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Überregional: Sturz im Krankenhaus

****64 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Sturz im Krankenhaus
Hallo zusammen. Vielleicht hat einer eine Idee. Meine Mutter ist vor 2 Jahren gestorben. Einige Wochen vor ihrem Tod war sie im Krankenhaus und ist dort gefallen. Eine kleinere Verletzung hat man dort festgestellt, die große blieb jedoch unentdeckt und meine Mutter wurde in einem katastrophalen Zustand zu mir nach Hause entlassen.
Ich habe dann dafür gesorgt, dass sie erneut ins KKH kam in ein anderes, wo man eine lebensgefährliche Verletzung gefunden hat.
Jetzt wurde das Krankenhaus von einer Fachperson (ich schreibe das bewusst so) aufgefordert Einblick in die Akte zu gewähren. Das KKH stellt sich tot, keine Reaktion nichts. Angeblich wäre jetzt der einzige Weg eine Klage auf Schmerzensgeld. Ist das echt so? Gibt es keine anderen Optionen, dass die den Einblick gewähren? Danke für Tipps. Gerne PM, wenn jemand hier nicht schreiben möchte.
******_84 Frau
136 Beiträge
Ein Anwalt hat doch das Recht darauf Einsicht in die Akte zu bekommen. In dem Fall würde ich das auch machen, leider ist es in Deutschland extrem schwer falsches Handeln oder Ärztefehler zu ahnden bzw. zu seinem Recht zu kommen. Alles Gute dafür.
**83 Frau
909 Beiträge
Auf jeden Fall solltest du bald handeln, die Verjährung von Behandlungsfehlern beträgt 3 Jahre.

Alternativ zur Klage ist die Krankenkasse deiner Mutter Ansprechpartner.

Klage vor Gericht muss nicht sein, es gibt auch eine Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer.

Ich empfehle dir trotzdem, dich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Nicht alles was für den Laien glasklar ein Fehler des KH zu sein scheint, ist auch mit realistischer Aussicht auf Erfolg juristisch einer.
****64 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******_84:
Ein Anwalt hat doch das Recht darauf Einsicht in die Akte zu bekommen. In dem Fall würde ich das auch machen, leider ist es in Deutschland extrem schwer falsches Handeln oder Ärztefehler zu ahnden bzw. zu seinem Recht zu kommen. Alles Gute dafür.

ja, die kompetente Person hat einfach keine Antwort bekommen.
******_84 Frau
136 Beiträge
@****64 deshalb würde ich genau aus dem Grund einen Anwalt hinzuziehen denn diesem dürfen sie Akteneinsicht nicht verweigern.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Die Erben Deiner Mutter (also wahrscheinlich Du) haben das Recht auf Akteneinsicht und können das Krankenhaus auf Herausgabe der Patientenakte verklagen.

Ob der Akteninhalt hilft, ist allerdings fraglich. Das kann man erst nach Einsichtnahme beurteilen.

LG
*********fred Paar
94 Beiträge
Hallo, du kannst auch die Krankenkassen prüfen lassen.
****01 Paar
4.511 Beiträge
Schalte einen Anwalt ein!
Ich habe es vor einigen Jahren versucht, mit der Krankenkasse gegen das Krankenhaus vorzugehen, keine Chance.
**********ar_nw Paar
303 Beiträge
Ich würde auch eher zu einem Anwalt neigen. Es gibt meines Wissens nach auch einen "Gutachterausschuss" für Behandlungsfehler. Bei der Ärztekammer glaub ich. Vorteil ist, dass das m. E. kostenlos ist.
*****atz Paar
1.494 Beiträge
Akteneinsicht bei Angehörigen bekommt man nur mit deren Zustimmung oder einer entsprechenden Vollmacht. Diese muss dann „über den Tod hinaus“ gültig sein.


Haben das Vollmachtdrama gerade im Familienkreis.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Krankenhäuder mauern gerne .. vor allem, wenn die Frage eines Behandlungsfehlers im Raum steht.

Und die KRankenkassen habe neigntlic hgar kien Interesse daran, etwas aufzuklären ...
**83 Frau
909 Beiträge
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/verdacht-auf-behandlungsfehler-das-muessen-sie-wissen-12121

Die Krankenkassen sind schon der richtige Ansprechpartner. Und je klammer die finanzielle Situation der Krankenkassen im Allgemeinen, desto höher das Interesse, Geld zurück zu bekommen.

Es kann allerdings sein, dass das das Endergebnis im Fall eines festgestellten Schadens wäre... Dass die KK ihren Schaden ersetzt bekommt. Damit hast du noch lange keine Ansprüche, nur das Gefühl, dass das Krankenhaus nicht schadfrei aus der Sache heraus gekommen ist.

Bezüglich Schmerzensgeld oder Schlichtung wende dich wirklich an einen Anwalt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Schmerzensgeldansprüche zu vererben auch nicht ohne Stolperfallen geht.
******e69 Frau
36 Beiträge
Ich hätte noch eine allgemeine Information zu dem Thema: wenn ein Patient während einer stationären Krankenhausbehandlung stürzt und sich dabei eine Verletzung zuzieht, dann wird das von der Berufsgenossenschaft/gesetzlichen Unfallkasse bezahlt, also alle Behandlungen und Folgen, die mit dem Sturz/Unfall zusammenhängen, und nicht von der normalen Krankenkasse. Insofern könnte die Krankenkasse schon ein Interesse daran haben, aufzuklären, ob der Sturz im Krankenhaus ein Unfall im Sinne der Definition der Unfallkasse war und dann auch hohe Kosten nach sich gezogen hat, die eventuell von der Krankenkasse getragen wurden aber ggf der Unfallkasse zuzuschreiben sind. Ich möchte mich hier jetzt nicht zum geschilderten Fall äußern, denn dafür fehlen einfach Informationen. Aber diese Information nur allgemein, ich bin selbst vom Fach und behandle Fälle der Unfallkasse als Durchgangsarzt.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen! Anwalt einschalten vor Fristablauf.

Behandlungsfehler häufen sich seit den letzten Jahren.

Ein Bekannter von mir ist nach ner OP, die nix mit dem Rücken zu tun hatte mit Rückenschmerzen aufgewacht. Später stellte sich heraus, dass drei Wirbel angebrochen sind. Als er fragte, ob man ihn ausversehen habe vom OP-Tisch fallen lassen oder sowas, mauerte das Krankenhaus. Es kann aber nur in der Zeit passiert sein, weil er vorher nix hatte.
****112 Mann
1.101 Beiträge
Ist im BGB klar geregelt.
OFtmals hilft es hier, wenn ein Anwalt einen netten Brief schreibt.
Wenn das Krankenhaus dann immer noch nicht reagiert, dann bleibt leider nur der Weg zu Gericht.


§ 630g
Einsichtnahme in die Patientenakte

(1) 1Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. 2Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. 3§ 811 ist entsprechend anzuwenden.

(2) 1Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. 2Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

(3) 1Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. 2Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. 3Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Ein blick ins Gesetz erleichtert die REchtsfindung .....
********elHH Frau
394 Beiträge
Unabhängige Patientenberatung anrufen. Da gibt es auch Anwälte. Erste Beratung über die für ähnliche Themen war bisher immer hilfreich. Hotline ist im Web zu finden. Viel Erfolg
*****do7 Mann
987 Beiträge
Ich kenne das Problem auch, jedoch aus zwei Seiten. Das komplette Knie war eine einzige Schürfwunde. Das Ganze war natürlich nicht dokumentiert, wer klagt sich schon selbst gerne an. Die Argumente warum man gestürzt ist sind, keine Schuhe getragen, die falschen Schuhe getragen etc.

Meine Tante ist aus dem Bett gefallen im Krankenhaus, Beckenbruch und dann verstorben. Da wurde gesagt, ihre Tante hatte kein Gitter am Bett, daher ist sie im Schlaf aus dem Bett gefallen. Ein Gitter muss von den Angehörigen aktiv angesprochen werden, da die Angehörigen für die Maßnahme unterschreiben müssen. Ein fremdes Bett, man schläft unruhig, wälzt sich und zack ist es passiert. Ich unterschreibe jetzt immer gleich für ein Gitter am Bett.


Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deinem Unterfangen
******ler Mann
453 Beiträge
Ins Krankenhaus gehen und nicht abwimmeln lassen. So hat eine Freundin von mir Akteneinsicht bekommen.
Sie konnte aber keine Kopien machen und hat alles abfotografiert.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Lese grad ein Lehrbuch über Rechtsmedizin aus der Uni-Bibliothek Erlangen. Steht dasselbige drin, was @****112 geschrieben hat.
**83 Frau
909 Beiträge
Ich habe den EP so verstanden, dass die rechtliche Grundlage nicht das Problem ist, aber die Durchsetzung des Rechts zur Akteneinsicht.

Auch wird man, was den Sturz angeht, keine Möglichkeit haben, dem Krankenhaus eine Schuld zu beweisen

Was die TE vermutlich versucht herauszufinden, ist, ob die große Verletzung hätte nach medizinischen Gesichtspunkten festgestellt werden müssen. Das läuft auf Gutachten hinaus. Aber natürlich ist es sinnvoll, dazu den Inhalt der Akte zu kennen. Stehen darin keine Informationen, die für einen Gutachter zu dem Schluss führen müssen, dass genügend Hinweise auf die korrekte Diagnose vorlagen und denen zwingend hätte nachgegangen werden müssen, kann man sich den ganzen Aufwand sparen.

Was ich jetzt noch lese... Diese Fachperson wurde auch rechtlich einwandfrei legitimiert, die Akteneinsicht zu beantragen? Sonst stellt sich das KH zu Recht tot.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Natürlich hätte die schwere Verletzung festgestellt werden müssen. Das ist so ähnlich, wie wenn ein Patient mit Unterbauchbeschwerden und Fieber, Durchfall zum Hausarzt geht und der ihn wegen Magen-Darm-Grippe nachhause schickt, obwohl dem Arzt die Sigmadivertukulose des Patienten bekannt ist.
Der Patient musste in der Nacht wegen Darmfaltenriss noch notoperiert werden, ist aber an der fortgeschrittenen Sepsis verstorben.
Dem Hausarzt wurde der Behandlungsfehler nachgewiesen.

Übrigens sind manche Sterbeursachen/Behandlungsfehler ggf. Monate und Jahre nach dem Tod und Exhumierung noch nachweisbar.

Wenn das Krankenhaus keine Akteneinsicht gewährt, sollte man schleunigst zum Anwalt gehen. Das riecht schon so nach Schuldeingeständnis.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
P.S.: Senioren sind stutzgefährdet, verletzen sich schneller und sind häufig nicht mehr so schmerzempfindlich. Das wissen auch Ärzte. Die hätten schalten müssen! Erhöhte Sorgfaltspflicht ist da schon angesagt.

Meine Mutter fiel mal von der Leiter und brach sich den Ringfinger. Hat ihr nicht sonderlich weh getan. Deshalb ist sie nicht zum Arzt. War der Finger halt a bisserl schief dann.
Später stellte ein Arzt fest, dass der gebrochen war.
**83 Frau
909 Beiträge
"Natürlich" ist rechtlich gesehen erstmal gar nichts. Die TE schreibt nichts zur Art der Verletzung. Wohl aber zum Zustand der Patientin.

Und da muss halt ein Gutachten klären, ob anhand der Daten, die dem KH vorlagen, weitere Maßnahmen medizinisch zwingend notwendig gewesen wären. Hilfreich ist dann sicher auch die Dokumentation des zweiten KH.

Ich glaube, das führt aber alles zu weit, die TE fragte erstmal nur nach der Durchsetzung ihres Rechts zur Akteneinsicht.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Ich kann es nicht leiden, wenn jemand meint hier ein metareflektorisch pseodoallwissendes Obenherabkommentar abgeben zu müssen.
Die TE bat um Hilfe. Frau und Mann schreibt, versucht zu helfen. Das ist natürlich.

Ich klink mich hier aus. Bevormundung hat in meinem Leben nichts mehr zu suchen.
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