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Überregional: Mahnung nach 3 Jahren, zulässig?

*********_Kiki Paar
3.113 Beiträge
Zitat von *********_Mfr:
@*******raum :
2.) Wenn Einschreiben, dann Einschreiben MIT Rückschein. Ist zwar etwas teurer, aber rechtssicherer

Ich hab mal gelernt (ist schon ein paar Jahre her), Einschreiben ist fürn Arsch (salopp ausgedrückt). Damit weist man nach, dass man irgendetwas abgeschickt hat, beim Rückschein auch, dass irgendetwas zugestellt wurde. Jedoch nicht was zugestellt wurde, insofern völlig belanglos. IMHO gibts das Produkt "Einschreiben mit Rückschein" bei der Post auch nicht mehr. Man umgeht damit aber ohnehin nur die Zustellungsfiktion. Seinerzeit war für die Privatperson die einzig wirklich rechtssichere Zustellungsmethode, den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Bote und unverwandter Zeuge sind zumindest sehr nahe dran.
*********lzend Mann
1.080 Beiträge
war eine "letzte Mahnung"

Bitte entschuldigen sie, dass ich ihre Forderung von 3,- nicht bezahlen werde, denn ich habe keine Schulden bei Ihnen.

Ich habe bisher weder eine erste noch eine zweite Mahnung von Ihnen (Name, Adresse) erhalten und auch keinen Nachweis meiner Schulden bei Ihnen.

MfG
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