Wie ist das Grundstück erschlossen?
Führt ein (Feld-)Weg oder eine Strasse zu dem Grundstück?
Wenn ein (Feld-)Weg zu dem Grundstück führt, kannst Du als erstes im Lageplan nachsehen, ob eine Fflurstücknummer für den Weg besteht und wenn ja, kannst Du bei der Gemeine nachfragen, ob eine sog. Widmung für den Weg besteht.
Wenn eine sog. Widmung besteht, ist das schon ein gutes Zeichen, daß sich die Gemeinde, warum auch immer, Gedanken über eine künftige Nutzung (gleich welcher Art) gemacht hat.
Auch wenn kein Weg besteht oder keine Widmung vorgesehen ist, Dir aber das angrenzende, erschlossene(!) Grundstück gehört, stell doch einfach eine Bauvoranfrage.
Diese kannst Du formlos und ohne goße Baubeschreibung stellen. Es reicht wenn Du das fiktive Bauvorhaben als "Wohngebäude" betitelst. Du brauchst dabei keine Größenangaben etc. machen.
Die Gemeinde muß auf diese Anfrage reagieren und im Falle der Ablehnung darlegen, warum eine Bebauung aus rechtlicher Sicht so nicht genehmigungsfähig ist.
Über eine Bauvoranfrage werden die Anreiner Seitens der Gemeinde NICHT informiert (also keine schlafenden Hunde geweckt).
Wenn die die rechtlichen Gründe für einen Negativbescheid vorliegen, kannst Du Dir überlegen, was zu tun ist um diese Auszuräumen, z.B. die Aufstellunge eines Flächennutzungsplans beantragen etc.
LG