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Überregional: Onlineshop schickt Mahnungen trotz....

******_HH Frau
4.551 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Onlineshop schickt Mahnungen trotz....
Hallo Zusammen,
ich brauche dringen Hilfe in einer Sache, die mir (zum Glück) noch nie passiert ist.
Aber somit habe ich auch keine Erfahrung damit und mich versetzt das ganz sehr in Panik. *panik*

Deshalb wäre fachkundige, erfahrene Hilfe toll!!! 🙏

Ich habe vor einiger Zeit bei einem großen Versandhandel verschiedene Waren bestellt und musste aber leider alle zurückschicken, da nichts passte.
Das habe ich, gemäß den Vorgaben des Händlers auch getan.
Es waren mehrere größere Teile und ein kleineres Schmuckstück, dass ich genauso wie es geschickt wurde, wieder verpackt habe und mit den anderen Sachen wieder zurück geschickt habe.

Ein Feind war dabei und hat mir dabei geholfen und daher habe ich auch einen Zeugen, dass ich wirklich alles zurück geschickt und NICHTS behalten haben.
Das Paket war auch ordnungsgemäß verpackt & verklebt, aber es kann natürlich immer mal was passieren bei den Transporten heute.

Jedenfalls wurde als Retoure nur die großen Teile verbucht, das Schmuckstück allerdings nicht.

Ich habe bereits mit dem Händler bzw der Hotline davon 🙄 telefoniert und mir wurde ein sogenanntes Rechtsverbindliches Formular
zugeschickt, wo ich bestätigen sollte, was ich alles zurück geschickt habe.

Das habe ich am nächsten Tag gemacht und vor 13 Tagen auch schon zurück gesandt.

Gestern erhalte ich allerdings eine weitere Mahnung.

Ich bin jetzt echt ratlos und sehr verzweifelt, weil ich habe das Gefühl es ist egal was ich tue, die reagieren auf meine Mails sowieso nicht (oder nur mit Standart blabla) und wollen sowieso das Geld von mir für das Schmuckstück, was die beim Verarbeiten der Retoure verloren haben.

Kennt sich jemand mit sowas aus und kann mir helfen?
Was oder wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Ich nehme an, dass die demnächst ein Inkassobüro beauftragen und es ist irgendwie jetzt schon fast ein Alptraum für mich.
Ich möchte, dass die aufhören mich zu Unrecht zu belästigen (weil so fühlt sich das für mich an und es macht mir wirklich Streß).

Wäre über konstruktive Hilfe sehr dankbar!
********ngen Paar
42 Beiträge
Hallo Franzi , geh erst einmal schriftlich in Widerspruch , so gewinnst du Zeit . In dem Widerspruch unbedingt reinschreiben das es einen Zeugen gibt , der beweisen und bestätigen kann das alles Ordnungsgemäß von deiner Seite erledigt wurde. Schreib in den Widerspruch unbedingt rein, wenn das nicht zu deiner vollsten Zufriedenheit und zu deinen Gunsten erledigt wird ,du dir rechtliche Schritte gegen das Unternehmen vorbehälst. Gerne weitere Auskünfte über CM .
******_HH Frau
4.551 Beiträge
Themenersteller 
Die Person die beim Verpacken & Rückversand dabei war ist natürlich ein Freund und kein Feind 😅
****lo Paar
194 Beiträge
Kleine Ergänzung zu Engelzungen

Einschreiben mit Rückschein
********vate Mann
2.562 Beiträge
Also,. zunächst einmal: Ruhe bewahren!

Sowas passiert im Onlinehandel zig Mal am Tag.

Also - mal aus Sicht eines Händlers (,der ich auch bin): Das kann überall verloren gegangen sein: Bei Dir vor dem Einpacken ins Paket (zwischen das Sofa gefallen sein), es kann bewusst nicht reingetan worden sein (was ich Dir glaube, dass es nicht so ist), Paket kann auf dem Transportweg geöffnet und Schmuck gestohlen worden sein, bei der Retourenverarbeitung ist Fehler passiert (nicht gescannt/vermerkt), aus dem Paket gefallen und nicht mehr zuzuordnen, Mitarbeiter der Retourenabteilung hat das geklaut und und und...

Niemand weiß das genau. Du hast es nicht mehr, der Händler hat es ebenfalls nicht (mehr).

Thema 1: Rücksendenachweis:

Du hast den Nachweis, dass Du Ware zurückgesandt hast. Das ist schon mal gut.

Thema 2: Zeuge:
Auch gut, aber nur bedingt wirksam ist der Zeuge, der gesehen hat, dass Du alles eingepackt hast. Der Zeuge müsste nicht nur gesehen haben, dass Du das eingepackt, vor seinen Augen verschlossen hast - er müsste auch ununterbrochen mit Dir zusammen gewesen sein bis zur Abgabe des Pakets bei der Post. Ansonsten könnte er gar nicht sagen, ob Du nicht zu einem späteren Zeitpunkt das wieder aus dem Paket genommen hast.

Thema 3: Zugang der Ware
Das Thema ist durchaus schwierig, es wird aber in der Regel zugunsten der Kunden gewertet, wenn es Ärger geben sollte. Insbesondere dann, wenn wie bei Dir vorweg Zeugen sind, die Rücksendung eingegangen ist usw.
In solchen Fällen gibt es dann Händler, die den Käufern sagen, sie mögen bitte eine eidesstattliche Versicherung senden. So etwas in der Art dürftest Du bereits gemacht haben.

Von daher ist jetzt erst einmal aus Deiner Sicht nichts zu tun.

Zur Mahnung konkret: Es kann sein, dass der Vorgang noch auf offen steht, die Mahnstufen weiterlaufen, anstatt das zu stoppen oder oder oder...

Vorgehen konkret nun:
Du antwortest auf die Mahnung mit einem Schreiben (am besten per Einschreiben senden) dem Tenor nach:

"Ich habe das Produkt am xx zusammen mit anderen Produkten zugesandt.
Am xx habe ich die eidesstattliche Versicherung zugesandt.
Ich werde die Rechnung nicht begleichen, da ich die Ware unter Zeugen zurückgeschickt habe. Für den Verlust innerhalb Ihrer Bearbeitung trage ich nicht die Verantwortung.
Von weiteren Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen."

Und wenn dann doch was kommt vom Unternehmen, muss man dann vielleicht mal zum örtlichen Verbraucherschutz gehen. Ansonsten empfehle ich Dir die Seiten des Händlerbunds. Dort werden Hinweise für Onlinehändler gegeben, die aber eben umgekehrt auch für Dich als Verbraucher gelten...

Vor allem - mach Dich nicht verrückt, das bringt nix und kostet nur Lebensenergie für paar Euro fünfzig!
**********_Lady Frau
2.512 Beiträge
Wenn du die Ware zurückgeschickt hast , hast du einen Retourenschein mit einer Sendungsnr.
Da es meistens von den Händlern sind mach eine Kopie und leg es deinem Widerspruchs Schreiben bei.
Somit sind Sie im Zugzwang und müssen schauen wo sich die Sendung befindet.
******_HH Frau
4.551 Beiträge
Themenersteller 
@*******y69

Dnake dir, das habe ich bereist getan, hat die aber scheinbar nicht interessiert.

Bzw die sagen ja, die Ware ist eingegangen nur das eine Teil hätte ich behalten.
Was ja so nicht ist.


Aber ich hab den Widerspruch fertig und bin schon mal sehr erleichtert, denn die Panik hat sich zumindest schon mal gelegt, vielen Dank für Eure Posts, Nachrichten & natürlich Eurer offenes Ohr *g*
**********_Lady Frau
2.512 Beiträge
Zitat von ******_HH:
@*******y69

Dnake dir, das habe ich bereist getan, hat die aber scheinbar nicht interessiert.

Bzw die sagen ja, die Ware ist eingegangen nur das eine Teil hätte ich behalten.
Was ja so nicht ist.


Aber ich hab den Widerspruch fertig und bin schon mal sehr erleichtert, denn die Panik hat sich zumindest schon mal gelegt, vielen Dank für Eure Posts, Nachrichten & natürlich Eurer offenes Ohr :)

Viel Erfolg *zwinker*
****lo Paar
194 Beiträge
*top*
*******ave Frau
9.701 Beiträge
Ansonsten noch einmal telefonieren. Wahrscheinlich hast Du dann jemand anderes am Telefon und wenn Du Glück hast, wird dieser Jemand das Problem schnell zu Deinen Gunsten lösen.
********lang Mann
712 Beiträge
Zitat von ********vate:
Also,. zunächst einmal: Ruhe bewahren!

Sowas passiert im Onlinehandel zig Mal am Tag.

Also - mal aus Sicht eines Händlers (,der ich auch bin): Das kann überall verloren gegangen sein: Bei Dir vor dem Einpacken ins Paket (zwischen das Sofa gefallen sein), es kann bewusst nicht reingetan worden sein (was ich Dir glaube, dass es nicht so ist), Paket kann auf dem Transportweg geöffnet und Schmuck gestohlen worden sein, bei der Retourenverarbeitung ist Fehler passiert (nicht gescannt/vermerkt), aus dem Paket gefallen und nicht mehr zuzuordnen, Mitarbeiter der Retourenabteilung hat das geklaut und und und...

Niemand weiß das genau. Du hast es nicht mehr, der Händler hat es ebenfalls nicht (mehr).

Thema 1: Rücksendenachweis:

Du hast den Nachweis, dass Du Ware zurückgesandt hast. Das ist schon mal gut.

Thema 2: Zeuge:
Auch gut, aber nur bedingt wirksam ist der Zeuge, der gesehen hat, dass Du alles eingepackt hast. Der Zeuge müsste nicht nur gesehen haben, dass Du das eingepackt, vor seinen Augen verschlossen hast - er müsste auch ununterbrochen mit Dir zusammen gewesen sein bis zur Abgabe des Pakets bei der Post. Ansonsten könnte er gar nicht sagen, ob Du nicht zu einem späteren Zeitpunkt das wieder aus dem Paket genommen hast.

Thema 3: Zugang der Ware
Das Thema ist durchaus schwierig, es wird aber in der Regel zugunsten der Kunden gewertet, wenn es Ärger geben sollte. Insbesondere dann, wenn wie bei Dir vorweg Zeugen sind, die Rücksendung eingegangen ist usw.
In solchen Fällen gibt es dann Händler, die den Käufern sagen, sie mögen bitte eine eidesstattliche Versicherung senden. So etwas in der Art dürftest Du bereits gemacht haben.

Von daher ist jetzt erst einmal aus Deiner Sicht nichts zu tun.

Zur Mahnung konkret: Es kann sein, dass der Vorgang noch auf offen steht, die Mahnstufen weiterlaufen, anstatt das zu stoppen oder oder oder...

Vorgehen konkret nun:
Du antwortest auf die Mahnung mit einem Schreiben (am besten per Einschreiben senden) dem Tenor nach:

"Ich habe das Produkt am xx zusammen mit anderen Produkten zugesandt.
Am xx habe ich die eidesstattliche Versicherung zugesandt.
Ich werde die Rechnung nicht begleichen, da ich die Ware unter Zeugen zurückgeschickt habe. Für den Verlust innerhalb Ihrer Bearbeitung trage ich nicht die Verantwortung.
Von weiteren Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen."

Und wenn dann doch was kommt vom Unternehmen, muss man dann vielleicht mal zum örtlichen Verbraucherschutz gehen. Ansonsten empfehle ich Dir die Seiten des Händlerbunds. Dort werden Hinweise für Onlinehändler gegeben, die aber eben umgekehrt auch für Dich als Verbraucher gelten...

Vor allem - mach Dich nicht verrückt, das bringt nix und kostet nur Lebensenergie für paar Euro fünfzig!

Diese Vorgehensweise ist absolut wichtig und richtig. Am besten ist, jeden Schritt des Einpackens und Zuklebens mit dem Zeugen fotografieren - was kaum einer macht.
Ich habe das gleiche hinter mir. Das Inkassounternehmen fragt zunächst nur nach dem Rücksendeschein
Diesen als Foto schicken. Hat nicht viel gebracht aus obengenannten Gründen.
Mein Rechtsanwalt sagte mir, all das sei bekannt und ich als Kunde wäre in der Beweispflicht. Da hast die A-Karte. Ich sagte, das ist strategisch geplanter Betrug. Wenn die das ein paar hundert Mal machen, läuft deren Betrieb gut.
Ich habe den ganzen Vorgang, die einzelnen Schritte des Briefverkehrs aufgeschrieben, mit meiner Meinung und den Antworten/Mahnungen. Habe dann mit der Rücksendeadresse/-lager telefoniert um den/die Namen der Chefs ausfindig zu machen, um an diese meinen umfangreichen Brief per Einschreiben persönlich zu schicken. In der Hoffnung, dass es denen zu viel ist, das zu lesen und nachzuvollziehen und dann "aus Kulanzgründen" aufgeben.

Wichtig war für mich der Hinweis, dass es an der Verarbeitung der Rücksendung in Ihrer Firma liegen muss, dass ein Artikel nicht als Rücksendung erfasst wurde. Also, wenn ich den/die Artikel vorschriftsmäßig im Beisein des Zeugen verpackt und zum Versand gebracht habe, kann nur bei Ihnen im Eingang ein Fehler unterlaufen sein. Denn: WO IST DIESER ARTIKEL ?

Ich habe dann den Hauptsitz der Firma in Tirol ausfindig gemacht und dort angerufen (war eine Hamburger Nummer. Habe ich mir erklären lassen, soll für ausländische, deutsche Kunden ansprechender wirken) und nach dem Namen des Chefs gefragt.
Worum gehts denn? (eine nette ruhige Damenstimme)
Ich: Ich möchte einen Brief per Einschreiben an die Geschäftsleitung schreiben.
Worum gehts denn?
Ich: Wenn Sie mir den Namen Ihres Chefs nicht sagen, bekomme ich ihn aus dem Handelsregister.
Bitte sagen Sie mir worum es geht.
Ich: Ich schilderte kurz den ganzen halbjährigen Vorgang mit Mahnungen und Androhung von Inkasso und dem Gefühl (wichtig!), ihre Firma macht Umsatz in Form von Betrug. Damit kann man den günstigen Angebotspreis wieder wett machen.
Mein Schlußsatz war: Hilfe, was soll ich denn jetzt noch machen? Ich habe den Artikel zurückgeschickt, weil ich ihn nicht brauche. Ich habe ihn nicht. Diesen ganzen Vorgang muss ihr Chef, ihre Geschäftsleitung wissen. Denn ich bin bestimmt kein Einzelfall.
Die Dame verlangte das Datum der Bestellung, des Artikels und der Rücksendung mit Postnummer.
Sagte dann: Sie kümmert sich darum, der Vorgang wird storniert, es ist für mich erledigt.
So war es dann auch.

Boah eyh. Altes Wissen hat immer noch Erfolg. Höflich und sachlich miteinander sprechen. Sein Gefühl und Befürchtungen äußern, ohne Druck und ohne anzuklagen. Die Person am anderen Ende hat auch ihren Stress und macht auch nur ihre Arbeit. Kaum macht man es richtig, schon funktionierts.

Ich wünsche Dir den gleichen Erfolg.
Liebe Grüße
Richard
**vo Paar
291 Beiträge
Ab dem Moment wo du nachweisen kannst das du es versendet ( Tracking Codes ) hast ist es Händlersache

Mahnung von klarna ? Die sind sehr bekannt dafür
**********silon
6.695 Beiträge
hast du den Abschnitt vom retourelabel noch bzw. auch den ausgedruckten retoureschein? normalerweise musst du sowas ja beim verandhändler anmelden. Sonst bekommen die das nicht offiziell mit und können die Rücksendung keinen ihrer Kunden zuordnen.

Wenn du den hast, hast du auch einen Nachweis deiner Rücksendung. Den kannst du dann (natürlich nur als Kopie) dem Versandhändler zukommen lassen.

Bei kleinen Sendungen geht vermutlich auch ein Einschreiben mit Rückschein. Allerdings können sie das ganze dann immer noch nicht zuordnen.

P.S. Falls du mit Bezahldiensten wie Klarna oder Paypal bezahlt hast. Dann lege denen auch die Kopie bitte vor (vom Retourenschein oder den Einschreibenbelegt oder so). Immer vorrausgesetzt, du hast die Retoure beim händler auch angemeldet.
*********lzend Mann
1.080 Beiträge
Evtl hilft ein Gewichtsvergleich.

Gibt es Belege vom Zusenden und vom Zurücksenden auf denen ein Gewicht angegeben ist?

Falls die Verpackung gleich geblieben ist, sollte es bei beiden Sendungen das selbe Gewicht haben ...
********vate Mann
2.562 Beiträge
@*********lzend

das ist kein Nachweis - was man als Absender zum Gewicht schreibt, ist irrelevant. Die Post interessiert nur die Einhaltung der Gewichtsgrenzen, ob da 100 Gramm fehlen oder nicht, ist denen egal.

Darüber hinaus ist bei Privatpersonen nur angegeben "Paket bis 2 kg"...ob das 1 kg oder 1,5 wiegt, ist egal.

Das hilft nicht weiter...
***rt Mann
796 Beiträge
Zitat von ****lo:
Kleine Ergänzung zu Engelzungen

Einschreiben mit Rückschein

Rechtssicherer ist ein Einwurf Einschreiben.

Einschreiben Rückschein kann der Empfänger die Annahme verweigern.
********vate Mann
2.562 Beiträge
Sorry, wenn ich da reingrätsche. Rechtssicher ist davon gar nix! Rechtssicher ist nur:
Schriftstücke etc. im Beisein eines Zeugens eintüten. Dieser unterschreibt ein entsprechendes Protokoll, dass der Gegenstand xy in seinem Beisein eingetütet wurde. Das Schriftstück wird im Beisein des Zeugen ohne irgendwelche Änderung und Pausen (wo man was am Inhalt ändern könnte) an einen Kurierdienst übergeben (UPS etc.), der das Teil persönlich an den Empfänger übergibt.

Nur so ist gewährleistet, dass die Einrede, es wäre gar nicht drin, was angeblich geschickt wurde, entfällt. So habe ich Kündigungen etc. zustellen lassen.

Alles andere ist nicht rechtssicher - entweder der Zugang kann nicht rechtssicher nachgewiesen werden oder der Empfänger sagt, er hätte einen leeren Briefumschlag bekommen etc.

Will da nur drauf hinweisen, weil man sich das manchmal zu einfach macht. Sicherlich macht man den Aufwand nicht im Onlinehandel - aber wenn es um Rechtssicherheit geht, kann man das nicht anders machen.
***xy Frau
4.791 Beiträge
Ich weiß schon, warum ich bei unbekannten und kleinen Versendern nur mit PayPal bezahle.
Wenn irgendwas nicht klappt, dann kann ich mich an PayPal wenden und reklamieren...und DA habe ich noch nie ein Problem gehabt, sondern mein Geld immer sehr zeitnah zurückbekommen.

Trixy *ggg*
********n299 Frau
1.662 Beiträge
Ich mache hier mal zu.
*geschlossen*
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