„Den Vertrag würde ich hier im Forum auch nie hochladen!!!
Das geht niemanden hier etwas an!!! (Finde ich)
Zumal ja auch private Daten wie z. B. "Realname", Adresse und vielleicht sogar die Bankverbindung drinstehen...
Wie andere hier bereits gesagt haben, könnte man alle personenbezogenen Daten beider Parteien schwärzen.
Oder aber ebenso wie ich in diesem Beispiel:
„ein Vertrag gestaltete sich wie folgt:
Er entrichtet die Schutzgebühr für die Adoption des Hundes.
Die ersten 6 Monate kommt das Tier jedoch nur bei ihm in Pflege. Der Hund bleibt in der Pflegezeit also juristisch betrachtet noch im Besitz des Tierschutzvereins. Nach Ablauf der 6 Monate wird die Adoption des Hundes gültig. (Seitdem befand sich der Hund in seinem Besitz.)
Während der Pflege-Zeit gibt es Hausbesuche des Tierschutzvereins. Werden diese Nachsorgetermine vom Pflegenden nicht eingehalten, bestehe auch die Möglichkeit zu unangekündigten Hausbesuchen durch den Tierschutzverein.
Kündigungsmodalitäten:
Die Kündigung des Vertrages bedürfe der Schriftform.
Beide Seiten haben während der 6 Monate Pflegezeit das Recht den Vertrag ohne Begründung zu kündigen.
Im Kündigungsfalle sei das Tier unverzüglich in die Hände des Besitzers - dem Tierschutzverein - zu übergeben.
Die Schutzgebühr werde nach Vertrags-Kündigung binnen 14 Tagen zurückerstattet.
, hätte die TE wenigstens die Grundstruktur ihres Vertrages darstellen können.
So wissen wir überhaupt nicht, um welche Art Vertrag es sich bei der TE handelt!
„Und so ne Nummer wie eine Entführung kann sich lohnen, finde ich heftig.
Wir können umgangssprachlich gerne von "Tierentführung" sprechen.
Doch bei "Entführung" (z.B. wenn der geschiedene Ehepartner gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten das Kind mit ins Ausland nimmt) greifen ganz andere Gesetze.
Wie
@**********ir_79 bereits erwähnte, wäre eine Tierentführung juristisch betrachtet Tierdiebstahl.
Entsprechend § 90 a Tiere BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html
Gilt bei Tierdiebstahl der § 242 Diebstahl StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
Damit ist klar, dass man nichts klauen kann, was einem gehört.
Das Einreichen der Tierarztrechnungen beim Tierschutzverein zwecks Kostenübernahme wäre auch ein Indiz, dass sich das Tier noch im Besitz des Tierschutzvereins befindet!
Ich meine:
• Wenn mir ein Tier gehört, ist die Tierarzt-Rechnung meine Sache.
• Wenn einem Freund ein Tier gehört, ist die Tierarzt-Rechnung seine Sache.
• Wenn einem Tierschutzverein ein Tier gehört, ist die Tierarzt-Rechnung dessen Sache.
• Und wenn die Adoption eines Tieres komplett vollzogen ist, dann ist die Tierarzt-Rechnung die Sache des neuen Besitzers. Dann hat der Vorbesitzer "Tierschutzverein" gar nichts mehr damit am Hut!
Im oben beispielhaft gebrachten Vertrag wurde vom Tierschutzverein während der Pflegezeit (vor in Kraft treten der Adoption) die medizinische Grundversorgung übernommen. Was ja auch Sinn macht. Das Tier befand sich zu der Zeit im Besitz des Tierschutzvereins.
Das war ein riesen Absatz mit diversen Regelungen unter welchen Umständen Kostenübernahme stattfindet.
Tierarztbesuche waren dem Verein unverzüglich zu melden. In der Regel VOR dem Termin beim Tierarzt.
In dringenden Notfällen hatte man freie Tierarztwahl. Ansonsten sollte man zu dem Tierarzt des Tierschutzvereins.
Mein Freund hatte in dieser Pflegezeit nur einen regulären Tierarzttermin. Dazu hatte er vom Verein ein Schriftstück bekommen, welches er beim Tierarzt abgab. Und der Tierarzt hat direkt mit dem Verein abgerechnet.
Null Probleme.
Aber medizinische Grundversorgung heißt eben nur Grundversorgung.
Mehr können sich die Tierschutzvereine meist nicht leisten.
Darüber und über gute Krankenversicherungen für Tiere hatte sich mein Freund auch mit dem Tierarzt des Tierschutzvereins unterhalten.
Nach Ablauf der Pflegezeit ging das Tier in den Besitz meines Freundes über.
Er schloss eine sehr umfangreiche - und damit teure - Krankenversicherung für das Tier ab.
Darin enthalten waren dann auch Vorsorgeuntersuchungen & Behandlungen, für die der Tierschutzverein die Kosten nicht übernommen hätte. Selbstverständlich nahm mein Freund bald darauf die möglichen Vorsorgeuntersuchungen für sein Tier in Anspruch.
Während der Pflegezeit hätte er selbstverständlich keine Krankenversicherung fürs Tier abschließen können. Da gehörte es ihm ja noch nicht.
Und er hätte solche Vorsorgeuntersuchungen komplett aus eigener Tasche zahlen müssen.
War ja nicht nötig.
Klar kann man mittels Vorsorgeuntersuchungen - zum Beispiel den genannten Herzultraschall - Erkrankungen früher erkennen und falls vorhanden früher behandeln. Das ist zwar gut für die Gesundheit. Doch keine medizinische Grundversorgung mehr.
Medizinische Grundversorgung wäre: Erst wenn sich in Folge einer Entzündung im Zahn-/Kieferbereich Symptome einer Herzmuskelentzündung zeigen, wird ein Herzultraschall gemacht. In der Mehrheit der Fälle also nie. Denn es ist selten, dass die Erreger auch auf den Herzmuskel gehen.
Das ist bei Tieren nicht anders als bei Menschen...
Wenn ich ohne Auffälligkeiten im EKG oder andere konkrete Indizien für ein Herzproblem eine Ultraschalluntersuchung meines Herzens machen lassen will, um auf Nummer sicher zu gehen, dass da wirklich nichts ist, dann kann ich das zwar machen. Denn Ärzte bieten diese Dienstleistung an.
Doch dann muss ich selbst dafür zahlen. Denn das gibt meine GKV nicht her.
Und ich kann nachvollziehen, wenn ein Tierschutzverein bei eingereichten Tierarzt-Rechnungen, die auch Leistungen enthalten, welche über die medizinische Grundversorgungen hinaus gehen, nicht Mal eben so das Geld überweist. Die begrenzte Ressource "Geld" muss für die medizinische Grundversorgung vieler Tiere reichen.
Über so etwas müsste man mal in aller Ruhe reden - am besten bei einem persönlichen Gespräch.
Wurde das Tier lange Zeit nicht gesehen, verstärkt sich die Skepsis bezüglich der eingereichten Rechnungen.
Handelt es sich um die Rechnung eines Tierarztes von weit weit weg (Ausland), verstärkt sich die Skepsis.
Oder: Handelt es sich um die Rechnung eines Tierarztes vom Wohnort/ Umgebung, doch die Person, die das Tier adoptieren wollte befindet sich über lange Zeit im Ausland, verstärkt sich die Skepsis ebenfalls.
Frisch gemachte Zähne könnte man bei einem zeitnahen Nachsorgetermin fürs Tier sehen.
Das würde die Rechnung glaubwürdig machen.
Aber so?
Das ist doch alles irgendwie schräg. - Selbstverständlich gibt es da von Seiten des Vereins Gesprächsbedarf!
Jetzt einfach mal aus Sicht eines Tierschutzvereins betrachtet:
Da hat man einen Vertragspartner, der will was von einem (Geld).
Und dann will der auch noch mehr als abgemacht war (Zusatzleistungen).
Doch das eigene Anliegen "Kontakt zum Tier zwecks Nachsorge", etwas, was laut Vertrag vereinbart ist, das wird dem Verein lange Zeit nicht möglich gemacht, weil der Vertragspartner angeblich im Ausland sei.
Also ich kann sehr gut nachvollziehen, dass ein Tierschutzverein unter diesen Umständen das geforderte Geld zurückhält bis er endlich mal seinen Vertragspartner und das Tier gesehen hat. "Geld zurück zu halten" ist ja eine beliebte Möglichkeit, seinen Vertragspartner mal dazu zu bewegen, seinen Pflichten nachzukommen.
Und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieser erste Termin - als er denn endlich möglich war - nicht unter einem guten Stern stand. Dass da förmlich zwei Welten aufeinander prallten.
Gut möglich, dass da auf beiden Seiten Fehler gemacht wurden.
Aber nur beim anderen die Fehler zu suchen, so wie Kinder im Sandkasten
"du doof" - "du dööfer" - "du hast angefangen" - "nein, du hast angefangen" bringt euch an der Stelle nicht weiter.
Wichtig ist die Deeskaltation. Also dass ihr euch nicht weiter gegenseitig aufschaukelt.
Also schaut euch Mal in aller Ruhe den Vertrag an.
Überprüft auf Grundlage des Vertrages die eigenen Ansprüche und Vorwürfe, ob diese nicht "drüber" waren.
Schaut euch die eingegangen Verbindlichkeiten an und ob ihr denen nachgekommen oder ob ihr diese schuldig geblieben seid.
So könnte ggf. die ein oder andere negative Reaktion der Gegenseite verständlich und verzeihbar werden.