Na, wenn statt einer Person zwei auf der Matte stehen und dann auch noch versucht wird das Tier zu entführen. Dann ist das schon ein Hammer von Seiten des Vereins. Die haben dann gedroht und das Veterinäramt eingeschaltet. Das hat geprüft und alles für ok befunden. Was will man jetzt nach 6 Wochen wieder kontrollieren?
Nach dem merkwürdigen Vertrag kam zudem gleich die Entführung, weil die Adoptantin so lange im Ausland war. Das wurde nach einem unangekündigten Nachkontrollversuch des Vereins dem auch mitgeteilt und dann kam es halt zu dem o.g. Termin mit Überallkommando und Entführungsversuch.
„Für mich klingt das so als hätten sich beide Parteien gegenseitig hochgeschaukelt.
Merkwürdig finde ich, dass im Eingangspost direkt nach dem merkwürdigen Vertrag die versuchte Tierentführung kam.
Fehlt da nicht irgendwas?
Was ist denn da zwischen der Vertragsunterzeichnung und der versuchten Entführung gelaufen?
Zunächst einmal zum "merkwürdigen Vertrag":
Ganz allgemein kann ich nur sagen, dass es juristisch einwandfreie Vertragsarten gibt bei denen unangekündigte Kontrollen möglich gemacht werden sollen
solange der Vertrag läuft.
Bei den Olympischen Spielen ist das zum Beispiel der Fall.
Der Sportler muss zwecks unangekündigten Dopingkontrollen immer bekannt geben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt aufhält.
Wer das nicht will und seine Vertragspflichten verletzt, der kann halt nie als Sportler an den Olympischen Spielen teilnehmen. (Nun gut, das können die meisten von uns mangels sportlicher Leistungsfähigkeit eh nicht.
)
Bei anderen Vertragsarten - zum Beispiel im Zusammenhang mit Haustieren - kommt es darauf an, wie genau der Vertrag gestrickt ist und ob der Vertrag allen gesetzlichen Anforderungen genügt.
Eine ständige Meldepflicht des aktuellen Aufenthaltsortes wie bei Olympioniken ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht zu Ohren gekommen. Für einen Tierschutzverein dürfte es auch finanziell zu schwierig werden, die damit einhergehenden Auflagen für den Datenschutz zu erfüllen.
Da sind andere vertragliche Regelungen in Bezug auf unangekündigte Kontrollen und welche Maßnahmen vom Tierschutzverein ergriffen werden können, falls das Tier zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht am gemeldeten Wohnort anzutreffen ist, im Vertrag zu erwarten.
Diese Maßnahmen sollten angemessen sein.
Kurzum: Es gibt Möglichkeiten juristisch saubere Verträge mit unangekündigten Kontrollen zu gestalten.
Aber: Was in Vereinen weit verbreitet ist:
Der Verein setzt die Verträge nicht mit Hilfe eines Anwaltes auf. - Der Anwalt kostet ja Geld.
Sondern Vereinsmitglieder schreiben Verträge von anderen Vereinen ab.
Beim Abschreiben werden auch schon mal gerne Text-Bausteine aus unterschiedlichen Verträgen benutzt, die man aus juristischer Sicht SO NICHT kombinieren sollte.
Kurzum: Es besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag so gestaltet ist, dass er im Grunde genommen nichts taugt. Mit diesem Vertrag kann der Verein das, was er eigentlich will, juristisch gar nicht durchsetzen.
So etwas fällt aber erst im Falle eines Rechtsstreits auf. Die meisten Vereine haben - im Gegensatz zu Unternehmen - sowieso kein Budget eingeplant, um ihr Recht im Zweifelsfall vor Gericht geltend zu machen. Die hoffen einfach darauf, dass sich die meisten Menschen an den Vertrag halten. Und das tun die meisten Vertragsunterzeichner bei Vereinen ja auch.
Es können also viele Jahre vergehen, in denen sich merkwürdige Verträge in einer Vereinsszene verbreiten bis überhaupt auffällt, dass das juristisch eigentlich so gar nicht geht.
Andersherum gibt es aber auch Vertragsarten, die sich schon lange juristisch bewährt haben und die auch immer wieder abgeschrieben werden.
Eine pauschale Antwort, was nun in diesem Fall Sache ist, lässt sich nicht geben.
Wenn einem der Vertrag nicht schmeckt, dann sollte man diesen nicht unterzeichnen.
@******iar hat das ja schön ausgeführt...
„Dieses Verlangen auf unangekündigte Nachkontrolle für unbegrenzte Zeit war für mich der Grund dann kein Tier zu adoptieren.
Es gibt ja noch andere mögliche Vertragspartner.
Wenn man nun einen Vertrag unterzeichnet hat, sich im weiteren Verlauf jedoch weigert, seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nachzukommen...
DANN braucht man sich über Ärger mit seinen Vertragspartnern auch nicht zu wundern!
Der "normale" Weg im Falle eines Vertrags-Bruchs wäre, dass der Vertragspartner eines Tages den Vertrag kündigt und/ oder seinen Anwalt einschaltet.
Nun sind aber in der Tierschutzszene auch einige, die - aus nachvollziehbaren Gründen - mit den aktuellen Tierschutzgesetzen so gar nicht zufrieden sind. Bei manchen davon ist die Unzufriedenheit mit der Gesetzgebung so groß, dass deren Achtung vor dem Gesetz schon lange am Null-Punkt ist. Bei denen ist die Hemmschwelle, im Namen des Tierschutzes auch illegale Wege zu beschreiten sehr sehr niedrig.
Deswegen halte ich - ohne zu wissen, was zwischen Vertragsschluss und versuchter Tier-Entführung gelaufen ist - den Vorschlag von
@*****_EN für vielversprechend.
„Wie wäre es denn mal mit einer Einladung der Vorsitzenden zur Besitzerin nach Hause und ein möglichst ruhiges Gespräch über diese Angelegenheit. Manchmal hilft ja reden.
Vielleicht ist man ja nur unter falschen Verdacht geraten, weil man häufiger im Ausland - also nicht anzutreffen war - und dann ein unwirsches Wort das andere gab. Erlebt die Vorsitzende mit, dass sich das Tier total wohl fühlt, könnte sie die Wogen rasch glätten.