Überregional: Auskunft Erbrecht
Guten Tag zusammen.Ich hätte eine Frage zum Erbrecht.
Bitte keine Vermutungen, Halbwissen, Statements, etc.
Erbeten ist die Auskunft eines Fachanwaltes, sofern hier vorhanden:
Derzeit verwalte ich auf einem Festgeldkonto einen Pflichtteilsanspruch.
Die erbberechtigte Person wurde gerichtlich benachrichtigt, hat sich jedoch bisher nicht gemeldet.
Ich weiß, dass sie hierfür 3 Jahre Zeit hat.
Meine Frage:
Stehen ihr die Zinsen des Betrages auf diesem Festgeldkonto auch zu, oder nur der exakte Pflichtteilsbetrag?
Wenn nein- darf ich die Summe auf 3 Monate anlegen, oder muß sie innerhalb von 4 Wochen verfügbar sein, wenn der Anspruch geltend gemacht wird?
Vielen Dank!