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Überregional: Autounfall und Versicherung

*******dis Frau
313 Beiträge
Themenersteller 
Ihr seid echt toll.... dankeschön *knicks*
*****zdi Mann
145 Beiträge
Allegro, das stimmt alles nur zum teil, wenn du noch Besitzer das Altwagens bist und die Versicherung präsentiert die einen Restwert von 3000 euro mehr hast du schlechte Karten bei allen Versicherungen.
Und zum Wiederbeschaffungswert kannst du ja die Beschaffungskosten nach Aufwand separat berechnen , aber der durchschn preis von 3 vergleichbaren Fahrzeugen wird bezahlt , der
Wiederbeschaffungswert nach Liste ( Dat/ Audatex ) ist ja derzeit deutlich niedriger und irgenwo her
muss der Gutachter ja einen Preis nehmen , würfeln gilt ja nicht .
****z35 Mann
1.430 Beiträge
Letztlich entscheidet das das Gericht, wenn es hart auf hart geht. Natürlich wollen die Versicherungen Geld sparen, gar keine Frage. Aber wenn es ein Urteil gibt oder sogar ein Präzedenzfll droht, geben auch die Versicherer klein bei.
******o67 Mann
216 Beiträge
Zitat von *****zdi:
Allegro, das stimmt alles nur zum teil, wenn du noch Besitzer das Altwagens bist und die Versicherung präsentiert die einen Restwert von 3000 euro mehr hast du schlechte Karten bei allen Versicherungen.
Und zum Wiederbeschaffungswert kannst du ja die Beschaffungskosten nach Aufwand separat berechnen , aber der durchschn preis von 3 vergleichbaren Fahrzeugen wird bezahlt , der
Wiederbeschaffungswert nach Liste ( Dat/ Audatex ) ist ja derzeit deutlich niedriger und irgenwo her
muss der Gutachter ja einen Preis nehmen , würfeln gilt ja nicht .

Ich muß leider ENTSCHIEDEN widersprechen!

Restwert: Der beauftragte SV recherchiert den Restwert im HPF auf dem regionalen und frei zugänglichen Markt (Nachweis durch 3 bezifferte RW-Gebote). Wenn er ein fauler Sack ist, stellt er das Unfallfahrzeug in die RWB ...
Wenn die Geschädigte BIS ZUR VORLAGE eines RW Seitens der Versicherung einen Kaufvertrag unterzeichnet ist die Versicherung raus!
Sollte die Versicherung ein RW-Gebot vorweisen, das mind. 30% höher als das vom SV recherchierte,
kann die gegnerische Versicherung ggfls. (versuchen) den SV in Regress nehmen.

Zusätzliche Beschaffungskosten sind dann und NUR dann anzusetzen, wenn außerordentliche Aufwendungen erforderlich werden um ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen (Urteile dazu gibt es zu hauf ...)

Der "Durchschnittspreis von 3 Fahrzeugen" ist und bleibt Nonsens! Der SV wird im Falle einer Verhandlung offenlegen müssen, wie er zu seinem Ergebnis kam.


Im Falle einer gerichtlichen Klärung wird der Richter einen von Ihm bestellen SV hinzuziehen um zu einem Wert zu gelangen.
*******Man Mann
4.365 Beiträge
Also egal ob Marktwert, Zeitwert, Restwert, wiederbeschaffungswert... Gericht oder Präzedenzfall...

Die Versicherung hängt sich an dem Unfallschaden an der Front auf.

Da der Gutachter es mit aufgeführt hat so wurde sicher etwas dafür abgezogen aber offensichtlich nicht genug.

Wenn das Fahrzeug bereits zu einem anderen Schaden als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet wurde (vielleicht beim vorbesitzer) dann stellt dies ein Problem dar welches der Gutachter nicht wissen kann. Ebenfalls wenn das Auto abkassiert wurde um es instand zu setzen es aber nicht bzw nicht richtig gemacht wurde.

Ein Beispiel dazu:

Vorbesitzer fährt mit seinem vollkasko versicherten skoda Superb mit der Stoßstange zuweit auf einem Parkplatz über die Bordstein kante.

Beim zurück setzen reißt er sich den Unterfahrschutz und einen Teil der Stoßstange ab. Früher kein Drama.

Heute ein Schaden von fast 6000 Euro.

Der Kühler riss raus mit Halter, Kotflügel Innenverkleidung, Scheinwerfer , diverse bleche und vieles mehr.

Der Besitzer sagte er lässt es reparieren und hat es selbst gemacht. teile statt original aus Zubehör und statt Halter dann Lochblech und rödeldrath und Kotflügel Innenleben geklebt mit silkaflex. Äußerlich nicht zu sehen. Innen wer weiß was Fakt ist sieht es auch.

Der Wagen wurde verkauft und der Schaden angegeben, aber runter geredet. Neue Besitzer haben bei kaufland dann einen Unfall.

Die Versicherung sagt:

Wäre der Wagen ordentlich gemacht worden so wäre dieses Schadensbild so nicht zum Tragen gekommen.

Der Gutachter hat zwar auch den vorschaden bemerkt aber in Höhe ca.1500 angesetzt (mit Angabe der Besitzer) und als der Gutachter erst beim zweiten mal hinter die Verkleidungen geschaut sah er das ganze Ausmaß.

Versicherung zieht nun mehr ab und der Verkäufer des Autos lebt vom Amt. Die Besitzer werden wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben.

Was sagt die Versicherung ganz konkret wo der Schuh drückt in deinem Fall?
******o67 Mann
216 Beiträge
Die Versicherung hat den Wagen aber nicht in Augenschein genommen und kann daher auch nicht mit mangelhafter oder nicht ausgeführter Instandsetzung argumentieren.

Der SV hat den Schaden an der Front im Gutachten aufgeführt. Ich unterstelle mal, er versteht sein Handwerk, und schau auch dort genauer hin ...
*******Man Mann
4.365 Beiträge
Die Versicherung muss den Schaden nicht persönlich in Augenschein nehmen.

Ein Gutachter erstellt Bilder und er hat es auch angegeben.

Falls der Vorschaden bei der Huk vorgefallen ist dann hätten die sogar detaillierte Infos und Bilder.

Wäre alles in Ordnung so gäbe es keine nennenswerte Zahlungsprobleme.
****z35 Mann
1.430 Beiträge
Der Vorschaden ist ja unfallunabhängig und wenn der Sachverständige den Vorschaden berücksichtigt hat, ist gegen sein Gutachten nichts einzuwenden, es sei denn, die Versicherung hält die Bewertung durch den Sachverständigen nicht für zutreffend. Genau das scheint hier der Fall zu sein.

Es gibt also zwei Möglichkeiten:
1. Neubewertung durch einen anderen Sachverständigen. Achtung, Kostenfalle! Oder
2. Klage gegen Fahrer, Halter und Versicherung. Dann muss der Versicherer ganz konkret angeben, was an dem Gutachten nicht korrekt sein soll. Das kostet aber Zeit und zunächst auch Gerichtskostenvorschuss.
*********itMH Mann
471 Beiträge
Ich glaube die Beiträge driften jetzt deutlich von der eigentlichen Problemstellung ab. Das verwirrt jetzt nur noch mehr.
********chen Frau
3.384 Beiträge
*popcorn*
*******Man Mann
4.365 Beiträge
Die ursprüngliche Frage ist doch schon längst gelöst.

Der Wagen kann über den Ablauf des TÜV weiter genutzt werden bis zu gewissen Grenzen wo es dann teuer wird und Punkte gibt.

Jetzt geht es darum zu weiter zu helfen und wenn sich einer über den Inhalt beschweren sollte, wenn es zu weit geht, dann wäre dies die TE und da sie immer wieder schreibt so scheint sie zufrieden zu sein.
****z35 Mann
1.430 Beiträge
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn der Wagen keinen TÜV mehr bekommt, ist er möglicherweise verkekrsunsicher. Dann darf er selbstverständlich auch nicht genutzt werden.
*******Man Mann
4.365 Beiträge
Nicht ganz richtig und möglicherweise.

Ich habe möglicherweise darauf hingewiesen das grundlegende Eigenschaften erfüllt sein müssen.

Auch ein Fahrzeug mit TÜV kann verkehrsuntauglich sein. Der Bußgeld Rechner befasst sich mit dem Tatbestand des reinen überschreiten des TÜV Termins.
****z35 Mann
1.430 Beiträge
Das ist wohl richtig. Aber hier ist ja schon gesagt worden, dass das Fahrzeug wegen des Unfalls keinen TÜV mehr bekommt.
****z35 Mann
1.430 Beiträge
In so einem Fall wäre ich mit einfach weiterfahren sehr vorsichtig. Im Falle eines Falles könnte ein Versicherer durchaus auf dem Gedanken kommen, Regress zu nehmen.
*******geur Mann
21.806 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich habe mir das jetzt lange genug angeschaut
Ein Auto im Straßenverkehr zu bewegen, welches kein TÜV hat, ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit.

Bei einem Unfall - schlimmstenfalls mit Verletzten - kann das sogar zu einer Straftat werden.
Da der Fahrer wusste, dass das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden darf und er es trotzdem gemacht hat, ist das nämlich Vorsatz.

Ich bitte dringend darum, nur noch legale Lösungsansätze vorzubringen.
Alles andere werde ich ab jetzt konsequent und kommentarlos löschen.

*modda*
*******dis Frau
313 Beiträge
Themenersteller 
Hallo Zusammen....

für die, die der Ausgang der Geschichte interessiert, ich kann eine Notreparatur durchführen lassen, weil ich schon ein Gutachten habe.
Die Reparatur muss dokumentiert werden, damit ein evtl. vom Gericht bestellter Gutachter das nachvollziehen kann.

Danke für eure Tipps *liebguck*

LG Anja
*******geur Mann
21.806 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
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