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Überregional -rechtliche Frage-

**********istin Frau
169 Beiträge
Themenersteller 
Überregional -rechtliche Frage-
hallo @ all, ich habe folgende rechtliche Frage, die vermutlich telefonisch geklärt werden kann.

Habe vor ca 2 Monaten ein Entsorgungsunternehmen wg Bauschutt , sprich Entsorgung eines Badezimmer s in Köln, angefragt. Es erfolgte telefonischer RR der Hotline von wegen was entsorgt werden soll, wie gesagt Badezimmer incl. Badewanne, habe ich ausdrücklich mitgeteilt! Angebot lautete entsprechend ... Bauschutt, nicht sortenrein. Wir sprachen auch über Fliesen und Kacheln . Containergröße reichte
Im nachhinein wollen sie jetzt mehr Geld, weil , welche Überraschung, die Badewanne mit dabei war. Ich bin der Meinung , ich als Kunde habe wahrheitsgemäß informiert, der Hinweis Badezimmer beinhaltet für Dritte sicherlich auch eine Badewanne ( oder eben Dusche). und nicht sortenrein schließt das für mich mit ein. Ich halte das für eine Masche des bundesweit agierenden "Entsorgo.. Unternehmens"

Freue mich auf "Hilfe"
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Nein das ist keine Masche, du hast gesagt Bauschutt unsortiert, dazu zählt aber keine Dusche Badewanne , dann ist auf dem Entsorgungshof der Höchstbetrag für gemischten Müll zu zahlen , bei uns über 200 Euro die Tonne . Das ist mir als Handwerker Firma bekannt. Näher informieren im Internet oder extra nachfragen
******oye Frau
3.085 Beiträge
Die Abrechnung ist korrekt.

Für die Zukunft, wenn noch weitere bauliche Maßnahmen anstehen - alles nur schriftlich, keine mündlichen Vereinbarungen.
Bauschutt ist Bauschutt ! Rigips oder ytong dürfen da ja auch nicht rein ! Oder es wird teurer ! Ist halt Pech oder Lehrgeld bezahlen ! Beim nächsten mal bist du schlauer ! Obwohl eine Wanne und eine Dusche aus Metall , denen ja auch Geld bringt !
******ung Mann
6.682 Beiträge
Naja
Die Frage ist nicht ob die Badewanne dabei war oder nicht - sondern ob die Entsorger das bei Angebotserstellung wussten oder nicht.
Wenn ich sage:
"Badezimmer mit Badewanne - bitte Angebot."
Und dann bekomme ich ein Angebot - dann gehe ich davon aus dass die Badewanne dabei ist.
Allerdings frage ich auch nochmal nach wenn die Wanne nicht auf dem Angebot steht und mache alles schriftlich, damit sowas nicht passiert.
Denn:
Badewanne ist nicht Bauschutt.

Allerdings müssten die mich auch aufklären wenn ich dann die Wanne anachleppe, das die nicht im Preis inbegriffen ist denke ich.
Denn als nicht-vom-Fach kann ich das ja nicht zwangsläufig wissen oder wissen müssen.

Aber ich würde die anrufen und versuchen das im guten zu klären.
Sag ihnen doch einfach, sie sollen die Wanne wieder rausrücken und Du verkaufst sie an den Metallschrotthändler.

Wenn sie ihr Angebot als bindend ansehen, hätten sie die Wanne nicht mitnehmen dürfen. Oder aber Dich VOR der Entsorgung informieren. Denn immerhin hat der Unternehmer ja eigenständig den geschlossenen Vertrag erweitert und nicht Du.
Ob es an der Wanne lag ? War die überhaupt aus Metall ? Oder GFK ? Aber sollte es so sein , dann ist es frech , wenn nur zwei Metallteile drinnen lagen !
Ob frech oder nicht, ist leider rechtlich irrelevant.

Tatsache ist, dass sie ein Angebot für die Entsorgung von Material A abgegeben haben. Allerdings haben sie Material A + B mitgenommen, dass heißt doch, dass sie selbst sich nicht an ihr Angebot gehalten haben umd insofern nicht nachträglich einen Aufpreis verlangen können, wenn sie vorher nichts gesagt haben.
Das beweise mal ! Das ist ja keine Hotline von der Telekom und der Experte nimmt das auf in Ägypten! Doof gelaufen !
Naja, dann kann man sich dabei immer noch auf das Fernabsatzgeschäft berufen und den Widerspruch erklären. Sprich, sie bringen den gesamten Kram zurück.
Da sie ja bestimmt nicht über das Widerspruchsrecjt informiert haben, gibt es auch keine Frist von zwei Wochen.
Die Frage ist , über wieviel Geld mehr reden wir ! 200 Euro mit Entsorgung und An-Abfahrt ? Oder 800 Euro ? Ich baue auch gerade um ! Ich möchte ein gutes Vorbild für Herrn Märchenbuch Schreiber Habeck sein ! Den einen Tag kostet Sand 12 Euro die Tonne ! Woche später ? 14 Euro ! Gorelith 0-8 gab es gar nicht mehr ! Metallschrott hat auch Tagespreise ! Ich hoffe , es ist dann doch eine Aktion , worüber man reden kann und es sich nicht mit dem Entsorger verscherzt !
*********elia Frau
736 Beiträge
Hat der Entsorger mit AGBs? Vielleicht auf der Homepage.
Ich kenne das von Firmen vor Ort. Da steht explizit, sollte nicht das drin sein, was im Auftrag steht, muss der entsprechende Mehrpreis gezahlt werden.
Da es nur mündliche Vereinbarungen gibt, wäre es schwer was anderes zu beweisen.
Würde anrufen und nachfragen warum....
Zitat von **********llies:
Naja, dann kann man sich dabei immer noch auf das Fernabsatzgeschäft berufen und den Widerspruch erklären. Sprich, sie bringen den gesamten Kram zurück.
Da sie ja bestimmt nicht über das Widerspruchsrecjt informiert haben, gibt es auch keine Frist von zwei Wochen.

Ob es überhaupt anzuwenden wäre, geht aus dem Eingangspost nicht wirklich hervor.
Aber, btw:
Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr (kommt natürlich jetzt auf den Zeitpunkt der strittigen Aktion an, welches Gesetz gilt). Die Regeln sind aber noch ähnlich.
Und bei Dienstleistungen, die evtl auch noch vor dem Ablauf einer Widerspruchsfrist ausgeführt worden sind, wird es schwierig, mit der o.g. Argumentation durchzukommen
Zitat von ******_me:
Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr

Inzwischen halt BGB

"Die Bestimmungen zu den Fernabsatzverträgen wurden teilweise wörtlich aus dem Fernabsatzgesetz übernommen und sind heute in den §§ 312b ff. BGB sowie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu finden.

Inzwischen gab es allerdings auch einige inhaltliche Änderungen. So beginnt beispielsweise die Widerrufsfrist auch nach Erhalt der Ware erst dann, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten nachgekommen ist – und nicht bereits vier Monate nach Erhalt."

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
Ich will dir nix. Aber es ist mMn keine Warenlieferung. Sondern eine Dienstleistung. Somit deine Argumentation aus Wiki verkehrt
*********elia Frau
736 Beiträge
Das ist man ne Dienstleistung, die vollständig erbracht wurde und über die sich beide Parteien einig waren. Und somit besteht kein Wderrufsrecht mehr. Auch nach neuem Gesetz nicht.

Wie stellt ihr euch das vor? Das Unternehmen holt den Container und fährt ihn zur Deponie. Dort wird er geleert und gewogen und anschließend entsorgt. Glaubt ihr wirklich, die stehen da 2 Jahre rum oder wa Wie sollte sie ihren Müll denn zurück bekommen? Das ist unmöglich und niemanden zuzumuten.
Zitat von ******_me:
Ich will dir nix. Aber es ist mMn keine Warenlieferung. Sondern eine Dienstleistung. Somit deine Argumentation aus Wiki verkehrt

Ach ja?

Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluss, § 355 Abs. 2 BGB und beträgt 14 Tage. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher nicht vollständig über sein Widerrufsrecht unterrichtet wurde.

Quelle:

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3765-widerrufsrecht-dienstleistungen.
Zitat von *********elia:
über die sich beide Parteien einig waren.

Die Einigkeit bestand über eine andere Dienstleistung, das gibt der Dienstleister ja offen zu, indem er eine Nachforderung stellt. Allerdings kann er nicht einseitig einen bestehenden Vertrag ändern, egal ob schriftlich oder mündlich.

Er hätte sofort, als er merkte, dass es sich um andere "Ware" als die vereinbarte handelt, sich mit dem Kunden in Verbindung setzen müssen.
*********elia Frau
736 Beiträge
Ich sehe das anders. Die Dienstleistung solcher Unternehmen besteht i.R. darin, Container zur Verfügung zu stellen und denn Müll zu entsorgen. Und das hast das Unternehmen auch so ausgeführt.
Die anfallendenden Kosten für den Müll werden weiter gegeben.
Den Vertrag kennen wir nicht im Detail. Und irgendwo steht immer, wenn anderes zeugs drin ist, als vorgesehen, muss man den Mehrpreis zahlen.

Beim Widerruf gibt es viele Ausnahmen. Ich glaube kaum, dass du das Gesetz vollständig diesbezüglich gelesen hast. Einzelne Teile sind oft nichts wert.
Wüsstest du, wenn du öfter damit zu tun hast und nicht nur im Netz suchen würdest.
Zitat von *********elia:
Wüsstest du, wenn du öfter damit zu tun hast und nicht nur im Netz suchen würdest.

Es ist wenig hilfreich, jetzt persönlich zu werden...
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
Das Thema
gestaltet sich wie jedes juristische Anliegen in dieser Gruppe.

An der Google-Universität „studierte“ Laien tauschen sich bei maximaler Ahnungslosigkeit mit größtmöglichem *klugscheisser* zu angeblichen Fakten aus.

Liebe TE - für eine rechtsverbindliche Antwort frag nicht in einem erotischen Forum, sondern konsultiere einen RA. Wenn die Nachforderung hoch ist, könnte sich das Geld für die Beratung lohnen.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ruf die Hotline an.
Bei einer geringen Summe, versuch eine Einigung durch Diskussion - oder schreib das Geld ab.

Deutsche Gerichte sind sowieso schon überlastet.

BTW: Rechtsberatung ist in dieser Gruppe nicht zulässig.
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