Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Private Partys Wien
1030 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional Zuflussprinzip bei Steuer / Private Berufsunfäh

*********elia Frau
736 Beiträge
@***py Das Finanzamt bekommt es mit, glaub mir...wenn du glaubst, du kannst es verheimlichen, täuscht du dich. Und ob es wirklich nicht direkt gemeldet wird...da wäre ich mir nicht so sicher . Das Finanzamt weiß oft mehr, als du glaubst
******ler Mann
453 Beiträge
Zitat von *********elia:
@***py Das Finanzamt bekommt es mit, glaub mir...wenn du glaubst, du kannst es verheimlichen, täuscht du dich. Und ob es wirklich nicht direkt gemeldet wird...da wäre ich mir nicht so sicher . Das Finanzamt weiß oft mehr, als du glaubst

Von verheimlichen ist ja keine Rede. Wie sie geschrieben hat wird sie die Einkünfte aus der BU ja in der Steuererklärung angeben 😁
Da es Zusatzeinkünfte sind müssen diese ja versteuert werden.

Anders wäre es bei der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Diese meldet es dem Finanzamt.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
@******ler
Seit 2001 gibt es keine von der Rentenversicherung bezahlte Berufunfähigkeitsrente mehr (außer man wurde vor dem 2.1.1961 geboren). Das ganze heißt dort nun Erwerbsminderungsrente und ist losgelöst vom erlernten Beruf. Man muss also ggf. auch Stellenangebote annehmen, die mit dem erlernten Beruf nichts zu tun haben, sonst gibt es keinen Cent.
******ler Mann
453 Beiträge
Es gibt noch die Erwerbsunfähigkeitsrente

und die Teilerwerbsunfähigkeitsrente.
******n68 Mann
3.608 Beiträge
Zitat von ******ler:
Es gibt noch die Erwerbsunfähigkeitsrente

und die Teilerwerbsunfähigkeitsrente.

... und beides war nie die Frage der TE ...
****Zoe Frau
924 Beiträge
Themenersteller 
Ich sage erst nochmal danke für alle die sich beteiligt haben. Stand heute weiß ich zusammen gefasst folgendes:

• Da die Zahlung auch rückwirkend von 21+22 dieses Jahr geleistet wurde, ist alles ausnahmslos in 2023 zu versteuern
• Ich habe von meinem nun aus gesundheitlichen Gründen beendeten Arbeitsverhältnis noch die Zahlung von 45 Urlaubstagen und Überstunden erhalten. Das wurde mir ohne jegliche steuerliche Abzüge überwiesen ( keine Ahnung warum) und ist logisch auch zu versteuern. Dadurch wird sich der Progressionsvorbehalt erhöhen, allerdings noch im Rahmen, zwecks der Lohnersatzleistungen.
• Es spielt für die steuerliche Belastung sogar eine Rolle, ob die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine alleinstehende oder gekoppelte Versicherung ist (bei mir mit Risikolebensversicherung gekoppelt) und wie lange diese Versicherung besteht und ob es ein Endedatum gibt und welches. Das macht dann je nach Konstellation 1000-3000 € Unterschied in der Steuerlast in meinem Falle.
• Ob die Fünftel Regelung greift, kann erst bei der tatsächlichen Erstellung der Steuererklärung geprüft werden.

Bleibt also weiter interessant, ich lerne viel momentan. Vor allem auch, wie bürokratisch und verzwickt es tatsächlich hier in Deutschland so ist. Das es so krass crazy ist zum Teil, habe ich anscheinend bisher verdrängt, doch es ist eine wichtige Lernerfahrung.

Vielleicht hilft das Ganze ja dem ein oder anderen Mitleser im besten Falle auch mal weiter.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.