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Überregional: Sturz im Krankenhaus

****e19 Frau
9.889 Beiträge
Wenn Du schon so allwissend bist @**83 , kannst Du der TE ja super helfen.
****64 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
Zur Info für Euch: Bei meiner Mutter wurde ein Genickbruch übersehen. So wurde sie mir nach Hause gebracht und ich habe sie da, völlig unwissend, drei Tage betreut, bis ich sie in ein anderes KKH einliefern lassen konnte.
****112 Mann
1.101 Beiträge
Unter diesen Umständen würde ich einen Anwalt konsultieren.
Hier könnte nicht nur ein Äztefehler vorliegen, sondern eventuell auch eine unterlassene Hilfeleistung.

Und da es sich bei unterlassener Hilfeleistung um eine Straftat handelt, und wenn dadurch deine Mutter verstorben ist, dann könnte sogar eine Körperverletzung mit Todesfolge oder Fahrlässige Tötung vorleigen.
Und diese werden automatisch strafrechtlich verfolgt.
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Meist geht der Kläger leer aus ...
Falls du eine Rechtsschutzversicherung bist, denke daran, dass jede Versicherung ein reines Wirtschaftsunternehmen und nicht ein sozialer Verein ist, Ohne große reale Chancen auf Rechtsstreitgewinn wird sie keine Kostenzusage machen (eigene Erfahrung).

KH mauert.
Sicher, dass das KH den Sturz überhaupt vollständig dokumentiert hat? Habe selbst die Erfahrung gemacht, dass das anscheinend so gang und gäbe ist: Wo nichts dokumentiert wurde, war auch nichts. Und ohne Befunde - die auch im Nachhinein noch manipuliert werden können und auch gerne werden, kann man dem KH nichts nachweisen.

Über die Krankenkasse kannst du ein Schlichtungsverfahren anstrengen - das wird aber nur durchgezogen, wenn das KH diesem Schlichtungsverfahren zustimmt. Wird das abgelehnt - kannst du das schon vergessen.
Du kannst versuchen zu klagen - dafür brauchst du aber wieder die kompletten Unterlagen des Krankenhauses - aber wenn das derart mauert und sich selbst beim Anwalt tot stellt - stehst du wieder am Anfang.
Schlichtungsverfahren über die Ärztekammer funktioniert auch wieder nur mit Zustimmung des Krankenhauses. Hat dieses aber schon dem Schlichtungsverfahren über die Krankenkasse nicht zugestimmt, dürfte das auch die Antwort auf das Verfahren über die Ärztekammer sein.

Du kannst dich aber mit der Ärztekammer in Verbindung setzen und den Fall schildern (zuständige Ärztekammer deines Bundeslandes, bzw. das des Krankenhauses). Möglicherweise bekommen die da mehr raus oder vielleicht kommen sie sogar die Unterlagen deiner Mutter. Ob was bei raus kommt, kann ich dir nicht sagen.
In meinem Fall konnte die Ärztekammer selbst nach vier "Verhandlungen" mit dem Arzt nichts erreichen, weil sie zwar wußten, dass der Arzt lügt, sie ihm aber mangels sorgfältiger und ehrlicher Dokumentation und seiner "alternativen Fakten" nichts nachweisen konnten. Allerdings steht er jetzt unter Beobachtung - sollte er nochmal auffällig werden in einem ähnlichen Fall, könnte er dann allerdings Ärger bekommen. Ich habe da so gar nichts von.... Nur mal so als persönliches Ergebnis....

Ohne die Aussage deiner Mutter oder Zeitzeugen, am besten aber mit Beweisen - die schwer heranzuschaffen sein dürften - kann dein Anwalt zwar versuchen vor Gericht zu gehen, aber ohne Beweise stehst du ziemlich alleine da.
Ich möchte dich nicht entmutigen - aber viele sog. Doktoren aus der Ärzteschaft besitzen eine kriminelle Energie, die mich nur den Kopf schütteln läßt. Dazu kommt, dass Ärzt so eine Art Kodex haben - auf gut deutsch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ....

Letztlich wirst du an den Tatsachen nichts mehr ändern können. Wenn das Krankenhaus dicht macht, rennst du gegen Windmühlen und auch das Papier des Anwalts ist geduldig. Ich wünsche dir ganz viel Glück und drücke dir die Daumen, dass du was erreichen kannst - aber wenn du keine großen Chancen hast und nur gegen Mauern rennst - denke an deine Gesundheit und lass los.
Es ist sehr schwer und Ungerechtigkeiten bleiben meist Ungerechtigkeiten. Recht haben und Recht bekommen ....

Ich habe 3 Jahre gekämpft und bin darüber krank geworden, habe nicht nur mit den OP-Folgen zu kämpfen, sondern jetzt auch noch mit meinem kranken Body. Noch ein paar wenige Monate mehr diese Aufregung - und dieser Arzt hätte mich noch ins Grab gebracht. Das ist es nicht wert - und er schon gar nicht.
*****sst Paar
24 Beiträge
Zu bega112:

Ich will hier keinen Arzt in Schutz nehmen, aber auch Ärzte sind nur Menschen.
Unterlassene Hilfeleistung ist es doch wohl nur in dem Fall, wenn der Arzt wusste das eine Verletzung vorlag er aber nichts unternommen hat.
Selbst wenn hier eine Straftat vorlag heißt das nicht, dass man dann auch gleich Schmerzenszgeld

Alles reden hier macht eigentlich wenig Sinn.

Einzig und allein hilft nur ein Anwalt weiter. So wie schon viele hier geschrieben haben. Er allein weiß was zu tun ist.
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