Guten Abend zusammen,
mit solchen Unklarheiten hatte ich nicht gerechnet.
Sollte ich mich unklar ausgedrückt haben
Aber einige haben mich dennoch verstanden:
Es ging mir um die Berechnung der Erbschaftsteuer und wie da die selbst genutzte Eigentumswohnung bei der Berechnung der Erbmasse angesetzt werden wird. Bei Mietwohnungen weiß ich, sieht es anders aus. Ich weiß auch, dass wenn ein Familiensitz weitergegeben wird (wie in dem Zeitungartikel), dass der anders berechnet wird.
Deshalb hatte ich ja reingeschrieben, dass der Erbe n i c h t einziehen wird.
Wie einige auf eine Frage zu einem möglichen Pflichtteil kommen, verstehe ich tatsächlich überhaupt nicht. Der würde ja nur bei einem Erbausschluss wenn überhaupt in Frage kommen. Aber das war ja überhaupt nicht von mir thematisiert.
Ich tendiere auch dazu, nachdem was mein Freundeskreis und ich und jetzt mit einigen Infos von euch so zusammengetragen haben, dass die selbst genutzte Eigentumswohnung wohl zu 100 Prozent bei der Berechnung der Werte für die Erbschaftsteuer Einzug hält.