Ich sage erst nochmal danke für alle die sich beteiligt haben. Stand heute weiß ich zusammen gefasst folgendes:
• Da die Zahlung auch rückwirkend von 21+22 dieses Jahr geleistet wurde, ist alles ausnahmslos in 2023 zu versteuern
• Ich habe von meinem nun aus gesundheitlichen Gründen beendeten Arbeitsverhältnis noch die Zahlung von 45 Urlaubstagen und Überstunden erhalten. Das wurde mir ohne jegliche steuerliche Abzüge überwiesen ( keine Ahnung warum) und ist logisch auch zu versteuern. Dadurch wird sich der Progressionsvorbehalt erhöhen, allerdings noch im Rahmen, zwecks der Lohnersatzleistungen.
• Es spielt für die steuerliche Belastung sogar eine Rolle, ob die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine alleinstehende oder gekoppelte Versicherung ist (bei mir mit Risikolebensversicherung gekoppelt) und wie lange diese Versicherung besteht und ob es ein Endedatum gibt und welches. Das macht dann je nach Konstellation 1000-3000 € Unterschied in der Steuerlast in meinem Falle.
• Ob die Fünftel Regelung greift, kann erst bei der tatsächlichen Erstellung der Steuererklärung geprüft werden.
Bleibt also weiter interessant, ich lerne viel momentan. Vor allem auch, wie bürokratisch und verzwickt es tatsächlich hier in Deutschland so ist. Das es so krass crazy ist zum Teil, habe ich anscheinend bisher verdrängt, doch es ist eine wichtige Lernerfahrung.
Vielleicht hilft das Ganze ja dem ein oder anderen Mitleser im besten Falle auch mal weiter.