Überregional Zuflussprinzip bei Steuer / Private Berufsunfäh
Ich habe für 2022 Krankengeld und ALG 1 bekommen, somit steuerfrei. Für 2023 erhalte ich bisher ALG 1, wobei es im besten Fall (gesundheitlich gesehen) so sein wird, dass ich dieses Jahr irgendwann wieder eine Tätigkeit aufnehmen kann. Steuererklärung für 2022 ist noch nicht gemacht, laut Finanzamt brauche ich die auch nicht zu machen.
ABER: Jetzt habe ich von meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Anerkennung bekommen, dass sie rückwirkend zum 01.07.2021 zu 100% meine Berufsunfähigkeit anerkennen und sie haben jetzt Ende April 2023 rückwirkend die Zahlung der monatlichen Rente von 07/2021 bis einschließlich 04/2023 geleistet und leisten jetzt erstmal monatlich weiter, Prüfung vorbehalten. Ein Aufstellung kam jetzt per Post.
Ist es möglich für 2022 die Steuererklärung zu machen und die Berufsunfähigkeitsrente für 2022 zugehörig anzugeben?
Oder gilt ausnahmslos das Zuflussprinzip ( da Überweisung 2023 ). Steuertechnisch im Bereich der Nachzahlung macht es einen erheblichen Unterschied, das habe ich zusammen mit einem Bekannten in einem Steuerprogramm durchgespielt. Mein Progressionsvorbehalt erhöht sich, bei Aufnahme einer Tätigkeit entsprechend mehr.
Das Finanzamt wird ja meines Wissens nach von der Versicherung automatisch benachrichtigt. Und keine Steuer für 2022 und 2023 zu machen und auf eine evtl. Aufforderung zu warten, ist vielleicht auch nicht die beste Idee?
Wer da entsprechendes Wissen oder Erfahrung hat, ich freue mich über Antwort/Antworten.
Vielen Dank erstmal an dieser Stelle.
Herzliche Grüße, Red _Zoe