Also egal ob Marktwert, Zeitwert, Restwert, wiederbeschaffungswert... Gericht oder Präzedenzfall...
Die Versicherung hängt sich an dem Unfallschaden an der Front auf.
Da der Gutachter es mit aufgeführt hat so wurde sicher etwas dafür abgezogen aber offensichtlich nicht genug.
Wenn das Fahrzeug bereits zu einem anderen Schaden als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet wurde (vielleicht beim vorbesitzer) dann stellt dies ein Problem dar welches der Gutachter nicht wissen kann. Ebenfalls wenn das Auto abkassiert wurde um es instand zu setzen es aber nicht bzw nicht richtig gemacht wurde.
Ein Beispiel dazu:
Vorbesitzer fährt mit seinem vollkasko versicherten skoda Superb mit der Stoßstange zuweit auf einem Parkplatz über die Bordstein kante.
Beim zurück setzen reißt er sich den Unterfahrschutz und einen Teil der Stoßstange ab. Früher kein Drama.
Heute ein Schaden von fast 6000 Euro.
Der Kühler riss raus mit Halter, Kotflügel Innenverkleidung, Scheinwerfer , diverse bleche und vieles mehr.
Der Besitzer sagte er lässt es reparieren und hat es selbst gemacht. teile statt original aus Zubehör und statt Halter dann Lochblech und rödeldrath und Kotflügel Innenleben geklebt mit silkaflex. Äußerlich nicht zu sehen. Innen wer weiß was Fakt ist sieht es auch.
Der Wagen wurde verkauft und der Schaden angegeben, aber runter geredet. Neue Besitzer haben bei kaufland dann einen Unfall.
Die Versicherung sagt:
Wäre der Wagen ordentlich gemacht worden so wäre dieses Schadensbild so nicht zum Tragen gekommen.
Der Gutachter hat zwar auch den vorschaden bemerkt aber in Höhe ca.1500 angesetzt (mit Angabe der Besitzer) und als der Gutachter erst beim zweiten mal hinter die Verkleidungen geschaut sah er das ganze Ausmaß.
Versicherung zieht nun mehr ab und der Verkäufer des Autos lebt vom Amt. Die Besitzer werden wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben.
Was sagt die Versicherung ganz konkret wo der Schuh drückt in deinem Fall?