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Überregional: Arbeitszeitberechnung

***oo Frau
2.113 Beiträge
Zumindest bei uns müsstest Du dafür die Kunden immer ab der Dienstelle anfahren.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
1. richtig: der aktuelle Mindestlohn beträgt in 2023 12 Euro und steigt im kommenden Jahr erst auf 12,41 dann auf 12,82 €

Quelle: DGB

2. richtig ist - der AG zahlt die Anfahrt von der Arbeitsstelle zum ersten Klienten und vom letzten Klienten dorthin zurück - egal ob Zeit oder Kilometer
Ich hatte einen ähnlichen Job, bei dem mir ein Ford Transit zum Transport von Kindern mit Behinderungen gestellt wurde, den ich auch mit nach Hause nehmen durfte.
Da die Firma keine regulären Niederlassungen hatte, stand der Kleinbus bei mir auf !mein Risiko!.
Die Fahrtzeiten und Kilometer wurden mit einer speziellen Software, die viele dieser Unternehmen benutzen, errechnet.
Als Startort und Endort galt die Schule/Kindergarten, wohin der Transport ging - das waren die Zeit und die Kilometer, die errechnet und bezahlt wurden.
Heißt: wohnte das erste Kind, zu dem ich morgens fuhr, auf der Strecke näher an meinem Wohnort und das letzte, was ich nach Hause bringen musste, ebenso, hatte ich einen Vorteil; wohnte das Kind weiter von mir entfernt als es die Schule war, war das zu meinem Nachteil.
Das hinundher *fahr* nach Hause zwischen den Einsätzen wurde selbstverständlich nicht bezahlt.
Die Fahrten zum tanken außerhalb! der Transporte, die wöchentliche Reinigung innen und die Desinfektion zu Corona-Zeiten, Fahrten zur Reparatur und einmal jährlich zum TÜV galten mit 10 € im Monat als abgegolten ggf. konnte man Sonderfälle geltend machen *schiefguck*

Heißt für dich:
Lass dir ggf. einen Dienstwagen stellen, den du mitnehmen und (auch privat) nutzen darfst

Oder:

Verlange, dass die Streckenplanung und deine Klienten günstiger sind

Oder

Werde Gewerkschaftsmitglied und lass dich dort beraten - das ist zuverlässiger als in dieser Gruppe, und du erhältst im Konfliktfall von denen Rechtsschutz

Oder 3) kündige

Ich habe seit meiner Pensionierung in diversen Minijobs gearbeitet.
Aber ich mache das für zusätzliches Taschengeld und gutes Karma.

Solange dein AG nicht tarifgebunden ist und zur Einhaltung von Lohnabschlüssen und der AzVO verpflichtet ist, wirst du als Beschäftigte ausgenutzt und ver*arsch*t

hth
Bjutifool
*******oir Frau
1.050 Beiträge
@*******NRW
*nein* 12 Stundenschichten sind im Sicherheitsdienst keine Seltenheit .
Oftmals auch keine geregelten Pausen, da an Objekten immer Rufbereitschaft herrscht.
Lg
*******gel Paar
102 Beiträge
Zitat von *******oir:
@*******NRW
*nein* 12 Stundenschichten sind im Sicherheitsdienst keine Seltenheit .
Oftmals auch keine geregelten Pausen, da an Objekten immer Rufbereitschaft herrscht.
Lg

Ja Leider, genau so ist es und das alles nur knapp über den Mindestlohn, dabei stehst Du dann auch immer mit "einem Bein " im Knast, eine Undankbare Tätigkeit ...
*******oir Frau
1.050 Beiträge
@*******gel kommt natürlich auf Arbeitgeber und dessen Kunden an.
Ich mache im Moment den Meister, danach die FASI um aus dem ganzen Rattenschwanz raus zu kommen.
Vielleicht kann ich behilflich sein, bei etlichen ein Umdenken zu erwirken
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******iar:
Das ist Arbeitszeit. Hier ein Artikel einer Juristin dazu mit den dementsprechenden Hinweisen zu Urteilen :

https://www.springerpflege.de/fahrtzeit-arbeitszeit-in-der-pflege/14237932

Der Artikel entspricht wiederum meiner Meinung. Ich muss in jedem Fall mit meiner Chefin reden.
***xy Frau
4.789 Beiträge
Mich würde sehr interessieren, was Deine Gewerkschaft dazu sagt...und falls Du keiner angehörst, warum nicht.

Trixy
***xy Frau
4.789 Beiträge
Zitat von *******oir:
@*******NRW
*nein* 12 Stundenschichten sind im Sicherheitsdienst keine Seltenheit .
Oftmals auch keine geregelten Pausen, da an Objekten immer Rufbereitschaft herrscht.
Lg

Daß es keine Seltenheit ist, heißt noch lange nicht, daß es auch nach dem Gesetz ist.

Trixy
******iar Mann
1.841 Beiträge
Zitat von ***xy:
Zitat von *******oir:
@*******NRW
*nein* 12 Stundenschichten sind im Sicherheitsdienst keine Seltenheit .
Oftmals auch keine geregelten Pausen, da an Objekten immer Rufbereitschaft herrscht.
Lg

Daß es keine Seltenheit ist, heißt noch lange nicht, daß es auch nach dem Gesetz ist.

Trixy

Jup, nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägl. Arbeitszeit nicht mehr als 8 Std. überschreiten, in Ausnahmefällen 10Std. wenn innerhalb von 6 Monaten o. 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Std. nicht überschritten wird. Und nach spätesten 6 Std. hat es die erste Pause zu geben von mind 15min.

Hat man mehr als 40% Rufbereitschaft sind 12Std. Arbeitszeit als Sonderregelung erlaubt. Das trifft aber selbst im Objektschutz oft nicht zu. Rufbereitschaft heisst ich kann tun und lassen was ich will (auch schlafen) und muss nur für den Notfall erreichbar u. innerhalb Zeitraum x am Ort sein. Rufbereitschaft ist nicht vor Monitoren zu sitzen und sie auf Aktivitäten zu kontrollieren o. regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
Zitat von ********lara:
Zitat von ******iar:
Das ist Arbeitszeit. Hier ein Artikel einer Juristin dazu mit den dementsprechenden Hinweisen zu Urteilen :

https://www.springerpflege.de/fahrtzeit-arbeitszeit-in-der-pflege/14237932

Der Artikel entspricht wiederum meiner Meinung. Ich muss in jedem Fall mit meiner Chefin reden.

Wäre *top*, wenn du hier das Ergebnis bekannt machst.
Wir haben uns Gedanken *zumthema* gemacht … und solche Infos sind auch später nützlich für andere.

*knicks*
*wink*
Bjutifool
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Ja, natürlich. Ich habe gerade meine Abrechnung für Juli bekommen. Für insgesamt 14 Einsätze in unterschiedlichen Distanzen haben sie mir 0,75 h gutgeschrieben! 0,75!
Mir fehlt grade die Zeit, das genauer nachzurechnen, aber das ist in jedem Fall lächerlich!
*******NRW Mann
23 Beiträge
Zitat von ******iar:
Zitat von ***xy:
Zitat von *******oir:
@*******NRW
*nein* 12 Stundenschichten sind im Sicherheitsdienst keine Seltenheit .
Oftmals auch keine geregelten Pausen, da an Objekten immer Rufbereitschaft herrscht.
Lg

Daß es keine Seltenheit ist, heißt noch lange nicht, daß es auch nach dem Gesetz ist.

Trixy

Jup, nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägl. Arbeitszeit nicht mehr als 8 Std. überschreiten, in Ausnahmefällen 10Std. wenn innerhalb von 6 Monaten o. 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Std. nicht überschritten wird. Und nach spätesten 6 Std. hat es die erste Pause zu geben von mind 15min.

Hat man mehr als 40% Rufbereitschaft sind 12Std. Arbeitszeit als Sonderregelung erlaubt. Das trifft aber selbst im Objektschutz oft nicht zu. Rufbereitschaft heisst ich kann tun und lassen was ich will (auch schlafen) und muss nur für den Notfall erreichbar u. innerhalb Zeitraum x am Ort sein. Rufbereitschaft ist nicht vor Monitoren zu sitzen und sie auf Aktivitäten zu kontrollieren o. regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

Eine Korrektur, nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von 30 (nicht 15) Minuten erfolgen, siehe auch §4 ArbZG. Und die 8 Stunden täglich im Einzelfall 10 Stunden mit Ausgleich in 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ist richtig, aber werktäglich, und da der Samstag auch ein Werktag ist, kommt man im schlechtesten Fall tatsächlich auf 48 Stunden Wochenarbeitszeit. §3 ArbZG. Ich würde brechen wenn ich jede Woche 48 Stunden arbeiten müsste 😂
Zitat von *******NRW:
Zitat von ******iar:
Zitat von ***xy:
Zitat von *******oir:
@*******NRW
*nein* 12 Stundenschichten sind im Sicherheitsdienst keine Seltenheit .
Oftmals auch keine geregelten Pausen, da an Objekten immer Rufbereitschaft herrscht.
Lg

Daß es keine Seltenheit ist, heißt noch lange nicht, daß es auch nach dem Gesetz ist.

Trixy

Jup, nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägl. Arbeitszeit nicht mehr als 8 Std. überschreiten, in Ausnahmefällen 10Std. wenn innerhalb von 6 Monaten o. 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Std. nicht überschritten wird. Und nach spätesten 6 Std. hat es die erste Pause zu geben von mind 15min.

Hat man mehr als 40% Rufbereitschaft sind 12Std. Arbeitszeit als Sonderregelung erlaubt. Das trifft aber selbst im Objektschutz oft nicht zu. Rufbereitschaft heisst ich kann tun und lassen was ich will (auch schlafen) und muss nur für den Notfall erreichbar u. innerhalb Zeitraum x am Ort sein. Rufbereitschaft ist nicht vor Monitoren zu sitzen und sie auf Aktivitäten zu kontrollieren o. regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

Eine Korrektur, nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von 30 (nicht 15) Minuten erfolgen, siehe auch §4 ArbZG. Und die 8 Stunden täglich im Einzelfall 10 Stunden mit Ausgleich in 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ist richtig, aber werktäglich, und da der Samstag auch ein Werktag ist, kommt man im schlechtesten Fall tatsächlich auf 48 Stunden Wochenarbeitszeit. §3 ArbZG. Ich würde brechen wenn ich jede Woche 48 Stunden arbeiten müsste 😂

Das ist gerade aber nicht das Thema und der TE gegenüber sehr unhöflich
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Danke @******_me, die Exkurse in die Arbeitszeitenregelungen sind interessant, aber nicht hilfreich für meine Frage.
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Hallo miteinander!
Ich habe diesen Job zum 15.09. gekündigt. Die fehlenden Stunden habe ich in der Kündigung angemerkt.
Die Damen vom Büro flüsterten nur: "Dann soll sie doch klagen."
Die Chefin ist natürlich in Urlaub.
Mal sehen, ob und was da kommt.
Ich werde auf jeden Fall Meldung ans Arbeitsamt machen. Falls das was hilft.
****na Frau
24.664 Beiträge
Die Arbeitsagentur interessiert sich dafür nicht.

Was meinst du mit "Habe es bei der Kündigung angemerkt"? Hast du eine klare Rechnung gemacht, was dir, deiner Meinung nach, an Stunden noch zusteht? Das macht m.M. nach auf alle Fälle Sinn. Auf konkrete Forderungen kann man schlecht mit "flüstern" reagieren.
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****na:
Hast du eine klare Rechnung gemacht, was dir, deiner Meinung nach, an Stunden noch zusteht?
Ja
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Ich muss jetzt die nächste Gehaltsabrechnung abwarten, die es erst am 18. des Monats gibt.
*********l006 Frau
491 Beiträge
Die Beweislast für Fahrt- und Arbeitszeit liegt, sicher auch in der Pflege, beim Arbeitnehmer.
Dank meiner Mitgliedschaft in der NGG, Gewerkschaft Gastronomie, konnte ich damals zumindest einen Vergleich herausschlagen und mein ExChef musste mir die Hälfte vom geforderten Lohn bezahlen.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
Zitat von ****na:
Die Arbeitsagentur interessiert sich dafür nicht.

Was meinst du mit "Habe es bei der Kündigung angemerkt"? Hast du eine klare Rechnung gemacht, was dir, deiner Meinung nach, an Stunden noch zusteht? Das macht m.M. nach auf alle Fälle Sinn. Auf konkrete Forderungen kann man schlecht mit "flüstern" reagieren.

Die Agentur vermittelt AN an AG - die schert sich mM nen feuchten Kericht darum, ob Arbeitszeit und Mindestlohn eingehalten werden; ganz im Gegenteil wird sie zusätzlich noch AN, die kündigen, das Arbeitslosengeld für die gesetzliche Sperrfrist nicht gewähren.

Mal davon abgesehen, dass für Minijobs (und das war es deiner Aussage nach ja) die Knappschaft zuständig ist, über die die geringeren Beiträge zu den verschiedenen Versicherungen und die Steuer als Beiträge des AG pauschal abgerechnet werden.

Ferner verweise noch einmal auf Helping Hands: Überregional: Arbeitszeitberechnung und meinen Rat, einer Gewerkschaft beizutreten.

Wenn man/frau sich schon in Arbeitsverhältnisse begibt, die als tendenziell ausbeuterisch bekannt sind, könnte man wenigstens den Beitrag dort investieren, um im Streitfall Rückendeckung und Rechtsschutz zu genießen.

Aber jede so, wie sie es für richtig hält.
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******ool:
Wenn man/frau sich schon in Arbeitsverhältnisse begibt, die als tendenziell ausbeuterisch bekannt sind, könnte man wenigstens den Beitrag dort investieren, um im Streitfall Rückendeckung und Rechtsschutz zu genießen.

Ich gebe dir Recht. In diesem Fall sinnlos, da ich gekündigt habe.
Danke für dein Engagement!
***xy Frau
4.789 Beiträge
Zitat von ********lara:
Zitat von ******ool:
Wenn man/frau sich schon in Arbeitsverhältnisse begibt, die als tendenziell ausbeuterisch bekannt sind, könnte man wenigstens den Beitrag dort investieren, um im Streitfall Rückendeckung und Rechtsschutz zu genießen.

Ich gebe dir Recht. In diesem Fall sinnlos, da ich gekündigt habe.
Danke für dein Engagement!

Warum das jetzt sinnlos sein soll, verstehe ich nicht.

Trixy
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Nun, es macht ja keinen Sinn, jetzt wg dieses Falls in die Gewerkschaft einzutreten. Rechtsschutz gibt es nicht rückwirkend.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
Zitat von ***xy:
Zitat von ********lara:
Zitat von ******ool:
Wenn man/frau sich schon in Arbeitsverhältnisse begibt, die als tendenziell ausbeuterisch bekannt sind, könnte man wenigstens den Beitrag dort investieren, um im Streitfall Rückendeckung und Rechtsschutz zu genießen.

Ich gebe dir Recht. In diesem Fall sinnlos, da ich gekündigt habe.
Danke für dein Engagement!

Warum das jetzt sinnlos sein soll, verstehe ich nicht.

Trixy

Zitat von ********lara:
Nun, es macht ja keinen Sinn, jetzt wg dieses Falls in die Gewerkschaft einzutreten. Rechtsschutz gibt es nicht rückwirkend.

Nun - generell ist eine Gewerkschaft kein Verein, in den man nur eintritt, um kurzfristig einen Vorteil daraus zu ziehen, sondern es sind Organisationen, aus deren Arbeit alle Beschäftigten - nicht nur die Mitglieder - Vorteile ziehen, denn ohne deren Einsatz in den Tarifverhandlungen gäbe es kaum soziale Verbesserungen wie Anpassungen der Arbeitszeiten, Gehaltserhöhungen, Einsatz für gleiche Rechte und Inklusion und vieles mehr … heißt: die Mitglieder gewährleisten mit ihren Beiträgen, die Möglichkeiten dazu und alle profitieren davon.

Mal davon abgesehen, dass es für die Mitglieder selber neben dem Rechtsschutz weitere Vorteile wie Unterstützung bei der Steuererklärung, Beratung zu Fragen zur Rentenversicherung und noch einiges andere gibt.

Aber wie gesagt … es bleibt die Entscheidung der TE …
********lara Frau
6.519 Beiträge
Themenersteller 
Zur Information:
Das besagte Unternehmen hat mir die Fahrtzeit nicht korrekt bezahlt. Es fehlen ca 6h.

Ein Freund, der bei einem Personaldienstleister arbeitet, sagte mir zu, dass ich in seiner Firma einen höheren Stundenlohn plus Kilometergeld bekäme.
Gut zu wissen. Ich habe jetzt in meinem Hauptjob die Stundenzahl erhöhen können und will erstmal nicht mehr in die Seniorenbetreuung.
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