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Überregional: Widerspruch

*******ack Paar
1.050 Beiträge
Zitat von **********llies:
Der Vertrag wurde zwischen TE und Frima XY geschlossen, dieser beinhaltetete dann wahrscheinlich auch das SEPA-Mandat, welches dann ebenfalls ein Vertrag ist.

Das wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass der Threaderöffner verwundert war, eine Abbuchung von einer ihm nicht bekannten Stelle zu sehen, welche auch noch einen Betrag in unerwarteter Höhe abruft. Wir wissen jedoch nicht, was hierzu im geschlossenen Vertrag stand.

Oft genug wird ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet. Joy beispielsweise arbeitet über Netdebit, andere über Klarna und Paypal. Wieder andere über etwas unbekanntere Namen, jedoch ist es nicht unüblich, das Zahlungsausfallrisiko (bzw. den ganzen Ärger mit Mahnung und ggf. Inkasso) einem entsprechenden Dienstleister zu überlassen.

Insofern ist das ohne Kenntnis des Vertrages alles nur Fischen im Trüben.
Zitat von *******ack:
Oft genug wird ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet.

Das ist irrelevant, da selbst wenn der Dienstleister Teil des Vertrages ist, es ja an anderer Stelle eine einseitige Änderung ohne Zustimmung des Verbrauchers gegeben hat.

Im Fall von Joy würde es bedeuten, das selbst wenn Joy verkauft würde, ich als Verbraucher davon in Kenntnis gesetzt werden muss und eine Möglichkeit zum Austritt aus dem mit Joy geschlossenen Vertrag bekommen muss. Ein Vertrag kann übernommen werden, aber ich muss das nicht akzeptieren.
*******ack Paar
1.050 Beiträge
Zitat von **********llies:
Das ist irrelevant, da selbst wenn der Dienstleister Teil des Vertrages ist, es ja an anderer Stelle eine einseitige Änderung ohne Zustimmung des Verbrauchers gegeben hat.

Wie gesagt, wir wissen nicht, was im Vertrag steht. Wir können nur aufgrund von "bin seit langem Mitglied" mutmaßen, dass nun etwas anders war als zuvor. Das kann aber im Zweifelsfall auch eine Umfirmierung sein ("Raider heißt jetzt Twix").

Infineon, wie im Ursprungsbeitrag geschrieben, wird's vermutlich weniger sein. Ingenico Payment Services (ex easycash) dagegen dürfte unter dem Namen auch schon länger nicht mehr firmieren, da sie sich über mehrere Akquisitionen und Verschmelzungen hinweg bereits 2019 schließlich in Payone umbenannten.
Zitat von *******ack:
Wie gesagt, wir wissen nicht, was im Vertrag steht. Wir können nur aufgrund von "bin seit langem Mitglied" mutmaßen, dass nun etwas anders war als zuvor. Das kann aber im Zweifelsfall auch eine Umfirmierung sein ("Raider heißt jetzt Twix").

Ebenfalls "wie gesagt", ist es irrelevant, denn wie Du bereits erwähnt hast, ist es "etwas anders als zuvor" und damit ohne Zustimmung der Vertragspartner nicht gültig. Auch eine Umformierung bedarf der Mitteilung, eine Preiserhöhung ist aber in jedem Fall nicht zulässig.

Da beißt die Maus kein Faden ab.
*********elia Frau
736 Beiträge
@**********llies

Zitat von **********llies:
Des Weiteren kann eine unberechtigte Lastschrift sogar binnen 13 MONATEN zurückgebucht werden!

Das stimmt tatsächlich. Dich hast du das schon mal probiert? Da kann ich weder selbst veranlassen z.b. übers OnlineBanking, noch kann ich einfach auf die Bank gehen und sagen, bucht zurück, war ungerechtfertigt. Das musst du dann schon sehr genau darlegen können. Denn überprüft das die Bank nicht und holt sie trotzdem zurück bekommt die einen auf den Deckel. So einfach ist das nicht und machen Banken gar nicht gerne.
Und bei den Betrag...naja...

Als allererst sollte man sich eh mit den Vertragspartner auseinandersetzen und wenn ich eh schon Nachfrage, ob die zusammen arbeiten, warum nicht gleich die Frage wegen des unterschiedlichen Beitrages...Hätte evtl viel Arbeit und Ärger gespart
Zitat von *********elia:
Dich hast du das schon mal probiert?

Am eigenen Leib durch meine Schwester erfahren, die das gegen mich gemacht hat. Und keine Bank hat sich da quergestellt.
Zitat von *********elia:
Als allererst sollte man sich eh mit den Vertragspartner auseinandersetzen

Da liegst Du natürlich absolut richtig, allerdings bestand diese PFLICHT schon vorher beim anderen Vertragspartner. Das man da sauer wird, kann ich verstehen.

Firmen denken oft einfach "Komm wir machen das" und der Verbraucher hat dann die Arbeit. Ganz zu schweigen vob den Verbrauchern, die es gar nicht merken und einfach zahlen. Win/Win für die Firma. Und das ist nicht rechtens.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Wenn jemand, denn ich nicht kenne, von meinem Konto einen Betrag abbucht, den ich nicht zuordnen kann, lasse ich den in jedem Falle zurückbuchen.

Mit einem Vertragspartner auseinandersetzen kan ich mich ja erst dann, wenn ich weiß wer was warum von meinem Konto abgebucht hat. Dazu muss der Vertragspartner ja wohl auf mich zukommen. Ic hbin weder verpflihtet noch in der Lage, alle möglichen Vertragsepartnr zu befragen, ob sie etwas von meinem Konto abgebucht haben.
Zitat von ****z35:
Ic hbin weder verpflihtet noch in der Lage, alle möglichen Vertragsepartnr zu befragen, ob sie etwas von meinem Konto abgebucht haben.

*genau*

Und dementsprechend auch nicht verpflichtet irgendwelche Gebühren zu tragen.
****z35 Mann
1.428 Beiträge
richtig
*********elia Frau
736 Beiträge
Zitat von **********llies:
Und dementsprechend auch nicht verpflichtet irgendwelche Gebühren zu tragen.

Es weiß kein Mensch, ob der Betrag Gebühren enthält, nicht mal sie selbst. Somit erübrigt sich eigentlich die Diskussion. Es kann alles sein oder auch nichts.
Zitat von *********elia:
Es weiß kein Mensch, ob der Betrag Gebühren enthält, nicht mal sie selbst. Somit erübrigt sich eigentlich die Diskussion. Es kann alles sein oder auch nichts.

Es ist auch irrelevant! Nochmal: Ihr Vertrag beinhaltet eine Zahlung von 8,99 Euro

Zitat von **********loppt:
Das sind 12,81€ .. nicht viel... ich zahle wöchentlich 8,99

Alles was darüber hinausgeht, stellt einen Vertragsbruch dar. Die Abbuchung ohne SEPA-MANDAT sogar einen Straftat. Sie muss sich nicht mit denen arrangieren oder sonstwas. Das Recht ist eindeutig auf ihrer Seite. PUNKT.

Siehe:

Eine Lastschrift ohne SEPA-Mandat ist möglich, aber unzulässig. Wenn ein Dienstleister dennoch Geld einzieht, kann es sich im rechtlichen Sinne um eine Täuschung oder einen Betrug handeln.

Quelle:
https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/sepa-lastschriftmandat-alle-wichtigen-infos
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von **********ir_79:
Zitat von ****lo:
Klärt mich mal bitte auf, seid wann kann ich eine Einzugsermächtigung an Dritte übertragen?
Ich würde sagen, dass sowas über die AGB möglich ist. Wenn jemand Bezahlvorgänge outsourcen möchte muss dies möglich sein.

Bedarf aber immer der aktiven Zustimmung des Schuldners und entsprechend einer neuen SEPA für den Dienstleister.
Zitat von *******o65:
Bedarf aber immer der aktiven Zustimmung des Schuldners und entsprechend einer neuen SEPA für den Dienstleister.

Das ist richtig, sie kann sie nicht ohne Zustimmung geändert werden.

Zitat:
Sofern sich die Voraussetzungen für ein in der Vergangenheit erteiltes SEPA Mandat ändern, muss diese Änderung zwischen den Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen erneut schriftlich vereinbart werden.

Quelle:
https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-mandatsvertrag/mandat-%C3%A4nderung-erg%C3%A4nzung/?mobile=1
*********elia Frau
736 Beiträge
Zitat von **********llies:
Es ist auch irrelevant! Nochmal: Ihr Vertrag beinhaltet eine Zahlung von 8,99 Euro

Kennst du ihren Vertrag?
Nein...somit ist alles Spekulation. Vielleicht steht ja drin, ab da und da wird der Betrag von Firma x abgebucht und dann ist der Betrag in Höhe von x fällig und sie hat es unterschrieben. Oder ab da und da erhöht sich der Betrag automatisch um x Euro und sie hat es schlichtweg überlesen... Wer liest denn schon immer das ganze Kleingedruckte...
Solange man den Vertrag nicht schwarz auf weiß vorliegen hat, kann man viel reden...aber wissen tun wir faktisch gar nichts und können nur spekulieren.
Zitat von *********elia:
Kennst du ihren Vertrag?
Nein...somit ist alles Spekulation. Vielleicht steht ja drin, ab da und da wird der Betrag von Firma x abgebucht und dann ist der Betrag in Höhe von x fällig. Oder ab da und da erhöht sich der Betrag automatisch um x Euro und sie hat es schlichtweg überlesen...

Also ganz im Ernst, ich weiß nicht, wo Dein Problem liegt.
Es könnte auch da drinstehen, dass der Papst ab dem 12. Monat die Prämie bezahlt.
Ich verlasse mich auf das, was die TE schrieb und antworte entsprechend.
Man sollte den Menschen schon ein wenig zutrauen und selbst wenn dem nicht so wäre, wollen wir dann in Zukunft von jemandem einen kompletten Vertrag oder Lebenslauf hier einstellen?
Rechtsverbindlich ist hier sowieso kein Tipp. Die Leute fragen und wir antworten.
Wenn Du so sehr zweifelst, warum fragst Du die TE nicht direkt, sondern mäkelst an anderer Leute Beiträgen rum?
**********loppt Frau
353 Beiträge
Themenersteller 
also hier
mein Vertrag...
**********loppt Frau
353 Beiträge
Themenersteller 
und ich danke euch allen sehr!!!!!
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Ganz eindeutig, der Verein darf abbuchen, wobei das ja noch eine Einzugsermächtigung nach altem Recht ist, noch kein SEPA-Mandat. Es müßte alo eigentlic hein ergänzndes SEPA-Mandat geben.
Zitat von ****z35:
Ganz eindeutig, der Verein darf abbuchen,

Aber der Verein hat nicht abgebucht, sondern eine andere Firma und die darf das nicht.
**********loppt Frau
353 Beiträge
Themenersteller 
Ich hab inzwischen eine Mail an Infinion geschrieben, alles dargelegt... und bin gespannt was sie antworten
**********loppt Frau
353 Beiträge
Themenersteller 
Sie bestehen allerdings auf die Forderung der Kosten für die Rücklastschrift...
Wenn Sie kein SEPA-MANDAT haben, haben sie keinen Anspruch.
**********ir_79 Mann
1.078 Beiträge
Zitat von **********loppt:
Sie bestehen allerdings auf die Forderung der Kosten für die Rücklastschrift...

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder sie sind im Recht, dann musst du alles bezahlen. Oder sie sind nicht im Recht dann musst du nichts bezahlen da der Fehler komplett auf ihrer Seite liegt. Ich würde einen Nachweis verlangen dass die Abbuchung rechtmäßig war. Und wenn die nicht kommt erst wieder reagieren falls ein Gerichtsvollzieher schreibt.
*********elia Frau
736 Beiträge
Das Problem sehe ich da anderweitig. Selbst wenn die Forderung ungerechtfertigt ist. Auch das Studio kann dir den Vertrag kündigen.
Ich würde mich ans Studio direkt, persönlich wenden und nach einer Lösung suchen.
Und dann musst du entscheiden...zahlst du nicht, kannst du dann auch mit den evtl. Konsequenzen leben?
Du wärst nicht die erste die deswegen gegangen wird.
Recht haben und Recht bekommen sind manchmal eben zweierlei Dinge.
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