Unabhängig von der Postleitzahl:
Bitte den vorgeschlagenen Weg (Info Versicherung und Zulassungsstelle) gehen. Unbedingt auch mitteilen, dass der Käufer das KfZ entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht abgemeldet hat. Sonst steht die Polizei vor der Tür, da die Versicherung aktiv wird und das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben lässt. Das ist mir mal passiert, da ich den Verkauf der Versicherung nachgewiesen hatte, der Käufer aber nicht umgemeldet hat. Wahrscheinlich ist das Teil in den Export nach Afrika oder Osteuropa gegangen, da interessieren die Händler deutsche Regeln nicht, da sie nur Belastung sind.
Die Versicherung ist meines Wissens nach außen (Verkehrsteilnehmer) bis zur Abmeldung verantwortlich, selbst wenn man nach innen (Versicherter und Versicherung) die Versicherung beendet hat. Also hat die Versicherung selber ein großes Interesse daran, das schnell zu klären, damit keine tickende Zeitbombe auf den Straßen rumfährt.