Solange nichts passiert interessiert es ekien.
Bei einem Unfall sei es mit sehr hohem Sachschaden schlimmer noch mit Personenschaden steht der Staatsanwalt in der Tür und den interessiert es überhaupt nicht warum man was nicht gemacht hat sondern der zieht den die Gesetze ran und die VDE Vorschrift ist kein Gesetz aber Grundlage der Endscheidung.
Haftbar ist der Betreiber der Anlage.
Also wenn man keine Ahnung hat schützt es nicht vor Strafe.
Bei einem Unfall sei es mit sehr hohem Sachschaden schlimmer noch mit Personenschaden steht der Staatsanwalt in der Tür und den interessiert es überhaupt nicht warum man was nicht gemacht hat sondern der zieht den die Gesetze ran und die VDE Vorschrift ist kein Gesetz aber Grundlage der Endscheidung.
Haftbar ist der Betreiber der Anlage.
Also wenn man keine Ahnung hat schützt es nicht vor Strafe.