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80331 Notarkosten Immobilienschenkung

*********ecret Frau
23 Beiträge
Themenersteller 
80331 Notarkosten Immobilienschenkung
Hallo zusammen,

Leider bin ich im Internet nicht weitergekommen. Vielleicht gibt es hier jemand der mir weiterhelfen kann,welche Kosten bei einer Immobilienschenkung anstehen.

Danke schon mal 🍀
*********_love Mann
179 Beiträge
Das wird meines Wissens anteilig zum Wert berechnet. Bei mir waren es bei 270000 ca. 1400 Euro. Könnte aber von Notar zu Notar unterschiedlich sein.
*********ecret Frau
23 Beiträge
Themenersteller 
@*********_love war das der Schenkungsbetrag oder wird da vom ganzen ausgegangen?
****one Frau
4.144 Beiträge
Nicht zu vergessen evtl anfallende Schenkungssteuer....
*********ecret Frau
23 Beiträge
Themenersteller 
@********_Eve die kommen nicht dazu, weil noch verheiratet 😉
*********_love Mann
179 Beiträge
ladyDarkSecret
****one Frau
4.144 Beiträge
Ok... so viel wert wird das Haus kaum sein, aber generell befreit bist du nicht nurweil ihr verheiratet seid.
*********_love Mann
179 Beiträge
Zitat von *********ecret:
@*********_love war das der Schenkungsbetrag oder wird da vom ganzen ausgegangen?

Der Betrag
******nde Frau
3.344 Beiträge
Bei der Schenkung einer Immobilie fallen etwa 6% Grunderwerbssteuer an!!!
Hinzu kommen Schenkungssteuer (je nach familiärer Zugehörigkeit gibt es Freibeträge!) und dann noch die Kosten, die auch der Notar anteilig erhebt, das werden aber die geringsten Kosten sein!
*******isa Mann
45 Beiträge
Zitat von *******_Fee:
Bei der Schenkung einer Immobilie fallen etwa 6% Grunderwerbssteuer an!!!
Hinzu kommen Schenkungssteuer (je nach familiärer Zugehörigkeit gibt es Freibeträge!) und dann noch die Kosten, die auch der Notar anteilig erhebt, das werden aber die geringsten Kosten sein!

Grunderwerbssteuer ist Ländersache, und Ladydarksekret schreibt aus München, also Bayern. Und da gibts meines Wissens nach die günstigste Grunderwerbssteuer, nämlich 3,5%. Glückwunsch
*knicks*
*****ixe Frau
2.190 Beiträge
Notarkosten sind in der Gebührenordnung für Notare geregelt und daher in Deutschland einheitlich.
Diese richten sich nach dem Wert der Schenkung.
Den Wert ermittelt der Notar, wobei du einen Wert auch vorgeben kannst und mal abwartest, was der Notar dazu meint.
****k72 Frau
293 Beiträge
Zitat von *******_Fee:
Bei der Schenkung einer Immobilie fallen etwa 6% Grunderwerbssteuer an!!!
Hinzu kommen Schenkungssteuer (je nach familiärer Zugehörigkeit gibt es Freibeträge!) und dann noch die Kosten, die auch der Notar anteilig erhebt, das werden aber die geringsten Kosten sein!


Bei einer Schenkung fällt keine Grunderwerbssteuer an.
Ansonsten kommt es drauf an, was alles "verbrieft" wird. Ist in der GNotKG festgelegt.
Es gibt im WWW einige Notarkosten- und Grundbuchrechner.
***py Mann
18.907 Beiträge
Nun da die Gebühren bei Notaren gesetzlich geregelt sind, sind sie bundesweit gleich hoch und sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3)
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html

Hier noch einen Link zu einem Notarkostenrechner als erste Übersicht:
https://www.sommerfeld-majka.de/notar/notarkostenrechner/notarkosten-schenkung-grundstueck-2/
******nde Frau
3.344 Beiträge
@****k72 ,

woher nimmst Du Deine Weisheit?

Denn wäre dem nicht so, hätte mein Notar (den ich im Übrigen für versiert halte!) in der letzten Woche gelogen!

Dabei ging es um eine Immobilie, die anteilig verschenkt werden sollte (da sie mir anteilig bereits gehört) - er rechnete mir für den Fall einer SCHENKUNG 6% Grunderwerbssteuer aus!
Wir reden hier von ca. 15tausend €!
*****ixe Frau
2.190 Beiträge
@*******_Fee

Wenn ich darf?
Es kommt darauf an, wer von wem kauft bzw. schenkt. Es gibt Konstellationen, da fällt keine Grunderwerbsteuer an
******nde Frau
3.344 Beiträge
Nun,
der Notar teilte uns mit, dass man da eine Schenkungssteuer nicht mit der Grunderwerbssteuer verwechseln dürfe, diese Falle in jedem Fall erneut an!

Also, wenn ihr hier rechtsverbindliche Angaben postet, wäre ich da für einen rechtsgültigen Link dankbar, auf den ich auch nachlesen kann, wie die Fakten aussehen!

Die Beratung beim Notar war im übrigen kostenlos!!!
*********ecret Frau
23 Beiträge
Themenersteller 
Ohhh Leute ich wollte hier keine derartige Diskussion auslösen 🙈😱

Aber danke euch! Ich hab einen netten Hinweis bekommen 😊
****k72 Frau
293 Beiträge
Zitat von *******_Fee:
@****k72 ,

woher nimmst Du Deine Weisheit?

Denn wäre dem nicht so, hätte mein Notar (den ich im Übrigen für versiert halte!) in der letzten Woche gelogen!

Dabei ging es um eine Immobilie, die anteilig verschenkt werden sollte (da sie mir anteilig bereits gehört) - er rechnete mir für den Fall einer SCHENKUNG 6% Grunderwerbssteuer aus!
Wir reden hier von ca. 15tausend €!

§ 3 GrEStG, abgesehen davon ist die GrESt abhängig vom Bundesland.
******nde Frau
3.344 Beiträge
Richtig @****k72,
die Vorgaben für Bayern kenne ich nicht; nur war mir das bis vor 1er Woche in *nrw* ja auch neu!
Für NRW scheint das demnach deutlich kostspieliger, sich eine Immobilie schenken zu lassen!?

LG
****z35 Mann
1.428 Beiträge
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist Ländersache, also fällt bei gleichem Wert der Immobilie je nach Bundesland unterschiedliche Grunderwerbsteuer an. Die Ausnahmen und Freibeträge sind wiederum bundeseinheitlich gleich ( 3 GrunderwerbsteuerG).

Schenkungssteuer berechnet sich ebenfalls nach dem Wert der Immobilie. Freibeträge und Steuerklasse richten sich wiederum nach dem Verwandtschaftsverhältnis.

Die Notargevühren (und die Gebühren beim Grundbuchamt) sind im GNotKG geregelt und ebenfalls wertabhängig. Beim Notar fallen 2 volle Gebühren für die Beurkundung an, hinzu kommen ein paar Nebengebühren (Kopierkosten, elektronisches Urkundenarchiv usw.) und ggfs. zusätzliche Gebühren, wenn der Notar weitere Dinge mit erledigen muss oder soll ( z.B. Löschung alter Rechte im Grundbuch).

Das einfachste ist, im beauftragten Notariat ganz konkret für den Vertrag zu fragen.
*****do7 Mann
987 Beiträge
Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Dies trifft beispielsweise beim Verkauf von Eltern an die Kinder oder auch von Großeltern an die Enkelkinder zu.
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