„„Wen wollt ihr denn dafür verantwortlich machen, dass ihr die Scheibe falsch eingestellt habt?
Niemanden! Aber wir können mit Belegen und Uhrzeit darlegen das unser Auto um 15 Uhr noch ganz woanders geparkt war und deswegen eine Parkzeitüberschreitung nicht stattfand. Ich schätze so ein Fehler passiert uns nie wieder.^^ Es sei denn man ahndet nun auch Fehler beim Bedienen der Parkscheibe. Denen ist ja alles zuzutrauen.
g/w
Hallo
@*********kend!
So ärgerlich so ein Faux-Pas beim Einstellen der Parkscheibe sein mag: Juristisch schaut es nicht gut für euch aus.
In der Regel haben die großen privaten Parkraum-Betreiber-Ketten in ihren AGBs auch entsprechende Bearbeitungsgebühren stehen. Und die Bearbeitungsgebühr fällt oftmals kaum geringer als die Vertragsstrafe aus.
Beispiel: 30 Euro Vertragsstrafe. 20 Euro Bearbeitungsgebühr. (Anderes Unternehmen.
Wie genau das bei Park & Control ist, weiß ich nun nicht.)
Da ihr in eurem Widerspruch bereits geschrieben habt, dass ihr dort selbst geparkt habt, hat das Unternehmen den Beweis, dass ihr das wart. Diesen könnte es als Beweis dem Gericht vorlegen. Das reicht zum Beantragen eines Mahnbescheids bei Gericht. - D.h.: Nun ist euer Fall wohl im Abmahnsystem des Unternehmes gelandet.
Abmahnungen (zusätzliche Gebühren) und Beantragung eines Mahnbescheids beim Gericht (zusätzliche Gebühren) laufen bei den großen Ketten IT-gestützt - also automatisiert - ab. Und für Kundenservice-Mitarbeiter ist es meist aufwendiger, so einen Fall aus dem IT-System raus zu bekommen als die Mahnmaschinerie weiter laufen zu lassen. Zumal das die Geschäftsführung einiger Unternehmen auch gar nicht will. Mitarbeiter, die zu oft "kulant" reagieren, bekommen rasch einen vom Chef auf den Deckel.
Viele Menschen zahlen nun mal beim Eintreffen eines gerichtlichen Mahnbescheids.
Finanziell lohnt es sich daher fürs Unternehmen, die Abmahnmaschinerie einfach laufen zu lassen.
„hat es wenig Sinn mit dieser Firma zu verhandeln?
Ja. In eurer Position ergibt das meines Erachtens wenig Sinn.
Falls ihr das Risiko in Kauf nehmen wollt, dass ihr im Worst-Case eine hohe Summe für die anteiligen Gerichtskosten etc.pp. bezahlen müsstet (Bearbeitungsgebühr statt Vertragsstrafe), wartet den Mahnbescheid vom Gericht ab und legt Widerspruch ein.
Viele Unternehmen mit voll automatisierten Abmahnsystem ziehen in solchen Fällen doch nie vor Gericht.
Es lohnt sich finanziell nicht, auszufechten, ob nun Vertragsstrafe oder Bearbeitungsgebühr korrekt gewesen wäre. Die Gerichte verteilen die Gerichtskosten in solchen Fällen oft auf beide Parteien.
Und den Unternehmen geht es primär um wirtschaftlichen Erfolg. Nicht darum "Recht zu haben".
Darauf würde ich setzen, wenn ich - wie ihr schreibt - nachweisen könnte, dass gar keine Parkzeit-Überschreitung stattgefunden haben kann.
Wirkungsvoll finde ich, mit dem Geschäftsführer des Ladens zu sprechen, bei dem ich eingekauft habe. Denn die Geschäftskunden dieser Parkraumbewirtschaftungsunternehmen können mehr Einfluss nehmen und Kulanz erwirken. 1. Habe ich dann meine Ruh und muss nicht auf der Hut sein, ob eines Tages ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt. Dann kann ich die Sache abhaken. 2. Je häufiger sich Kunden an die Ladenbetreiber wenden und diese einschreiten, desto kundenfreundlicher werden die Parkraumbewirtschaftungsunternehmen.
Disclaimer: Ich kann keine Rechtsberatung geben. Mein Beitrag spiegelt bloß meine persönlichen Erfahrungswerte wieder.