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Überregional: Hilfe beim Mietvertrag

*******Lady Frau
435 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Hilfe beim Mietvertrag
Hallo zusammen, ich habe eine Wohnungszusage; allerdings will der Vermieter auf 2 Jahre befristen.

Wer kennt sich damit aus?

Könnte ich außerordentlich kündigen, zB wenn ich eine neue Stelle in einer anderen Stadt bekomme?
Oder kann der Vermieter mich „rauswerfen“ wenn die 2 Jahre um sind?
Vielen Dank für Eure Infos
Bin kein Jurist aber das sind meine praktischen Erfahrungen:
Ein befristeter Mietvertrag endet zu einem entsprechenden Zeitpunkt. D.h. wenn du dann keinen neuen Vertrag vom Vermieter angeboten bekommst bist du draußen.
Auch ein befristeter Mietvertrag kann vom Mieter vorzeitig gekündigt werden (mit entsprechenden Fristen).
*********_2019 Frau
274 Beiträge
Also ich hatte das auch mal bzw. einen Vertrag unterschrieben mit einer 2 Jahres Frist...wäre beim Datum kein Fehler gewesen hätte ich nicht vorher kündigen können. Das geht nicht.
Durch den Tippfehler hatte ich Kündigungsfrist von 3 Monaten, ansonsten wäre ich 2 Jahre gebunden gewesen.
****sia Frau
44 Beiträge
Mindestmietdsuer und Befristung sind unterschiedliche Dinge. Wenn es für die Befristung einen Grund gibt (den sollte man haben, zB Eigenbedarf, Sanierung), dann musst du raus.
Ist eine Mindestmietdauer vereinbart, geht das nicht zwingend mit einer Befristung einher. Im Verzrag nachlesen, bzw. Einfach den Vermieter fragen!
**********silon
6.695 Beiträge
du hast eine kündigungsfrist, die musst du als mieter auch einhalten, selbst wenn du nen job wo neu anfängst. es sei denn dein vermieter ist sehr kuland und du kannst ihm einen lukrativen und verlässlichen nachmieter präsentieren.

ich hatte da vorletztes jahr große probleme und das obwohl es nur ein wgzimmer gewesen ist, aber halt in einer region deutschlands, wo du zur "nebensaison" schlecht nen nachmieter findest.
*********_2019 Frau
274 Beiträge
Viele Vermieter machen das z.B. auch um dem entgegen zu wirken, dass die Mieter nach 3 Monaten wieder ausziehen. Also damit es nicht zu einen ständigen Wechsel kommt.
****k72 Frau
293 Beiträge
Ein Vermieter kann nur mit wichtigem Grund, der in den Mietvertrag aufgenommen werden muss, befristen. Alles andere wäre sittenwidrig und somit nicht gültig. Dir muss aber klar sein, dass auch du nicht früher aus dem Vertrag rauskommst.
*****atz Paar
1.494 Beiträge
*******Lady Frau
435 Beiträge
Themenersteller 
@*****atz … super, vielen Dank- hab alles kopiert 😘
*********Sonne Mann
353 Beiträge
Guten Abend,
es handelt sich dabei um einen Zeit Mietvertrag. Aus dem Vertrag kannst du selbst nicht vor Ablauf der (Zeit), bei dir eben 2 Jahre kündigen. Der Vermieter kann dir in dieser Zeit aber auch nicht kündigen. Außer zahlst keine Miete oder macht Unsinn. Dann kann der Vermieter die außerordentliche (Fristlose) Kündigung aussprechen.

Falls der Vermieter vor Ablauf der 2 Jahre nicht auf dich zu kommt und das Vertragsende nochmals anspricht, dann verlängert sich der Vertrag automatisch nach Ablauf der Zeit.
Der Mietvertrag wird dann unbefristet.

Bei weiteren Fragen Thema Immobilien, helfe ich gerne weiter.

LG
**********ir_79 Mann
1.077 Beiträge
Erstens kannst du trotzdem jederzeit kündigen. Sollte er das anders sehen müsste er zudem dich verklagen weil du ja dann aufhörst zu zahlen. Das wird er also nicht machen.

Zweitens muss eine Befristung von Anfang an begründet werden. Geschieht das nicht ist sie unwirksam und der Mietvertrag gilt unbefristet. Und nen Mieter kann man nur schwer kündigen.
*****joy Mann
46 Beiträge
Ich kann bestätigen / Seit einiger Zeit muss beim Abschluss eines befristeten Mietvertrages der Vermieter die Befristung begründen. Geschieht dies nicht in hinreichender Form ist die Befristung nach meinem Kenntnisstand ungültig.
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Nach 2 Jahren endet der Mietvertrag, meist wird das gemacht , wenn er die Immobilie selbst genutzt oder umbaut. Vertrag ist rechtens. Du kannst aber kündigen innerhalb der Frist von 2 Jahren, unter Einhaltung von 3 Monate ohne Begründung . Der Vermieter kann aber auch die Frist verlängern , unter bederseitigem Einverständnis.
******_us Paar
729 Beiträge
Es gibt Fragen, die sind zu wichtig, um sie in einem Sexportal zu klären. Vor allem kannst Du nicht unterscheiden, wer tatsächlich sachkundig ist, wer nur einfach was von sich geben will und wer eine blühende Phantasie hat und sich profilieren will, weil gerade nix zum ficken da ist.

Mein dringender Hinweis: Lass Dir vom Vermieter den Entwurf des Mietvertrags geben und konsultiere damit einen Anwalt im Rahmen einer Erstberatung. Das kostet Dich zwar vielleicht 150 Euro, Du bist aber auf der sicheren Seite.

Alternativ kannst Du auch eine Online-Anwaltsberatung in Anspruch nehmen, es gibt da durchaus seriöse Anbieter. Die Zeitschrift "Test" hat 2018 Online-Anwaltsportale getestet. Die Testergebnisse findet Du unter test.de, wenn Du ins Suchfeld "Online-Rechtsberatung" eintippst.

Mieterverein ist natürlich eine sehr gute und preisgünstigere alternative, nur da sind die Wartezeiten manchmal sehr lang. Vielleicht hast Du diese Zeit nicht.
*********xima Frau
176 Beiträge
Vermutlich hängt es vom Wortlaut des Vertrags ab. Steht lediglich die Befristung/das Enddatum drin, usst Du zu dem Zeitpunkt (spätestens) raus, wenn keine Verlängerung angeboten wird.

Ich hatte das aber auch schon andersrum: Ich musste mich verpflichten, mindestens drei Jahre nicht zu kündigen - der Vermieter wollte nur längerfristig vermieten und einen häufigen Mieterwechsel vermeiden. Wir wollten kurzfristig doch eher raus, was zur Folge hatte, dass wir einen Teil der Kaution nicht zurückbekommen haben als "Strafe".
******_us Paar
729 Beiträge
Zitat von *********xima:
Vermutlich hängt es vom Wortlaut des Vertrags ab. Steht lediglich die Befristung/das Enddatum drin, usst Du zu dem Zeitpunkt (spätestens) raus, wenn keine Verlängerung angeboten wird.

Ich hatte das aber auch schon andersrum: Ich musste mich verpflichten, mindestens drei Jahre nicht zu kündigen - der Vermieter wollte nur längerfristig vermieten und einen häufigen Mieterwechsel vermeiden. Wir wollten kurzfristig doch eher raus, was zur Folge hatte, dass wir einen Teil der Kaution nicht zurückbekommen haben als "Strafe".

Genau das meine ich. Das ist eine absolut sinnfreie und in die Irre führende Anmerkung. Eine Geschichte, die nichts, aber auch garbnichts mit Deinem "Fall" zu tun hat.

Geh zum RA! Ein RA klärt zunächst die Zulässigkeit von Mietverträgen, die nämlich nicht ohne weiteres Rechtskraft erlangen oder Stolpersteine beinhalten, die durchschnittlich erotisierte Joyclub-Nutzer weder kennen noch erkennen. Das Beispiel von Regina_maxima verdeutlicht gut, wo man ohne verlässliche Rechtsberatung landet. Wer eine "Strafe" von einem Vermieter akzeptiert, hat unser Recjhtssystem nicht verstanden.
**********ir_79 Mann
1.077 Beiträge
Zitat von *********xima:
Vermutlich hängt es vom Wortlaut des Vertrags ab. Steht lediglich die Befristung/das Enddatum drin, usst Du zu dem Zeitpunkt (spätestens) raus, wenn keine Verlängerung angeboten wird.

Ich hatte das aber auch schon andersrum: Ich musste mich verpflichten, mindestens drei Jahre nicht zu kündigen - der Vermieter wollte nur längerfristig vermieten und einen häufigen Mieterwechsel vermeiden. Wir wollten kurzfristig doch eher raus, was zur Folge hatte, dass wir einen Teil der Kaution nicht zurückbekommen haben als "Strafe".

Wenn die Befristung nicht gesetzeskonform begründet ist, ist die Befristung nichtig und der Mietvertrag unbefristet gültig. Das würde ich dem Vermieter aber erst nach Vertragsschluss mitteilen.

Der zweite Teil ist hier völlig irrelevant. Und wenn ihr vorher raus wollt ist das nicht so einfach. Das kann richtig teuer werden.
*******mcat Mann
3.671 Beiträge
Ich empfehle die Gruppe

Recht

Dort die Frage NEUTRALISIERT darstellen, also allgemein gehalten, so dass es nicht zu einer konkreten Rechtsberatung wird, welche in der Gruppe nicht gegeben werden darf.

Dann kann der GRUNDSÄTZLICHE Sachverhalt von den Gruppenmitgliedern diskutiert werden - es sind natürlich nicht nur Laien, sondern auch einige RAs dabei, welche hilfreiche Hinweise geben auf Quellen im Internet zum Beispiel. Dort sind dann wiederum oft auch konkrete Urteile und Entscheidungen zu finden.

Good luck für die Entscheidungsfindung.
*********xima Frau
176 Beiträge
@******_us und @**********ir_79 :

Ja, der zweite Teil meiner Bemerkung hatte nicht mit der konkreten Fragestellung zu tun, Ich habe es dennoch geschrieben, da ich damit verdeutlichen wollte, dass es auf den genauen Wortlaut ankommt. Da ihr beide meinen damaligen Vertrag nicht kennt und es eh schon eine Weoile her ist, halte ich Eure Bemerkungen dazu für irrelevant bzw Avec_Plaisir_79 bestätigt ja quasi meine Aussage, dass es teuer geworden ist.

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