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Überregional und Allgemein: Erbrecht

*****ixe Frau
2.189 Beiträge
Themenersteller 
Überregional und Allgemein: Erbrecht
Hallo,

angenommen, x erbt ein Haus, wo zwei Wohnungen enthalten sind.

Wohnung 1 würde vermietet, Wohnung 2 vom Verstorbenen selbst bewohnt.

Erben wird der Urenkel. Er wird das Haus nicht bewohnen.

Mir geht es nicht um Freibeträge, die Mietwohnung oder ähnliches. Sondern: die vom Verstorbenen selbst genutzte Wohnung. Wie würde die angesetzt bei der Berechnung?

Zu 100 Prozent?
Oder null Prozent?

Vielen lieben Dank fürs Lesen *les*
******h79 Frau
132 Beiträge
Da es alles zum Erbe gehört zu 100 Prozent.
*********mann Mann
2.196 Beiträge
Hallo erftnixe,

es ist am besten, Du fragst lieber einen Fachanwalt für Erbrecht.
Zum Beispiel einen Anwalt von der "DIGEV".

Gehe auf der Homepage auf die Liste: DIGEV-Fördermitglieder.
Dort findest Du einen Anwalt in deiner Nähe.
Üblicherweise ist bei diesen Anwälten für Erbrecht die "Erstberatung" kostenlos.

Viel Erfolg
Orchideenmann
*****ixe Frau
2.189 Beiträge
Themenersteller 
Ich brauche keinen Anwalt.

Wir haben das im Freundeskreis diskutiert.
*****ixe Frau
2.189 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******h79:
Da es alles zum Erbe gehört zu 100 Prozent.

@******h79
Danke für deine Rückmeldung.

Aber so einfach ist es nicht.
Der vermietete Teil wird ja auch nicht zu 100 Prozent angesetzt
@*****ixe ich denke mal bei einem SexPortal wirst Du bezüglich Erbrecht nicht kompetent beraten. Falls das überhaupt hier zulässig ist.
*****ixe Frau
2.189 Beiträge
Themenersteller 
Liebe @****e56

Beratung in Steuersachen wäre illegal außerhalb der gesetzlichen Regelungen. Ich habe keine Beratung angefragt.

Zudem bin ich mir ziemlich sicher, dass "nur" weil wir auf einer Erotikplattform aktiv sind, die Menschen alle ein Leben, Erfahrungen, Fragen, Wissen, Interessen usw. auch außerhalb von sexuellen Aktivitäten haben.

Und genau um dieses außersexuelle Leben geht es meinem Verständnis nach genau hier in diesem Forum.

Ich teile also deine Ansicht (eigene Einschätzung ??) so überhaupt nicht, dass die Leute auf einer Erotikplattform inkompetent außerhalb der Erotik wären.
Du hast sicher das Wort zulässig überlesen. Da ist denke ich eine Anfrage beim Support sinnvoll
****_70 Frau
6.365 Beiträge
Ich hab das real erlebt. Meine Schwester und ich teilen alles. Sie will die obere Wohnung, ich die untere. Durch die Freibeträge mussten. Wir nix an Erbschaftssteuer zahlen.
Da alles an nur einen geht , hat sie alle Rechte und alle Pflichten.. Ich bin froh teilen zu können.

Liebe Grüße
Kati
****s67 Mann
460 Beiträge
Davon ausgehend das es kein anderst lautendes Testament gibt und beide Wohnungen die gleiche Größe haben dürfte es keinen Unterschied machen ob ehemals selbst bewohnt oder vermietet. Eventuell haben die Mieter eine zusätzliche Vereinbarungen die ihr Mietrecht stärkt und somit der vermietete Teil anderst berechnet wird.
****ao Mann
886 Beiträge
Unter Berechnung meinst du den Wert oder?
Sie müsste logischerweise 100% angesetzt werden. Wäre nur anders wenn er selbst einzieht. Dann könnte eine Ausnahmeregelung greifen.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/erbe-haus-immobilien-testament-tipps-1.5424696#:~:text=Sonderfall%3A%20selbst%20genutztes%20Wohneigentum&text=Für%20sie%20bleibt%20selbst%20genutztes,Jahre%20lang%20selbst%20darin%20wohnen.
***py Mann
18.894 Beiträge
@*****ixe

*sorry* aber irgendwie habe ich Deine Frage noch nicht richtig verstanden, deshalb die Gegenfrage:

Zielt Deine Frage auf den "Pflichtteil" hinaus?
****z35 Mann
1.427 Beiträge
@***py das ist genau das Problem, dass ich auch habe.

Geht es um den Nachlasswert für die Berechnung der Erbschaftssteuer, um Pflichtteilsansprüche oder wofür soll ein Wert zugrundegelegt werden?

@*****ixe gerne CM
****k72 Frau
293 Beiträge
100 %, die vermietete 90 %.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Ich glaube es geht um die Beschreibung im obigen Artikel, da ist ein Absatz pink markiert.
Danke für den Artikel, der ist ziemlich aufschlussreich.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
„Mir geht es nicht um Freibeträge, die Mietwohnung oder ähnliches. Sondern: die vom Verstorbenen selbst genutzte Wohnung. Wie würde die angesetzt bei der Berechnung?“

Genau das steht in dem Artikel in dem markierten Absatz.

Im Erbfall entscheidet, wer nach dem Verstorbenen in der Wohnung wohnt …
Dass der Erblasser dort lebte hat keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Nochmal: Es geht um die Frage, welche Berechnung gewünscht wird.
****a74 Frau
16 Beiträge
Die Frage ist doch eindeutig und wurde ja auch schon beantwortet. Wo solls denn sonst eine Bemessungsgrundlage von 100 % oder weniger geben, wenn nicht bei der Erbschaftssteuer.
***py Mann
18.894 Beiträge
Zitat von ****a74:
Die Frage ist doch eindeutig und wurde ja auch schon beantwortet. Wo solls denn sonst eine Bemessungsgrundlage von 100 % oder weniger geben, wenn nicht bei der Erbschaftssteuer.

Dann hätte man aber auch das Stichwort "Erbschaftssteuer" in dem Eingangsposte benennen können, dann wäre es auch klar gewesen.

Denn so wie die Eingangsfrage formuliert war, hätte es durchaus auch um die Frage "Testament und Pflichtteil" gehen können.

Dazu (Testament und Pflichtteil) gibt es im Erbschaftsrecht ja auch einige Bemessungsgrundlagen.
****a74 Frau
16 Beiträge
Naja, wenn man ein bisschen Ahnung vom Erbrecht hat, weiß man ja, dass es nicht unterschiedliche Bewertungen beim Pflichtteil gibt.
***py Mann
18.894 Beiträge
@****a74

Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass es sowohl im Erbrecht, als auch im Erbschaftssteuerrecht Unterschiede gibt zwischen Österreich und Deutschland *nachdenk*
*****ixe Frau
2.189 Beiträge
Themenersteller 
Guten Abend zusammen,

mit solchen Unklarheiten hatte ich nicht gerechnet.

Sollte ich mich unklar ausgedrückt haben *nachdenk*


Aber einige haben mich dennoch verstanden: *danke*


Es ging mir um die Berechnung der Erbschaftsteuer und wie da die selbst genutzte Eigentumswohnung bei der Berechnung der Erbmasse angesetzt werden wird. Bei Mietwohnungen weiß ich, sieht es anders aus. Ich weiß auch, dass wenn ein Familiensitz weitergegeben wird (wie in dem Zeitungartikel), dass der anders berechnet wird.
Deshalb hatte ich ja reingeschrieben, dass der Erbe n i c h t einziehen wird.

Wie einige auf eine Frage zu einem möglichen Pflichtteil kommen, verstehe ich tatsächlich überhaupt nicht. Der würde ja nur bei einem Erbausschluss wenn überhaupt in Frage kommen. Aber das war ja überhaupt nicht von mir thematisiert.

Ich tendiere auch dazu, nachdem was mein Freundeskreis und ich und jetzt mit einigen Infos von euch so zusammengetragen haben, dass die selbst genutzte Eigentumswohnung wohl zu 100 Prozent bei der Berechnung der Werte für die Erbschaftsteuer Einzug hält.
***py Mann
18.894 Beiträge
Zitat von *****ixe:
Wie einige auf eine Frage zu einem möglichen Pflichtteil kommen, verstehe ich tatsächlich überhaupt nicht.

Nun ja in Deinem Eingangsposte schreibst Du:

Erben wird der Urenkel.

Da stellt sich die Frage: Was ist mit den Generationen dazwischen? (Pflichtteil)
*****ixe Frau
2.189 Beiträge
Themenersteller 
@***py
Stellt sich mMn nicht, denn das war ja nicht die Frage von mir. Ich hatte nach der Whg gefragt und nicht nach den Personen.
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Falls es interessiert. Die vom Erblasser selbst genutzte Whg wird, wenn kein Familienmitglied einzieht, bei der Berechnung der Werte zur Berechnung der Erbschaftsteuer tatsächlich zu 100 Prozent angesetzt. Haben wen gefunden, der sich damit auskennt.

Danke *blume*



Lieber Mods:

Das Thema kann gerne geschlossen werden. https://www.joyclub.de/profile/1023682.

@*******geur
*******geur Mann
21.801 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
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