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Mietkündigung 67598

Mietkündigung 67598
Hallo ihr Lieben. Haben eine frage an die jenigen die sich damit auskennen. Haben eine Wohnung Kündigung auf Eigenbedarf erhalten. Meine Frage ist ob das so Rechtlich ist, weil in der Kündigung steht nicht für wen der Eigenbedarf ist. Der Vermiter und seine kinder haben eigenes Haus, deswegen schwer vorstelbar das die hier Umziehen wollen. Könnt ihr uns Tipps geben wie wir am besten vorgehen sollen. Wären sehr dankbar für Eure Meinungen. Danke in Voraus
Lg
*****911 Frau
158.781 Beiträge
Der Eigenbedarf geht auch für Eltern und Geschwister und muss für mindestens 2 Jahre sein.
Ansonsten kannst Du dagegen angehen.
Du kannst sogar im Nachhinein Schadensersatz verlangen, wenn der Eigenbedarf nicht eingehalten wurde.
Deine Kündigungsfrist ist abhängig von der Länge des Mietverhältnisses.
*********elia Frau
735 Beiträge
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss vom Vermieter begründet werden. Wenn nur drin steht wegen Eigenbedarf reicht das nicht.
Ich würde mich beraten lassen und ihn dann schriftlich auffordern oder ihn darauf hinweisen, dass die Kündigung so nicht rechtens ist.
*****_hh Mann
119 Beiträge
Schaut doch gerne mal hier und informiert Euch im für Euch zuständigen https://www.mieterbund.de/startseite.html
******_us Paar
728 Beiträge
Zum x-ten mal: wenn ihr solche juristischen Fragen als für euch relevant oder wichtig anseht, lasst euch von einem Rechtsanwalt beraten. Eine Erstberatung dürfte so bei ungefähr 150 € liegen. Das ist aber gut investiertes Geld, denn ihr bekommt eine fachlich kompetente Einschätzung, für die der Rechtsanwalt auch haftet.

Ich glaube natürlich, dass auch hier auf Joy Club Leute sind, die sich auskennen. Aber ihr könnt das nicht überprüfen. Deshalb geh doch bitte auf Nummer sicher an, konsultiert einen Anwalt.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Zitat:
Sprechen Vermieter einen Eigenbedarfskündigung aus, müssen sie diese in jedem Fall begründen. Diese Begründung muss bereits im Kündigungsschreiben enthalten sein. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich.

Link:
https://www.mietrecht.com/kuendigung-eigenbedarf-gruende/
****e19 Frau
9.883 Beiträge
Die Kündigung ist unwirksam.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Zitat von ****e19:
Die Kündigung ist unwirksam.

Man sollte aber der Kündigung schriftlich per Einwurfeinschreiben widersprechen und auf die Unwirksamkeit (nicht Formgerecht) hinweisen.
*****911 Frau
158.781 Beiträge
*genau* …so ist das.
****e19 Frau
9.883 Beiträge
Absolut @*******ng27 .
****z35 Mann
1.413 Beiträge
Das ist so korrekt. Eine Eigenbedarfskündigung muss begründet werden. Widersprecht schriftlich, per Einschreiben^Rückschein und lasst Euch beraten (Mieterbund oder Rechtsanwalt).

Wenn der Vermieter Räumungsklage erhebt, habt Ihr gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.

Unabhängig davon würde ich mich nach einer anderen Wohnung umsehen, weil das Mietverhältnis offensichtlich sehr belastet ist.

Gerne auch CM
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Rückschein ist nicht nötig und kann sogar dazu führen, dass der Brief nicht ankommt. Schließlich muss beim Zustellversuch jemand zuhause sein oder den Brief bei der Post abholen. Verweigert der Empfänger die Unterschrift oder holt den Brief nicht ab, dann gilt es als nicht zugestellt.

Besser ist da ein Einwurf-Einschreiben.
Der Brief landet im Briefkasten und der Postbote unterschreibt dafür. Den Beleg dazu kann man online abrufen und abspeichern/ausdrucken.
****e19 Frau
9.883 Beiträge
Meine Anwältin riet mir auch immer zu Einwurfeinschreiben bei Mietgeschichten.

Bei persönlicher Übergabe mit Rückschein kann der Empfänger auch ablehnen. Er ist nicht verpflichtet das Schreiben anzunehmen.

Am Sichersten ist der persönliche Einwurf in den Briefkasten des Vermieters mit Zeugen. Den Zeugen auch eine Bestätigung für den Einwerfer unterschreiben lassen, dass er den Inhalt gelesen und den den Einwurf bezeugt hat. Datum, Uhrzeit etc.
Das hab ich bei meinem Ex-Vermieter gemacht. Damit konnte er sich nicht mehr rauswinden.
*********da_69 Mann
1.084 Beiträge
Zitat von *******ng27:
Rückschein ist nicht nötig und kann sogar dazu führen, dass der Brief nicht ankommt. Schließlich muss beim Zustellversuch jemand zuhause sein oder den Brief bei der Post abholen. Verweigert der Empfänger die Unterschrift oder holt den Brief nicht ab, dann gilt es als nicht zugestellt.

Besser ist da ein Einwurf-Einschreiben.
Der Brief landet im Briefkasten und der Postbote unterschreibt dafür. Den Beleg dazu kann man online abrufen und abspeichern/ausdrucken.

Das ist korrekt. Ein Rückschein ist immer risikobehaftet wenn man eine sichere und nachweisebare Zustellung benötigt.
*******aar Paar
151 Beiträge
so wie es sich aus den vorhergehenden Posts herauslesen lässt, scheint die Kündigung unwirksam zu sein...
Und dennoch würde ich nicht als erstes mit dem Rechtsanwalt etc. drohen, denn das macht böses Blut und der Vermieter wird euch das Leben schwer machen. Letzten Endes ist es ja sein Eigentum und es wird allen Beteiligten viel Ärger und ggf. auch finanzielle Nachteile bringen. Deshalb würde ich mich über meine Rechte informieren, ja natürlich, und dann würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und sehen was machbar ist. Einen Rechtsanwalt beschäftigen, das könnt ihr immer noch, aber danach werdet Ihr euch vermutlich über kurz oder lang dennoch eine neue Bleibe suchen müssen..
****e19 Frau
9.883 Beiträge
Also bei so ner Lage würde ich nicht mit dem Vermieter reden wollen. Da helfen nur noch klare nachweisbare Zeilen. - Meine Meinung. *blume*
*********da_69 Mann
1.084 Beiträge
Letztendlich wird der Vermieter eine neue Kündigung zustellen wenn er erfährt das die alte unwirksam ist.
Ich würde das Kündigungsschreiben auf alle Fälle von einem Anwalt beurteilen lassen. Ebenso das weitere Vorgehen.
Wenn man Zeit gewinnen möchte, kann es evtl. sinniger sein auf eine unwirksame Kündigung gar nicht zu reagieren. Aber dies sollte ein Anwalt beurteilen.
Also Du bist am kostengünstigsten mit dem Mieterverein dabei. Das dort auch Anwälte sind kümmern die sich um den gesamten Ablauf inkl. Post, Fristen usw..
Mir hat der Mieterverein letztendlich dann noch eine Anwältin vermittelt, die die Klage in zwei Instanzen für mich erfolgreich abgeschlossen hat.
Ich wohne heute noch hier.
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