52428 +überregional - GEZ-Gebühren
Mein Schwiegervater lebt seit einem halben Jahr im Pflegeheim. Dort ist er von der GEZ befreit. Eine entsprechende Bestätigung des Heims liegt der GEZ vor und wurde zunächst auch akzeptiert.Schwiegervater wollte sich aber nicht behördlich ins Heim ummelden, da er sich jederzeit das Rückkehrrecht in seine gewohnte Umgebung vorbehalten möchte - zumindest theoretisch. Er ist da etwas kompliziert.
Jetzt fordert die GEZ Gebühren, da seine alte Wohnung noch die offizielle Meldeadresse ist.
Der Rundfunkstaatsvertrag spricht von einer Gebührenpflicht für eine "selbstbewohnte Wohnung". Er bewohnt diese Wohnung aber nachweislich nicht. Weiter "vermutet" man lt. Staatsvertrag den Gemeldeten als Inhaber der Wohnung. Diese Vermutung ist aber durch den Nachweis des Heimes auch widerlegt.
Offensichtlich ist die Rechnung der GEZ kein Verwaltungsakt, gegen den man Einspruch einlegen könnte.
Wer hat Ideen oder Erfahrungen?
Die GEZ kennt übrigens den Sachverhalt. Ich habe diesen in einem Anschreiben ausführlich geschildert. Es kam nur die lapidare Antwort, dass das nicht berücksichtigt werden kann.
Ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. Erspart mir aber bitte Eure Meinung dazu, ob Schwiegervater sinnvoll gehandelt hat oder ähnliches. Danke.