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Überregional: Anwälte und Rechtsschutzversicherungen

*******exe Frau
2.646 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Anwälte und Rechtsschutzversicherungen
Ich bin grad bissl durch den Wind .....
2020 hatte ich eine "kleine OP", von einem Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie durchgeführt, der mit den blumigsten Worten die beste OP in meinem Leben versprach, ein tolles Aussehen etc. pp. Risiken ließ er aus, da bräuchte ich mir gar keine Sorgen machen.
Seitdem haben wir Ärger - ich habe mir einen Anwalt genommen, der sich um die Kostenübernahme bei der ARAG kümmerte, die dann aber nur eine Kostenzusage für das außergerichtliche Verfahren machte.
Die ganze Arbeit vom Antrag auf Schlichtungsverfahren, Gutachten vom Med. Dienst, Anforderung von Unterlagen, Arztbesuche, Bitten um Bescheinigungen und Gutachten, Schreiben an das Klinikum, an die Ärztekammer, etc. pp habe ich gemacht. Der Anwalt meinte, das sei nicht seine Sache.
Die ARAG lachte über die Bescheinigungen der Ärzte, die mir ein nicht optimales OP-Ergebnis bescheinigten und wollten eher ein Gutachten von mindestens 5 Seiten. Nach jeder weiteren Bescheinigung wurden weitere Kostenzusagen abgelehnt um zum Gericht zu gehen. (Aussage der ARAG: Wir wollen Beweise und eine Garantie auf eine Gewinnchance, dann zahlen wir ggf weitere Schritte vor Gericht.) Das ganze Theater ging seit Anfang 2021.

Inzwischen steht der Arzt durch meine Patientenbeschwerde bei der Ärztekammer unter Beobachtung. Das ist nicht viel, aber wenigstens ein kleiner Puster auf meine Wunde.
Alles andere wurde vom Arzt erfolgreich torpediert. Warum? Weil er nichts dokumentiert hat. Das ist clever. Denn wie der Vogel Strauß den Kopf in den Sand steckt und nichts sieht, was aber da ist - so dokumentiert der Arzt nichts und somit "war da auch nix".
Schlichtungsverfahren hat er abgelehnt - dazu zwingen kann ihn niemand. Das Gutachten vom MDK wurde ihm entgegen der Schweigepflichtsvereinbarung zugespielt - ist natürlich auch niemand gewesen.

Nach dem ganzen Theater, das jetzt schon seit 2 Jahren läuft und im 3. Jahr verjährt - nach den ständigen Kostenabsagen der ARAG - bekam ich heute einen Brief von der ARAG, dass die Kosten für die 1. Instanz übernommen werden (neue Sachbearbeiterin).
Für den Anwalt ist der Fall allerdings erledigt; er schrieb mir eine mail, dass er bereits mit der ARAG abgerechnet habe.


Nun hatte der Anwalt die Kosten für seine Dienste bereits abgerechnet und lehnt jede weitere Arbeit ab außer ich zahle seinen Stundenlohn von 190 Euro (soweit ich ihn verstanden habe....).

Wenn ich mich jetzt entscheide doch noch vor Gericht zu ziehen und der Anwalt bereits abgerechnet hat - dann dürfte er doch raus sein und sollte ich einen besseren Anwalt finden - könnte der dann den Fall neu übernehmen???

Nach 2 Jahren kommt endlich die Kostenzusage der ARAG, für die ich immer gekämpft habe und jetzt stehe ich quasi ohne Anwalt da.
Kann ich mir jetzt einfach einen anderen, vielleicht etwas aktiveren Anwalt nehmen und steigt der dann einfach ein oder wie funktioniert das?


Ich hatte eigentlich schon fast abgeschlossen. So ein Kampf gegen einen verlogenen manipulativen Arzt zehrt unwahrscheinlich Kraft und Lebensenergie. Es macht krank.
Bin momentan echt überfordert. Wie würdet ihr agieren?
**********silon
6.696 Beiträge
Kann ich mir nicht vorstellen, dass deine OP nicht dokumentiert wurde. Heutzutage wird doch jeder Pups zu Papier gebracht. Außerdem besteht eine Aufklärungspflicht vor jedem medizinischen Eingriff, die du als Patient unterschreiben musst, soweit ich das weiß. Also in den Krankenhäusern jedenfalls ist da so. Der muss deine Akte sogar viele Jahre im Archiv aufbewahren.
Horch in Dich!

Ich würde wahrscheinlich jetzt mir einen neuen Anwalt suchen.

Aber: Den ganzen Driss mit der verschenkten Lebenszeit vorher?

Kann aber auch nicht beurteilen, was für schäden Du hast. Such dir vielleicht Hilfe beim Selbsthilfeverein zusätzlich. Da hast Du mentalen beistand
Es besteht Dokumentationspflicht, vielleicht bekommst du ihn darüber
*********ntes Paar
287 Beiträge
Such dir einen neuen Anwalt , lass ihn Fristverlängerung wegen Datensicherung und Neuübernahme beantragen . Zeig ihm die Kostenübernahme und vergiss den ersten Anwalt
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Da der Anwalt noch keine Klage eingereicht hatte bei Gericht kannst Du Dir einen neuen suchen.

Achte nur dringend darauf, dass er ein Fachanwalt für Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht ist.
********ch_4 Frau
289 Beiträge
So wie ich das sehe, sieht sich Dein Anwalt sowieso nicht mehr zuständig. Er sagt ja, er hätte abgerechnet und bestätigt Dir das ja auch schriftlich.
Er versucht nun einen individuellen Stundensatz mit Dir abseits der Berechnungsgrundlagen der Kostenordnung mit Dir zu vereinbaren. Bevor aus mangelndem Interesse Seinerseits eine schlechte Rechtsvertretung für Dich herauskommt, möchtest Du das zu Recht nicht annehmen. Also ist auch kein Auftrag zur Rechtsvertretung entstanden und Du kannst Dir frei einen anderen Anwalt wählen. Der macht dann auch den ganzen Job und lässt Dich nicht allein. Natürlich musst Du ihm Input liefern und mitarbeiten aber nicht wie in dem Fall Deiner leider unglaublich dreisten Zusammenarbeit in der Erstvertretung.
Eine Rechtsschutzversicherung möchte natürlich die höhere Chance bei positivem Klageverlauf für eine Kostenzusage sehen. Aber die bezieht sich auf den Fall und nicht auf den vertretenden Anwalt - will ich hoffen. Sowas wäre mir ansonsten auch noch nicht untergekommen.
*****Rot Mann
246 Beiträge
Wenn er "nichts" dokumentiert hat,ist das tatsächlich schlecht - für ihn!
Im Gerichtsverfahren droht ihm die Beweislastumkehr - und damit hätte er dann schon verloren.
Wenn das Ergebnis nicht Deinen Erwartungen entspricht, ist das verständlich, aber noch kein Fehler seinerseits.
Erfolgsaussichten vor Gericht hast Du, wenn er gegen fachliche Standards verstoßen haben sollte - und da ist es seinerseits gar nicht clever, "nichts" (?) zu dokumentieren, weil die Doku wesentlicher Teil dieses juristischen Nachweises ist.
Am leichtesten einhaken kann Dein (bitte neuer! Fachanwalt! für Medizinrecht) Anwalt bei der Aufklärung - wenn da die bei Dir offenbar eingetretenen Komplikationen nicht aufgeführt sind, hat er die erste Niederlage vor Gericht, wenn er dann nicht nachweisen (ohne Doku seinerseits fast unmöglich) kann, dass er nach den fachlichen Standards gearbeitet hat, die zweite
"Schönheitschirurg" darf sich jeder Arzt nennen; "plastischer Chirurg" setzt eine mindestens 6-jährige Vollzeittätigkeit an einer von der Ärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte für plastische Chirurgie voraus (Details: davon bis zu 12 Monate in anderer Fachrichtung möglich plus 12 Monate Intensivmedizin, also genaugenommen mindestens 48 Monate)
Auch das sollte überprüft werden
********chen Frau
3.382 Beiträge
Zitat von *******ng27:
Da der Anwalt noch keine Klage eingereicht hatte bei Gericht kannst Du Dir einen neuen suchen.

Achte nur dringend darauf, dass er ein Fachanwalt für Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht ist.

Ja, aber einen für Patienten und nicht für Mediziner *fiesgrins*
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Zitat von ********chen:
Zitat von *******ng27:
Da der Anwalt noch keine Klage eingereicht hatte bei Gericht kannst Du Dir einen neuen suchen.

Achte nur dringend darauf, dass er ein Fachanwalt für Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht ist.

Ja, aber einen für Patienten und nicht für Mediziner *fiesgrins*

Umgekehrt geht auch.
Das hatten wir im Mietrecht. Der RA kannte alle Tricks mit denen die gegnerische Seite kommen könnte und hat da direkt den Riegel vorgeschoben. 😉
**83 Frau
909 Beiträge
Grundsätzlich sind die Dokumentationspflichten von Medizinern sehr sehr streng. Und zwar um so strenger, je weniger der Eingriff eilt.

Also im Notfall keine komplette Aufklärung um Leben zu retten und Folgen zu vermeiden, bei planbaren Eingriffen muss er komplett aufklären und dokumentieren. Damit hast du eigentlich juristisch einen großen Trumpf in der Hand.

Dass sich eine Versicherung nicht darum reißt, dich bei einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff (nehme ich jetzt an, es liest sich im EP nach "Schönheits-OP), verstehe ich grundsätzlich.

Warum er das Gutachten nicht hätte erhalten sollen, erschliesst sich mir nicht ganz. Er ist ja Verfahrensbeteiligter, sogar Beschuldigter . Gut, es gibt noch keine Klage, aber einen Vorgang von der Ärztekammer.

Such dir nochmal einen Anwalt. Der sollte dem Arzt deutlich zu verstehen geben, dass er bei fehlender Doku der Aufklärung lieber vergleichsbereit sein sollte.

Ach so: ich setze voraus, dass er tatsächlich einen Fehler begangen hat. Hat dir das das Gutachten bestätigt? Wie dir dein erster Anwalt bestimmt erklärt hat, sind Verträge mit Ärzten ein bisschen anders als Kaufverträge. Er schuldet dir kein bestimmtes Ergebnis, egal was er suggeriert hat. Er schuldet dir aber eine Behandlung auf dem aktuellen ärztlichen Stand.

Viel Erfolg
**83 Frau
909 Beiträge
Vielleicht kannst du konkretisieren: hast du ein anderes Ergebnis bekommen als erwartet (geringe Aussicht) oder hat sich ein Risiko verwirklicht, über das du hättest aufgeklärt werden müssen (gute Aussicht).
*****Rot Mann
246 Beiträge
Ja, aber einen für Patienten und nicht für Mediziner *fiesgrins*

Ja klar - für Dich als Patienten!!!
*********itMH Mann
471 Beiträge
Klagen gegen Mediziner sind ein schwieriges Feld. Dazu braucht es einen guten Fachanwalt mit Schwerpunkt in dieser Richtung.

Den würde ich suchen und dann ein Beratungsgespräch vereinbaren. Dabei läßt sich klären wie die Chancen stehen. Das ist natürlich nie hundertprozentig sicher (Vor Gericht und auf hoher See... *roll* )
Aber danach solltest Du schlauer sein und auch den Anwalt einschätzen können. Bezüglich der Bezahlung sollte der Anwalt auch Vorschläge machen können.

Vorher solltest Du für Dich klären, ob Du auch mit einer eventuellen Absage zu weiteren rechtlichen Schritten klarkommst.
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Themenersteller 
Ich wollte eigentlich nicht so ins Detail gehen, weil ich mir erst mal darüber klar werden muß, ob ich jetzt noch mehr Lebenskraft in die Sache stecke, wo sie mich schon 2 Jahre gekostet hat. Vorher fit, habe ich inzwischen Bluthochdruck durch den ganzen Streß.

OP-Notwendigkeit: Es geht um eine Oberlidstraffung - und ja, es war medizinisch indiziert und keine Schönheits-OP.

Aufklärung: Er hat bei der sog. Aufklärung nur alles schöngeredet. Alles wird toll, beste OP meines Lebens, toll aussehen, dies und jenes. Risiken: Keine. Machen Sie sich keine Sorgen. Das wird alles ganz toll. Ich werde Sie mit dem Ergebnis glücklich machen (gern genommene Floskel von ihm). Nur eine kleine Narbe an der Schläfe; aber die wird heller und ist dann kaum zu sehen. Von weiteren Risiken sagte er gar nichts - das konnte ich erst sehr viel später nach Herausgabe der stationären Akte auf dem Aufklärungsbogen lesen, von dem ich nach unserem Gespräch keine Kopie - wie normalerweise üblich - bekommen habe. In der Aufregung hatte ich damals auch nicht danach gefragt; wer denkt daran so betuppt zu werden?! Klar hatte ich den Aufklärungsbogen damals unterschrieben, aber das war alles während des Gespräches im Vorbeigehen passiert. Welcher Arzt hat denn schon Zeit zu warten, bis der Patient den gesamten Aufklärungsbogen gelesen und dann möglicherweise noch irgendwelche Risiken gefunden hat, über die man gar nicht gesprochen/aufgeklärt hat?!
Da er später einen zweiten, manipulierten OP-Bericht eingepflegt hatte, würde es mich nicht wundern, wenn er die Risiken in der Form nicht auch erst später nachgetragen hat. Eine Kopie hatte ich ja nicht direkt mitnehmen können.

Dokumentation: OP-Bericht aus Bausteinen. Im ersten Absatz wurde explizit darauf hingewiesen, auf welche Risiken ich genauestens aufgeklärt wurde und diese unterschrieben habe. Hätte er mich darauf hingewiesen wie im OP-Bericht geschrieben, hätte ich mich nie operieren lassen.
Nach der OP hatte ich schon Beschwerden, die ich bei jeder Kontrolle ansprach - diese wurden nicht dokumentiert. Schon damals hatte ich die Probleme wie heute; diese wurden bei den Kontrollen aber von ihm ignoriert und wie gesagt - nicht dokumentiert.

Ein Schlichtungsverfahren hat der Arzt direkt abgelehnt. Bei einer Begutachtung hätte man meine Beschwerden sehen können.
Es ist nicht unbedingt üblich, dass der Arzt das Gutachten bekommt, dass für mich erstellt wird. Darüber gab es sogar einen extra Punkt in der Schweigepflichtvereinbarung. In diesem konnte ich bestimmen, ob der Arzt das GA bekommt oder nicht. Ganz klar hatte ich für NEIN gestimmt. Dem ist Folge zu leisten.
Das Gutachten wurde nur aufgrund u.a. meines Gedächtnisprotokolls und der Dokumentation des Arztes erstellt. Und hier war aufgrund der spärlichen Dokumentation und des Baustein-OP-Berichtes das Urteil für mich folglich negativ.

Wenn ich zu einem Krankenhausarzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie gehe um eine OP im Gesicht machen zu lassen, gehe ich davon aus, dass er ein bestmögliches Ergebnis erzielen wird. Schließlich hatte er das tatsächlich im Vorgespräch versprochen, macht diese OP mehrmals in der Woche (seine Aussage) und ist seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig.
Später schrieb er, dass ich eine "kassenärztliche Leistung" bekommen hätte und "keine ästhetische OP". Bei dieser Aussage gehe ich sogar von einer Zwei-Klassen-Behandlung bei ihm aus und dass ich vorsätzlich "nur eine kassenärztliche Leistung" bekommen habe. Dass ich Kassenpatientin war, wußte er vorher und hat auch den Antrag für die Kostenübernahme dort gestellt.

Frage: Was kann ich von einem Ästhetischen Chirurgen erwarten, wenn keine ästhetische OP?

Bei der Ärztekammer steht der Arzt unter Beobachtung, weil da einiges recht fragwürdig und nicht nachvollziehbar war und er sich auch ständig in Widersprüche verwoben hat. Nur weiß ich nicht, ob mir das bei einer weiteren Verfolgung vor Gericht jetzt noch weiterhilft.

Es ist alles ein bissl viel momentan. Ich habe schon einen ganzen Ordner voll mit Unterlagen, Akten, Fotos und den ganzen Lügen vom Arzt. Mein Anwalt meinte dazu: "... hat einen schlechten Beigeschmack, aber kann man nix machen..." . Was man dem Arzt nicht beweisen kann, gilt eben als nicht passiert. Wenn jmd behauptet keine Unterlagen weitergegeben zu haben, dann müsse man das so hinnehmen - das Gegenteil beweisen könne man ja nicht.

Das alles und noch viel mehr hängt an diesem Fall und hat mich schon jede Menge Nerven gekostet.
Wenn ich jetzt "Lenssen übernimmt" anschaue, der seine Mandanten beruhigt "Ich kümmere mich darum" und dann auch einiges in Bewegung setzt und auch eine gute Lösung findet, könnte ich echt heulen, dass ich wieder an so einen *schweig* Anwalt gekommen bin.
Ein Traum: Ein Anwalt, der sich meinen Ordner schnappt und den Fall mit mir gewinnt.

@*****Rot
"Schönheitschirurg" darf sich jeder Arzt nennen; "plastischer Chirurg" setzt eine mindestens 6-jährige Vollzeittätigkeit an einer von der Ärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte für plastische Chirurgie voraus (Details: davon bis zu 12 Monate in anderer Fachrichtung möglich plus 12 Monate Intensivmedizin, also genaugenommen mindestens 48 Monate)
Der Arzt macht das schon viele Jahre - seiner Beschreibung im KH-Flyer nach.
Bei jameda hat er eine glatte 1.0 als Note - so etwas sollte man NIE glauben! (Nur als Tipp..)
Selbst meine Bewertung hat er torpediert - monatelang. Dabei war er bereit Unterlagen und Skizzen, Dokumente etc zur Untermauerung seiner Aussagen darzulegen - wohl wissend, dass jameda diese Unterlagen gar nicht bekommen darf von wegen Datensicherheit, etc. Diese angebotenen Unterlagen gibt es gar nicht. Sie sind weder in der stationären noch der ambulanten Akte - außer, er würde sich die Mühe machen wieder Dokumente zu manipulieren und in die Akte einzupflegen.

@*********ntes
Such dir einen neuen Anwalt , lass ihn Fristverlängerung wegen Datensicherung und Neuübernahme beantragen . Zeig ihm die Kostenübernahme und vergiss den ersten Anwalt
Boah - DAS muß ich mir echt kopieren und dann so wiedergeben. Das kann ich mir nicht merken!! *rotwerd* Seid ihr vom Fach?

Sollte ich weitermachen, dann ganz bestimmt mit einem anderen Anwalt. Danke für eure Meinung und Bestätigung!
Er sollte mindestens so viel Biss und Durchhaltevermögen haben wie ich - 2 Jahre sind für einen allein doch schon eine verdammt lange Zeit - und da der Fall bald verjährt ist, muß nochmal richtig Gas gegeben werden.
*********ntes Paar
287 Beiträge
@*******exe
Nein , selbst nicht
Aber als Vater eines ,durch Arztfehler, behinderten Kindes sehr prozesserfahren
**83 Frau
909 Beiträge
Klar hatte ich den Aufklärungsbogen damals unterschrieben, aber das war alles während des Gespräches im Vorbeigehen passiert. Welcher Arzt hat denn schon Zeit zu warten, bis der Patient den gesamten Aufklärungsbogen gelesen und dann möglicherweise noch irgendwelche Risiken gefunden hat, über die man gar nicht gesprochen/aufgeklärt hat?!

Das erschwert natürlich deine Klagemöglichkeit. Das ist nicht böse gemeint, aber niemand kann für dich durchlesen, was du unterschreibt. Man unterschreibt einfach NICHTS, was man nicht in Ruhe durchlesen kann. Letzten Endes gibt es ein Schriftstück mit deiner Unterschrift, dass beweist, dass du von den Risiken wissen musstest.

Und naja... Dass er Flyer hat... Natürlich steht da Werbung drin. Wer schreibt schon "Ich bin ein ganz passable Arzt und bis auf die üblichen Risiken erreiche ich die Ergebnisse wie andere Ärzte auch" *nixweiss*

Es muss sehr frustrierend sein und bei manchen ärztlichen Behandlungen gibt es den "Beigeschmack". Aber letzten Endes hat dein bisheriger Anwalt vermutlich Recht
Was man dem Arzt nicht beweisen kann, gilt eben als nicht passiert.

Das ist ja irgendwo auch verständlich. Niemand würde sich jahrelanges Studium antun, wenn jeder Patient, der eine Nebenwirkung/Risiko, von dem er - auf welche Weise auch immer - wissen musste, erleidet, vor Gericht Schadenersatz bekäme.
*****Rot Mann
246 Beiträge
Zitat:
"Da er später einen zweiten, manipulierten OP-Bericht eingepflegt hatte,...."

Lässt sich das beweisen?
Falls ja:
1. Das reicht für eine Beweislastumkehr
2. Ruiniert seine Glaubwürdigkeit vor Gericht völlig - das ist glatter Betrug
**83 Frau
909 Beiträge
Und OP Berichte aus Bausteinen sind üblich. Es ist in vielen Bereichen üblich Bausteine zu verwenden, wenn sich Abläufe oder Teile davon gleichen. Zudem werden die ja oft von anderen geschrieben.

Dass nicht zeitnah auf deine Probleme reagiert würde, könnte noch am ehesten greifen. Vielleicht findest du ja einen guten Anwalt, aber wie im Fernsehen wird das vermutlich auch nicht funktionieren. Trotzdem viel Erfolg für deinen weiteren Weg.
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Themenersteller 
@*****Rot
Zitat:
"Da er später einen zweiten, manipulierten OP-Bericht eingepflegt hatte,...."

Lässt sich das beweisen?
Falls ja:
1. Das reicht für eine Beweislastumkehr
2. Ruiniert seine Glaubwürdigkeit vor Gericht völlig - das ist glatter Betrug

Ja, es bestehen 2 OP-Berichte. Den einen hatte ich direkt nach der OP angefordert (ist üblich, dass die sofort geschrieben werden und dem Patienten schon mitgegeben werden können) und der zweite wurde zwar auch auf den gleichen Tag datiert, aber später eingepflegt. War auch Thema vor der Ärztekammer - u.a. darum steht er dort jetzt unter Beobachtung.
Angeblich hätte ich nur einen "vorläufigen unvollständigen OP-Bericht" mitbekommen. Der einzige Unterschied zu dem "einzig wahren von ihm" war der Wechsel des Operateurs. Aber das ist noch eine andere Geschichte...
Er hatte mir zugesagt mich selbst zu operieren. Nach der OP fiel mir auf, dass er nicht als Operateur auf dem Bericht stand, sondern sein Kollege. Seine Antwort (in 2 Gesprächen!): Dr. XXX hat das sehr gut gemacht, besser könnte ich das auch nicht. Außerdem war ich ja dabei..." Dann frage ich mich, warum er nicht selbst operiert hat. Nachdem ich ihm das aber vorwarf, pflegte er den "vollständigen" OP-Bericht neu ein, in dem er als Operateur drin stand. Das war sogar dem MDK aufgefallen; interessierte sich aber nicht für das wieso und warum.
**83 Frau
909 Beiträge
Ja auch das ist merkwürdig und vermittelt einen miesen Eindruck. Aber ob du Arzt A oder B bei dem Eingriff hattest, ist kaum relevant, wenn beide die rechtlichen Voraussetzungen für den Eingriff vorweisen konnten. Der Eingriff muss nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft erfolgen. Das kann nicht nur ein Arzt leisten. Rein theoretisch kann "dein" Arzt immer notfallmäßig woanders gebraucht werden, persönlich verhindert sein etc.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Hast Du mal eine elektronische Kopie Deiner Patientenakte aus dem Krankenhaus angefordert?
Hier muss die nachträgliche Änderung am OP-Bericht erkennbar sein.
In einem OP-Bericht kann man zwar nachträglich noch etwas ändern (wenn z. Bsp. ein anderer Faden zum vernähen, als angegeben verwendet wurde) , aber nicht den Operateur und die Änderung muss nach wie vor erkennbar sein.
https://oberarzt-heute.de/finger-weg-veraendern-der-aerztlichen-dokumentation-ist-strafbar

Fraglich ist, da es unterschiedliche Urteile gibt, ob es bei so einer Änderung evtl. sogar eine Urkundenfälschung oder es gar erlaubt ist.
*******er_a Frau
2.050 Beiträge
Puh, das ist alles mehr als ärgerlich. Ich will mal eine andere Perspektive rein bringen, ausser die juristische.

Bei mir gab es beim Hals-Nasen-Ohrenarzt einen Behandlungsfehler, leider für mich nicht beweisbar. Als ich um eine Kopie der Krankenakte bad, war die Antwort, die gibt es bei uns NIE. Der Arzt sagte noch, es steht auch nichts im Computer, muss wohl gelöscht worden sein. Das Ergebnis, ich musste operiert werden, seit dem fehlt Knochen hinter dem Ohr , der Heilungsprozess dauerte über ein Jahr und ich war lange auf einem Ohr so gut wie gehörlos. Ich habe also vor ähnlichem Gestanden wie Du. Einen Prozess hätte ich nervlich nicht durch gehalten, neben dem, das jedes Gespräch wegen der Gehörlosigkeit horror war. Krankenkasse, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung alles sagten dafür seien sie nicht zuständig. Ich frage mich, wer ist dafür zuständig.

Ich habe mich damals dafür entschieden, den Ärzten nicht mehr zu vertrauen, mache ich auch heute nicht, und Behandlungen nur soweit es sich nicht vermeiden lässt. Ich höre nur noch auf mein Gefühl und meine medizinische Kenntniss.

Ich habe alle Zeit und alles Geld in komplementäre Behandlung gesteckt. Ich fahre für mich damit sehr gut. Mein Gehör hat sich nach ca drei Jahren erholt, medizinische gilt es als normal, die Heilung als ein Wunder, ich höre allerdings auch nach zehn Jahren immer noch einen Unterschied. Warum habe ich so entschieden. Selbst wenn ich einen Gerichtsprozess gewonnen hätte, das Resultat hätte es nicht geändert. Ich habe nichts gehört. Dem ganzen noch weitere Gesundheit hinter her zu werfen, kommt und kam für mich nicht in Frage.

Sobald ich etwas unterschreiben soll beim Arzt, mache ich es nicht mehr, sofern es sich vermeiden lässt, bei einem Notfall geht das leider nicht. Damit fahre ich jetzt seit 10 Jahren, auch mit meinen Kindern sehr gut. Entweder kann der Arzt für etwas gerade stehen, dann okay, ansonsten Nein Danke.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
@*******er_a
Mit diesem Verhalten kannst Du gut oder komplett gegen die Wand fahren. Es kommt ganz alleine auf die Erkrankung an.
Bei eine notwendigen OP oder Behandlung wegen Krebs, wird es Dich evtl. ins Grab bringen, da hier alternative Behandlungsmethoden nicht sehr effektiv sind.

Außerdem sagt MIR MEIN Verstand, dass ich den unfähigen Doc davon lommen lasse und wer weiß was er mit anderen Patienten in der Zukunft anstellt. Schlimmeres vielleicht?
Nein, damit könnte ICH nicht leben.
*********elia Frau
736 Beiträge
@*******er_a

Wenn aber jeder so denkt, können die Pfuscher immer so weiter machen.
Klar, hat nicht jeder die Kraft. Aber müssen wir nicht für jeden dankbar sein, der den Weg geht.

Ärzte sind nur Menschen und machen Fehler. Ist mir auch passiert. Aber es kommt immer darauf an, wie damit umgegangen wird. Steht er dazu oder versucht er alles zu vertuschen.
Wer alles so vertuscht wie bei der TE, da scheint es schon fast, wie wenn es kein Einzelfall ist und v.a. hat er absolut kein schlechtes Gewissen. Und das wird für andere dann auch u.a. gefährlich.

Und es kann was ändern. Für das Seelenheil. Und das ist sehr viel wert.
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