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Überregional: Arbeitszeitberechnung

********lara Frau
6.531 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Arbeitszeitberechnung
Ich brauche Euer Schwarmwissen:
Ich arbeite auf 520€ Basis in einer Seniorenbetreuung.
Zu den Kunden fahre ich mit meinem eigenen Auto bzw mit dem Fahrrad und es kommen zw. 5 und 50 km zusammen. Meist habe ich 3 Kunden pro Tag anzusteuern.
Dabei wird die Fahrtzeit zum 1. Kunden und die Fahrtzeit nach Hause vom letzten Kunden nicht gerechnet. Die Niederlassung des Arbeitgebers befindet sich ca 1km von meinem Zuhause.
Die Festangestellten haben einen Firmenwagen.

Könnt Ihr mir sagen, ob die Arbeitszeitberechnung so korrekt ist? Müsste mir nicht vielmehr die Fahrtzeit von und zu der Niederlassung mit angerechnet werden?
Wie beginnt und endet denn dein Arbeitstag?

Fährst du erst zum Arbeitgeber und dann zum Kunden?
Und vom Arbeitgeber Feierabend nachhause?

Oder

Von zuhause direkt zum Kunden.
Und vom Kunden nachhause in den Feierabend?
********lara Frau
6.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******_me:
Von zuhause direkt zum Kunden.
Und vom Kunden nachhause in den Feierabend?
So
********lara Frau
6.531 Beiträge
Themenersteller 
Morgen habe ich beispielsweise insgesamt Fahrtzeit von 38min. Mir werden jedoch nur 15 angerechnet.
********lara Frau
6.531 Beiträge
Themenersteller 
Manchmal muss ich vorher in die Niederlassung, wenn ich den Schlüssel für den Kunden brauche.
********lara Frau
6.531 Beiträge
Themenersteller 
Steuerlich geltend machen kann ich vermutlich nur den 1km zur Niederlassung.
****_23 Frau
35 Beiträge
Hi, also ich bin mir zu 80% sicher das so bald du dein zu Hause verlässt und auch von der Arbeitsstelle wieder direkt nach Hause fährst, diese strecken mitberücksichtigt werden müssen.
Denn Versicherungstechnisch bist du auch ab verlassen der Wohnung zur Arbeit versichert!

Aber da kommen bestimmt noch bessere Antworten mit sicheren wissen!
LG Cali w / *hexe*_23
*********l006 Frau
491 Beiträge
Die Fahrten von Zuhause zur Niederlassung und umgekehrt werden nicht angerechnet. Die Fahrt von der Niederlassung zum Kunden jedoch werden angerechnet. Ergo sind 15 Minuten korrekt.
Kein Arbeitgeber zahlt z.B. die Anfahrt von Zuhause zum Büro. AZ wird immer erst ab Arbeitsstelle bezahlt, das ist in Deinem Fall die Niederlassung
*********l006 Frau
491 Beiträge
Die Fahrten von Zuhause zur Niederlassung und umgekehrt werden nicht angerechnet. Die Fahrten von der Niederlassung zum Kunden jedoch werden angerechnet.
Kein Arbeitgeber zahlt z.B. die Anfahrt von Zuhause zum Büro und zurück. AZ wird immer erst ab Arbeitsstelle bezahlt, das ist in Deinem Fall die Niederlassung
*********unkt Mann
4 Beiträge
Hi,
wichtig ist, ob Du einen festen Arbeitsort hast - üblicherweise wäre das ein Büro oder Ähnliches. Ist das nicht der Fall, ist die An- und auch Abreise Teil Deiner Arbeitszeit.

Wenn Du also regelmässig in eine Niederlassung fahren musst, gilt das, was GoldenGirl schreibt. Sonst greift m.E. das Urteil vom 10.09.15 – C 266/14 des EuGH. So ist für einen Außendienstler die Anreise zum Kunden Arbeitszeit, da die nötig ist, um die geschuldete Leistung gegenüber dem Arbeitgeber zu erfüllen.

Bin aber kein Jurist.
*******gel Paar
102 Beiträge
Hallo, arbeite im Sicherheitsdienst in 12 Stunden Schichten.
Meine Arbeitsstelle ist ca. 30km von meinem Haus entfernt und ich fahre ca. 45 min. je nach Verkehrslage.
Also bin ich jedes Mal 13,5 Stunden von zu Haus weg, bekomme jedoch nur 12 Stunden bezahlt.
Die Zeit um auf Arbeit zu kommen ist dann mein Problem, die 30 km gebe ich bei der Steuer an.
Gruß Peter
*******NRW Mann
23 Beiträge
Guten Morgen,
zunächst sollte man prüfen was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Aber! Wenn du von Zuhause zu einem Kunden fährst, ist das eine dienstlich veranlasste Fahrt, die sowohl nach Zeit als auch nach Kilometern bezahlt werden muss. Es kommt drauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Maximal dürfte die Strecke und Zeit zum Arbeitgeber hin und zurück abgezogen werden. Also so, als ob du erst zur Niederlassung fährst und von dort aus deinen Dienst beginnst.

Du wirst sicherlich nicht vereinbart haben, dass mit deinem Gehalt die Fahrtkosten bezahlt sind. Leider ist oft genug Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche.

Ich kann dir anbieten, dass ich in deinen AV schaue. Ich bin zwar kein Volljurist, habe aber, aufgrund meines Jobs tagtäglich mit Arbeitsrecht zu tun.

LG Jo
*******NRW Mann
23 Beiträge
Meiner Meinung nach ist hier § 670 BGB anzuwenden
*******NRW Mann
23 Beiträge
Zitat von *******gel:
Hallo, arbeite im Sicherheitsdienst in 12 Stunden Schichten.
Meine Arbeitsstelle ist ca. 30km von meinem Haus entfernt und ich fahre ca. 45 min. je nach Verkehrslage.
Also bin ich jedes Mal 13,5 Stunden von zu Haus weg, bekomme jedoch nur 12 Stunden bezahlt.
Die Zeit um auf Arbeit zu kommen ist dann mein Problem, die 30 km gebe ich bei der Steuer an.
Gruß Peter

12 Stunden Schichten? Das wäre ein krasser Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten, es sei denn, es sind Bereitschaftszeiten enthalten. Keine Bereitschaft hieße, du hast mindestens 2 Stunden Pause, ansonsten steht dein Arbeitgeber mit einem Bein im Knast. Ich gehe davon aus, dass du einen deutschen Arbeitgeber hast. Gruß Jo
*****989 Frau
34 Beiträge
Zitat von *******NRW:
Zitat von *******gel:
Hallo, arbeite im Sicherheitsdienst in 12 Stunden Schichten.
Meine Arbeitsstelle ist ca. 30km von meinem Haus entfernt und ich fahre ca. 45 min. je nach Verkehrslage.
Also bin ich jedes Mal 13,5 Stunden von zu Haus weg, bekomme jedoch nur 12 Stunden bezahlt.
Die Zeit um auf Arbeit zu kommen ist dann mein Problem, die 30 km gebe ich bei der Steuer an.
Gruß Peter

12 Stunden Schichten? Das wäre ein krasser Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten, es sei denn, es sind Bereitschaftszeiten enthalten. Keine Bereitschaft hieße, du hast mindestens 2 Stunden Pause, ansonsten steht dein Arbeitgeber mit einem Bein im Knast. Ich gehe davon aus, dass du einen deutschen Arbeitgeber hast. Gruß Jo

12 Stunden Schichten sind vor allem in Leitzentralen und ähnlichem im Sicherheitsdienst ganz normal.
Da es keine harte körperliche Arbeit ist argumentiert der Arbeitgeber mit Bereitschaftszeiten und nicht mit dauerhafter Vollarbeit. Vor Gericht haben beide Seiten eine Chance zu gewinnen, da es immer auf den genauen Standort ankommt. Machen auch sehr namenhafte große Sicherheitsbetriebe so.
*********esit Mann
978 Beiträge
Hui, gibt es hier viel gefährliches Halbwissen *schock* da kann ich ja auch nen Kommentar schreiben *haumichwech*

Mir wurde auf dem Arbeitsgericht erklärt, wenn kein Arbeitsort im Vertag steht dann hab ich auf meine Kosten auf die Baustelle zu kommen. (In meinem Fall ging es um Fahrten von Nürnberg nach München) In deinem Fall wäre das der erste Kunde, Ausnahme wäre wenn du einen Schlüssel im Betrieb abholen musst, dann muss ab dem Betrieb gezahlt werden.

Steuerlich geltend kannst bei einem 520€ Job nichts machen, da du ja keine Steuern zahlst.

Das ist so mein Wissen und Erfahrung, wennst es genauer wissen willst (vielleicht gibt es in der Pflege andere Regelungen) dann müsstest du dich an einen Fachanwalt wenden
***py Mann
18.942 Beiträge
Mal ein/zwei Gegenfragen: Wie wird Deine Arbeitszeit erfasst und wie die gefahrenen Km?

Machst Du monatlich eine Reisekostenabrechnung, die Du beim AG einreichst?

Also aus meiner langjährigen beruflichen Erfahrung (über 25 Jahre techn. Vertriebsaußendienst) heraus, kann ich sagen, dass die AG grundsätzlich mal eher zu ihren Gunsten rechnen, als zu den Gunsten des Arbeitnehmers (und da ist es egal ob es eine kleine 5 Mann-Klitsche ist oder ein Welt weit tätiger Konzern).

Was mich allerdings wundert, wenn Du "täglich" 3 Kunden besuchst und 520 € verdienst, dann kann sich das ja eigentlich gar nicht mit dem aktuellen Mindestlohn (der auch für 520 €-Kräfte gilt) ausgehen. *nachdenk*

Das solltest Du vielleicht auch mal prüfen.

Aktuell ist, bei einem Mindestlohn von 12 €/h, eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 h oder eine monatliche Arbeitszeit von 43,3 h für eine 520 €-Arbeitskraft zu veranschlagen.

Nur mal so für den Hinterkopf... *gruebel*
****rna Frau
8.243 Beiträge
Guten Morgen,

Der Weg zur Arbeit und nach Hause wird nicht bezahlt. Ob ich 3 oder 30 Kilometer zur Arbeit habe, ist mein Problem.
Wenn also nicht der erste Weg zur Arbeitsstelle führt, sondern zum Kunden, ist es korrekt, dass diese Zeit nicht bezahlt wird.

Ich bin kein Jurist. Arbeite in der Personalabteilung und Lohnbuchhaltung.

Zu dem Thema 10 Stunden, mehr ist nicht erlaubt...
Es gibt Berufe in denen tatsächlich 12 Stunden Schichten gearbeitet wird.. Beispiel Feuerwehr.
********lara Frau
6.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ***py:
Aktuell ist, bei einem Mindestlohn von 12 €/h, eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 h oder eine monatliche Arbeitszeit von 43,3 h für eine 520 €-Arbeitskraft zu veranschlagen.

So ist es, da die Seniorenbetreuung nur ein Nebenjob ist. Ich arbeite hauptberuflich 25h /Woche im Vertrieb.

Im Vetrag ist nichts über die Fahrtkosten vereinbart.

Zitat von *******NRW:
Maximal dürfte die Strecke und Zeit zum Arbeitgeber hin und zurück abgezogen werden. Also so, als ob du erst zur Niederlassung fährst und von dort aus deinen Dienst beginnst.

Das meine ich.
********lara Frau
6.531 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****rna:
Wenn also nicht der erste Weg zur Arbeitsstelle führt, sondern zum Kunden, ist es korrekt, dass diese Zeit nicht bezahlt wird.

Dann werde ich wohl mal neu verhandeln müssen bzw. mir einen anderen Job suchen. Es läuft ohnehin meist auf Putzen hinaus...🙄
Was ich an Steuern spare geht an Fahrtkosten drauf.
******iar Mann
1.842 Beiträge
Das ist Arbeitszeit. Hier ein Artikel einer Juristin dazu mit den dementsprechenden Hinweisen zu Urteilen :

https://www.springerpflege.de/fahrtzeit-arbeitszeit-in-der-pflege/14237932
*********l006 Frau
491 Beiträge
Du schreibst zum 1.Kunden hin und vom letzten Kunden heim wird nicht berechnet, was ja dann auch korrekt wäre. Schau doch mal ob Du das umorganisieren kannst, dass der 1.und letzte Kunde nicht weit von Zuhause weg sind . Dazwischen bekommst Du ja dann wohl bezahlt?
**********ppe32 Frau
1.268 Beiträge
Ich habe aktuell so einen ähnlichen Fall (nicht senioren sondern behinderte)sie wollten mir es auch nicht zahlen (den Weg) nachdem ich dann beim RA und es auch vor Gericht ging , ist es klar ,es ist eindeutig Arbeitszeit da gibt's kein wenn und aber (Aussage Gericht) früher war es anders aber 2017 wurde das gesetzliche festgelegt. Kann dir empfehlen lass dich beraten es gibt kostenlose Beratungsstellen was arbeitsrecht angeht. Und sie helfen auch wenn es seitens distanziert geben sollte
***oo Frau
2.113 Beiträge
Zitat von ****rna:
Guten Morgen,

Der Weg zur Arbeit und nach Hause wird nicht bezahlt. Ob ich 3 oder 30 Kilometer zur Arbeit habe, ist mein Problem.
Wenn also nicht der erste Weg zur Arbeitsstelle führt, sondern zum Kunden, ist es korrekt, dass diese Zeit nicht bezahlt wird.

Ich bin kein Jurist. Arbeite in der Personalabteilung und Lohnbuchhaltung.

Zu dem Thema 10 Stunden, mehr ist nicht erlaubt...
Es gibt Berufe in denen tatsächlich 12 Stunden Schichten gearbeitet wird.. Beispiel Feuerwehr.

Dito, auch bei uns wird der Fahrweg zu Seminaren oder Terminen von mir nur als Arbeitszeit nachgebucht, wenn von der Dienststelle abgefahren wird.

Ich bin verantwortlich für die Buchungen und diskutiere solche Anfragen tatsächlich immer wieder ... für mich unverständlich, denn der Arbeitsweg ins Büro wird ja auch keinem bezahlt.
********lara Frau
6.531 Beiträge
Themenersteller 
Das heißt für mich, dass ich es verhandeln muss, denn da bin ich ggüb den Festangestellten deutlich schlechter gestellt, weil ich mit dem eigenen Auto fahre.
Die Einsätze selbst kann ich nicht planen, das macht das Büro.

Mit ist klar, dass fie Zeit nicht gezahlt wird, die ich zur Arbeit fahre. Aber da ich zu Kunden fahre, dachte ich, es gibt da andere Reglements.
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