Ich bin als ehrenamtlicher Hornissen -und Wespenbetater tätig. Als solcher muss ich nach dem Überfliegen einiger Antworten auch meinen Betrag abgeben:
Wespen sind zwar nach Naturschutzgesetz geschützt und dürfen nicht "ohne vernünftigen Grund"getötet oder gestört werden. Ob ein solcher Grund vorliegt, kann nur vor Ort festgestellt werden Angst vor Stichen gehört nicht dazu.
Der oben zitierte "Artenschutz" gilt nicht für die üblicherweise als "Wespen" angesprochenen Arten, sondern namentlich die größte Wespenart, die Hornisse. Aber auch bei der dürfte die dich ausbreitende asiatische Hornisse nicht geschützt sein...
Hornissen dürfen ohne Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde weder gestört, noch abgetötet werden.
Die meisten Wespenarten haben ihren Entwicklungszyklus etwa Ende August beendet. Das bedeutet, die neue Generation von Weibchen (Königinnen)ist geschlüpft und ausgeflogen und das Nest wird verlassen. Nur bei zwei Wespenarten dauert die Entwicklung bis in den Oktober. Und das sind dann auch die Arten, die zu Problemen führen, da sie auf der Suche nach Nahrung für sich und die Larven auch vor menschlicher Nahrung nicht hält machen.
Hornissen snd zwar auch lange unterwegs undvor allem beeindruckend groß, verursachen aber kaum Konflikte, da sie kaum von Kuchen o.ä. angezogen werden. Wenn sie in Bedrängnis geraten oder das Nest bedroht sehen kann es durchaus zu schmerzhaften Stichen kommen.
I.d.R. reicht es in den meisten Fällen aus, Wege zu finden, Abstand zu halten und sein Verhalten einige Zeit lang anzupassen.Sollte es nicht möglich sein, weil das Nest z.B zu dicht an belebten. Aufenthaltsorten wie einer Terrasse (und dort womöglich sogar unter Holzdielen) hängen wird man um eine Umsiedlung oder gar das Abtöten des Volkes kaum herum kommen. Während die Abtötung eines Wespennester mittels Insektenspray im Prinzip durch jede*n selbst oder besser durch einen Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden kann, ist für die Abtötung eines Hornissennestes der Behörde nachzuweisen dass von diesem eine wesentliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit /Gesundheit von Menschen oder ernster wirtschaftlicher Schaden ausgeht.
Bei "normalen Wespen" ist das nicht erforderlich . Aber auch da sollte nicht gleich zu Gift gegriffen werden, da Wespen durchaus nützlich sind.
Doch zur eigentlichen Frage, wer Wespen umsiedeln kann, sofern das Nest einigermaßen frei (ohne große Baumaßnahmen) zugänglich ist, kann das von jedem Imker entfernt werden, der sich das zutraut. Dei einem großen Nest ist schnell "die Hölle los", wenn das Nest angefasst wird.
Das ist dann schon ganz was anderes als Honigbienen!
Und Wespen finden, wenn es nötig ist auch kleine Löcher, um in den Schutzanzug zu kommen. Mit einer Wespe IM Anzug macht Weglaufen keinen Sinn .
Die Feuerwehr wird ein Nest nur dann kostenlos entfernen, wenn davon eine Gefahr ausgeht.die örtliche Gruppe von BUND oder NABU zu fragen, ob es dort ggfs. Mitglieder gibt oder andere Wespenzmsiedler bekannt sind. Ist ein guter Anfang.die zuständigen Naturschutzbehörden können evtl auch eigene ehrenamtliche Berater (wie mich) vermitteln oder haben eigene, fest angestellte Mitarbeiter für diese Aufgabe. Wer mehr zu dem Thema wissen will, darf mich gerne anschreiben, sonst wird das hier zu lang.
Wespen sind zwar nach Naturschutzgesetz geschützt und dürfen nicht "ohne vernünftigen Grund"getötet oder gestört werden. Ob ein solcher Grund vorliegt, kann nur vor Ort festgestellt werden Angst vor Stichen gehört nicht dazu.
Der oben zitierte "Artenschutz" gilt nicht für die üblicherweise als "Wespen" angesprochenen Arten, sondern namentlich die größte Wespenart, die Hornisse. Aber auch bei der dürfte die dich ausbreitende asiatische Hornisse nicht geschützt sein...
Hornissen dürfen ohne Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde weder gestört, noch abgetötet werden.
Die meisten Wespenarten haben ihren Entwicklungszyklus etwa Ende August beendet. Das bedeutet, die neue Generation von Weibchen (Königinnen)ist geschlüpft und ausgeflogen und das Nest wird verlassen. Nur bei zwei Wespenarten dauert die Entwicklung bis in den Oktober. Und das sind dann auch die Arten, die zu Problemen führen, da sie auf der Suche nach Nahrung für sich und die Larven auch vor menschlicher Nahrung nicht hält machen.
Hornissen snd zwar auch lange unterwegs undvor allem beeindruckend groß, verursachen aber kaum Konflikte, da sie kaum von Kuchen o.ä. angezogen werden. Wenn sie in Bedrängnis geraten oder das Nest bedroht sehen kann es durchaus zu schmerzhaften Stichen kommen.
I.d.R. reicht es in den meisten Fällen aus, Wege zu finden, Abstand zu halten und sein Verhalten einige Zeit lang anzupassen.Sollte es nicht möglich sein, weil das Nest z.B zu dicht an belebten. Aufenthaltsorten wie einer Terrasse (und dort womöglich sogar unter Holzdielen) hängen wird man um eine Umsiedlung oder gar das Abtöten des Volkes kaum herum kommen. Während die Abtötung eines Wespennester mittels Insektenspray im Prinzip durch jede*n selbst oder besser durch einen Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden kann, ist für die Abtötung eines Hornissennestes der Behörde nachzuweisen dass von diesem eine wesentliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit /Gesundheit von Menschen oder ernster wirtschaftlicher Schaden ausgeht.
Bei "normalen Wespen" ist das nicht erforderlich . Aber auch da sollte nicht gleich zu Gift gegriffen werden, da Wespen durchaus nützlich sind.
Doch zur eigentlichen Frage, wer Wespen umsiedeln kann, sofern das Nest einigermaßen frei (ohne große Baumaßnahmen) zugänglich ist, kann das von jedem Imker entfernt werden, der sich das zutraut. Dei einem großen Nest ist schnell "die Hölle los", wenn das Nest angefasst wird.
Das ist dann schon ganz was anderes als Honigbienen!
Und Wespen finden, wenn es nötig ist auch kleine Löcher, um in den Schutzanzug zu kommen. Mit einer Wespe IM Anzug macht Weglaufen keinen Sinn .
Die Feuerwehr wird ein Nest nur dann kostenlos entfernen, wenn davon eine Gefahr ausgeht.die örtliche Gruppe von BUND oder NABU zu fragen, ob es dort ggfs. Mitglieder gibt oder andere Wespenzmsiedler bekannt sind. Ist ein guter Anfang.die zuständigen Naturschutzbehörden können evtl auch eigene ehrenamtliche Berater (wie mich) vermitteln oder haben eigene, fest angestellte Mitarbeiter für diese Aufgabe. Wer mehr zu dem Thema wissen will, darf mich gerne anschreiben, sonst wird das hier zu lang.