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Überregional: Handwerker und die Art abzurechnen

ob jemand es richtig findet oder nicht

rechtlich ist anfahrtszeit und abfahrzeit arbeitszeit ich habs schon mal geschrieben. Bei Privat ist das vorher hinzuweisen bis auf ausnahme wenn kurzjob.
Pauschal kann auch vereinbart werden

nur weils einem nicht gefällt, nicht zu zahlen, dann gibts teure Gerichtskosten, Die Aussage Rückweg muss ich nicht bezahlen ist sicherlich woanders hin, ja aber nur wenn du es beweisen kannst.
********WTTV Mann
123 Beiträge
@ sanfteHexe
Du hast aus meiner Sicht ein seltsames Verständnis zu Arbeitszeiten und Überstunden...

a) ein Handwerker fährt morgens zu seiner Firma bei der angestellt ist eine Stunde, dort nimmt er seine Arbeit für 8 Stunden auf, danach fährt er wieder eine Stunde nach Hause. Nach deiner Meinung 2 Überstunden wegen der Wegezeit..

b) ein Handwerker im Kundendienst fährt morgens zu seiner Firma bei der er angestellt ist eine Stunde, dort bereitet er für den Kunden alles vor ( ungefähr eine Stunde) und fährt dann eine Stunde zum Kunden, arbeitet dort dann 4,5 Stinden fährt wieder eine Stunde zur Firma danach räumt er noch das Fahrzeug aus (0,5 Stinden) und bereitet den Auftrag nach, sind also insgesamt 8 Stunden für den Kunden.. danach fährt er eine Stunde nach Hause, er hat also 10 Stunden Aufwand wovon er nach deiner Meldung nur 4,5 Stunden bezahlt bekommen soll..

c) und das ist das was irgendwann passieren würde du versuchst einen Handweker zu bekommen, wirst aber nirgends fündig weil "Geiz ja geil ist" und alle Firmen pleite sind, da kein Handwerker mehr seine Freizeit wegen solchen Meinungen wie deiner mehr für andere Menschen opfert..

Überlege dir mal was du machen würdest wenn du bei 8 Stunden Arbeit nur für 4,5 Stunden bezahlt wirst...
******yTG
296 Beiträge
Der Facharbeiter möchte für seine Zeit die er für die Firma tätig ist bezahlt werden ( mindestens Ecklohn der Tarifverträge)
Bezahlt wird er vom Firmeninhaber diesr rechnet die Dienstleistung ab.
Aktuelles Beispiel.
Kunder keine 5km Luftlinie vom Firmensitz Auftrag unter Putzverlegung einer Elektroleitung. Maschinen; Leiter, Werkzeug und Material.
Anfahrt ca 1,5 Std mit Parkplatzsuche in Großstadt Maschinen von Firmenwagen zum Kunden schleppen in zweiter Reihe Parken war nicht möglich weil dann Blockade der Strassenbahnschienen Geselle gefrustet wegen unmöglicher Parkgelegenheit Werkzeug schlepen jeweils auf die 3 Etage.
Tatsächlicher Arbeitsaufwand knapp eine Stunde
Jetzt diskurtiert bitte mal was soll der Firmeninhaber berechnen. damit für Ihn auch noch was übrig bleibt.
Nebenbei mal bemerke fragt ihr eueren Arzt nach einer Rechnung seit ihr sicher das auch nur das abgerechnt wird was erbracht wird oder das was die Praxis und somt die Dienstleistung auch weiterhin angeboten werden kann.
Oder fragt einen Rechtsanwalt warum er für den versandt eines Briefes 25€ berechnet.
Ich kenne einige Kollgen die aus bestimmten Stadtteilen keine Aufträge mehr annehmen.
***py Mann
18.894 Beiträge
Anfahrtskosten: Wie viel dürfen Handwerker verlangen?
Die Anfahrtskosten auf der Rechnung sind häufig Anlass für Streit mit Kunden. Wie viel dürfen Handwerker ansetzen und welche Möglichkeiten haben sie die Anfahrt abzurechnen?

Auf einen Blick:

Handwerker müssen Privatkunden bei Vertragsabschluss über die Höhe der Anfahrtskosten informieren, wenn sie diese Kosten abrechnen wollen.
Die Anfahrtskosten setzen sich immer aus den Fahrzeugkosten und den Personalkosten zusammen.
Die Höhe der Fahrzeugkosten ist vom Fahrzeugtyp und den gefahrenen Kilometern abhängig. Eine Übersicht des ADAC kann bei der Ermittlung der Kosten helfen.
Für die Ermittlung der Personalkosten ist relevant, wie viele Mitarbeiter im Auto sitzen und wie lang die Fahrtzeit ist.
Die Höhe der Anfahrtskosten ist ein häufiges Streitthema zwischen Handwerkern und Kunden. Jurist Sören Janke, der bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade die Abteilung Vertrags- und Handwerksrecht/Sachverständigenwesen leitet, weiß worauf Handwerker achten müssen, wenn sie die An- und Abfahrt in Rechnung stellen.

Wann dürfen Handwerker Fahrtkosten abrechnen?
Die rechtliche Grundlage für die Abrechnung von Anfahrtskosten ist laut Janke klar. In § 312a BGB heiße es: „Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten (…) informiert hat.“

Folglich könnten Handwerker Privatkunden Anfahrtskosten nur berechnen, wenn sie bei Vertragsabschluss über die Höhe dieser Kosten informiert haben.

Wie müssen Handwerker über die Fahrkosten informieren?
Laut Janke gibt es keine Formvorschrift, die Handwerker dabei beachten müssen. Allerdings rät er dazu, Verbraucher immer schriftlich auf die Kosten hinzuweisen. So sollten etwa Angebote immer die Position „Anfahrtskosten“ enthalten.

Auch wenn ein Handwerker einen kurzfristigen Auftrag übernimmt, weil zum Beispiel eine Heizung streikt oder ein Sturmschaden an einem Dachen zu reparieren ist, sollte er sich nicht direkt ins Auto setzen. „Wer Verbraucher nur mündlich auf die Anfahrtskosten hinweist, muss darauf vertrauen, dass sie sich später noch daran erinnern können“, sagt der Jurist. Seine Empfehlung: „Bestätigen Sie diese Initiativaufträge mit einer E-Mail und weisen Sie in der E-Mail unbedingt auf die Höhe der vereinbarten Anfahrtskosten hin.“

Tipp: Es kann immer nur die Summe abgerechnet werden, die dem Kunden im Angebot kommuniziert wurde. Laut Janke sollten Betriebe dort deshalb den Betrag angeben, der maximal für die Anfahrt anfallen wird. Schließlich werde sich kaum jemand beschweren, wenn die Anfahrtskosten auf der Rechnung schließlich geringer ausfallen.

Welche Strecken sind für die Berechnung der Anfahrtskosten relevant?
Unter der Anfahrt wird nicht nur Weg zum Kundentermin verstanden. „Die Anfahrt besteht immer aus dem Hin- und Rückweg“, sagt Janke. Für Handwerker bedeutet das, dass sie den Kunden beide Strecken in Rechnung stellen dürfen.

Woraus setzen sich die Fahrtkosten zusammen?
Die Anfahrtskosten setzen sich laut Janke immer aus zwei Kostenblöcken zusammen: den Fahrzeugkosten und den Personalkosten für die eingesetzten Mitarbeiter.

Die Fahrzeugkosten: Betriebe dürfen die laufenden und Anschaffungskosten Kunden anteilig in Rechnung stellen. „Die Höhe der Fahrtkosten hängt immer vom Fahrzeugtyp ab“, erläutert Janke. Bei der Berechnung könne eine Liste des ADAC helfen. Der Automobilclub habe für rund 1.500 gängige Fahrzeugtypen die Kosten pro gefahrenen Kilometer in Cent ermittelt. In dieser Vollkostenkalkulation seien die Spritkosten bereits enthalten.

Beispiel: Bei einem Ford Transit Custom Ford Transit Custom 320 L1J1 2.0 TDCI liegen die Fahrzeugkosten laut ADAC bei 80,6 Cent pro Kilometer. Legt ein Handwerker mit einem solchen Fahrzeug zum Beispiel für Hin- und Rückfahrt zum einem Kundentermin insgesamt 10 Kilometer zurück, betragen die Fahrzeugkosten für diese Fahrt 8,06 Euro (Kosten pro Kilometer x Anzahl der gefahrenen Kilometer = Fahrzeugkosten).

Die Personalkosten: Fahrzeit ist Arbeitszeit. „Deshalb dürfen Betriebe ihren Kunden die Fahrtzeit zum üblichen Stundenlohn in Rechnung stellen“, sagt der Jurist. Abgerechnet werden könnten alle Mitarbeiter, die im Auto sitzen und auf der Baustelle arbeiten.

Beispiel: Die Personalkosten für einen Gesellen liegen in einem Betrieb bei 40 Euro pro Stunde. Braucht ein Geselle für die Anfahrt 15 Minuten betragen die Personalkosten für diese Strecke 10 Euro (Kosten pro Arbeitsstunde X Fahrzeit in Minuten/60 Minuten = Personalkosten).

Dürfen Azubis bei der Berechnung berücksichtigt werden?
Ob Azubis bei der Berechnung der Anfahrtskosten berücksichtigt werden dürfen, lässt sich laut Janke nicht pauschal sagen. „Wenn Lehrlinge produktiv auf der Baustelle mitarbeiten und zur erfolgreichen Abwicklung des Auftrags beitragen, dann dürfen Betriebe die Fahrtzeit für den Azubi abrechnen“, erläutert der Jurist. Reine Ausbildungskosten müssten Kunden allerdings nicht tragen.

Mehr zum Thema Azubi-Stunden auf der Rechnung finden Sie in diesem Beitrag.

Wie sind die Anfahrtskosten bei Touren zu berechnen?
Besucht ein Handwerker auf einer Tour mehrere Kunden nacheinander, dann sind die Anfahrtskosten laut Janke auf die einzelnen Kunden aufzuteilen. Nach Einschätzung des Juristen dürfte eine gleichmäßige Verteilung in den meisten Fällen allerdings nicht zu beanstanden sein, da die meisten Kunden nah beieinander wohnen.

Gibt es auch eine einfachere Form der Abrechnung?
„Die Anfahrtskosten können Handwerker auch als Pauschale abrechnen“, sagt Janke. Eine Pauschalierung mache die Abrechnung deutlich einfacher. Beispielsweise könnten Handwerker um ihren Betrieb herum nach Kilometern gestaffelte Ringe bilden und für die jeweiligen Entfernungen die durchschnittlichen Anfahrtskosten errechnen – zum Beispiel Pauschalen für Anfahrten von bis 5, 10, 20 oder 30 Kilometer.

Quelle: https://www.handwerk.com/anfahrtskosten-wie-viel-duerfen-handwerker-verlangen

Nur mal so zur Info. *matrix*
***py Mann
18.894 Beiträge
Und noch etwas erhellendes,...
wenn der Handwerker nun auf dem Weg zum Kunden im Stau steht (sagen wir mal wegen Klimakleber oder so) ist es trotzdem Arbeitszeit.

Hier würde ich dann als Kunde die Klimakleber auf Schadensersatz verklagen... *klugscheisser*

Ob das allerdings Sinn mach oder nicht... *nixweiss*

Denn „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“
es ist die "normale" Fahrtzeit zu bezahlen, sprich der "übliche Verkehr" und wenn es morgens immer staut auf Münchner Ring, auch das. Klimakleber aber nicht, da könnte der Firmenchef sehr wohl Schadenersatz verlangen.
Aber was willste denn bei denen pfänden, die arbeiten ja eh nix und haben nix, da zahlste nur selbst den Gerichtsvollzieher.
*********paar Paar
1.537 Beiträge
Mhhhh irgendwie ist das Thema ein anderes
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Themenersteller 
@*******bil
Es ging lediglich um das Einhängen von bei einer Fremdfirma bestellten, fertigen Insektenschutzgitter. Da brauchte er lediglich die Insektenschutzgitter ins Auto packen und nix planen.
Wenn da irgendwas mit Arbeit zu tun hätte, könnte ich das noch verstehen, aber der Chef hat mir definitiv gesagt, die Fahrtzeit wird als volle Arbeitszeit berechnet "weil der Handwerker dann nicht in der Firma ist und zu mir fährt".
Alles andere hatte er ja auch berechnet.

U.a. war der Handwerker einmal bei mir um eine Terrassentür einzustellen und hat innerhalb der halben Stunde, die er bei mir war, auch die Fenster ausgemessen um die passenden Insektenschutzgitter zu bestellen.
Diese halbe Stunde hat er 2x abgerechnet. Einmal als "Kundendienstmonteur" (für die Türe), der einen höheren Stundenlohn bekommt und einmal als "Facharbeiter" für das Ausmessen der Fenster.
In der ersten Rechnung wurde der Kundendienstmonteur abgerechnet plus Fahrzeugkosten plus Märchensteuer (wurde von mir prompt bezahlt).
Diese komplette Rechnung wurde nochmal als Posten auf die nächste Rechnung gepackt (Gitter plus Einhängen) und hier hing der zweite Arbeitszettel (wieder für eine halbe Stunde) diesmal zum Ausmessen dran. Auf die letzte Rechnung incl MwSt sollte also noch mal MwSt gerechnet werden.
Diese doppelte Abrechnung habe ich moniert und so kamen wir auf diese Abrechnung von wegen Fahrtzeit=Arbeitszeit. Irgendwie wollte er mir die halbe Stunde erklären und nicht von ablassen.

In dieser "großen" Rechnung waren noch zwei Posten, wo korrekt abgerechnet wurde.
Zeit des tatsächlichen Arbeitens und einmal die Fahrzeugpauschale.

Im Angebot stand übrigens gar nix außer die Preise für die Fenster; nichts mit Fahrtkosten oder Fahrzeugpauschale.
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Themenersteller 
@***py
Dann hätte mir der Handwerker das vorher so erklären müssen und schriftlich im Angebot fixieren....
Hat er aber nicht...

Egal - ich ziehe meine Konsequenzen.
Danke für den ausführlichen Auszug!
******nrw Mann
362 Beiträge
Beim nächsten mal besser ein Angebot vorab machen lassen 😏
*********elia Frau
736 Beiträge
@******nrw

Richtig lesen...sie hat ein Angebot...da standen die Posten aber nicht drin.
*********elia Frau
736 Beiträge
@*******exe

Die halbe Stunde doppelt rechnen, wenn er nur einmal da war, darf er nicht. Das ist Betrug. Mit der ersten Rechnung ist die abgegolten. Fertig.

Und ein Angebot muss alles enthalten. Wenn keine Fahrtzeit und Pauschale enthalten sind und nicht darauf hingewiesen wird, hat er Pech. Ein Angebot darf auch nur bis zu einen gewissen Grad überschritten werden (ich glaube 10%, bin mir aber nicht sicher). Für was brauch ich sonst ein Angebot, wenn es die Hälfte der Posten nicht enthält.
Ich würde bei der zuständigen Innung nachfragen, wie du das am besten löst.
Aber ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen.
********n299 Frau
1.661 Beiträge
Da das Thema hinreichend erörtert wurde, mache ich mal zu.
*geschlossen*
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