Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2859 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional: Vollstreckungsauftrag Gerichtsvollzieher

******_us Paar
729 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Vollstreckungsauftrag Gerichtsvollzieher
habe gegen einen Schuldner einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und muss nun dem Gerichsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag erteilen. Da es sich um eine überschaubare Summe handelt, habe ich es ohne Rechtsanwalt gemacht.

Klappte auch gut, aber:
Nun musss ich die Anlage 1 (Forderungsaufstellung) ausfüllen, hierfür brauche ich Hilfe. Gibnt es hier einen GV oder RS-Hilfe, die /der mich in einem kurzen Telefonat durch das Formular leiten kann. Bin sehr sicher, dass das eine Sache von 5 Minuten ist.
****4me Frau
5.888 Beiträge
Hallo, ich habe viele Jahre im Forderungsmanagment einer Bank gearbeitet.
Forderungsaufstellung ist eigentlich nicht so wild. Es gibt Online-Tools, wo du alles einträgst und die spucken dir dann die FOA aus.
Da kommen alle Haupt- und Nebenforderungen, so wie Kosten und Zinsen rein.
Bin leider gerade im Urlaub und kann deswegen nicht direkt helfen.
*******umi Mann
691 Beiträge
ist die Forderungsaufstellung nicht einfach eine Aufstellung der ev. verschiedenen Teilforderungen?
würde (vielleicht nicht nur) mich auch interessieren
****4me Frau
5.888 Beiträge
Zitat von *******umi:
ist die Forderungsaufstellung nicht einfach eine Aufstellung der ev. verschiedenen Teilforderungen?
würde (vielleicht nicht nur) mich auch interessieren
Ja und nein.

Denn eine Forderungsaufstellung muss auch alle bereits erfolgten Teilzahlungen erhalten, bei mehreren Forderungen berücksichtigt sie auch den jeweiligen Verzugszeitpunkt und ab wann welcher Betrag mit welchem Zinssatz verzinst wird etc
*******umi Mann
691 Beiträge
also eine Aufstellung der ev. verschiedenen offenen Teilforderungen einschließlich ev. schon erfolgter Zahlungen jeweils mit Datum?
>erfolgte Zahlungen, weil ja ev noch die Verzinsung offen ist?
******_us Paar
729 Beiträge
Themenersteller 
Es würde mich freuen, wenn meine Anfrage nicht durch irgendeine Diskussion "verwässert" wird. Ich suche jemand, detr sich it dem beschriebnen Formular auskennt. Was ich nicht suche sind allgemeine Diskussionen.

Ich bnitte um Nachsicht für diesen deutlichen Hinweis!
****k72 Frau
293 Beiträge
Hallo, hast du überhaupt Nebenforderungen und gibt es Teilzahlungen, die du beim Erwirken des Vollstreckungsbescheides noch nicht angegeben hast? Wenn nicht, brauchst du das Formular gar nicht. Falls schon, kannst du dich gerne melden.
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Leider ist das alles nicht mehr so einfach wie früher. Es gibt für Vollstreckungsaufträge mittlerweile Formularzwang und die Formulare sind .....

Wenn ich helfen soll gerne CM
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.