Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2859 Mitglieder
zum Thema
private Räumlichkeiten - nähe Frankfurt10
Ich bin jetzt seit ein paar Tagen auf der Suche nach einem Zimmer wo…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional: Rattengift

*********Girl Frau
442 Beiträge
Themenersteller 
@****da1
Du sagst es. Und so ist es. Wem das Grundstück gehört, der ist auch verantwortlich für die Rattenbekämpfung.

Daher hatte ich im Hilfegesuch um ein 100 % wirksames Mittel gefragt, was zulässig ist, legal, und welches draußen verwendet werden kann - eben wegen anderen Tieren, auch Hunde, und Kinder.

Weil bereits einiges versucht wurde, Hausmeister, Hausverwalter, Ordnungsamt…
*********Girl Frau
442 Beiträge
Themenersteller 
@**********ir_79
Danke für den Tipp. Ich begebe mich gleich auf die Suche. Genug Vorrat. Ich weiß, das man wochenlang, monatelang hartnäckig
sein muss. Schädlingsbekämpfer allein reichen nicht aus. Da muss man auch bereit sein, selbst was dagegen zu unternehmen.
******aas Mann
1.590 Beiträge
Eine ernst gemeinte Bitte: Lass die Finger davon.

Die Anwendung von Rattengift mit sogenannter Antikoagulanzwirkung (innerer Verblutung) in der Klasse der sogenannten Biozide durch Privatpersonen ist VERBOTEN.

Tust Du es trotzdem, egal mit wieviel Vorsicht, gilt es bei Anzeige als Ordnungswidrigkeit mit einem Strafgeld von bis zu 50.000€.
Sind die Köder nicht ordnungsgemäß ausgelegt, beschriftet, dokumentiert und Anwohner informiert, kann die Aktion als das Auslegen von Giftködern ausgelegt werden - und das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Kommt ein Tier zu Schaden oder kann Umweltvergiftung durch einen verschleppten Kadaver nachgewiesen werden, wird der Schaden in Höhe des Sachwerts fällig. Klingt harmlos, aber fällt die sterbende Ratte in ein Trinkwasserreservoir, wächst der Betrag schnell auf mehrere Hunderttausend Euro.
Kommt ein Mensch zu Schaden, reden wir über den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung - für die stehen 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe an.

Quellen:
https://www.rattengifte.net/wer-darf-rattengift-auslegen-verordnung.html
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/maeuse-_und_rattengift_sicher_und_wirksam_anwenden_180820_bf.pdf
https://viersen.polizei.nrw/artikel/was-droht-jemandem-der-giftkoeder-auslegt
*****ack Paar
181 Beiträge
Im Fachhanel (auch in Baumärkten) gibt es fertige Pets in deiner roten Dose zu kaufen. Die helfen. Werden von Ratten gefressen oder ins Nest mitgenommen. Wirkt erst nach einigen Tagen. Wirkt eventuell auf das ganze Nest, wen es als Futter für die Jungen Ratten mitgenommen wird. Nur mit Latexhandschuhen auslegen. Ratten sind schlau. Wenn sie Mensch riechen gehen sie vielleicht nicht bei. Ausserdem ist das Zeug hoch giftig. Also keinen Hautkontakt mit den Pets.
So auslegen das keine anderen Tiere das Zeug fressen können. Habe es in der Garage und im Abwasser Versorgungsschacht ausgelegt. 100% gewirkt.
Dose kostet ca. 20 Euro.
*****ack Paar
181 Beiträge
Dieses Mittel kann nicht verboten sein, da es im Freien Handel käuflich ist.
****ar Mann
54 Beiträge
Guten Morgen aus der Schweiz

Wenn du Zeit hast schau mal in der NDR Mediathek da kam grad am Montag ein Bericht darüber
****ko Mann
109 Beiträge
Guten Morgen
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen.
Im Prinzip läuft das mit dem Gift ganz einfach genauso wie mit Pflanzenschutzmittel. Hast du einen gültigen Sachkundenachweis, darfst du es kaufen und bist dadurch auch verantwortlich was damit passiert und auch für die Folgen! Hast du keinen, kannst du nur die erste Ebene kaufen, welche aber nur für den "Hausgebrauch" geeignet ist. In deinem Fall ist das eher Ratten füttern als bekämpfen.
Es hat einfach auch seine Gründe warum nur Sachkundige das Zeug kaufen dürfen.
Deshalb lieber Finger weg und Geduld haben. Das kann je nach Befall mehrere Monate dauern.
Wer mehr wissen möchte, einfach melden.
******aas Mann
1.590 Beiträge
Zitat von *****ack:
Dieses Mittel kann nicht verboten sein, da es im Freien Handel käuflich ist.

Das etwas durch jedermann käuflich ist, heißt nicht, dass die Nutzung jedermann erlaubt ist.

Es gibt hier eine paradoxe Situation: Ein Nutzungsverbot ist kein Verkaufsverbot. Du kannst ein Radarwarngerät ebenso legal kaufen, oder ein Samuraischwert - nur im öffentlichen Raum einsetzen darfst Du sie nicht.

Jetzt sagst Du: Haha, ich lege das Rattengift ja im privaten Raum aus. Tust Du aber nicht. Das Beispiel des TE ist zwar Privatgelände, aber scheinbar jedermann zugänglich - und damit in dem Sinn öffentlich. Selbst Dein eigener Keller im Privathaus ist schwierig, denn wie Du sagst: Das Gift ist am Abwasserschacht, das muss die böse Ratte nur reinwerfen oder selbst reinplumpsen - und schon haben wir eine Einleitung verbotener Substanzen in den Wasserkreislauf.

Daher, noch einmal mit Nachdruck: Überlasst es den Profis.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.