Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2861 Mitglieder
zum Thema
Was haltet Ihr von GeZ Gebühren für PC`s ???85
Die Länder-Ministerpräsidenten haben sich erwartungsgemäß auf die…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

52428 +überregional - GEZ-Gebühren

******ion Paar
286 Beiträge
Themenersteller 
52428 +überregional - GEZ-Gebühren
Mein Schwiegervater lebt seit einem halben Jahr im Pflegeheim. Dort ist er von der GEZ befreit. Eine entsprechende Bestätigung des Heims liegt der GEZ vor und wurde zunächst auch akzeptiert.
Schwiegervater wollte sich aber nicht behördlich ins Heim ummelden, da er sich jederzeit das Rückkehrrecht in seine gewohnte Umgebung vorbehalten möchte - zumindest theoretisch. Er ist da etwas kompliziert.
Jetzt fordert die GEZ Gebühren, da seine alte Wohnung noch die offizielle Meldeadresse ist.
Der Rundfunkstaatsvertrag spricht von einer Gebührenpflicht für eine "selbstbewohnte Wohnung". Er bewohnt diese Wohnung aber nachweislich nicht. Weiter "vermutet" man lt. Staatsvertrag den Gemeldeten als Inhaber der Wohnung. Diese Vermutung ist aber durch den Nachweis des Heimes auch widerlegt.
Offensichtlich ist die Rechnung der GEZ kein Verwaltungsakt, gegen den man Einspruch einlegen könnte.
Wer hat Ideen oder Erfahrungen?
Die GEZ kennt übrigens den Sachverhalt. Ich habe diesen in einem Anschreiben ausführlich geschildert. Es kam nur die lapidare Antwort, dass das nicht berücksichtigt werden kann.
Ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. Erspart mir aber bitte Eure Meinung dazu, ob Schwiegervater sinnvoll gehandelt hat oder ähnliches. Danke.
*****911 Frau
158.911 Beiträge
Wenn Du 2 Wohnsitze hast, dann musst Du 2x Gebühren bezahlen.
Pro Wohnort wird das berechnet.
Altenheim ist da eine Ausnahme.

Wer z.B. irgendwo eine Ferienwohnung hat, muss dafür auch GEZ bezahlen.
Ist dein Schwiegervater noch Mieter der alten Wohnung?
Wenn ja, wird er leider weiter zahlen müssen.
Wenn nicht, ist er gesetzlich sogar verpflichtet sich umzumelden, es könnte sonst ein Bußgeld anfallen.
Eine Möglichkeit ist der Antrag auf Befreiung der Nebenwohnung
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html

Allerdings ist Voraussetzung die Anmeldung der Zweitwohnung und in Köln mit einer saftigen Steuer belegt
****i19 Frau
1.725 Beiträge
GEZ ist leider immer speziell …
Da helfen wohl nur gute Nerven.
Drücke dir die Daumen
*********rucht Mann
596 Beiträge
Gibt es nicht mehr die Ausnahme mit keinen rundfunkempfangenden Geräten und diesbezüglich eine Befreiung?
****ero Frau
6.866 Beiträge
GEZ-Gebühren sind auch einkommensabhänging.

Fällt man unter eine bestimmte Grenze, gibt's eine Befreiung von den Gebühren.
****_5 Mann
184 Beiträge
Zitat von *****911:
Wenn Du 2 Wohnsitze hast, dann musst Du 2x Gebühren bezahlen.
Pro Wohnort wird das berechnet.
Altenheim ist da eine Ausnahme.

Wer z.B. irgendwo eine Ferienwohnung hat, muss dafür auch GEZ bezahlen.
* Das glaube ich ist falsch*
**********ir_79 Mann
1.072 Beiträge
Zitat von *********rucht:
Gibt es nicht mehr die Ausnahme mit keinen rundfunkempfangenden Geräten und diesbezüglich eine Befreiung?

Nein, das gibt es schon lange nicht mehr. Mittlerweile zahlt man pro Haushalt und nicht welche Geräte man hat.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Zitat von *****911:
Wenn Du 2 Wohnsitze hast, dann musst Du 2x Gebühren bezahlen.
Pro Wohnort wird das berechnet.
Altenheim ist da eine Ausnahme.

Wer z.B. irgendwo eine Ferienwohnung hat, muss dafür auch GEZ bezahlen.

Das ist korrekt, bis auf die Ferienwohnung. GEZ zahlt man nur dann den vollen Beitrag wenn man sie selbst benutzt, ansonsten hängt es von der Anzahl ab.
Keine Gebühren zahlt nur wer grundsätzlich befreit ist (z.B. Kennzeichnung RF im Schwerbehindertenausweis)
**********silon
6.676 Beiträge
wir sind das damals in der wg in gera "umgangen". das wg-zimmer war für mich damals auch zweitwohnsitz. in der wg war damals die vermieterin mit wohnhaft, die uns dort hat zur untermiete mit wohnen lassen. sie hat die gez bezahlt. wir haben eine bestätigung von ihr bekommen und habe die dann vorgelegt.
*****984 Frau
1.781 Beiträge
So auch mein Sachstand. Zwei Wohnungen (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) müssen dann auch gezahlt werden. Egal ob dauerhaft bewohnt und gemeldet oder nicht. Heim ist befreit.
*********xima Frau
175 Beiträge
Wir müssen sogar GEZ bezahlen, obwohl wir nicht mal ein Radio oder einen Fernseher besitzen - vermutlich wirst Du schlechte Karten haben.

Ich drücke trotzdem die Daumen, dass Du eine Lösung findest.
Ich würde die Servicenummer mal anrufen. Im Gespräch lässt sich vieles leichter klären bzw erklärt bekommen
*****ing Mann
244 Beiträge
Eieiei, wieder einmal so viel Halb- und Falschwissen…

Am 18.7.2018 hat das BVerfG im Urteil 1 BvR 1675/16 u.a. die GEZ-Gebühren für den Zweitwohnsutz gekippt, wenn der für die Erstwohnung bereits entrichtet wird.
Allerdings ist die Befreiung zu beantragen. Die Befreiung gilt auch erst ab Antragsdatum, nicht rückwirkend. Das kann man googeln.

Hier wird es aber zu einem Problem kommen, weil, selbst wenn die nicht genutzte Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet wäre, was sie offensichtlich nicht ist, am Erstwohnsitz (Heim) kein Beitrag entrichtet wird.

In jedem Fall hilft da nur ein Anwalt bzw. eine Klage. Viel Erfolg.
*****ord Mann
540 Beiträge
Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az 1 BvR 1675/16) und dem geltenden Rundfunkänderungsstastsvertrag (RÄStV) ist die Befreiung der Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag möglich. Allerdings habe ich es so verstanden, das dein Vater weiterhin in seiner Wohnung polizeilich gemeldet ist und sich im Heim lediglich aufhält und nicht dort gemeldet ist.
Damit hat er keine klassische Zweitwohnung gemäß Zweitwohnungssteuergesetz( ZWStG) und kann sich nich befreien lassen.
***ch Mann
176 Beiträge
Ist ein sehr leidiges Thema. Ich hatte nicht gewusst das ich die Befreiung von der GEZ, für meine beruflich bedingte Zweitwohnung, beantragen muss.

Knapp ein Jahr später kam dann ein Schreiben der GEZ, so daß ich für die Zweitwohnung, fast ein ganzes Jahr, die Gebühren nachzahlen durfte. Auch wenn ich bereits im Hauptwohnsitz bereits brav gezahlt habe und nicht , gleichzeitig an zwei Orten, das tolle Programm konsumieren konnte.

Deswegen einen Aufriss mit Anwalt, teuren langen Klageweg bis zur Bundesebene, lohnt nicht. Persönlich ist das für mich staatlich gedeckte Abzocke.
*******rker Mann
443 Beiträge
Tja, die GEZ.
Früher kam sie auf die Idee das man auch für das Auto zahlen muss wenn man angab kein Rundfunkgerät zu haben.
Damit ja keiner durch das bezahl Raster fiel.
Dann wurde das Gesetz geändert und man musste einfach pro Wohnsitz bezahlen, egal ob Rundfunkgerät oder nicht.
Aber man hat (gewollt) vergessen das man somit diese doppelte Sicherheit nicht mehr braucht um jeden zu erwischen.
Und so zahlt man teilweise (z.B. ich) dreimal obwohl man nur einmal hören und sehen kann.
Die GEZ ist halt eine staatliche Made im Speck die von unseren Politikern ungehört und unkontrolliert steuerähnliche Gelder eintreibt und verprasst. *heul*
****z35 Mann
1.423 Beiträge
Die GEZ-Gebühr ist rechtlich gesehen keine Gebühr, denn dann würde sie nur für eine bestimmte Lsitung zu zahlen sein. In er Sache ist es eine Steuer, die auf das Innehaben von Wohnungen erhoen wrid, ganz unabhängig daon, ob der Inhaber der Wohnung (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk konsumiert, die Empfangsgeräte dafür vorhält oder sich komplett verweigert. elbst wenn senetechnisch keine Empfangsmöglichkeit besteht, fällt die Steuer an.

LEider ha da BerfG diesen Unsinn bisher nicht dogmatih aufgelöst und abgeschafft ... das Fiskalinteresse des Staats geht eben vor.
******ion Paar
286 Beiträge
Themenersteller 
Danke Euch.

Ich hatte es fast befürchtet. Ich habe jetzt einen Termin bei der Verbraucherzentrale
Zitat von ****z35:
Die GEZ-Gebühr ist rechtlich gesehen keine Gebühr, denn dann würde sie nur für eine bestimmte Lsitung zu zahlen sein. In er Sache ist es eine Steuer, die auf das Innehaben von Wohnungen erhoen wrid, ganz unabhängig daon, ob der Inhaber der Wohnung (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk konsumiert, die Empfangsgeräte dafür vorhält oder sich komplett verweigert. elbst wenn senetechnisch keine Empfangsmöglichkeit besteht, fällt die Steuer an.

LEider ha da BerfG diesen Unsinn bisher nicht dogmatih aufgelöst und abgeschafft ... das Fiskalinteresse des Staats geht eben vor.

Es ist keine Steuer.
Rechtlich ist es ein Beitrag.
Du bekommst eine Gegenleistung. Ob du willst oder nicht. Ob du ihn nutzt oder nicht.
Aber das ist *offtopic*
****z35 Mann
1.423 Beiträge
Nun ja ...
****z35 Mann
1.423 Beiträge
Sehr offen topic und hilft niemandem weiter ausser den Juristen unter uns
Zitat von ****z35:
Sehr offen topic und hilft niemandem weiter ausser den Juristen unter uns

DEIN Beitrag hat ja nun auch nicht geholfen, oder etwa doch?
Im Gegenteil. Da sind auch noch Fehler drin
******lle Paar
231 Beiträge
Zitat von ****z35:
Die GEZ-Gebühr ist rechtlich gesehen keine Gebühr, denn dann würde sie nur für eine bestimmte Lsitung zu zahlen sein. In er Sache ist es eine Steuer, die auf das Innehaben von Wohnungen erhoen wrid, ganz unabhängig daon, ob der Inhaber der Wohnung (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk konsumiert, die Empfangsgeräte dafür vorhält oder sich komplett verweigert. elbst wenn senetechnisch keine Empfangsmöglichkeit besteht, fällt die Steuer an.

LEider ha da BerfG diesen Unsinn bisher nicht dogmatih aufgelöst und abgeschafft ... das Fiskalinteresse des Staats geht eben vor.

Yepp, und deswegen heißt die GEZ auch Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten *zwinker*


Ich wünsche der/dem TE viel Erfolg. Wir hatten 2005 richtig Glück, denn wir waren 7 Jahre im Ausland, haben aber unseren ersten Wohnsitz hier behalten. Dennoch ließ man die Gebührenzahlung bis zu unserer Rückkehr ruhen. Wir haben jedes Jahr durch den Arbeitgeber eine Bestätigung bekommen, die wir der GEZ überließen. Man/frau muss auch mal Glück haben dürfen. *wink*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.