Ich wollte eigentlich nicht so ins Detail gehen, weil ich mir erst mal darüber klar werden muß, ob ich jetzt noch mehr Lebenskraft in die Sache stecke, wo sie mich schon 2 Jahre gekostet hat. Vorher fit, habe ich inzwischen Bluthochdruck durch den ganzen Streß.
OP-Notwendigkeit: Es geht um eine Oberlidstraffung - und ja, es war medizinisch indiziert und keine Schönheits-OP.
Aufklärung: Er hat bei der sog. Aufklärung nur alles schöngeredet. Alles wird toll, beste OP meines Lebens, toll aussehen, dies und jenes. Risiken: Keine. Machen Sie sich keine Sorgen. Das wird alles ganz toll. Ich werde Sie mit dem Ergebnis glücklich machen (gern genommene Floskel von ihm). Nur eine kleine Narbe an der Schläfe; aber die wird heller und ist dann kaum zu sehen. Von weiteren Risiken sagte er gar nichts - das konnte ich erst sehr viel später nach Herausgabe der stationären Akte auf dem Aufklärungsbogen lesen, von dem ich nach unserem Gespräch keine Kopie - wie normalerweise üblich - bekommen habe. In der Aufregung hatte ich damals auch nicht danach gefragt; wer denkt daran so betuppt zu werden?! Klar hatte ich den Aufklärungsbogen damals unterschrieben, aber das war alles während des Gespräches im Vorbeigehen passiert. Welcher Arzt hat denn schon Zeit zu warten, bis der Patient den gesamten Aufklärungsbogen gelesen und dann möglicherweise noch irgendwelche Risiken gefunden hat, über die man gar nicht gesprochen/aufgeklärt hat?!
Da er später einen zweiten, manipulierten OP-Bericht eingepflegt hatte, würde es mich nicht wundern, wenn er die Risiken in der Form nicht auch erst später nachgetragen hat. Eine Kopie hatte ich ja nicht direkt mitnehmen können.
Dokumentation: OP-Bericht aus Bausteinen. Im ersten Absatz wurde explizit darauf hingewiesen, auf welche Risiken ich genauestens aufgeklärt wurde und diese unterschrieben habe. Hätte er mich darauf hingewiesen wie im OP-Bericht geschrieben, hätte ich mich nie operieren lassen.
Nach der OP hatte ich schon Beschwerden, die ich bei jeder Kontrolle ansprach - diese wurden nicht dokumentiert. Schon damals hatte ich die Probleme wie heute; diese wurden bei den Kontrollen aber von ihm ignoriert und wie gesagt - nicht dokumentiert.
Ein Schlichtungsverfahren hat der Arzt direkt abgelehnt. Bei einer Begutachtung hätte man meine Beschwerden sehen können.
Es ist nicht unbedingt üblich, dass der Arzt das Gutachten bekommt, dass für mich erstellt wird. Darüber gab es sogar einen extra Punkt in der Schweigepflichtvereinbarung. In diesem konnte ich bestimmen, ob der Arzt das GA bekommt oder nicht. Ganz klar hatte ich für NEIN gestimmt. Dem ist Folge zu leisten.
Das Gutachten wurde nur aufgrund u.a. meines Gedächtnisprotokolls und der Dokumentation des Arztes erstellt. Und hier war aufgrund der spärlichen Dokumentation und des Baustein-OP-Berichtes das Urteil für mich folglich negativ.
Wenn ich zu einem Krankenhausarzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie gehe um eine OP im Gesicht machen zu lassen, gehe ich davon aus, dass er ein bestmögliches Ergebnis erzielen wird. Schließlich hatte er das tatsächlich im Vorgespräch versprochen, macht diese OP mehrmals in der Woche (seine Aussage) und ist seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig.
Später schrieb er, dass ich eine "kassenärztliche Leistung" bekommen hätte und "keine ästhetische OP". Bei dieser Aussage gehe ich sogar von einer Zwei-Klassen-Behandlung bei ihm aus und dass ich vorsätzlich "nur eine kassenärztliche Leistung" bekommen habe. Dass ich Kassenpatientin war, wußte er vorher und hat auch den Antrag für die Kostenübernahme dort gestellt.
Frage: Was kann ich von einem Ästhetischen Chirurgen erwarten, wenn keine ästhetische OP?
Bei der Ärztekammer steht der Arzt unter Beobachtung, weil da einiges recht fragwürdig und nicht nachvollziehbar war und er sich auch ständig in Widersprüche verwoben hat. Nur weiß ich nicht, ob mir das bei einer weiteren Verfolgung vor Gericht jetzt noch weiterhilft.
Es ist alles ein bissl viel momentan. Ich habe schon einen ganzen Ordner voll mit Unterlagen, Akten, Fotos und den ganzen Lügen vom Arzt. Mein Anwalt meinte dazu: "... hat einen schlechten Beigeschmack, aber kann man nix machen..." . Was man dem Arzt nicht beweisen kann, gilt eben als nicht passiert. Wenn jmd behauptet keine Unterlagen weitergegeben zu haben, dann müsse man das so hinnehmen - das Gegenteil beweisen könne man ja nicht.
Das alles und noch viel mehr hängt an diesem Fall und hat mich schon jede Menge Nerven gekostet.
Wenn ich jetzt "Lenssen übernimmt" anschaue, der seine Mandanten beruhigt "Ich kümmere mich darum" und dann auch einiges in Bewegung setzt und auch eine gute Lösung findet, könnte ich echt heulen, dass ich wieder an so einen
Anwalt gekommen bin.
Ein Traum: Ein Anwalt, der sich meinen Ordner schnappt und den Fall mit mir gewinnt.
@*****Rot
"Schönheitschirurg" darf sich jeder Arzt nennen; "plastischer Chirurg" setzt eine mindestens 6-jährige Vollzeittätigkeit an einer von der Ärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte für plastische Chirurgie voraus (Details: davon bis zu 12 Monate in anderer Fachrichtung möglich plus 12 Monate Intensivmedizin, also genaugenommen mindestens 48 Monate)
Der Arzt macht das schon viele Jahre - seiner Beschreibung im KH-Flyer nach.
Bei jameda hat er eine glatte 1.0 als Note - so etwas sollte man NIE glauben! (Nur als Tipp..)
Selbst meine Bewertung hat er torpediert - monatelang. Dabei war er bereit Unterlagen und Skizzen, Dokumente etc zur Untermauerung seiner Aussagen darzulegen - wohl wissend, dass jameda diese Unterlagen gar nicht bekommen darf von wegen Datensicherheit, etc. Diese angebotenen Unterlagen gibt es gar nicht. Sie sind weder in der stationären noch der ambulanten Akte - außer, er würde sich die Mühe machen wieder Dokumente zu manipulieren und in die Akte einzupflegen.
@*********ntes
Such dir einen neuen Anwalt , lass ihn Fristverlängerung wegen Datensicherung und Neuübernahme beantragen . Zeig ihm die Kostenübernahme und vergiss den ersten Anwalt
Boah - DAS muß ich mir echt kopieren und dann so wiedergeben. Das kann ich mir nicht merken!!
Seid ihr vom Fach?
Sollte ich weitermachen, dann ganz bestimmt mit einem anderen Anwalt. Danke für eure Meinung und Bestätigung!
Er sollte mindestens so viel Biss und Durchhaltevermögen haben wie ich - 2 Jahre sind für einen allein doch schon eine verdammt lange Zeit - und da der Fall bald verjährt ist, muß nochmal richtig Gas gegeben werden.