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Überregional Erklärung bzgl. Nachricht vom Amtsgericht benöt

******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Erklärung bzgl. Nachricht vom Amtsgericht benöt
Hallo,

der Freund meiner Ma ist am 1. Juni gestorben. Sie hat heute vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen bzgl. eines Hinterlegungsscheines <- Was ist das ? Was muss da jetzt gemacht werden?
Sie hat eh schon Stress mit seinen Kids die sie jetzt nach 30J. Beziehung kompl. schneiden und ich hoffe das sie dadurch nicht noch mehr unnötigen Stress hat.
*******_he Frau
2.369 Beiträge
Normal bedeuted das das dort ein Testament hinterlegt ist, oder ein letzter Wille. Also eher ein Dokument das die ganze Sache beruhigen könnte.
Dort anrufen und Termin ausmachen
*******tolz Frau
612 Beiträge
Hallo, vielleicht hilft dir da ein bisschen weiter:

Der Erblasser erhält einen Hinterlegungsschein für das in Verwahrung gegebene Testament. Er kann jederzeit die Herausgabe des Testaments verlangen. Die Herausgabe erfolgt jedoch nur an den Erblasser persönlich. Wird ein notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung herausgegeben, so gilt es als widerrufen.

Heißt im Klartext: wenn sie keinen Hinterlegungsschein vom Freund zu Lebzeiten erhalten hat, hat sie keinen Anspruch auf das Testament.
*******ar60 Frau
235 Beiträge
Was ist ein Hinterlegungsschein beim Amtsgericht?
Der Erblasser erhält einen Hinterlegungsschein für das in Verwahrung gegebene Testament. Er kann jederzeit die Herausgabe des Testaments verlangen. Die Herausgabe erfolgt jedoch nur an den Erblasser persönlich. Wird ein notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung herausgegeben, so gilt es als widerrufen.

Wahrscheinlich geht es um ein Testament
**********ldfee Frau
200 Beiträge
Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht ist auf jeden Fall sinnvoll, denn es scheint ein Testament dort hinterlegt zu sein.
*****965 Frau
5.383 Beiträge
Es ist der Hinweis dass ein Testament vorliegt. Es muss nicht die Herausgabe verlangt werden hilft aber immens bei der Erstellung des eErbscheines.
Beim Nachlassgericht einen Termin erfragen und sich dort beraten lassen.
Es ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich… Beglaubigung erbverzicht in Bayern nur am Nachlassgericht und Rheinland Pfalz auch von einer städtischen Behörde usw
******nde Frau
3.344 Beiträge
Da ich einen ähnlich gelagerten Fall hatte:
Wichtig … schnell tätig zu werden!
Die Ausschlagung des Erbes geht nur 6 Wochen nach dem Tod! Das ist wichtig bei gemeinsamen Schulden oder Schulden, die der Erblasser unbekannt möglicherweise hinterlässt!!!
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Die zwei haben einen Erbvertrag gemacht und meine Mutter hat eine eigene Kopie des notariellen Erbvertrags als beglaubigte Kopie, deswegen kapiere ich das nicht mit dem Hinterlassungschein sie hat ja damit den Erbvertrag vorliegen, ausser da wäre noch ein neues Testament. Ich habe ihr erst einmal gesagt ich vermute es geht wohl um den Erbvertrag den sie eh schon hat, das hat sie etwas beruhigt. Hoffe das ist korrekt vermutet. Sie hat aber Angst das es noch mehr Stress mit den Kids bedeuten kann. Sie hat ihn bis zum Tod gepflegt (COPD, Diabetes, Schluckprobleme etc.) und die Kids haben sich mehr oder weniger seit Beginn von Covid kaum sehen lassen. Tochter mit Familie überhaupt nicht, da Impfverweigerer u. er wollte wg. dem Risiko nur Besuch wenn sie geimpft ist o. einen akt. Test hat. Tochter arbeitet im Kiga u. war mehrmals während der Zeit in Quarantäne. Und jetzt reagieren alle als hätte meine Ma die Pest und schneiden sie, haben sie aus der Familien-whatsapp Gruppe geworfen, nicht zum Geb. gratuliert, usw. und das nachdem die beideen 30J. zusammen waren u. die Kids der Tochter sie Oma genannt haben.....

@******_us Danke für dein unnötiges Posting. Es ist Freitag, habe die Info von ihr telefonisch erst knapp 30min bevor ich gepostet habe bekommen. Amtsgericht hat seit 12 Uhr zu und war somit zu dem Punkt nicht mehr erreichbar. Meine Hoffnung war, es kann mir jemand vor Montag eine Info geben mit der ich meine gestresste Ma u.U. beruhigen kann.
**********ldfee Frau
200 Beiträge
Sicherlich ist das Original vom Erbvertrag beim Amtsgericht hinterlegt worden.
Die Behörde weiß vor Eröffnung eines Testamentes/ Erbvertrages ja nicht welches Schriftstück tatsächlich hinterlegt ist.
Bürokratischer Formalismus kann hier zu dem Schreiben und der Verunsicherung geführt haben.
Viel Kraft für alles was noch kommen wird.
****ggi Paar
624 Beiträge
Warum soll das beim Erbschein helfen?
Erbschein wird gemäß Familinstammbuch ausgefüllt.
Wer im Testament genannt wird, kann und muss sich an diese Erben wenden.

Die Tussi beim Notar wollte damals keinen Erbschein rausrücken mit "wir warten mal sechs Wochen, ob ein Testament auftaucht"
Und dann? Nochmal etwas länger warten?, weil könnte ja noch auftauchen?
Und solange muss alles liegen bleiben, weil niemand zuständig ist?
Dabei ist das BGB völlig klar formuliert.
****one Frau
4.142 Beiträge
Warum nicht direkt das Amtsgericht fragen, was das ist und was sie tun soll? Finde, das ist der einfachste und schnellste Weg.

Habe ich bei der Benachrichtigung, dass ich Erbe wäre, auch gemacht.
*****965 Frau
5.383 Beiträge
@****ggi
Mein Sohn starb letztes Jahr und dass der Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge erstellt , stimmt so nicht.
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********_Eve:
Warum nicht direkt das Amtsgericht fragen, was das ist und was sie tun soll? Finde, das ist der einfachste und schnellste Weg.

Habe ich bei der Benachrichtigung, dass ich Erbe wäre, auch gemacht.

siehe weiter oben warum das (noch) nicht möglich war.......
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Der Hinterlegungsschein ist nicht wirklich wichtig. Der hilft nur, ein Testament (oder einen Erbvertrag) zu finden. Das Amtsgericht (Nachlassgericht) muss alle hinterlegten oder nach dem Tode abgeliefert en Testamente usw. eröffnen. WenN es notariell errichtete Testamente sind, ersetzt das Eröffnungsprotokoll in den meisten Fällen (da kommt es auf die Formulierungen an) den Erbschein.

Den Erbschein rückt übrigens nicht die Tussi vom Notar raus. Ein Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Dazu ist unter anderem eine eidesstattliche Versicherung (beim Notar oder bei Gericht) des Antragstellers erforderlich. Und da macht es durchaus Sinn , etwas zu warten. Wenn tatsächlich nach Antragstellung ein weiteres Testament auftaucht, war der Antrag (und die Gebühren ) sonst ggfs. Für die Katz ....
****one Frau
4.142 Beiträge
Zitat von ******iar:
Zitat von ********_Eve:
Warum nicht direkt das Amtsgericht fragen, was das ist und was sie tun soll? Finde, das ist der einfachste und schnellste Weg.

Habe ich bei der Benachrichtigung, dass ich Erbe wäre, auch gemacht.

siehe weiter oben warum das (noch) nicht möglich war.......


Nichtsdestotrotz kann beim Amtsgericht nachgefragt werden, WARUM man dieses Schreiben bekommen hat. *lach*
*******saft Mann
56 Beiträge
Zitat von ****ggi:
Warum soll das beim Erbschein helfen?
Erbschein wird gemäß Familinstammbuch ausgefüllt.
Wer im Testament genannt wird, kann und muss sich an diese Erben wenden.
......

Falsch!

Im Erbschein stehen die Erben entsprechd des Testaments - wenn eins vorliegt. Und ist keins da...DANN gesetzliche Reihenfolge.
Habe das in verschiedenen Konstellationen bereits durch!

Schlußendlich ...AMTsgericht fragen, und beraten lassen. NIX zuschnalle unterschreiben!
****ggi Paar
624 Beiträge
Eben, WENN eines vorliegt.
Zu warten ob vielleicht eines auftaucht ist Unsinn.
****i19 Frau
1.719 Beiträge
@******iar

Du kannst deine Mama beruhigen.

Sie haben doch durch ihren Vertrag vorgesorgt.
Der Hinterlegungsschein ist eine Formalie. Davor braucht sie keine Angst haben.

Die Kinder kommen sowieso … *traurig*

Erben ist leider nicht zwingend ein Zuckerschlecken.

Ich wünsche deiner Mama (und dir) ganz viel Kraft und das alles gut ausgeht
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Heute angerufen - interessanterweise ist das laut der Dame vom Nachlassgericht ein amtlich versiegelter Umschlag v. 1998, also älter als der Erbvertrag von 2015 den meine Ma hat. Sie schickt meiner Mutter den Kram jetzt zu und mal sehen was da drin steht....
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Evtl. ist der Erbvertrag auch nur beim Notar hinterlegt. Dann sollte Deine Mutter dort zusätzlich nachfragen.

Gerne auch CM
****one Frau
4.142 Beiträge
Super, immerhin weiß deine Mutter jetzt, um was es genau geht
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