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Überregional Merkwürdige Tierschutzvereine und Verträge

*******ias Frau
4.422 Beiträge
Also jetzt mal chronologisch.

Es gab den Vertragsschluss.

Danach reiste die Vertragspartnerin des Vereins - von dir "Adoptantin" genannt - ins Ausland.

War sie mit oder ohne Tier im Ausland?

War die Adoption des Tieres zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig?
Oder wurde vertraglich eine Pflegezeit auf Probe mit anschließender Adoption vereinbart?

Der Verein wusste nichts vom Auslandsaufenthalt und tätigte einen (oder mehrere?) vergeblichen unangekündigten Besuch. - WIE?

• Stand plötzlich einer oder mehrere Vereinsleute zwecks Nachsorge des Tieres vor verschlossener Türe und hat einen Nicht-Angetroffen-Zettel in den Briefkasten geworfen?
• Stand plötzlich einer oder mehrere Vereinsleute zwecks Nachsorge vor der Türe und wurde von Mitbewohnern der Vertragspartnerin abgewimmelt? Falls ja: War das Tier dabei anwesend oder im Ausland oder irgendwo anders?

WIE hat die Vertragspartnerin überhaupt vom vergeblichen Kontrollbesuch erfahren?

Jemand hat dem Verein mitgeteilt, dass seine Vertragspartnerin im Ausland sei. - WER?

Zitat von ****64:
Nach dem merkwürdigen Vertrag kam zudem gleich die Entführung, weil die Adoptantin so lange im Ausland war.

"So lange"?
Über welchen Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Besuch inklusive des mutmaßlichen Entführungsversuch reden wir hier?

Zumindest entnehme ich aus dem mutmaßlichen Entführungsversuch, dass das Tier an dem Tag anwesend war.

War die Vertragspartnerin dabei auch anwesend oder war die Vertragspartnerin immernoch im Ausland?

War das der erste Kontakt eines Vereinsmitglieds zum Tier seit Vertragsschluss?

Das Veterinäramt wurde eingeschaltet. Das hat geprüft und alles für ok befunden.
Der Verein wurde auch informiert, dass er Haus- und Kontaktverbot hat.

WER hat das Haus- und Kontaktverbot in die Wege geleitet? - Die Vertragspartnerin oder deren Mitbewohner?

Ein Kontaktverbot bezieht sich nach meinem Kenntnisstand auf Menschen. Nicht auf Tiere.


Zitat von ****64:
Was will man jetzt nach 6 Wochen wieder kontrollieren?

Tja, das ist von vielen Informationen abhängig, die du bisher nicht gegeben hast.
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Apropos Nachsorgetermine
Im Grunde genommen geht es bei solchen Nachsorgeterminen insbesondere darum, ob das Tier eine positive Bindung zu seinem neuen Herrchen/ Frauchen aufgebaut hat. (Damit ist eigentlich der Vertragspartner des Tierschutzvereins gemeint.)

Je nach Vergangenheit des Tieres kann es schon Mal etwas länger dauern bis ein Tier neues Vertrauen und eine stabile Bindung zu einem Menschen aufbauen konnte.

Ein Freund hatte einen schwerst misshandelten Hund aufgenommen, welcher nur sehr sehr zögerlich wieder Vertrauen in Menschen aufbauen konnte. Und in solchen Fällen kommt der Tierschutzverein auch mehrfach zur Nachsorge - unabhängig davon wie erfahren Herrchen und Frauchen bereits im Umgang mit Hunden sind.

Ich meine: Das ist kein Rennen, in dem es darum geht, wer rascher eine stabile Bindung zu seinem Tier aufgebaut bekommt. Es geht darum, dass überhaupt eine positive Bindung entsteht. Sobald die da ist, kommen auch keine Nachsorgetermine mehr.


Viele Tierschutzvereine sehen zwar darüber hinweg, wenn ein Familienmitglied als Vertragspartner auftritt während sich ein anderes Familienmitglied hauptsächlich um das Tier kümmert. Also vom Tier als das eigentliche Herrchen/ Frauchen anerkannt wird. Was solls, solange es dem Tier gut geht.

Doch wenn ein Tierschutzverein entgegen der vertraglichen Vereinbarungen über Wochen hinweg gar keine Möglichkeit für seinen Nachsorgetermin eingeräumt bekommt, dann können sich engagierte Menschen schon mal verarscht vorkommen.

So oder so setzt das Kontaktverbot den (noch) bestehenden Vertrag zwischen Verein und Vertragspartnerin nicht außer Kraft. Und wie du sagst sind darin Nachsorgetermine vereinbart.

Deine Schilderungen von dem einen Besuch mit dem mutmaßlichen Entführungsversuch des Tieres, klingen nicht so als wäre dieser Termin dazu geeignet gewesen, die Bindung zwischen dem Tier und der Vertragspartnerin des Vereins - also der Person, die dieser Nachsorge einst schriftlich zustimmte - zu beurteilen.

Womöglich gibt es obendrein Fristen... Fristen für Handlungsoptionen des Vereins, welche eines Tages ablaufen.


Je nach Vertragsgestaltung wäre es möglich, dass bei Verweigerung der Vertragspartnerin, dem Verein Nachsorgebesuche für das Tier zu ermöglichen, der Verein das Recht hat, das Tier zurück zu holen.

War die Vertragspartnerin bis dato im Ausland und die Nachsorge wurde bloß durch ihre Mitbewohner verweigert, wäre diese Voraussetzung noch nicht erfüllt.


Und was diesen mutmaßlichen und doch gescheiterten Entführungsversuch des Tieres anbelangt:

Ähm ja. Wie willst du das vor Gericht beweisen?
Die Gegenseite war zu zweit.
Wie viel wart ihr? Zwei oder drei?
Lass drei Menschen gegen zwei Menschen vor Gericht aussagen: im Zweifel für den Angeklagten.
Oder habt ihr außer euren Aussagen noch irgendwelche anderen Beweise für den mutmaßlichen Entführungsversuch des Tieres?

Schon Mal auf die Idee gekommen, dass dieser mutmaßliche und doch gescheiterte Entführungsversuch des Tieres auch ein riesen Missverständnis sein könne, welches niemals geklärt wurde?

Wie soll man da auch etwas klären, wenn man direkt ein Kontaktverbot bekommen hat?


Nur mal angenommen, der Konflikt fand primär zwischen den Mitbewohnern (Familienmitgliedern) der Vertragspartnerin und dem Verein statt.
Angenommen, zwischen der Vertragspartnerin und dem Verein ist an für sich gar nicht so viel vorgefallen:

Dann finde ich es sehr gut, dass die Vereinsvorsitzende auf Grundlage des geschlossenen Vertrages nun ihre Vertragspartnerin fragt, ob ein Nachsorgetermin für das Tier möglich gemacht wird, bevor sie andere Handlungsoptionen gegen die Vertragspartnerin ergreift!

Das ist zumindest ein Versuch, trotz bis dato vollkommen fehlgeschlagener Kommunikation noch Mal miteinander ins Gespräch zu kommen.
****64 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
Na ja fragt sich wer hier einen zweiten Besuch mit einer weiteren vielleicht diesmal vollzogenen Entführung erleben wollte. Wahrscheinlich all die, die gerade so groß tönen hier.

Ich würde mal sagen das hört sich hier teils nach Anklagebank an. Aus Unwissenheit sollte man dann aber zumindest neutral bleiben. Es handelt sich um eine Adoptantin mit 40jähriger Tiererfahrung und tadellosem Leumund.

Und ja auch Tierschutzvereine werden leider schon immer bekloppter und übergriffiger. Das ist eine Tatsache.

Eigentlich ist diese Geschichte aus, nachdem das Veterinäramt gesagt hat, es ist alles ok.

Die, die hier jetzt so draufhauen, sind auch nicht besser als dieser übergriffige Verein. War das nämlich die Fragestellung? Und ja, viele Leute, die sonst im Leben nichts erreicht haben, plustern sich gerne an anderer Stelle auf, zB in einem Verein.

Ich glaube hier gab es zwei oder drei realistische Antworten, der Rest reine Spekulation und Aufbauschen. Danke an die zwei, drei, die sich echte Mühe gegeben haben.
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Zitat von ****64:
War das nämlich die Fragestellung?

Zitat von ****64:
Was tun?

Meine Antwort darauf war "Deeskalation".

Denn für eine "Eskalation mit Erfolg" erscheinen mir die Position der Vertragspartnerin des Vereins und insbesondere dein Auftreten nicht stark genug zu sein. Viel Emotionalität, viel Empörung, doch wenige sachdienliche Informationen.

Solltest du eure Position stärker einschätzen, geht bitte mit dem Vertrag und einer chronologischen Auflistung aller euch bekannten Ereignisse zu einem Rechtsanwalt und lasst diesen für euch sprechen.
Auch meine Erfahrungen sind nicht gerade positiv, was Tierfreunde im Zusammenhang mit Tierheimen angeht. Zumeist recht herablassend, aggressiv, militant, rechthaberisch und uneinsichtig, obwohl sie anwaltlich aufgeklärt wurden. Da lungern die dann am Bürgersteig und lauern den Leuten auf, wann sie mit dem Hund Gassi gehen.
Oder waren gerade in der Nähe und wollten zum x ten Mal nach der Katze schauen.

Das ist Terror unter dem Deckmantel Tierschutz.

Folge: die Tiere werden nicht mehr aus den Tierheim geholt und dem Insassen nicht geholfen, sie fristen ihr Dasein. Der private Züchter züchtet noch mehr. Die Zuchten verschlechtern sich.

Tierheim Bonn hat aktuell Aufnahmestopp im Katzenhaus. Wundert mich nicht. Ist ein selbst gemachtes Problem
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Zitat von ******_me:
Auch meine Erfahrungen sind nicht gerade positiv, was Tierfreunde im Zusammenhang mit Tierheimen angeht. Zumeist recht herablassend, aggressiv, militant, rechthaberisch und uneinsichtig, obwohl sie anwaltlich aufgeklärt wurden.

"Sich im Recht fühlen", "Rechte haben" und "seine Rechte juristisch geltend zu machen" sind drei verschiedene Dinge.

Und davon, dass eine anwaltliche Aufklärung erfolgt sei, war in diesem Thread noch nicht die Rede.


Die Eingangsfrage war, ob solche Vertragmodalitäten:
Zitat von ****64:
u.a. dass fortlaufend unangekündigte Nachkontrollen durchgeführt werden können, und wenn man das nicht mitmacht, ist der Hund oder die Katze wieder weg?
überhaupt legitim sind.

Meine Antwort darauf war sinngemäß: Das kommt auf den Vertrag an.
Helping Hands: Überregional Merkwürdige Tierschutzvereine und Verträge


Ich habe nun besagten Freund mit dem einst schwer misshandelten Hund über seinen Vertrag befragt.

Sein Vertrag gestaltete sich wie folgt:
Er entrichtet die Schutzgebühr für die Adoption des Hundes.
Die ersten 6 Monate kommt das Tier jedoch nur bei ihm in Pflege. Der Hund bleibt in der Pflegezeit also juristisch betrachtet noch im Besitz des Tierschutzvereins. Nach Ablauf der 6 Monate wird die Adoption des Hundes gültig. (Seitdem befand sich der Hund in seinem Besitz.)

Während der Pflege-Zeit gibt es Hausbesuche des Tierschutzvereins. Werden diese Nachsorgetermine vom Pflegenden nicht eingehalten, bestehe auch die Möglichkeit zu unangekündigten Hausbesuchen durch den Tierschutzverein.

Kündigungsmodalitäten:
Die Kündigung des Vertrages bedürfe der Schriftform.
Beide Seiten haben während der 6 Monate Pflegezeit das Recht den Vertrag ohne Begründung zu kündigen.
Im Kündigungsfalle sei das Tier unverzüglich in die Hände des Besitzers - dem Tierschutzverein - zu übergeben.
Die Schutzgebühr werde nach Vertrags-Kündigung binnen 14 Tagen zurückerstattet.

Die Schwester des besagten Freundes ist übrigens Rechtsanwältin. Sie fand diesen Vertrag juristisch in Ordnung. Ein Vertrag bei dem die Besitzverhältnisse, die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar geregelt und die Maßnahmen verhältnismäßig seien.


Wenn bei so einem Vertrag, der Tierschutzverein den Vertrag ohne Begründung in der Pflegezeit kündigt und das Tier zurück holen will, käme es einer Verleumdung gleich von einem "Entführungsversuch des Tieres" zu sprechen. Und der Verein habe juristisch einen sehr starken Standpunkt, um sich gegen so eine Verleumdung zu wehren.

Nach Aussage dieser Rechtsanwältin gibt es auch Tierschutzvereine, deren Adoptions-Verträge sich irgendwo im juristischen Graubereich befinden. Darauf hatte ich ja auch schon bei meinem ersten Beitrag hingewiesen. Leider ballert die TE nur dagegen: Aber die haben doch versucht das Tier zu entführen!

Damit ist rein gar nichts geklärt.

Dass die TE sich im Recht fühlt, war hier im Thread bereits vorher deutlich.

Welche Rechte & Pflichten die TE aufgrund ihres Vertrages hat, bleibt fraglich.


Die TE veröffentlicht noch nicht mal in anonymisierter Form Auszüge aus dem geschlossenen Vertrag.
Und auf viele Fragen sowie deutlich gekennzeichnete Hypothesen geht die TE überhaupt nicht ein, sondern wertet diese als persönliche Kränkung.

1) Die Handlungsoption "Öffentlichkeitsarbeit" ist im Falle von Tierschutzvereinen zwar eines - wenn nicht sogar DAS - wirksamste Mittel, um einen Konflikt rasch und ohne großen Einsatz von Ressourcen zu beenden und wieder in Ruhe gelassen zu werden.
Doch da die TE ihre Rechtslage nicht klären mag, könnte "Öffentlichkeitsarbeit" in ihrem Falle ein gewaltiger Schuss nach hinten werden.
(Verleumdungs- bzw. Unterlassungsklagen, hohe Strafgelder etc.pp. einbringen.)

2) Eine chronologische Schilderung der Ereignisse - einschließlich des mutmaßlichen Entführungsversuchs - bekommt die TE auch nicht hin. Zumal die Beweislast bei ihr läge, wäre nicht nur von einer Anzeige sondern ebenfalls von einer Verwendung in der Öffentlichkeitsarbeit abzuraten.

3) Über "Dir liegt das Tierwohl am Herzen. Mir liegt das Tierwohl am Herzen. Also lass uns schauen, was wir aus dieser Situation machen." auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, scheint der TE nicht möglich zu sein. Ich meine: Wenn man wollte, könnte man auch nach Kompromissen für ein erstes Klärungsgespräch suchen.
(z.B. erst Mal ein Treffen ohne Tier)

Doch das Bedürfnis nach Anerkennung für Jahrzehnte Erfahrung in der Tierhaltung steht bei der TE offensichtlich über dem gemeinsamen Interesse an dem Tierwohl.
Sollte das bei der Tierhalterin ebenso sein, so hätte sich auch die Handlungsoption für ein Gespräch zwischen den beiden Vertragspartnern - der aktuellen Tierhalterin und dem Verein - erledigt.

So aber bleiben die Unstimmigkeiten bezüglich des Vertrages - beziehungsweise dessen Umsetzung - bestehen.

4) Das von der Tierhalterin ausgesprochene Haus- und Kontaktverbot setzt den zwischen Tierhalterin und Verein geschlossenen Vertrag noch nicht außer Kraft.
Und das ist auch gut so.
Denn mit dem Vertrag ginge auch das Recht am Tier verloren.

5) Anders könnte es sein, wenn die Tierhalterin vor Gericht ein Kontaktverbot gegen den Verein bewirkt.
Dies könnte - je nach Vertragsgestaltung - wegen der Klausel mit der Nachsorge zur Aufhebung des Vertrages führen. Die Tierhalterin also das Recht am Tier verlieren.
Genaueres dazu kann jedoch nur ein Anwalt sagen, dem der Vertrag vorgelegt wird.

6) Damit, direkt zum Anwalt zu laufen und dort viel Geld für eine Rechtsberatung zu lassen, ohne vorher anderweitig Informationen gesammelt zu haben und sich alle wichtigen Fragen an den Anwalt aufgeschrieben zu haben, mag ich einem Menschen eigentlich auch nicht raten.
Man zahlt doppelt und dreifach, wenn einem wichtige Fragen erst nach dem Gespräch mit dem Anwalt einfallen und man dafür einen neuen Termin braucht.

Doch so wie dieser Thread verlaufen ist, scheint das aktuell die einzige zielführende Handlungsoption zu sein, die übrig bleibt.
Entweder das oder die Ohnmacht.


Die Möglichkeit, dass der Verein das Recht hat, sich das Tier zurück zu holen und sein Recht juristisch geltend macht, bleibt im Raum stehen.

Wenn die TE Glück hat, wird das nicht geschehen. Wobei "Glück" relativ ist.
Ärger wird es dennoch geben.
Denn es gibt Vereinsmitglieder, die sich ebenso im Recht fühlen wie die TE.
Der Konflikt wird also höchst wahrscheinlich weiterlaufen...

Bei Verträgen im Graubereich ist es oft so, dass derjenige, der Klage einreicht, vor Gericht verliert.
(Wegen der Beweislast.)

Auf das konkrete Beispiel angewendet:
Wenn der Vertrag, der den Tierbesitz regelt, im juristischen Graubereich liegt und es Vereinsmitgliedern gelingen sollte, das Tier zurück in die Obhut des Tierschutzvereins zu bringen, könnte der Tierschutzverein sich relativ gelassen verklagen lassen. Um zu beweisen, dass es sich um eine Tierentführung handelt, müsste der Kläger beweisen, dass das Tier ihm gehört und nicht dem Beklagten gehört. Gelingt dem Kläger das nicht, wäre es keine Tierentführung. Im Zweifel für den Angeklagten. Und die Gerichte halten sich erfahrungsgemäß nicht allzu lange mit Verfahren auf, in denen es "nur um ein Tier" geht.

"Das Tier irgendwie zurück in die Obhut des Vereins zu bringen" könnte also ein lohnendes Ziel sein.
Das wäre zwar nicht die feine Art. Doch der Verein verliert bei einer "Vertragslage im Graubereich" wahrscheinlich nicht. Meist kommt es noch nicht einmal zur Verhandlung.

Die militante Tierschutzszene hat zahlreiche gute Erfahrungen mit der "Befreiung von Tieren, deren Besitzverhältnisse unklar sind" gemacht. Militante Tierschützer leben in ihrer eigenen Bubble und ziehen solche "Befreiungsaktionen" meist nicht alleine durch. Legt man sich mit einem an, legt man sich mit vielen an. Dementsprechend selbstbewusst - oder arrogant - treten diese schon Mal auf. Ist einfach so.
Keine Ahnung wie eine einzelne Person das ändern können sollte. *nixweiss* *nixweiss* *nixweiss*

Kurzum: "Sich im Recht fühlen", "Rechte haben" und "seine Rechte juristisch geltend zu machen" sind drei verschiedene Dinge.


Sollte jemand konstruktive Ideen haben, die über "erst gar keinen merkwürdigen Vertrag mit militanten Tierschützern schließen" oder "sich auf den gemeinsamen Nenner Tierwohl konzentrieren und hoffen, dass die bald abziehen" hinaus gehen: Bitte.
Das würde auch mich interessieren. *g*
****64 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
Zur Info noch, für alle, die es echt interessiert *zwinker*

Und nee, ich hätte den Vertrag hier übers Wochenende nicht posten können, da ich dafür einen bestimmten PC brauche, der aber nicht an war und wenn dann noch der Scanner spinnt, wie in dem Fall, kann das mal dauern.

Und so ne Nummer wie eine Entführung kann sich lohnen, finde ich heftig. Eine Bekannte von mir hat sich soeben entschlossen nie wieder Tiere von Vereinen aufzunehmen, weil die so merkwürdige Erlebnisse hatte. Das scheint neueste Masche zu werden. Sehr traurig. Ich würde es nach den Erlebnissen auch nicht mehr machen.

Und jetzt noch ein paar Infos:

Das Tier war bei der Übernahme untergewichig, die Adoptantin hat sich augenscheinlich so gut gekümmert, dass das Tier inzwischen Normalgewicht hat. Wahrscheinlich lag die Ursache in Punkt 3, den aber niemand vom Verein will bemerkt haben.

Das Tier hatte massive Zahnprobleme. Auch das hatte beim Verein angeblich keiner gemerkt, obwohl man das Tier hatte impfen und kastrieren lassen. Die Adoptantin sollte die Kosten für die OP erstattet bekommen, inklusive Herzultraschall zu dem der Tierarzt riet, weil dem klar war, dass das nicht etwa seit gestern bestand. Die Adoptantin hat alle Rechnungen an den Verein geschickt. Der meinte daraufhin, dass es echt toll wäre wie sie sich um das Tier kümmert. Und die Vorsitzende sprach ihr eine Message auf, dass alles bestens wäre und sie das Tier so toll versorgen würden, sie wäre total begeistert. Ja, ich weiß, das totale Gegenteil von dem, was die Damen Nachprüfer nachher von sich gaben. Leider hat man bis heute vergessen das Geld zu erstatten.

Das Tier hat zudem eine massive Allergie weswegen die Adoptantin mit ihm auch zum Tierarzt musste. Auch die Kosten zu übernehmen hatte man zugesagt, aber leider auch vergessen die zu überweisen. Soviel zum Thema des ach so tollen und so besorgten Vereins.

Dem Tier geht es augenscheinlich sehr gut, sonst hätte er kaum zugenommen und soein enges Verhältnis zur Adoptantin aufgebaut. Was ja die Dame vom Vet Amt auch bestätigt hat.
***py Mann
18.894 Beiträge
Zitat von ****64:
Und nee, ich hätte den Vertrag hier übers Wochenende nicht posten können, da ich dafür einen bestimmten PC brauche, der aber nicht an war und wenn dann noch der Scanner spinnt, wie in dem Fall, kann das mal dauern.

Den Vertrag würde ich hier im Forum auch nie hochladen!!!

Das geht niemanden hier etwas an!!! (Finde ich)

Zumal ja auch private Daten wie z. B. "Realname", Adresse und vielleicht sogar die Bankverbindung drinstehen...

Wie gesagt so etwas würde ich hier nie hochladen. Wenn überhaupt, dann nur per CM versenden. *nachdenk*
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Namen usw. lassen sich ja unkenntlich machen, das dürfte kein Problem sein.
*******llie Frau
2.172 Beiträge
Zitat von ****z35:
Namen usw. lassen sich ja unkenntlich machen, das dürfte kein Problem sein.

Korrekt - einfach schwärzen oder einen smiley drüber kleben *mrgreen*

@****64
Und nee, ich hätte den Vertrag hier übers Wochenende nicht posten können, da ich dafür einen bestimmten PC brauche, der aber nicht an war und wenn dann noch der Scanner spinnt, wie in dem Fall, kann das mal dauern.

Ich mache das meist so: ich fotografiere das, was ich will, einfach mit dem Handy ab, schneide das Bild entsprechend zu (oder auch nicht!) und lade es dann hier übers Handy hoch. Ist total einfach, selbst für mich Technik- Stoffel *zwinker*
..geht schnell und funktioniert immer!
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Zitat von ***py:
Den Vertrag würde ich hier im Forum auch nie hochladen!!!

Das geht niemanden hier etwas an!!! (Finde ich)

Zumal ja auch private Daten wie z. B. "Realname", Adresse und vielleicht sogar die Bankverbindung drinstehen...

Wie andere hier bereits gesagt haben, könnte man alle personenbezogenen Daten beider Parteien schwärzen.

Oder aber ebenso wie ich in diesem Beispiel:

Zitat von *******ias:
ein Vertrag gestaltete sich wie folgt:
Er entrichtet die Schutzgebühr für die Adoption des Hundes.
Die ersten 6 Monate kommt das Tier jedoch nur bei ihm in Pflege. Der Hund bleibt in der Pflegezeit also juristisch betrachtet noch im Besitz des Tierschutzvereins. Nach Ablauf der 6 Monate wird die Adoption des Hundes gültig. (Seitdem befand sich der Hund in seinem Besitz.)

Während der Pflege-Zeit gibt es Hausbesuche des Tierschutzvereins. Werden diese Nachsorgetermine vom Pflegenden nicht eingehalten, bestehe auch die Möglichkeit zu unangekündigten Hausbesuchen durch den Tierschutzverein.

Kündigungsmodalitäten:
Die Kündigung des Vertrages bedürfe der Schriftform.
Beide Seiten haben während der 6 Monate Pflegezeit das Recht den Vertrag ohne Begründung zu kündigen.
Im Kündigungsfalle sei das Tier unverzüglich in die Hände des Besitzers - dem Tierschutzverein - zu übergeben.
Die Schutzgebühr werde nach Vertrags-Kündigung binnen 14 Tagen zurückerstattet.

, hätte die TE wenigstens die Grundstruktur ihres Vertrages darstellen können.

So wissen wir überhaupt nicht, um welche Art Vertrag es sich bei der TE handelt!


Zitat von ****64:
Und so ne Nummer wie eine Entführung kann sich lohnen, finde ich heftig.

Wir können umgangssprachlich gerne von "Tierentführung" sprechen.
Doch bei "Entführung" (z.B. wenn der geschiedene Ehepartner gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten das Kind mit ins Ausland nimmt) greifen ganz andere Gesetze.

Wie @**********ir_79 bereits erwähnte, wäre eine Tierentführung juristisch betrachtet Tierdiebstahl.

Entsprechend § 90 a Tiere BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html

Gilt bei Tierdiebstahl der § 242 Diebstahl StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

Damit ist klar, dass man nichts klauen kann, was einem gehört.


Das Einreichen der Tierarztrechnungen beim Tierschutzverein zwecks Kostenübernahme wäre auch ein Indiz, dass sich das Tier noch im Besitz des Tierschutzvereins befindet!

Ich meine:
• Wenn mir ein Tier gehört, ist die Tierarzt-Rechnung meine Sache.
• Wenn einem Freund ein Tier gehört, ist die Tierarzt-Rechnung seine Sache.
• Wenn einem Tierschutzverein ein Tier gehört, ist die Tierarzt-Rechnung dessen Sache.
• Und wenn die Adoption eines Tieres komplett vollzogen ist, dann ist die Tierarzt-Rechnung die Sache des neuen Besitzers. Dann hat der Vorbesitzer "Tierschutzverein" gar nichts mehr damit am Hut!


Im oben beispielhaft gebrachten Vertrag wurde vom Tierschutzverein während der Pflegezeit (vor in Kraft treten der Adoption) die medizinische Grundversorgung übernommen. Was ja auch Sinn macht. Das Tier befand sich zu der Zeit im Besitz des Tierschutzvereins.

Das war ein riesen Absatz mit diversen Regelungen unter welchen Umständen Kostenübernahme stattfindet.

Tierarztbesuche waren dem Verein unverzüglich zu melden. In der Regel VOR dem Termin beim Tierarzt.
In dringenden Notfällen hatte man freie Tierarztwahl. Ansonsten sollte man zu dem Tierarzt des Tierschutzvereins.
Mein Freund hatte in dieser Pflegezeit nur einen regulären Tierarzttermin. Dazu hatte er vom Verein ein Schriftstück bekommen, welches er beim Tierarzt abgab. Und der Tierarzt hat direkt mit dem Verein abgerechnet.
Null Probleme.

Aber medizinische Grundversorgung heißt eben nur Grundversorgung.
Mehr können sich die Tierschutzvereine meist nicht leisten.
Darüber und über gute Krankenversicherungen für Tiere hatte sich mein Freund auch mit dem Tierarzt des Tierschutzvereins unterhalten.

Nach Ablauf der Pflegezeit ging das Tier in den Besitz meines Freundes über.
Er schloss eine sehr umfangreiche - und damit teure - Krankenversicherung für das Tier ab.
Darin enthalten waren dann auch Vorsorgeuntersuchungen & Behandlungen, für die der Tierschutzverein die Kosten nicht übernommen hätte. Selbstverständlich nahm mein Freund bald darauf die möglichen Vorsorgeuntersuchungen für sein Tier in Anspruch.

Während der Pflegezeit hätte er selbstverständlich keine Krankenversicherung fürs Tier abschließen können. Da gehörte es ihm ja noch nicht.
Und er hätte solche Vorsorgeuntersuchungen komplett aus eigener Tasche zahlen müssen.
War ja nicht nötig.


Klar kann man mittels Vorsorgeuntersuchungen - zum Beispiel den genannten Herzultraschall - Erkrankungen früher erkennen und falls vorhanden früher behandeln. Das ist zwar gut für die Gesundheit. Doch keine medizinische Grundversorgung mehr.

Medizinische Grundversorgung wäre: Erst wenn sich in Folge einer Entzündung im Zahn-/Kieferbereich Symptome einer Herzmuskelentzündung zeigen, wird ein Herzultraschall gemacht. In der Mehrheit der Fälle also nie. Denn es ist selten, dass die Erreger auch auf den Herzmuskel gehen.

Das ist bei Tieren nicht anders als bei Menschen...
Wenn ich ohne Auffälligkeiten im EKG oder andere konkrete Indizien für ein Herzproblem eine Ultraschalluntersuchung meines Herzens machen lassen will, um auf Nummer sicher zu gehen, dass da wirklich nichts ist, dann kann ich das zwar machen. Denn Ärzte bieten diese Dienstleistung an.
Doch dann muss ich selbst dafür zahlen. Denn das gibt meine GKV nicht her.


Und ich kann nachvollziehen, wenn ein Tierschutzverein bei eingereichten Tierarzt-Rechnungen, die auch Leistungen enthalten, welche über die medizinische Grundversorgungen hinaus gehen, nicht Mal eben so das Geld überweist. Die begrenzte Ressource "Geld" muss für die medizinische Grundversorgung vieler Tiere reichen.

Über so etwas müsste man mal in aller Ruhe reden - am besten bei einem persönlichen Gespräch.

Wurde das Tier lange Zeit nicht gesehen, verstärkt sich die Skepsis bezüglich der eingereichten Rechnungen.
Handelt es sich um die Rechnung eines Tierarztes von weit weit weg (Ausland), verstärkt sich die Skepsis.
Oder: Handelt es sich um die Rechnung eines Tierarztes vom Wohnort/ Umgebung, doch die Person, die das Tier adoptieren wollte befindet sich über lange Zeit im Ausland, verstärkt sich die Skepsis ebenfalls.

Frisch gemachte Zähne könnte man bei einem zeitnahen Nachsorgetermin fürs Tier sehen.
Das würde die Rechnung glaubwürdig machen.
Aber so? *nene*
Das ist doch alles irgendwie schräg. - Selbstverständlich gibt es da von Seiten des Vereins Gesprächsbedarf!


Jetzt einfach mal aus Sicht eines Tierschutzvereins betrachtet:

Da hat man einen Vertragspartner, der will was von einem (Geld).
Und dann will der auch noch mehr als abgemacht war (Zusatzleistungen).
Doch das eigene Anliegen "Kontakt zum Tier zwecks Nachsorge", etwas, was laut Vertrag vereinbart ist, das wird dem Verein lange Zeit nicht möglich gemacht, weil der Vertragspartner angeblich im Ausland sei.

Also ich kann sehr gut nachvollziehen, dass ein Tierschutzverein unter diesen Umständen das geforderte Geld zurückhält bis er endlich mal seinen Vertragspartner und das Tier gesehen hat. "Geld zurück zu halten" ist ja eine beliebte Möglichkeit, seinen Vertragspartner mal dazu zu bewegen, seinen Pflichten nachzukommen.


Und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieser erste Termin - als er denn endlich möglich war - nicht unter einem guten Stern stand. Dass da förmlich zwei Welten aufeinander prallten.

Gut möglich, dass da auf beiden Seiten Fehler gemacht wurden.

Aber nur beim anderen die Fehler zu suchen, so wie Kinder im Sandkasten *kindergarten* "du doof" - "du dööfer" - "du hast angefangen" - "nein, du hast angefangen" bringt euch an der Stelle nicht weiter.

Wichtig ist die Deeskaltation. Also dass ihr euch nicht weiter gegenseitig aufschaukelt.

Also schaut euch Mal in aller Ruhe den Vertrag an.
Überprüft auf Grundlage des Vertrages die eigenen Ansprüche und Vorwürfe, ob diese nicht "drüber" waren.
Schaut euch die eingegangen Verbindlichkeiten an und ob ihr denen nachgekommen oder ob ihr diese schuldig geblieben seid.
So könnte ggf. die ein oder andere negative Reaktion der Gegenseite verständlich und verzeihbar werden.
**********ir_79 Mann
1.078 Beiträge
@Galinthias: Den Tipp mit Vertrag in Ruhe anschauen scheint mir sinnvoll. Gegebenenfalls auch eine juristische Beratung. Es wäre nicht der erste Tierschutzverein der ein wenig übers Ziel hinaus schießt. Es kann durchaus sein, dass die Eigentumsübertragung gemäß Vertrag noch nicht stattgefunden hat. Es ist aber genauso möglich dass dieser Passus ungültig ist.
*******ias Frau
4.422 Beiträge
@**********ir_79

Zitat von **********ir_79:
Es kann durchaus sein, dass die Eigentumsübertragung gemäß Vertrag noch nicht stattgefunden hat. Es ist aber genauso möglich dass dieser Passus ungültig ist.

Sollte der Nachsorge-Passus des Adoptions-Vertrages ungültig sein, wäre interessant, ob der Vertrag die Salvatorische Klausel enthält oder nicht.

Auszug Wikipedia:
Als salvatorische Klausel (lat. salvatorius „bewahrend“, „erhaltend“) wird in der Rechtssprache die Bestimmung („Klausel“) eines Vertragswerkes bezeichnet, welche die Rechtsfolgen regelt, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen. Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Ohne Salvatorische Klausel könnte der ganze Adoptions-Vertrag aufgrund eines ungültigen Passus hinfällig werden.

Mit Salvatorischer Klausel könnte es eine naheliegende Motivation der Vorstandsvorsitzenden sein, anstelle der unwirksamen Bestimmung, mit der Vertragspartnerin eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Die Vorstandsvorsitzende hat die eingereichten und offenen Tierarzt-Rechnungen ja noch auf dem Tisch und will ihren Verein schadlos halten.

Gut vorstellbar wäre....

Die Nachsorge-Regelungen funktionieren nicht, sind undurchführbar oder unwirksam.
Das Veterinäramt hat gesagt, dem Tier geht es gut.
Doch ohne Nachsorgetermine fehlen dem Verein die Überprüfbarkeit der Glaubwürdigkeit eingereichter Arztrechnungen.
Also lassen wir die Nachsorge komplett weg.
Halten wir an der grundsätzlichen Bestimmung des Vertrages, der Adoption fest:
Ihr Tier. Ihre Verantwortung.
Keine Nachsorge durch den Verein. Keine Übernahme von Tierarzt-Rechnungen. Keine Hausbesuche.

Mit so einer alternativen Vereinbarung könnten womöglich alle in Ruhe leben.
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Aufgrund eines CM-Wechsels mit einer mitlesenden Userin noch eine Ergänzung...
Denn ich denke, das kann auch für andere interessant sein, die darüber nachdenken, ein Tier aus dem Tierheim zu holen.

Es geht um die Fragestellung, wie es sein kann, dass keiner im Tierheim die massiven Zahnprobleme des Tieres im geschilderten Fall bemerkt hätte. Und das, obwohl das Tier doch bereits untergewichtig war.

Die Antwort ist: So etwas nicht zu früh zu bemerken ist im Sinne vieler Tiere und all jenen zukünftigen Tierbesitzern, die eine Krankenversicherung für das Tier abschließen wollen.


Aber fangen wir vorne an...
Die finanziellen Ressourcen eines Tierheims schwanken von Zeit zu Zeit.
Wenn ein Tierheim Ressourcen übrig hat, schaut es bei diesem oder jenem Tier schon mal genauer hin, was es diesem Gutes tun könne.
Wenn ein Tierheim knapp bei Kasse ist, dann konzentriert es sich auf das Nötigste, um dennoch möglichst vielen Tieren zu helfen.

Impfung und Kastration sind Standart-Procedere. Ohne die bekommt man die Tiere meist schlecht vermittelt. Also werden die gemacht.

Die Tiere, die krank erscheinen, werden natürlich gründlich medizinisch untersucht. - Manche werden behandelt. Andere werden aufgrund der Schwere der Erkrankung eingeschläfert. Wo genau da die Grenze ist, hängt auch immer ein wenig von den aktuellen Ressourcen des Tierheims ab.
Manche Erkrankung ist gar nicht so schwer. Aber wenn eine Behandlung sehr kostspielig wäre und dann das Geld für die Behandlung mehrerer anderer Tiere fehlen würde, man dieses Tier aber auch nicht unbehandelt weiter leiden lassen kann... *traurig*

Viele der Tiere, die oberflächlich betrachtet gesund erscheinen, bekommen eingangs keine allzu gründliche medizinische Untersuchung.

Die Zahnuntersuchung

Sagen wir einfach: Wenn man privat mit seinem Tier zum Tierarzt geht, ist die Zahnuntersuchung gründlicher als bei einem Tierheim, welches gerade knapp bei Kasse ist.
Die Tierärzte wissen ja auch was Sache ist.
Sollte der Tierarzt bei oberflächlicher Betrachtung kein offensichtliches und leicht zu behebendes Zahnproblem sehen, dann sucht er auch nicht gezielt nach versteckten Zahnerkrankungen, welche kostspielige Behandlungen erfordern würden. Solange das Tier noch frisst, haben die Zahnschmerzen ein gewisses Level noch nicht überschritten und das Tier hat noch Lebenswillen.

Nun zum Untergewicht

Nicht wenige Tiere (meist die Streuner) kommen abgemagert und verwurmt ins Tierheim, erscheinen ansonsten jedoch - oberflächlich betrachtet - gesund. Sie bekommen eine Wurmkur und Futter. Und nahezu alle erreichen mit der Zeit Normalgewicht. Alles gut. *g*

Einige der abgemagerten Tiere, die eine gute Entwicklung (Gewichtszunahme) haben und oberflächlich betrachtet nicht krank erscheinen, können trotz des noch bestehenden Untergewichts vermittelt werden.
Die erreichen ihr Normalgewicht erst beim neuen Besitzer.
Und diese Tieren haben nie eine allzu gründliche medizinische Untersuchung erhalten.

Manche Tiere nehmen jedoch trotz Wurmkur und ausreichend Futter überhaupt nicht zu. Diese Tiere nehmen noch mehr ab. Oder aber sie legen zu Beginn an Gewicht zu, doch mit der Zeit werden die Zahnschmerzen so groß, dass sie zu Fressen aufhören. So oder so: Gewichtsabnahme ist gar nicht gut. Tierheime haben ein Auge auf das Gewicht. Beziehungsweise werden die abgemagerten Tiere zu Beginn regelmäßig gewogen. Dazu braucht es ja keinen Tierarzt. Das können auch freiwillige Helfer tun. Die kosten nichts. Und die Tiere, die weiter abmagerten, bekamen eine gründlichere medizinische Untersuchung. - Manche konnten behandelt werden. Andere wurden aufgrund der Schwere der Erkrankung eingeschläfert. Wo genau da die Grenze ist, hängt auch immer ein wenig von den aktuellen Ressourcen des Tierheims ab.


So kann es vorkommen, dass man sich ein Tier aus dem Tierheim holt.
Die bis dato positive Entwicklung - Gewichtszunahme - geht erst mal weiter.
Und aufgrund der mangelnden Kenntnis über Vorerkrankungen, kann man eine tolle Krankenversicherung für das Tier abschließen. Der Tierarzt des Tierheims hat das ja nicht geahnt, nie näher untersucht und dementsprechend auch nie dokumentiert.

Stellt sich dann bei einer späteren ärztlichen Untersuchung heraus, dass das Tier eine Krankheit hat, zahlt die Krankenversicherung für das Tier die teure Behandlung.

Das wäre auch bei einer OP wegen massiver Zahnprobleme, die wohl schon länger da waren, die man bei oberflächlicher Betrachtung jedoch nicht feststellen konnte, der Fall. Ausschlaggebend ist in solchen Fällen, dass VOR Abschluss der Versicherung niemand die massiven Zahnprobleme des Tieres bemerkt und kein Tierarzt diese dokumentiert hatte!
Versicherungen sind da hinterher, Obligenheitsverletzungen ausfindig und geltend zu machen, wenn da kurz nach Abschluss einer Krankenversicherung hohe Forderungen im Raum stehen. Aber wenn es nie diagnostiert oder irgendein Verdacht im Tierheim protokolliert wurde, ist man sicher.


Anders wäre es, wenn die massiven Zahnprobleme des Tieres im Tierheim diagnostiziert werden. Man könnte ja – wie bei Tieren aus Privathaushalten üblich – bei einer eh notwendigen Narkose (Kastration) auch gleich eine gründliche Zahnuntersuchung machen. Dann hätte sicherlich auch der Tierarzt des Tierheims die massiven Zahnprobleme des Tieres diagnostiziert und dokumentiert.

Doch so bekommt der spätere Besitzer keine Krankenversicherung für das Tier.
Die massiven Zahnprobleme müssten VOR Abschluss der Versicherung behoben werden.

So eine Zahn-OP kostet in etwa das zwei bis vierfache der Einschläferung des Tieres.

Wer soll die OP bezahlen?
Ein neuer Besitzer für das Tier findet sich mit diesem Wissen in der Regel nicht.
Und das Tierheim, welches finanziell eh schon am Limit ist? Nein. Das Tierheim kann sich weder die Behandlung leisten noch kann es es sich leisten, eines seiner Tiere trotz so einer Diagnose unbehandelt weiter leben zu lassen. Das mit massiven Zahnproblemen diagnostizierte Tier muss eingeschläfert werden, obwohl es noch Lebenswillen hat, frisst und allmählich an Gewicht zulegt. Mit dem zur OP eingesparten Geld kann das Tierheim mehr als ein anderes Tier behandeln, durchbringen und vermitteln.
Aber das Geld für die Einschläferung wäre dann natürlich weg und das betroffene Tier tot.
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Was bedeutet das für Menschen, die ein Tier aus dem Tierheim holen wollen?

1. Diese Tiere sind nicht kränker als andere Tiere.
2. Diese Tiere sind im Schnitt bloß weniger gut untersucht als andere Tiere.
3. Die meisten Krankheiten sind offensichtlich. Und Tiere mit offensichtlichen Erkrankungen wurden wahlweise hinreichend behandelt und aufgepeppelt oder eingeschläfert.

Um finanzielle Risiken zu minimieren, könnte man zum frühstmöglichen Zeitpunkt eine Krankenversicherung für das Tier abschließen. So hätte man Zeit, in der man eine gründliche medizinische Untersuchungen machen lassen könne. Wenn das Tier grundsätzlich gesund ist und man eigentlich keine Krankenversicherung für das Tier will, kann man diese nach einem Jahr ja auch wieder kündigen.

Hat man einen Vertrag mit einer Übergangszeit (Pflegezeit), in der der Tierschutzverein noch die Kosten für die medizinische Grundversorgung übernimmt, sollte man sich in dieser Zeit auch mit der medizinischen Grundversorgung zufrieden geben.
Entscheidet man sich für einen Vertrag mit einer Übergangszeit (Pflegezeit), sollte man auch grundsätzliches Interesse am Kontakt mit menschlichen Vereinsmitgliedern haben. Das Interesse Anschluss an Gleichgesinnte Menschen zu finden, ist bei diesem Vertragsmodell von enormen Vorteil.

Wer hingegen mit Vereinen und Vereinsmenschen wenig anfangen kann, keinen Bock auf den Erfahrungsaustausch "rund ums Tier" hat und nach der Übernahme des Tieres in Ruhe gelassen werden will, wäre mit einem Vertrag ohne Übergangszeit (Pflegezeit) oder dem Kauf eines Tieres bei Züchtern/ Privatpersonen wesentlich besser dran.
Dasselbe gilt für Menschen, die kurz nach der Übernahme des Tieres für längere Zeit ins Ausland gehen wollen.

Hat man das Geld und den Willen, sowohl die Diagnose als auch die Behandlung aller möglichen Erkrankungen des Tieres aus eigener Tasche zu zahlen, kann man natürlich hergehen und alle möglichen tollen Vorsorgeuntersuchungen machen lassen, um gegebenenfalls vorhandene Erkrankungen aufzudecken.
Bloß wäre dann so ein Vertrag mit einer Übergangszeit, in der der Tierschutzverein noch die Kosten für die medizinische Grundversorgung übernimmt, unpassend.

Wer in der Übergangszeit (Pflegezeit) durch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Krankheiten aufdeckt, um dann den Tierschutzverein die Rechnung für die Zusatz-Untersuchung & ggf. für die medizinische Behandlung zahlen zu lassen, kann damit mehrere andere Tiere töten. - Falls es dem Tierheim finanziell gerade nicht so gut geht, ist das die logische Konsequenz.
Dieses Verhalten kann bei Mitgliedern des Tierschutzvereins großes Missfallen erregen.

Wer nur für sich selbst, für das eigene Sicherheitsgefühl in der Übergangszeit (Pflegezeit) zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen beim Tier machen lässt, wäre gut beraten, das für sich zu behalten. Mit seinem Schweigen vermeidet man, mit Anlauf einen Hechtsprung in ein Fettnäpfchen in der Größe eines Schwimmbeckens zu machen.
**********ter69 Paar
33 Beiträge
Zitat von ****lia:
Sorry, aber wenn sich jemand uneinsichtig zeigt, wenn es um die Nachkontrolle geht, würde ich absolut hellhörig werden.
Glücklicherweise hat sich in den letzten Jahren einiges getan was Tierschutz angeht und ein Tier wird nicht mehr nur als Gegenstand gesehen. Und wenn es berechtigte Zweifel gibt, dass es dem Tier nicht gut geht, wird es vom Veterinäramt beschlagnahmt.
Wenn man sich gut um sein Tier kümmert, braucht man auch keine Angst vor der Nachkontrolle haben.

Ein Tier ist ein Lebewesen, für das man Verantwortung übernommen hat. Es ist keine Gegenstand. Und wenn man dafür kein Verständnis hat, sollte man sich kein Tier holen.

Genau so ist es.
Wir arbeiten beide im Tierschutz und wenn ich mir die Argumentation hier anschaue, dann bekomme ich Gänsehaut.

Ein Tierschutzverein will nur das BESTE fürs Tier . . .!!!
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Das Beste fürs Tier wollen und sich rechtskonform verhalten ist aber nicht automatisch dasselbe. Manchmal schießt man in guter Absicht übers Ziel hinaus.
****65 Frau
219 Beiträge
Ich arbeite seit 8 Jahren im Tierschutz, bin direkte Vermitterin, mache Vor/ Nachkontrollen und habe Pflegehunde. Da wir alle , weder die wirkliche Situation noch die Vertragsdaten kennen, kann man sich kein Urteil erlauben. Schreiben kann man immer viel , wenn man nicht selber vor Ort war und ganze Geschehen von Anfang an persönlich mit erlebt hat , kann man nur Mutmaßen. Fakt ist das ein seriöser Tierschverein eine Vorkontrolle und auch mindestens eine Nachkontrolle macht. Die werden mit den Adoptanten zeitlich abgesprochen. Sollten Bedenken irgend einer Form auftreten kann es öfters Nachkontrollen geben. Auch von unterschiedlichen Personen, teils beabsichtigt um auch Meinungen anderer Nachkontrollen zu hören. Was die Vertäge angeht , kann nur ein Jurist , der den Vertrag vor sich hat, sagen ob er okay ist. Natürlich gibt es auf beider Seiten , Adoptanten und auch Vereine, welche die schwierig sind. Ich kann immer nur empfehlen ein Gespräch zu suchen. Mit jemanden der unvoreingenommen als 3ter Part daran teil nimmt, da beide Parteien, Adoptan und Verein teils so festgefahren in ihrer Meinung sind, daß ein dritter , unparteiischer Part , oft schlichten kann. Ich wünsche der Fellnase das alles, rechtskonform, zu ihrem Wohl geregelt wird. Denn das ist das wo es drauf ankommt . Das wohl der Fellnase.
*******geur Mann
21.802 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich mache dann hier mal zu.
Es sind jetzt wirklich genügend Gedanken und Denkanstöße gekommen, um der TE zu helfen.

*geschlossen*
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