eigentlich keine Rolle für meine Frage *zwinker*
******oye Frau
3.086 Beiträge
Ich würde es nur verpachten. Genau wegen dieser Unsicherheit, ob ja oder nein.

Und ein Blick ins Grüne kann immer nur gut sein. Wenn alles zugebaut ist, ist es auch doof. Es gibt Menschen, die gerade das suchen, dass es Garten drumherum gibt.
********vate Mann
2.562 Beiträge
@*******ley

Mein Kenntnisstand:

Es gibt KEINEN Blick in die Zukunft. Man kann immer nur vom aktuellen Status Quo ausgehen.

Für die Änderung der Nutzung in Verbindung mit Bebauungsplänen sind in der Regel Ratsbeschlüsse notwendig. Diese sind teilweise abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (Landschaftsschutzgebiet/Naturschutzgebiet) und von politischen Mehrheiten, die sich wandeln können.

Ich kenne einen Fall, da hat die Stadt im Außengebiet den Umbau einer Gärtnerei in ein Wohngebäude untersagt. 15 Jahr Hängepartie bis der Eigentümer entnervt aufgegeben hat. Kurz danach hat die Stadt eine Umwidmung vorgenommen und es soll ein Hotel gebaut werden - da hat die ursprünglich geplante Nutzung der Stadtentwicklung entgegengestanden. Wenn es politisch gewollt ist, geht halt ziemlich viel.

Aber in der von Dir geschilderten Variante wird es schwer, da etwas für die Zukunft vorherzusagen. Was manchmal hilft: ein offenes Gespräch mit der Stadt: Nach dem Motto: Ihr sucht doch Bauland, könnt Ihr Euch vorstellen, das Grundstück xy umzuwidmen. Manchmal ist eine Stadt dafür offen - aber auch nur manchmal.
****sy Paar
135 Beiträge
Die sogenannte Planungshoheit liegt bei den Städten bzw. Gemeinden. Das Planungsrecht ist aber mehrstufig. Zunächst stellt die Region Stuttgart für Ihr Hoheitsgebiet den Regionalplan auf, aus dem die Flächennutzungspläne und daraus wieder die Bebauungspläne und schließlich das Baugesuch erarbeitet werden. In der genannten Reihenfolge nimmt der Detailierungsgrad zu und die Gebietsgröße ab. Eine Auskunft über die jeweiligen Plangrundlagen erhältst du vom Bauamt deiner Gemeinde oder Stadt. Da dein(anteiliges) Grundstück bisher wohl nicht als Bauerwartungsland im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, solltest du trotzdem besonders in diesen Plan reinschauen. Ist dort für diesen Bereich ein regionaler Grünzeug ausgewiesen, ist das z.B. ein großer Bremsklotz in deinem Bestreben auf eine für dich erlebbare Wertsteigerung in Richtung Bauland. Da die Regionalpläne und Flächennutzungspläne allerdings immer wieder erneuert, überarbeitet oder fortgeschrieben werden, binden diese Aussagen aber auch nicht ewig.
Die einfachste Möglichkeit zu erfahren, ob in näherer Zukunft eine bauliche Nutzungsmöglichkeit vorhanden sein könnte, besteht darin, daß Grundstück der Stadt zum Kauf anzubieten. Dann merkst du schnell, ob sie dir nur den Gegenwert für landwirtschaftliche Flächen bieten oder einen Zuschlag machen. Grundsätzlich hat die Gemeinde die Absicht, möglichst frühzeitig Eigentümer von Flächen zu werden, die potentiellen Bauland werden. Über diesen Weg finanzieren sich Investitionen in die Infrastruktur am Besten. Falls du noch Fragen hast, gerne per CM. *liebguck*
********ther Paar
168 Beiträge
Die am weitesten nach vorne gerichtete Planung ist in der Regel das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK). Kannst ja mal nachfragen ob es dieses für Deine Stadt /Gemeinde gibt. Im Stadtplanungsamt könnte es auch eine strategische Flächennutzungsplanung geben.
****on Mann
16.244 Beiträge
Zitat von *******ley:
Hintergrund: ich habe anteilig geerbte Gärten. Vor allem eines ist in direkter Nachbarschaft zu Wohnhäusern. Da zur Zeit Bauland Mangelware ist, frage ich mich, ob es irgendwann erschlossen werden könnte.

Es gibt auch außerhalb eines Bebauungsplanes noch die Möglichkeit zu bauen, wenn es sich um einen "im Zusammhang bebauten Ortsteil" handelt, der damit einen "unbeplanten Innenbereich" darstellen kann. Hier stünde ein fehlender Bebauungsplan der Bebaubarkeit ggf. nicht im Wege.

Dies kann der Fall sein bei alten Bebauungen vor den Weltkriegen, für die keine heutigen Beplanungen vorliegen. Hier sind auch Baulückenschließungen denkbar. Baulücken werden nicht als solche anerkannt, wenn sie eine gewisse Breite überschreiten (meist ca. 80 Meter).
**********ter69 Paar
33 Beiträge
Zitat von *******EISS:
Du kannst dich mal schlau machen nach Bodenrichtwerten, wenn unmittelbar daneben Häuser stehen, denke ich ist der Bodenrichtwert höher. Momentan sind Wiesen meist mit 2,50 bis 5 Euro drin, kann sein, Gartenhausgebiete auch höher. Zudem solltest schauen, obs im Landschaft Schutz Bereich drin ist, dann wäre die Chance auf Bauland fast null. Dies erfährst auf Geobw.de, da musst dich bissle dürchstöbern, irgendwann findest deine Flurstücksnummer.
Ich hatte durch Erbe auch so ein Fall, ist aus Wiese Bauland geworden, nur dumm, dass mein Vater vergessen hat, seinen landwirtschaftlichen Betrieb 1999 abzumelden. Bauplatz wurde verkauft, 630€qm, nun wollen sie 56% Steuern, Begründung, vorzeigige Wertentnahme aus landw. Betrieb!
Viel Erfol dir!

. . vorzeitige Wertentnahme aus einem landw. Betrieb . .
Wow . . .großen Dank für den *tipp*
*******348 Paar
7 Beiträge
Ich würde es als Wertanlage behalten - Liebe vergeht, Hektar besteht *zwinker*
*********da_69 Mann
1.085 Beiträge
Wie schon jemand geschrieben hat, das ist spekulativ, wie an der Börse.
Belastbare Hinweise seitens städtischen Organen oder Mitarbeiter wird du auch keine bekommen. Baulandausweisungen und öffentliche Bauvorhaben sind das Parkett für Klüngel.
Vielleicht wäre eine Option den Verkauf notariell so auszustatten, das im Falle einer Umwandlung in Bauland, du eine gewisse Nachvergütung erhältst.
****112 Mann
1.102 Beiträge
Da Flächennutzungsplan und B Plan etc. Ländersache ist, ist es schon interessant, in welchen Bundesland das Grundstück liegt.

Für NRW kann man sogar einen Antrag stellen, das Bauerwartungsland zu Bauland wird.
Hier sind jedoch eine Menge Vorgaben einzuhalten wie z.B.

• liegt das Grundstück in einem Naturschutzgebiet
• Ist das Grundstück inerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft
• Ist eine öffentliche Erschließung (Straße Kanal Strom Wasser etc. möglich oder vorhanden)

Diese Infos sind für NRW im Geoportal NRW enthalten.
https://www.geoportal.nrw/?activetab=portal

Solche Portale gibt es auch für andere Bundesländer.
******o67 Mann
214 Beiträge
Wie ist das Grundstück erschlossen?
Führt ein (Feld-)Weg oder eine Strasse zu dem Grundstück?

Wenn ein (Feld-)Weg zu dem Grundstück führt, kannst Du als erstes im Lageplan nachsehen, ob eine Fflurstücknummer für den Weg besteht und wenn ja, kannst Du bei der Gemeine nachfragen, ob eine sog. Widmung für den Weg besteht.

Wenn eine sog. Widmung besteht, ist das schon ein gutes Zeichen, daß sich die Gemeinde, warum auch immer, Gedanken über eine künftige Nutzung (gleich welcher Art) gemacht hat.

Auch wenn kein Weg besteht oder keine Widmung vorgesehen ist, Dir aber das angrenzende, erschlossene(!) Grundstück gehört, stell doch einfach eine Bauvoranfrage.
Diese kannst Du formlos und ohne goße Baubeschreibung stellen. Es reicht wenn Du das fiktive Bauvorhaben als "Wohngebäude" betitelst. Du brauchst dabei keine Größenangaben etc. machen.

Die Gemeinde muß auf diese Anfrage reagieren und im Falle der Ablehnung darlegen, warum eine Bebauung aus rechtlicher Sicht so nicht genehmigungsfähig ist.
Über eine Bauvoranfrage werden die Anreiner Seitens der Gemeinde NICHT informiert (also keine schlafenden Hunde geweckt).
Wenn die die rechtlichen Gründe für einen Negativbescheid vorliegen, kannst Du Dir überlegen, was zu tun ist um diese Auszuräumen, z.B. die Aufstellunge eines Flächennutzungsplans beantragen etc.

LG
****60
761 Beiträge
Aus meiner Tätigkeit in der Kommunalpolitik:

Sprich alle Parteien der zuständigen Gemeinde an. Wenn Gartenland in Bauland umgewandelt werden soll ist vorher ein politischer Beschluß erforderlich. Davor wird das von der Lokalpolitik (teilweise nur intern) diskutiert. Damit deckst du aber idR nur einen Zeitplan von bis zu 5 Jahren ab. Was danach kommt steht in den Sternen. Ganz langfristige Projekte, die sich auch mal über 10 oder 20 Jahre hinziehen können, sind idR öffentlich bekannt (Straßenbau, Flughafen, etc.).

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann warte ab, bis es umgewandelt wird und verpachte das Grundstück.
********enig Mann
32 Beiträge
Hallo Cold Valley,
bei uns und leider auch in vielen anderen Gemeinden / Städten ist das so geregelt.
Erst wenn die Gemeinde alle Grundstücke aufgekauft ( natürlich nicht Baulandpreise) hat wird kein Bauland daraus gemacht.
Somit finanziert die Gemeinde die Erschließungskosten und macht auch noch nebenbei einen ordentlichen Gewinn mit dem Grundstücksverkauf.
Ich würde es behalten/verpachten usw. aber nicht voreilig verkaufen.
Grüßle Jochen
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