Eine Möglichkeit um etwas Zeit zu gewinnen wäre, die 2 Monate überziehen und dann das Auto vorführen und mit dem nicht bestandenen Schein weiter fahren . Vier Wochen sind offiziell machbar. Der Rest ist Risiko.
Wie schon gesagt, wäre natürlich interessant, was eine Tüv Abnahme verhindert. Eventuell läßt sich da etwas provisorisch machen.
Unabhängig von allem anderen, würde ich einen Anwalt suchen, der sich in Verkehrsrecht auskennt. Ein rechtssicheres Gutachten eines unabhängigen Gutachters, den Du Dir selbst aussuchen kannst, sollte alles beinhalten.
1. entstandener Schaden am Fahrzeug
2. Wert des Fahrzeugs vor Unfall (da müssen Vorschäden bereits in Abzug gebracht sein)
3. Restwert (wird immer über Angebote aus "Restwertebörsen" ermittelt)
4. Wiederbeschaffungswert (die Summe, die Dir zusteht im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens)
Versicherungen tendieren gerne zum Totalschaden, weil sie Dir dann den Wiederbeschaffungswert (Achtung wichtig) abzüglich dem Restwert bezahlen. Der fehlende Restwert wird dann von dem von Dir ausgewählten Aufkäufer aus der Restwertebörse bezahlt! Das hat die Versicherung dann schon gespart!
Es gibt diverse Versicherungen, die solche Fälle gerne etwas in die Länge ziehen, weil sie ja Zeit haben und es sie nicht betrifft.
Der vorher gegebene Tipp regelmässig freundlich anzurufen und es ohne RA zu regeln ist da meiner Meinung nach völlig ungeeignet. So etwas geht den Schadensabteilungen der Versicherer gute 1 - 2 Hände am Ar... vorbei.
Fakt ist, der RA kann es auch nicht wesentlich beschleunigen, hat aber bei ungerechtfertigter Verzögerung Möglichkeiten, entstandene Mehrkosten geltend zu machen!
Meine Tipps dazu (ich hatte so einen Fall auch schon einmal), wenn das Auto reparierbar ist und hauptsächlich wegen des Alters in Richtung Totalschaden gerutscht ist.
1. vernünftigen RA suchen (ich kann Dir die hier empfehlen (
https://www.steding-rae.de/ ) vermutlich kann er Dir aber auch Kanzleien in Deiner Nähe empfehlen.
2. das Gutachten durch den RA prüfen lassen oder (so habe ich das gelöst) ein zweites Gutachten beim Tüv Nord anfertigen lassen, dazu kurz die Probleme schildern und das Gutachten selbst bezahlen. Unter Umständen kann Dir der Tüv auch bei der Suche nach einem RA helfen.
3. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert reparieren zu lassen, wenn das Auto anschließend auch weiter genutzt und nicht verkauft wird.
4. Das Auto reparieren lassen. Eventuell durch den Gutachter begleitet (Fotos etc.)
5. Alles durch den RA abwickeln lassen. Hat bei mir ein Jahr gedauert, war danach (für die Versicherung) aber deutlich teurer
Viel mehr Varianten sehe ich da nicht.