„Also,. zunächst einmal: Ruhe bewahren!
Sowas passiert im Onlinehandel zig Mal am Tag.
Also - mal aus Sicht eines Händlers (,der ich auch bin): Das kann überall verloren gegangen sein: Bei Dir vor dem Einpacken ins Paket (zwischen das Sofa gefallen sein), es kann bewusst nicht reingetan worden sein (was ich Dir glaube, dass es nicht so ist), Paket kann auf dem Transportweg geöffnet und Schmuck gestohlen worden sein, bei der Retourenverarbeitung ist Fehler passiert (nicht gescannt/vermerkt), aus dem Paket gefallen und nicht mehr zuzuordnen, Mitarbeiter der Retourenabteilung hat das geklaut und und und...
Niemand weiß das genau. Du hast es nicht mehr, der Händler hat es ebenfalls nicht (mehr).
Thema 1: Rücksendenachweis:
Du hast den Nachweis, dass Du Ware zurückgesandt hast. Das ist schon mal gut.
Thema 2: Zeuge:
Auch gut, aber nur bedingt wirksam ist der Zeuge, der gesehen hat, dass Du alles eingepackt hast. Der Zeuge müsste nicht nur gesehen haben, dass Du das eingepackt, vor seinen Augen verschlossen hast - er müsste auch ununterbrochen mit Dir zusammen gewesen sein bis zur Abgabe des Pakets bei der Post. Ansonsten könnte er gar nicht sagen, ob Du nicht zu einem späteren Zeitpunkt das wieder aus dem Paket genommen hast.
Thema 3: Zugang der Ware
Das Thema ist durchaus schwierig, es wird aber in der Regel zugunsten der Kunden gewertet, wenn es Ärger geben sollte. Insbesondere dann, wenn wie bei Dir vorweg Zeugen sind, die Rücksendung eingegangen ist usw.
In solchen Fällen gibt es dann Händler, die den Käufern sagen, sie mögen bitte eine eidesstattliche Versicherung senden. So etwas in der Art dürftest Du bereits gemacht haben.
Von daher ist jetzt erst einmal aus Deiner Sicht nichts zu tun.
Zur Mahnung konkret: Es kann sein, dass der Vorgang noch auf offen steht, die Mahnstufen weiterlaufen, anstatt das zu stoppen oder oder oder...
Vorgehen konkret nun:
Du antwortest auf die Mahnung mit einem Schreiben (am besten per Einschreiben senden) dem Tenor nach:
"Ich habe das Produkt am xx zusammen mit anderen Produkten zugesandt.
Am xx habe ich die eidesstattliche Versicherung zugesandt.
Ich werde die Rechnung nicht begleichen, da ich die Ware unter Zeugen zurückgeschickt habe. Für den Verlust innerhalb Ihrer Bearbeitung trage ich nicht die Verantwortung.
Von weiteren Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen."
Und wenn dann doch was kommt vom Unternehmen, muss man dann vielleicht mal zum örtlichen Verbraucherschutz gehen. Ansonsten empfehle ich Dir die Seiten des Händlerbunds. Dort werden Hinweise für Onlinehändler gegeben, die aber eben umgekehrt auch für Dich als Verbraucher gelten...
Vor allem - mach Dich nicht verrückt, das bringt nix und kostet nur Lebensenergie für paar Euro fünfzig!
Diese Vorgehensweise ist absolut wichtig und richtig. Am besten ist, jeden Schritt des Einpackens und Zuklebens mit dem Zeugen fotografieren - was kaum einer macht.
Ich habe das gleiche hinter mir. Das Inkassounternehmen fragt zunächst nur nach dem Rücksendeschein
Diesen als Foto schicken. Hat nicht viel gebracht aus obengenannten Gründen.
Mein Rechtsanwalt sagte mir, all das sei bekannt und ich als Kunde wäre in der Beweispflicht. Da hast die A-Karte. Ich sagte, das ist strategisch geplanter Betrug. Wenn die das ein paar hundert Mal machen, läuft deren Betrieb gut.
Ich habe den ganzen Vorgang, die einzelnen Schritte des Briefverkehrs aufgeschrieben, mit meiner Meinung und den Antworten/Mahnungen. Habe dann mit der Rücksendeadresse/-lager telefoniert um den/die Namen der Chefs ausfindig zu machen, um an diese meinen umfangreichen Brief per Einschreiben persönlich zu schicken. In der Hoffnung, dass es denen zu viel ist, das zu lesen und nachzuvollziehen und dann "aus Kulanzgründen" aufgeben.
Wichtig war für mich der Hinweis, dass es an der Verarbeitung der Rücksendung in Ihrer Firma liegen muss, dass ein Artikel nicht als Rücksendung erfasst wurde. Also, wenn ich den/die Artikel vorschriftsmäßig im Beisein des Zeugen verpackt und zum Versand gebracht habe, kann nur bei Ihnen im Eingang ein Fehler unterlaufen sein. Denn: WO IST DIESER ARTIKEL ?
Ich habe dann den Hauptsitz der Firma in Tirol ausfindig gemacht und dort angerufen (war eine Hamburger Nummer. Habe ich mir erklären lassen, soll für ausländische, deutsche Kunden ansprechender wirken) und nach dem Namen des Chefs gefragt.
Worum gehts denn? (eine nette ruhige Damenstimme)
Ich: Ich möchte einen Brief per Einschreiben an die Geschäftsleitung schreiben.
Worum gehts denn?
Ich: Wenn Sie mir den Namen Ihres Chefs nicht sagen, bekomme ich ihn aus dem Handelsregister.
Bitte sagen Sie mir worum es geht.
Ich: Ich schilderte kurz den ganzen halbjährigen Vorgang mit Mahnungen und Androhung von Inkasso und dem Gefühl (wichtig!), ihre Firma macht Umsatz in Form von Betrug. Damit kann man den günstigen Angebotspreis wieder wett machen.
Mein Schlußsatz war: Hilfe, was soll ich denn jetzt noch machen? Ich habe den Artikel zurückgeschickt, weil ich ihn nicht brauche. Ich habe ihn nicht. Diesen ganzen Vorgang muss ihr Chef, ihre Geschäftsleitung wissen. Denn ich bin bestimmt kein Einzelfall.
Die Dame verlangte das Datum der Bestellung, des Artikels und der Rücksendung mit Postnummer.
Sagte dann: Sie kümmert sich darum, der Vorgang wird storniert, es ist für mich erledigt.
So war es dann auch.
Boah eyh. Altes Wissen hat immer noch Erfolg. Höflich und sachlich miteinander sprechen. Sein Gefühl und Befürchtungen äußern, ohne Druck und ohne anzuklagen. Die Person am anderen Ende hat auch ihren Stress und macht auch nur ihre Arbeit. Kaum macht man es richtig, schon funktionierts.
Ich wünsche Dir den gleichen Erfolg.
Liebe Grüße
Richard