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Überregional: Auskunft Erbrecht

*******meer Frau
803 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Auskunft Erbrecht
Guten Tag zusammen.

Ich hätte eine Frage zum Erbrecht.
Bitte keine Vermutungen, Halbwissen, Statements, etc. *zwinker*

Erbeten ist die Auskunft eines Fachanwaltes, sofern hier vorhanden:

Derzeit verwalte ich auf einem Festgeldkonto einen Pflichtteilsanspruch.
Die erbberechtigte Person wurde gerichtlich benachrichtigt, hat sich jedoch bisher nicht gemeldet.
Ich weiß, dass sie hierfür 3 Jahre Zeit hat.

Meine Frage:
Stehen ihr die Zinsen des Betrages auf diesem Festgeldkonto auch zu, oder nur der exakte Pflichtteilsbetrag?
Wenn nein- darf ich die Summe auf 3 Monate anlegen, oder muß sie innerhalb von 4 Wochen verfügbar sein, wenn der Anspruch geltend gemacht wird?

Vielen Dank!
****k72 Frau
293 Beiträge
Der Pflichtteilsberechtigte könnte rein theoretisch Verzugszinsen verlangen. Da du aber nicht in Verzug bist, sonderen er selbst, ist dies hinfällig. Länger anlegen würde ich es nicht, da der Berechtigte ab Forderungszeitpunkt Anspruch auf den gesetzlichen Zinssatz hätte. Außer natürlich wenn deine Ertragszinsen höher wären.
*******ude Mann
89 Beiträge
Es gibt eine Gruppe Recht, ich würde die Frage dort ohne Personenbezug dort stellen.
*******meer Frau
803 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für die Antworten!
Meine Frage wurde bestens beantwortet und der Thread kann geschlossen werden.
******l66 Frau
7 Beiträge
Zitat von *******ude:
Es gibt eine Gruppe Recht, ich würde die Frage dort ohne Personenbezug dort stellen.

Warum soll sie die Frage woanders stellen, wenn sie schon beantwortet wurde?
*******ude Mann
89 Beiträge
Weil es das passende Forum wäre!!

Eine zweite kompetente Meinung könnte doch auch interessant sein.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Ich würde das definitiv mit einem Fachanwalt abklären.
Es ist nämlich gut möglich, dass dem Erbberechtigte auch der Gewinn aus der Anlegung des Betrags/der Zinsen zusteht und dann hättest Du um sonst/kostenlos für ihn gearbeitet.
******l66 Frau
7 Beiträge
Zitat von *******ude:
Weil es das passende Forum wäre!!

Eine zweite kompetente Meinung könnte doch auch interessant sein.

Glaub, hier geht's nicht um Meinungen, sondern um Fakten.
Rennst du auch immer zu zwei Anwälten?
****k72 Frau
293 Beiträge
Zitat von *******ng27:
Ich würde das definitiv mit einem Fachanwalt abklären.
Es ist nämlich gut möglich, dass dem Erbberechtigte auch der Gewinn aus der Anlegung des Betrags/der Zinsen zusteht und dann hättest Du um sonst/kostenlos für ihn gearbeitet.

Er ist gar nicht erbberechtigt. Außerdem gelten hier die Vorschriften des Schuldrechts.
Hab übrigens nicht ich erfunden, sondern die schlauen Leute, die das BGB geschrieben haben.
*******ude Mann
89 Beiträge
Zitat von ******n78:
Zitat von *******ude:
Weil es das passende Forum wäre!!

Eine zweite kompetente Meinung könnte doch auch interessant sein.

Glaub, hier geht's nicht um Meinungen, sondern um Fakten.
Rennst du auch immer zu zwei Anwälten?

Ist eine Bestätigung der Meinung oder eine zweite Meinung schädlich oder unschädlich?
Kostet sie mehr als ein paar Zeilen??
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Zitat von ****k72:

Er ist gar nicht erbberechtigt.

Wenn er nicht erbberechtigt wäre, würde ihm kein Pflichtteil zustehen. 😉
******l66 Frau
7 Beiträge
Zitat von *******ude:
Zitat von ******n78:
Zitat von *******ude:
Weil es das passende Forum wäre!!

Eine zweite kompetente Meinung könnte doch auch interessant sein.

Glaub, hier geht's nicht um Meinungen, sondern um Fakten.
Rennst du auch immer zu zwei Anwälten?

Ist eine Bestätigung der Meinung oder eine zweite Meinung schädlich oder unschädlich?
Kostet sie mehr als ein paar Zeilen??

Es geht aber immer noch nicht nach meinen, was im Übrigen soviel wie glauben bedeutet, sondern um Fakten und Wissen. In der Rechtgruppe gibt's übrigens nicht mehr RA als hier.
****k72 Frau
293 Beiträge
Zitat von *******ng27:
Zitat von ****k72:

Er ist gar nicht erbberechtigt.

Wenn er nicht erbberechtigt wäre, würde ihm kein Pflichtteil zustehen. 😉

Wenn er erbberechtigt wäre, würde ihm der Erbteil zustehen.
Der Pflichtteil steht Pflichtteilsberechtigten zu.
*******ude Mann
89 Beiträge
Zitat von ******n78:
Zitat von *******ude:
Zitat von ******n78:


Glaub, hier geht's nicht um Meinungen, sondern um Fakten.
Rennst du auch immer zu zwei Anwälten?

Ist eine Bestätigung der Meinung oder eine zweite Meinung schädlich oder unschädlich?
Kostet sie mehr als ein paar Zeilen??

Es geht aber immer noch nicht nach meinen, was im Übrigen soviel wie glauben bedeutet, sondern um Fakten und Wissen. In der Rechtgruppe gibt's übrigens nicht mehr RA als hier.

Du kannst ja denken, was Du willst....😬 *lach*
*******geur Mann
21.802 Beiträge
Gruppen-Mod 
Auf Wunsch der TE ...
... mache ich hier mal zu.

*geschlossen*
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