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44534 - Witwenrente und Steuer bei Selbständigkeit

*******6672 Paar
15 Beiträge
Themenersteller 
44534 - Witwenrente und Steuer bei Selbständigkeit
Hallo zusammen,

bis jetzt wurde uns immer sehr gut geholfen hier.
Vielen Dank erstmal dafür.

Darum besuchen wir es nochmal:
Unser weiblicher Part bezieht eine Hinterbliebenenrente und hat ein Hobby, mit dem die sich gerne ein bisschen nebenbei selbständig machen möchte.

Hat da jemand Ahnung von, wie es angemeldet wird? Soll kein voll Gewerbe sein.
Freibetrag von 962€ ( laut Rentenversicherung ) soll auch nicht überschritten werden.
Was muss beachtet werden?
Auch in Bezug auf Steuererklärung.
Es ist ja wohl keine Buchhaltung dafür notwendig sondern nur Einnahme- Ausgabe Berechnung?

Wäre schön, wenn jemand dazu Infos hat.
**********silon
6.694 Beiträge
mir fällt dazu ein -> kleinunternehmenregelung mit befreihung von der umsatzsteuer, wenn das jahreseinkommen nicht die 22.000 euro??? überschreiten:

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/kleinunternehmerregelung/

wende dich am besten mal an das finanzamt vor ort, die können dir auch sagen, ob du laut deinem gewünschten profil dann auch ein gewerbe anmelden musst, oder aber als freischaffend dann giltst. oder so.

und viel größere städte bieten auch geförderte seminare an, für menschen, die sich selbstständig machen wollen oder teilselbstständig. und evtl. kann man auch für den start des kleinen unternehmens auch fördergelder beantragen? hier in leipzig gab es jedenfalls mal sowas
*******mcat Mann
3.666 Beiträge
Womöglich benötigt das Hobby ja auch ein paar Investitionen oder besser gesagt Anschaffungen von gwg - die dann in der E/Ü-Rechnung dafür sorgen, dass der Gewinn unterhalb der Zuverdienstgrenze bleibt.

Ggfs sind aber auch Abschreiberegeln zu beachten, weshalb Beratung nie schadet.

Ein Stb würde das vielleicht für einen angemessenen Stundensatz ausrechnen. Ein bisschen Investition in gute Beratung zahlt sich aus.

Ich habe übrigens auch mal mit einer "Nebenher-Selbständigkeit" angefangen - mein Hemmnis war damals nicht eine Rente, sondern der Hauptberuf, weshalb ich mit "angezogenen Handbremsen" starten musste.

Deshalb mein Rat: In der "Compliance" bleiben - also den gesetzlichen bzw steuerrechtlichen Vorschriften. Gleichzeitig aber auch bedenken, dass "Gestaltung" zulässig ist.

Stb werden übrigens überwiegend im Sinne von "Compliance" ausgebildet.

"Gute Gestaltung" lernt man bei Unternehmensberatern ;-))
*********icher Mann
817 Beiträge
Die Frage ist ja erstmal, ob es ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ist, wenn nicht zum Gewerbeamt gehen und anmelden und sich beim Finanzamt eine Steuernummer holen.
Letztendlich macht ihr eine Einnahme-/Überschußrechnung und eine entsprechende Steuererklärung und den Gewinn müsst ihr bei der Rentenversicherung jährlich angeben, die schicken euch dann dafür ein Formblatt
********ch_4 Frau
289 Beiträge
Ich habe ein ähnliches Konstrukt. Die Rentenversicherung schickt regelmäßig ein Formblatt mit dem EÜR abgefragt wird. Entsprechend richten sich danach dann unter Berücksichtigung von Hinzuverdienstgrenzen ob angerechnet wird oder künftig andere Zahlungshöhe erfolgt.
*******mcat Mann
3.666 Beiträge
Ich würde meinen, man macht die Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt und sendet dann den Bescheid an die betreffende Rentenversicherung - oder doch nicht so herum ?

Falls der Bescheid "suboptimal" sein sollte, kann man nochmal nachdenken, ob man bei der Erklärung nicht doch noch was vergessen hat. Und solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, einen geänderten übermitteln.

So würde ich es machen, wenn ich unsicher wäre.

(Immer dran denken - für alles einen wasserdichten Beleg haben - man kann mehr absetzen, als man zunächst meint - redliche Arbeit muss sich lohnen).
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von **********silon:
mir fällt dazu ein -> kleinunternehmenregelung mit befreihung von der umsatzsteuer, wenn das jahreseinkommen nicht die 22.000 euro??? überschreiten:

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/kleinunternehmerregelung/

Die 22.000€ Grenze aus der Kleinunternehmerregelung bezieht sich nicht auf das Jahreseinkommen,
sondern nur auf den erwirtschafteten Umsatz aus der selbstständigen Tätigkeit im laufenden Fiskaljahr.
Mit einem Hobby macht man sich nicht selbständig, das ist Liebhaberei. Ich würde, eine kurze email an meine "Betreuerin" beim Finanzamt schicken und fragen, wie vorzugehen ist. Wie die Kommunikation mit der RV läuft weiß ich nicht, aber solange das Finanzamt nicht irgendwelche großen Summen versteuern will - abwarten, denn das Einkommen legt das Finanzamt fest..
*********_1976 Frau
1.866 Beiträge
Kommt drauf an was du machst.
Ich bin zum Finanzamt gegangen und hab denen erzählt was ich vor habe.
Da es sich um Kunst handelte, brauchte ich kein Gewerbe anzumelden.
Wenn du jedoch keine Kunst machst, solltest du ein Gewerbe anmelden, da Gewinnerzielungsabsicht. (Kleingewerbe)
Das ist auch bei Bürgergeld o.ä. so.
Letztendlich entscheidet das,Finanzamt über die Einteilung. Das Gewerbeamt hat mir gesagt das sie das so nicht entscheiden können.
Bei Liebhaberei ist auch das Finanzamt der Ansprechpartner.

Ausgaben/Einnahmen/Gewinn/Verlust musst du gut dokumentieren. Das kann man locker mit Programmen selbst machen.

Bei Versand muss die Versandabgabe berücksichtigt werden. Infos im Netz. (da kann man sich beraten lassen.)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Guten Weg
*********elia Frau
735 Beiträge
Zitat von *******6672:
Hat da jemand Ahnung von, wie es angemeldet wird? Soll kein voll Gewerbe sein.

Kommt auf die Tätigkeit an. Aber i.d.R. als Kleingewerbe nach deinen Angaben

Zitat von *******6672:
Freibetrag von 962€ ( laut Rentenversicherung ) soll auch nicht überschritten werden.

Für welchen Zeitraum? Monatlich?

Zitat von *******6672:
Was muss beachtet werden?
Auch in Bezug auf Steuererklärung.

Du wirst ne Steuernummer brauchen, je nach Gewinn, musst du deine Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Finanzamt melden
Und der Gewinn zählt zum Einkommen und muss in der Steuererklärung in einer extra Anlage angegeben werden mal grob gesagt

Zitat von *******6672:
Es ist ja wohl keine Buchhaltung dafür notwendig sondern nur Einnahme- Ausgabe Berechnung?

Buchhaltung wird bei dem Betrag nicht notwendig sein, aber eine Aufstellung um den Gewinn Nachweisen zu können ( Einnahmen und Ausgaben). Gut zu wissen ist auch, dass ein Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und diesen auch in Rechnungen nicht ausweisen darf.
****s53 Frau
1.462 Beiträge
Achtung bei Witwenrente: diese ist einkommensabhängig. Wenn Du dazu verdienst, bekommst Du weniger Rente!

Das kann ich leider aus eigenenem Erleben berichten
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Du solltest Dich in jedem Fall bei einem Steuerberater informieren lassen. Der kann in der Regel auch sagen, ob es überhaupt ein Gewerbe ist, also bei der Gemeinde angemeldet werden muss. Er wird Dich, je nach geplantem Umsatz, auch dazu beraten, ob es sinnvoll bzw. überjaupt möglich ist, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Ausserdem kann er etwas dazu sagen, ob es ggfs. aus Haftungsgründen sinnvoll ist, das unternehmerische Risiko vom privaten Vermögen zu trennen.

Gerne CM
*********elia Frau
735 Beiträge
Das Problem wird eher sein für so etwas einen Steuerberater zu finden. Die sind alle bis zum Anschlag voll und viele nehmen niemanden mehr auf oder sind dann sehr sehr teuer. Deswegen auch mal das ein oder andere Telefonat mehr führen.
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