@*******raum :
Zurücklehnen:
Gegenrechnung:
(Wieso: Keine Rechtsgrundlage; wenn überhaupt, dann nur unter vorheriger Androhung der Rechnungstellung privatrechtlich einklagbar)
Aktiv werden:
Vorher für DICH die Sachlage und "Zeitschiene" der Historie klären:
• Hast Du noch ALLE Unterlagen (Rechnungen, Schriftverkehr, e-Mails etc.) von dem rückabgewickelten Kauf von damals? Oder bestehen da bei Dir Unsicherheiten?
• Hast Du über die Grundforderung von € 3,00 jemals eine kostenfreie ZahlungsERINNERUNG (keine Mahnung!) bekommen? Dies ist Grundlage für eine Mahnung.
• Ist in der Mahnung ein KONKRETES und realistisches (in Abhängigkeit von Mahndatum und Poststempel) Zahlungsziel [=Datum; nicht "innerhalb von (z. B.) 8 Tagen] genannt? Wenn nicht könnte die Mahnung allein schon deshalb hinfällig sein.
• Wurde zwar schon einmal gefragt, aber von Dir, zumindest noch nicht hier, beantwortet: Mahnt die Firma selbst oder wurde bereits ein Dienstleister/Inkassounternehmen eingeschaltet?
Vorschlag: Ich würde dem möglichem Dienstleister/Inkassounternehmen und gleichzeitig/oder der Firma schreiben, das Du sehr irritiert bist über die Mahnung und die ausgewiesenen Mahnkosten.
Im nächsten Absatz würde ich auf die damalige Kaufrückabwicklung und Deine Umstände und Schwierigkeiten dabei hinweisen.
Danach würde ich einen kurzen Absatz über Kundenfreundlichkeit und KundenUNfreundlichkeit spendieren.
Weiterhin würde ich schreiben, das Du davon ausgehst, dass die Mahnung über € 3,00 inklusive der nichtrechtskonformen hohen Mahnkosten (Hinweis: Im Kopf habe ich noch, das Gerichte für die erste Mahnung maximal € 5,00 akzeptieren - vielleicht weiß einer der Mitleser etwas genaueres) damit hinfällig ist und bittest um Bestätigung des Sachverhaltes.
Am Schluss würde ich noch eine Mahnung Deinerseits anbringen wie "Falls sie (die Firma XY) die Forderung nicht zurücknehmen, sehe ich mich gezwungen meine Rechtsschutzversicherung über den Sachverhalt zu informieren".
Wenn Du sowieso immer wieder Kontakt mit einer Anwaltskanzlei hast (Okay, haben realistisch die wenigsten) kannst Du auch gleich schreiben "Vertreten wird mich die Rechtsanwaltskanzlei ..... (mit vollständiger Adresse)" und die Bitte, weitere Korrespondenz gleich an die Kanzlei zu senden.
Also, auf in die "Arbeit" und machen.
Viel Spaß (man kann das, richtig vor- und aufbereitet, auch als sportlichen Wettbewerb sehen) und, trotzdem, viel Glück dabei!