Grundsätzliche Frage:
War das Laminat schon drin, wie du eingezogen bist?
Steht etwas explizit in deinem Mietvertrag, zu den Böden, in der Wohnung?
Laminat schon vor Einzug drin und nicht explizit im Mietvertrag, das ist es Bestandteil der Wohnung und ist Eigentum des Vermieters. Damit ist es nur deine Aufgabe, dieses Fremdeigentum pfleglich zu behandeln. mehr nicht. Das versiegeln des Laminats darf dann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters geschehen. Am Besten mit dem Zusatz, das der Mieter bei Auszug nicht verpflichtet ist, den Ursprungszustand wieder herzustellen. Was in deinem Fall heißen würde, das du auf deine Kosten ein unversiegeltes Laminat wieder übergeben müßtest Als neues Laminat verlegen.
Ein abtragen der Schutzschicht ist nicht ausreichend und praktisch auch nicht machbar.
Also Fingerweg vom versiegeln, erst dir obige Fragen beantworten.
Steht was in Mietvertrag zu den Böden, dann könnte es sein, das man sich daran halten muss. Das ist aber wiederum davon abhängig ob der Boden schwimmen verlegt wurde oder nicht. Davon hängt dann auch wieder das Eigentumsrecht ab. So kann man noch viele weitere Fragen stellen, nur allein um der Rechtssicherheit näher zu kommen.
Danach käme dann das wie, die Technik dran.