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Überregional: Mieterhoehung

*******019 Frau
159 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Mieterhoehung
Guten Morgen zusammen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bekam vorige woche per einschreiben eine Mieterhöhung. Soweit so gut. Aber zum 1.12.23.mir ist bekannt das es 3 Monate sein muessen um dies anzukündigen. Es war ja schon Ende September als ich das Schreiben erhielt. Weiss jemand ob das rechtens ist. Schonmal lieben Dank. Ute
*********_Kiki Paar
3.113 Beiträge
*********_Kiki Paar
3.113 Beiträge
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558b.html

Die Frist läuft mit Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhung ab, ab dem dritten Monat nach Zugang ist dann die erhöhte Miete geschuldet. Zugang ist Ende September, Ablauf des zweiten Monats nach Zugang demnach der 30.11., Wirksamkeit der Erhöhung zum 01.12. passt also.

Da lasse ich dann aber die anderen Voraussetzungen wie Höhe der Erhöhung, Wartezeit seit letzter Erhöhung aber raus.
*******019 Frau
159 Beiträge
Themenersteller 
Alles andere passt. War schon laenger keine Erhöhung. 2 Monate war mir fremd.
Danke dir ganz lieb für deine Hilfe *blume*
******iar Mann
1.841 Beiträge
Mind. 2 Monate nach Zugang und max 1 Tag weniger als 3 Monate laut § 558b Abs. 2 Satz 1 BGB
****aw Mann
234 Beiträge
Indexmietvertrag? Dann 1 Monat sogar nur.
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