Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist Ländersache, also fällt bei gleichem Wert der Immobilie je nach Bundesland unterschiedliche Grunderwerbsteuer an. Die Ausnahmen und Freibeträge sind wiederum bundeseinheitlich gleich ( 3 GrunderwerbsteuerG).
Schenkungssteuer berechnet sich ebenfalls nach dem Wert der Immobilie. Freibeträge und Steuerklasse richten sich wiederum nach dem Verwandtschaftsverhältnis.
Die Notargevühren (und die Gebühren beim Grundbuchamt) sind im GNotKG geregelt und ebenfalls wertabhängig. Beim Notar fallen 2 volle Gebühren für die Beurkundung an, hinzu kommen ein paar Nebengebühren (Kopierkosten, elektronisches Urkundenarchiv usw.) und ggfs. zusätzliche Gebühren, wenn der Notar weitere Dinge mit erledigen muss oder soll ( z.B. Löschung alter Rechte im Grundbuch).
Das einfachste ist, im beauftragten Notariat ganz konkret für den Vertrag zu fragen.