Aus eigener Erfahrung und jahrelangem Angehen gegen eine verpfuschte OP:
Krankenkasse mitteilen, was passiert ist = Verpfuschte OP.
Um einen Behandlungsfehler nachweisen zu können, muss in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Helfen können hierbei die Krankenkasse und die Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen der Landesärztekammern.
Medizinischer Dienst macht
aufgrund der Dokumentation dieses medizinisches Gutachten. Hier ist es hilfreich, die ambulante und stationäre Akte, Fotos (vorher/nachher), Befunde (vorher/nachher) in schriftlicher Form zu haben.
Bei der Ärztekammer melden - auch die können tätig werden. (Ärztekammer deines Bundeslandes)
Die Beschwerde führt nicht dazu, die eigenen Schadenersatzansprüche gegen den Arzt oder die Ärztin oder anderes ärztliches Personal durchzusetzen. Hierbei geht es ausnahmslos um die Wahrung der Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte.
Der Arzt muß sich vor einer Kommission äußern und wird evtl auf die Beobachtungsliste gesetzt. Sollte so ein Fehler nochmal vorkommen, gibts für ihn Konsequenzen - also eher hilfreich für andere.
Anwalt suchen - da gibts Unterschiede! Es gibt Ärzte für
Medizinrecht (Das Medizinrecht erfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Entwicklung, Herstellung, Anwendung medizinischer Güter, Dienstleistungen und Forschung in diesem Bereich betreffen. Dazu zählen unter anderem das Arztrecht, das Krankenhausrecht, Heilberufsrecht, Biomedizinrecht und das Arzneimittelrecht.)
und es gibt Anwälte für
Patientenrecht (da gibts sogar eine ganz besondere Bezeichnung - das wäre dann der richtige Ansprechpartner.
Erfahrungsgemäß gibt die eigene Rechtsschutzversicherung zwar eine Kanzlei raus - meist haben die aber nicht genau das im Repertoire, was man tatsächlich braucht. Anfangs bekommst du auch nur eine Kostenzusage für den "außergerichtlichen" Kram. Such dir einen pfiffigen Anwalt, der auch mitdenkt. Ich hatte leider einen, der mich die ganze Arbeit hat machen lassen (Briefe an KH, Krankenkasse, MDK, RS-Versicherung, etc. und kassierte dafür dann ab.)
Unterm Strich gesehen ist es am besten, wenn die OP so
offensichtlich versaut wurde (ich hatte damals das "Glück", dass im OP-Bericht stand: postoperative Fehlstellung ....), dass die Ärzte zu einem
Vergleich bereit sind. Dann gehts nur noch um das Schmerzensgeld. Dafür müßten sie den Fehler zugeben und die Haftpflichtversicherung des KH zahlt. Leider werden die Ärzte inzwischen dazu angehalten gar nichts zuzugeben, denn die Beweispflicht liegt da leider immer noch beim Patienten.
Ich habe einige verpfuschte OP's oder OP's mit Spätfolgen hinter mir. Ich habe gerade EINMAL Glück gehabt - und das auch nur, weil es im OP-Bericht stand und ich OP-Berichte lesen konnte. Die anderen Male wurde es rundweg abgestritten oder vor der Ärztekammer gelogen oder sogar Dokumente gefälscht. Wenn du dem Arzt nichts nachweisen kannst, kann es auch der Anwalt nicht.
Das Schlimme an der ganzen Sache ist: Man unterschreibt einen Bogen für die Aufklärung vor der OP. Darin stehen dann möglicherweise auch die Risiken "über die man mal sprechen muß, die aber NIE auftreten" ... Passiert dann genau das, hast du die A-Karte, weil du unterschrieben hast. Du hast also unterschrieben, dass du über alle Risiken aufgeklärt wurdest und damit einverstanden bist, dass die OP trotzdem gemacht wird - auch, wenn es schief geht. Darauf bauen die Ärzte.
Bei dir ist es jetzt schon passiert - ich kann aber nur jedem raten, sich sofort eine Kopie des unterschriebenen Aufklärungsbogens aushändigen zu lassen und sich das zuhause nochmal in Ruhe durchzulesen. Die meisten Ärzte drängen wegen der Zeit, lassen die Bögen nicht durchlesen und haben keine Zeit für Nachfragen, erklären auch nicht alles. Und hinterher bist du der Loser, der ja alles unterschrieben hat.
Ich hatte in der ganzen Aufregung und dem vom Arzt verbreiteten Chaos den Aufklärungsbogen nicht bekommen und gehe davon aus, dass er diesen nach meiner Unterschrift weiter manipuliert hat. Denn die nachträglich per Hand eingetragenen Risiken, die darin standen, hätte ich so nicht unterschrieben.
Ich wünsche dir viel Glück und einen guten Anwalt. Als Patient ohne klare Beweise stehst du auf einem wackeligen Brett und wenn du dann noch eine Schnarchnase von Anwalt hat, kippt dein Brett in eine Richtung, die du so nicht wolltest.
Es gibt sicher gute und/oder ehrliche Ärzte - die sind allerdings sehr dünn gesät. Schwarze Schafe kommen mit Lügen und Manipulation durch und das so geschickt, dass man ihnen nichts nachweisen kann. Das ist traurig und stärkt sicher nicht das Vertrauen in die Ärzteschaft.