Überregional: Hypothetische Frage in Erbschaftsangelegenheit
Eine direkte Nachfrage, bzw. ein direkter anwaltlicher Rat darf ja nicht gestellt, bzw. gegeben werden.Aber ein wenig theoretisch rumdiskutieren ist ja erlaubt.
Nehmen wir mal an, Herr Müller verstirbt und hinterlässt ein Vermögen von 100.000 €
Desweiteren nehmen wir an, es gäbe zwei potentielle Erben:
Frau Schmitz, geb. Müller, seine Schwester.
Frau Mayer, geb. Müller, seine Tochter. Zu dieser hatte er nur einige wenige Male Kontakt, da die Mutter von Frau Mayer Herrn Müller vor der Geburt von Frau Mayer verlassen hat.
Allerdings wurde Frau Mayer auch nie von irgendjemanden adoptiert, das Verhältnis Vater/Tochter ist also unbestritten.
Weitere Angehörige gibt es nicht.
Jetzt hat Herr Müller ein Testament hinterlassen, in dem es nur eine einzige Verfügung gibt, die da lautet:
Zu meiner alleinigen und unbeschränkten Erbin berufe ich hiermit, und zwar gleichviel, ob und welche Pflichtteilsberechtigte nach meinem Tode vorhanden sein werden, meine Schwester
Frau Schmitz, geb. Müller
Mustermannstr. 4711
0815 Musterstadt
Frau Schmitz, geb. Müller
Mustermannstr. 4711
0815 Musterstadt
Mich würde jetzt mal folgende Fragen interessieren:
Könnte in einem solchen hypothetischen Fall tatsächlich der Pflichtteil ausgeklammert werden?
(Ich meine nicht, da die Auszahlung eines Pflichtteils gesetzlich vorgeschrieben ist.)
Wie hoch wäre der Pflichtteil, den die Tochter Frau Mayer einklagen könnte?
Kann die Schwester Frau Schmitz als Verwandte zweiten Grades überhaupt etwas einfordern?
Für zielgerichtete, natürlich rein hypothetische, aber nichtsdestotrotz fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar.