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Überregional Park & Control

*********kend Paar
14.121 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******geur:
Wen wollt ihr denn dafür verantwortlich machen, dass ihr die Scheibe falsch eingestellt habt?

Niemanden! Aber wir können mit Belegen und Uhrzeit darlegen das unser Auto um 15 Uhr noch ganz woanders geparkt war und deswegen eine Parkzeitüberschreitung nicht stattfand. Ich schätze so ein Fehler passiert uns nie wieder.^^ Es sei denn man ahndet nun auch Fehler beim Bedienen der Parkscheibe. Denen ist ja alles zuzutrauen.

g/w
*******anz Paar
295 Beiträge
Huhu, hmm das ist eine blöde Sache.
Wir selber hatten das ebenso beim Netto. Parkscheibe eingestellt verrutscht Zeit war dementsprechend abgelaufen und sollen ebenso 30 Euro zahlen. Ähnliche Argumentation, Nachweis waren noch nicht auf dem Platz hat nicht gegolten.
Anwalt eingeschaltet. Nach einem Schreiben, kam die Antwort, Einspruch abgelehnt. Nochmal geschrieben, wieder abgelehnt. Am Ende mussten wir Mahngebüren zahlen. Aus 30 Euro würden dann 56 Euro. Die haben irgend welche Schlupflöcher Paragraph sowieso sagt der Anwalt
Die haben keine Schlupflöcher sondern üben das Hausrecht im Auftrag der Eigentümer aus
******bra Mann
1.068 Beiträge
Auch meine Erfahrung, die Eigentümer haben das komplett aus der Hand gegeben und diese Firma ist Gnadenlos. - Also ärgern ist o.k. - aber die 30 Euro würde ich euch raten zu zahlen. Es wird nur sonst noch teurer, sie oben. Bei mir wurde dann die Halterfeststellung noch in Rechnung gestellt, weil ich auf den ersten direkten Hinweis nicht reagiert habe.
*******mcat Mann
3.670 Beiträge
Ich denke mal laut nach - egal wer im Recht ist - wie denn eine solche Sache vor Gericht ausgehen würde.
Käme sie nämlich vor Gericht.

Angeraten war von einigen, zum RA zu gehen; von anderen, zu verhandeln, von wieder anderen, zu drohen weg zu bleiben. Dann kamen Anregungen, die Rechtschutzversicherung zu bemühen.

Oder gar, zu klagen ? Oder so .....

Und dass es schwierig ist, zu beweisen ...

Und jetzt mal umgekehrt: Die "Raubritter" geben den Fall an ihre "Eintreiber". Die mahnen und türmen nochmal gebühren drauf - leicht ist die Forderung verdoppelt.

So - einmal Widerspruch und dann nicht mehr reagieren. Was wäre dann ?

Ziehen die vor Gericht ? Haben sie alles dokumentiert und können die ihre Argumentation beweisen ? Was zeigt denn so ein Foto vom Parkwächter genau ? Richtig, ne Parkscheibe und vielleicht noch seine Armbanduhr.

Wer ein bisschen zocken mag und es auch mal drauf ankommen lässt, wartet, bis die klagen.

Dem Mahnbescheid, der garantiert kommen wird, fristgemäß widersprechen - und einfach mal warten.
Begründen muss man bis dahin nichts.

Und dann: Its your turn - schieß doch, schieß doch.
****ja Frau
360 Beiträge
Ich hatte mal die Parkscheibe vergessen.
Hab denen dann eine freundliche Mail geschrieben, dass ich halt langjähriger Kunde bin und sogar begrüße, dass gegen Dauerparker vorgegangen wird. Ein Screenshot von meiner Bezahlung aus dem online Banking angehängt, mich für mein Versehen entschuldigt etc. Da wurde mir zum Glück die Gebühr kulanter Weise auch erlassen.
Ich drück die Daumen, dass ihr auch so viel Glück habt 🍀
***py Mann
18.887 Beiträge
Zitat von *********kend:
Überregional Park & Control
Liebe Helping Hand Familie!

Wer von Euch hat denn auch eine unangenehme Begegnung mit dieser Parkplatzwächterorganisation machen müssen und habt ihr Euch erfolgreich wehren können und hat es wenig Sinn mit dieser Firma zu verhandeln?

In unserem Fall war es eine versehentlich falsch eingestellte Parkscheibe die uns eine Vertragsstrafe von 30 Euro beschert. Wir haben Widerspruch eingelegt und dabei klargelegt das um die eingestellte Uhrzeit unser Auto noch garnicht auf dem Parkplatz stehen konnte was aber ignoriert wird.

Ich bin aber nicht Willens für etwas zu zahlen was wir nicht begangen haben. Selbst wenn es nur 30 Euro sind.

Also ihr Lieben bitte schildert uns eure Erfahrungen.

g/w

Welche Beweismittel (z.B. Fotos vom Fahrzeug mit Datum und Uhrzeit) hat denn das Unternehmen vorgelegt, damit sie überhaupt auf Euch gekommen sind?

Falls sie dazu keine Auskunft geben, dann würde ich eine Akteneinsicht beantragen.

Und je nachdem wie dann die Firma reagiert, sind eventuell weitere Schritte einzuleiten.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es in der *schweiz* solche Parkplatzverstöße wesentlich teurer sind.

Da kosten das Bußgeld von der Stadt Zürich z.B. 170 CHF und Bearbeitungsgebühr privater PP-Überwacher 84,10 CHF, das sind in Summe in € 259.09

Nur mal so zur Info... *omm*
*********Klaus Mann
160 Beiträge
Ihr habt die Parkscheibe falsch eingestellt - schlecht gelaufen aber zahlt und abharken.
Mit der anderen Quittung belegt Ihr nur das ihr wo anders eingekauft habt.
Ob vom Empfinden her ungerecht ist bei einer Geschichte die „ falsch gelaufen ist“ dass Empfinden ja meistens.
Schade aber „ist halt so“
Trotzdem noch ein schönes Wochenende
**********ir_79 Mann
1.078 Beiträge
Zitat von *****ttt:
Zitat von ******ool:
Zitat von *****ttt:
Hallo ihr Beiden,
Da ist es besser direkt einen Anwalt zu beschäftigen, da die Banditen nicht locker lassen werden und eure Angelegenheit sehr schnell an so eine Geldeintreibergeselschaft abgeben werden. Da müsst ihr gleich richtig gegen angehen, sonst wird das ganze penetrant unangenehm.
Wünsche euch viel Erfolg bei der Sache.

LG.Thore

Bei einem Anwalt kostet aber - selbst wenn man Rechtsschutz hat - die Erstberatung, die man selber zahlen muss, ein Vielfaches der dreißig Euro.

Die Frage ist:
Wieviel Geld, Zeit und Energie bin ich bereit zu investieren, um Recht zu bekommen.

Da @*********kend zudem nachweisen können müsste, von wann bis wann sie den Parkplatz genutzt haben und dass sie die Parkscheibe versehentlich falsch eingestellt haben, ist nicht einmal sicher, ob sie im Falle eines Falles vor Gericht Recht bekämen.
Vorab wäre es unklar, ob ein Gericht ein Verfahren wegen Bagatellfällen nicht sowieso ablehnen würde.

*sorry*

Wenn eine Rechtschutzversicherung dafür existiert, muß nichts gezahlt werden für die Anwaltsunterstützung
Das kommt auf den Vertrag an. Bei mir kostet es 150 Euro. Es sei denn ich mache das telefonisch. Das kostet nix.
*****_84 Mann
209 Beiträge
Da wir es auch mal geschafft haben die Parkscheibe falsch einzustellen, du hast da ganz wenig chancen zu gewinnen. 30€ sind jetzt nicht die Welt. Bei uns warens 60€.

Sie machen auch neuerdings Fotos via Handy, für Beweise, gerichtliche Verwertbarkeit usw.

Aber denken wir mal so rum. In der Stadt, bekommste genauso für ne abgelaufene Parkscheibe nen Zettelchen vom Ordnungsamt. Da es ja dein Fehler ist, musst du auch dafür gerade stehen.
Man sieht ja nur die tatsächlich Zeitangabe auf der Parkscheibe.
----------------------------

Ich finde ja bei diesen Park & Control Mitarbeitern, die stecken irgendwo in der Nähe und sobald du im Einkaufsmarkt verschwunden bist, kontrollieren diese sofort ob du alles richtig gemacht hast. Wobei 60 min. für Einkaufen recht wenig ist. Bei uns sinds 2-3 std. Am besten mal mit dem Nettomarktleiter vor Ort sprechen für die Zukunft.

Manche Marktleiter haben mit dem Park & Control ne Abmachung, dass wenn man den Kassenzettel (wo die Uhrzeit draufsteht) vorzeigt, nicht zahlen muss. Weil Kunde und so. Versuchs einfach mal.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
Ich finde ja bei diesen Park & Control Mitarbeitern, die stecken irgendwo in der Nähe und sobald du im Einkaufsmarkt verschwunden bist, kontrollieren diese sofort ob du alles richtig gemacht hast

Das machen hier die Sheriffs von der Stadt genauso; kaum bist du außer Sichtweite steht einer neben dem Auto und schreibt dich auf:
• parken im Halteverbot
• parken ohne Parkscheibe
• parken auf dem Behindertenparkplatz
Selbst wenn du nur fünf Minuten weg bist.

Ich glaube, sie definieren ihr Selbstbewusstsein darüber - Fangprämien wird es im öffentlichen Dienst wohl keine geben.

Wenn ich für etwas einen Strafzettel bekomme, stehe ich dazu, dass es mein Fehler war - nur einmal habe ich mich bei der Ordnungsbehörde beschwert und mir wurde die Strafe erlassen.

Ich kann @*********kend verstehen: ihr fühlt euch subjektiv im Recht.

Trotzdem, überlegt mal, wieviel Nerven es euch kostet, euch am Anfang darüber aufzuregen, dann beim verfassen dieses Themas und beim lesen jedes Beitrags wieder daran erinnert zu werden.

Ist es euch das wert, euch mit dem Ärger ein wunderschönes *sonne*Wochenende zu verderben?

Das einzige was ich noch unternehmen würde, wäre bei der Verbraucherzentrale nachzufragen oder mit dem Supermarkt zu reden, der die Kontrolle beauftragt hat. Allerdings nicht im drohenden vorwurfsvollen Ton (à la: dann kommen wir nicht mehr bei Ihnen einkaufen) sondern ruhig und sachlich; nicht nur wer f*** will, sollte freundlich sein *zwinker*
**57 Mann
7.427 Beiträge
Mal schauen, wie sie auf Euer Schreiben reagieren. Wenn sie hart bleiben und Ihr wollt einen psychischen Ausgleich (ok, fiese Idee jetzt):
Nochmal hinfahren, einen ganzen Wagen vollmachen, auch mit Tiefkühlsachen, dann wenn Ihr an der Kasse dran seid, feststellen, daß Ihr leider kein Geld dabei habt und daß Ihr eigentlich wegen des Parkservice UND wegen der harten, nicht lösungsorientierten Antwort der Geschäftsleitung hier überhaupt nicht mehr einkaufen wollt, und den Wagen stehen lassen.
Geht leider an den Mitarbeitern aus, sorgt aber für Stau und Mehraufwand, und wenn man das mit dem Parkservice an der Kasse schön laut sagt, kommt es vielleicht auch bis zur Geschäftsführung.
*fiesgrins* heute denke ich richtig gemein...

Das Parkdilemma ist insgesamt ein schwieriges. Auf der einen Seite nicht-Kunden und Anwohner, die die Parkplätze blockieren, auf der anderen Seite oft knappe vorgegebene Einkaufszeiten und harte Kontrolle.
Wenn es dann so ein Grenzfall ist, sollte der Marktbetreiber oder die Kette den Einzelfall prüfen, auch um zu zeigen, daß ihnen was an den Kunden liegt, gerade auch, weil wegen der Preiserhöhungen das Geld eh nicht mehr so locker sitzt.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
Mal schauen, wie sie auf Euer Schreiben reagieren. Wenn sie hart bleiben und Ihr wollt einen psychischen Ausgleich (ok, fiese Idee jetzt):
Nochmal hinfahren, einen ganzen Wagen vollmachen, auch mit Tiefkühlsachen, dann wenn Ihr an der Kasse dran seid, feststellen, daß Ihr leider kein Geld dabei habt und daß Ihr eigentlich wegen des Parkservice UND wegen der harten, nicht lösungsorientierten Antwort der Geschäftsleitung hier überhaupt nicht mehr einkaufen wollt, und den Wagen stehen lassen.
Geht leider an den Mitarbeitern aus, sorgt aber für Stau und Mehraufwand, und wenn man das mit dem Parkservice an der Kasse schön laut sagt, kommt es vielleicht auch bis zur Geschäftsführung.
*fiesgrins* heute denke ich richtig gemein

*sorry* aber das ist doch *kindergarten*niveau

Und *ja*, das baden die Mitarbeiter:innen aus, die das zurückräumen müssen - und deren Arbeitsbedingungen und Löhne sind schon bescheiden genug, und sie werden oft von Kunden, die sich für was besseres halten oder ihre Aggressionen an unschuldigen Opfern auslassen wollen, mies behandelt oder gar beschimpft.

Da muss nicht jemand noch solche Troll-Ideen verbreiten - was können denn die Mitarbeiter:innen im Supermarkt dafür, wenn die Geschäftsführung zur ParkKontrolle win externes Unternehmen beschäftigt (dessen Mitarbeiter letztendlich auch nur ihren Job machen!)?

*flop*
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
auf der anderen Seite oft knappe vorgegebene Einkaufszeiten

Knappe Zeiten?

Ich bitte dich:
Es sind
• 1 Stunde
• 90 Minuten
Oder
• 2 Stunden

In der Zeit habe ich locker den Wochenendeinkauf für vier Personen erledigt.
*********kend Paar
14.121 Beiträge
Themenersteller 
Also erstmal ganz lieben Dank an alle hier die mit uns mitfühlen. Bezüglich der Racheglüste fiele mir noch ein: Ich locke den Parkwächter mit nem kurzen Röckchen hinter die Hecke - biete ihm nen BJ an - und wenn er die Hosen runtergelassen hat geh ich einkaufen. *traenenlach*

g/w
****t24 Mann
154 Beiträge
In der Regel sind die Filialleiter unter Vorlage des Kassenbons bereit mit dem Parkraumüberwacher zu reden und das Ticket auf Kulanz rückgängig zu machen.
Rein rechtlich gesehen hast Du mit oder ohne anwaltlichen Beistand kaum eine Chance. Noch nicht einmal wegen eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigen wie z. B. Diabetes.
**********ir_79 Mann
1.078 Beiträge
Zitat von *********kend:
Also erstmal ganz lieben Dank an alle hier die mit uns mitfühlen. Bezüglich der Racheglüste fiele mir noch ein: Ich locke den Parkwächter mit nem kurzen Röckchen hinter die Hecke - biete ihm nen BJ an - und wenn er die Hosen runtergelassen hat geh ich einkaufen. *traenenlach*

g/w
Wegen 30 € würde ich nicht so tief sinken. Erst Recht nicht wenn der Geldverlust letztendlich doch meine eigene Schuld ist.
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Zitat von *********kend:
Zitat von *******geur:
Wen wollt ihr denn dafür verantwortlich machen, dass ihr die Scheibe falsch eingestellt habt?

Niemanden! Aber wir können mit Belegen und Uhrzeit darlegen das unser Auto um 15 Uhr noch ganz woanders geparkt war und deswegen eine Parkzeitüberschreitung nicht stattfand. Ich schätze so ein Fehler passiert uns nie wieder.^^ Es sei denn man ahndet nun auch Fehler beim Bedienen der Parkscheibe. Denen ist ja alles zuzutrauen.

g/w

Hallo @*********kend!

So ärgerlich so ein Faux-Pas beim Einstellen der Parkscheibe sein mag: Juristisch schaut es nicht gut für euch aus.

In der Regel haben die großen privaten Parkraum-Betreiber-Ketten in ihren AGBs auch entsprechende Bearbeitungsgebühren stehen. Und die Bearbeitungsgebühr fällt oftmals kaum geringer als die Vertragsstrafe aus.
Beispiel: 30 Euro Vertragsstrafe. 20 Euro Bearbeitungsgebühr. (Anderes Unternehmen.
Wie genau das bei Park & Control ist, weiß ich nun nicht.)

Da ihr in eurem Widerspruch bereits geschrieben habt, dass ihr dort selbst geparkt habt, hat das Unternehmen den Beweis, dass ihr das wart. Diesen könnte es als Beweis dem Gericht vorlegen. Das reicht zum Beantragen eines Mahnbescheids bei Gericht. - D.h.: Nun ist euer Fall wohl im Abmahnsystem des Unternehmes gelandet.

Abmahnungen (zusätzliche Gebühren) und Beantragung eines Mahnbescheids beim Gericht (zusätzliche Gebühren) laufen bei den großen Ketten IT-gestützt - also automatisiert - ab. Und für Kundenservice-Mitarbeiter ist es meist aufwendiger, so einen Fall aus dem IT-System raus zu bekommen als die Mahnmaschinerie weiter laufen zu lassen. Zumal das die Geschäftsführung einiger Unternehmen auch gar nicht will. Mitarbeiter, die zu oft "kulant" reagieren, bekommen rasch einen vom Chef auf den Deckel.

Viele Menschen zahlen nun mal beim Eintreffen eines gerichtlichen Mahnbescheids.
Finanziell lohnt es sich daher fürs Unternehmen, die Abmahnmaschinerie einfach laufen zu lassen.

Zitat von *********kend:
hat es wenig Sinn mit dieser Firma zu verhandeln?

Ja. In eurer Position ergibt das meines Erachtens wenig Sinn.

Falls ihr das Risiko in Kauf nehmen wollt, dass ihr im Worst-Case eine hohe Summe für die anteiligen Gerichtskosten etc.pp. bezahlen müsstet (Bearbeitungsgebühr statt Vertragsstrafe), wartet den Mahnbescheid vom Gericht ab und legt Widerspruch ein.
Viele Unternehmen mit voll automatisierten Abmahnsystem ziehen in solchen Fällen doch nie vor Gericht.
Es lohnt sich finanziell nicht, auszufechten, ob nun Vertragsstrafe oder Bearbeitungsgebühr korrekt gewesen wäre. Die Gerichte verteilen die Gerichtskosten in solchen Fällen oft auf beide Parteien.
Und den Unternehmen geht es primär um wirtschaftlichen Erfolg. Nicht darum "Recht zu haben".
Darauf würde ich setzen, wenn ich - wie ihr schreibt - nachweisen könnte, dass gar keine Parkzeit-Überschreitung stattgefunden haben kann.

Wirkungsvoll finde ich, mit dem Geschäftsführer des Ladens zu sprechen, bei dem ich eingekauft habe. Denn die Geschäftskunden dieser Parkraumbewirtschaftungsunternehmen können mehr Einfluss nehmen und Kulanz erwirken. 1. Habe ich dann meine Ruh und muss nicht auf der Hut sein, ob eines Tages ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt. Dann kann ich die Sache abhaken. 2. Je häufiger sich Kunden an die Ladenbetreiber wenden und diese einschreiten, desto kundenfreundlicher werden die Parkraumbewirtschaftungsunternehmen.


Disclaimer: Ich kann keine Rechtsberatung geben. Mein Beitrag spiegelt bloß meine persönlichen Erfahrungswerte wieder.
*********kend Paar
14.121 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********ir_79:
Wegen 30 € würde ich nicht so tief sinken. Erst Recht nicht wenn der Geldverlust letztendlich doch meine eigene Schuld ist.

Das war doch nur Spass. Ich verliere niemals die Contenance. Es ist nur Geld! Und wenn ich mich räche dann ganz legal^^.

g/w
****_LP Mann
233 Beiträge
Mir ist etwas ähnliches passiert.
Bei einigen dieser überwachten Parkplätze braucht es keine Parkscheibe, sondern dein Kennzeichen wird von einer Kamera erfasst.

In meinem Fall habe ich an einem Sonntag mit dem Anhänger auf dem leeren Parkplatz gewendet, weil mir das entsprechendes Rangieren in der engen Straße erspart hat.

Da es nun ein Sonntag war und somit außerhalb der Öffnungszeiten, war es SOFORT ein Parkverstoß und die üblichen 30€ + 30€ Halterermittlung wurden fällig.

Da muss man mittlerweile extrem aufpassen.
Die Kamera ist kaum zu sehen und das Schild mit den AGB der Parkwächter hat auch höchstens A4-Größe...
**********ir_79 Mann
1.078 Beiträge
Zitat von ****_LP:
Mir ist etwas ähnliches passiert.
Bei einigen dieser überwachten Parkplätze braucht es keine Parkscheibe, sondern dein Kennzeichen wird von einer Kamera erfasst.

In meinem Fall habe ich an einem Sonntag mit dem Anhänger auf dem leeren Parkplatz gewendet, weil mir das entsprechendes Rangieren in der engen Straße erspart hat.

Da es nun ein Sonntag war und somit außerhalb der Öffnungszeiten, war es SOFORT ein Parkverstoß und die üblichen 30€ + 30€ Halterermittlung wurden fällig.

Da muss man mittlerweile extrem aufpassen.
Die Kamera ist kaum zu sehen und das Schild mit den AGB der Parkwächter hat auch höchstens A4-Größe...
Dagegen hätte ich Einspruch erhoben da du ja nicht geparkt hast.
*********lzend Mann
1.080 Beiträge
Ich frage mich, waren/sind die AGBs denn deutlich zu lesen, oder nicht?

Eine Parkregelung ist wohl aus der Sicht des Parkplatz-Mieters sinnvoll, wenn da ständig Leute parken, die da garnicht einkaufen (wollten), aber in eurem Fall eher Geschäftsschädigend (wenn keiner mehr einkaufen will)

Daher würde ich der Firma Netto? einfach schreiben, dass ich gerne bei denen einkaufe, jedoch die Durchsetzung dieses (ansonsten sinnvollen) Parkverbotes auch eine Kundenbelästigung sein kann, da Du/Ihr ja tatsächlich eingekauft hattet.

Da -leider- ein Irrtum/Fehler beim Einstellen der Parkscheibe zu dieser ungerechtfertigten Strafe geführt hatte und ihr um Kulanz bittet.
Ansonsen gäbe es ja noch einige weitere konkurenzfähige Supermärkte in der Gegend, welche ihr im Falle einer ungerechtfertigten Strafzahlung in Zukunft besuchen werdet. (evtl ab und zu einen Kassenbeleg von einem anderen Supermarkt einschicken) ...

Wünsche guten Erfolg.
*********kend Paar
14.121 Beiträge
Themenersteller 
Ich bin eh gespannt was sie auf unser letztes Schreiben antworten. Und den Tipp mit dem Gespräch beim Nettofilialleiter wird auch noch umgesetzt. Wir dachten halt wir probieren es erstmal auf die übliche Art mit Beweisen und Fakten.

g/w
*********kend Paar
14.121 Beiträge
Themenersteller 
Also ihr lieben Mitforisten. Ich darf euch eine positive Rückmeldung geben. Park & Control hat uns heute morgen mitgeteilt das unser Fall storniert wird und wir kulanterweise nicht bezahlen müssen. Wir hatten aber auch lückenlos beweisen können das wir die Parkzeit nicht überschritten hatten.

Vielen Dank für eure Anteilnahme und Erfahrungen!

g/w
*****ttt Mann
79 Beiträge
*top2* super
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