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06502 und überregional

**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
06502 und überregional
Hallo alle zusammen!

Einige erinnern sich bestimmt noch an meinen letzten Hilferuf, da ich an einen wirklich üblen Vermieter geraten bin...

nun ist es so, dass eben dieser Vermieter mir Schäden anhängen will, die definitiv nicht gegeben waren. Meine tapferen Helfer waren damals ja auch an zwei Tagen Vorort und haben mitgeschaut, keiner von uns hat einen Schaden feststellen können, alles war ok.

Nun geht das ganz vor Gericht, damit ich meine Kaution bekomme, zur deren Auszahlung der Vermieter sich übrigens per Aufhebungsvertrag verpflichtet hatte, allerdings ist nun die Frage, in wie weit der Vermieter mir die angeblichen Schäden nachweisen muss.
DAS er diese nachweisen muss, ist mir klar, doch in wie weit nicht so ganz. Ein klassisches Übergabeprotokoll existiert nicht, zudem der Vermieter auch wieder trotz Gegenwart eines Helfers, der dies dann verhinderte, handgreiflich werden wollte...

Der Vm hatte zwar per Mail die Angaben gemacht, aber keinerlei Fotos waren dabei - wie auch ohne Schaden. Was er aber gemacht hat, ist, einen Kostenvoranschlag zu präsentieren, der mir nicht ganz koscher ist, als ich meine Kaution einforderte... jedenfalls konnte ich den auf dem Kostenvoranschlag angegebene Handwerker nicht googlen und auch ist mir nicht bekannt, dass dort in dem Ort einer praktiziert(e). *nachdenk*

Kann mir eventuell jemand sagen, in wie fern und in welchem Umfang der Vm mir den angeblichen Schaden nachweisen muss? Oder wie ich dieses Unverschämtheit (juristisch vor Gericht) von mir weisen kann, damit ich endlich meine Kaution bekomme und das leidige Thema beenden kann?

Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!

liebe Grüße in die Runde! *wink*
****112 Mann
1.096 Beiträge
Ich gehe davon aus, wenn dein Fall vor Gericht verhandelt wird, das ein vereidigter Sachverständiger die "Schäden" begutachten wird und entsprecehnde Kosten aufstellt.

Und um einen Schaden wirklich geltend machen zu können, muss eigentlich nach gültiger Rechtssprechnung der Schaden dem Verursacher eindeutig nachgewiesen werden.

Hilfreich wäre es bestimmt, wenn du dokumentieren könntest, am besten mit Zeugen, dass der angebliche Schaden gar nicht vorhanden ist, bzw nicht von dir verursacht wurde.
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Hallo bega112,

danke Dir!

Letzteres habe ich für meinen Anwalt nun in die Wege geleitet und meine Helfer hier aus der Gruppe angeschrieben.

Mein Anwalt meinte, dass es nicht so einfach sein wird, meine Kaution wieder zu bekommen, weil eben anscheinend eine "Rechnung" vorliegt... auch ist deren Anwalt, was ich nun mitbekommen habe, ein ziemlich krummer Hund....

jedenfalls ist grundsätzlich Aussage gegen Aussage, und da mein Hund da z.B. nicht uriniert hat, kann er das auch nicht beweisen, logisch....
Gibt noch weitere Schäden, die ich angeblich gemacht haben soll, so z.B. die Türen der Dusche herausgerissen... als ob ich eine Mietnomadin bin ... *crazy*

dennoch ist die Frage, welche Optionen ich habe, damit ich meine Kaution wieder bekomme und das alles dann wirklich erledigt ist. *nixweiss*
*******geur Mann
21.794 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn dein Vermieter die Kaution nicht von sich aus zahlt, hast du ganz genau EINE Option:
Einklagen.
nun ohne klage gehts nicht das du was bekommst
ob rechnung oder Kostenvoranschlag ist absolut egal
auch wenn aufhebungsvertrag muss du trotzdem für schäden aufkommen
gab es denn eine übergabe in der wohnung? hast du da einen (unparteiischen zeugen)
war eine übergabe und wurde nix was sichtbar war vermerkt kann er nix davon mehr hinterher davon verlangen zb tür dusche aber muss direkt sichtbar sein ob nun schriftlich oder bei übergabe persönlichen (vor zeugen) ist dasselbe
schäden muss er beweisen! Eine Rechnung von einem handwerker mit entsprechendem inhalt hilft ihm. eine baumarktrechnung ist witzlos. Zeuge Handwerker kannst du sogar verlangen (ob der dann lügt tja das ist dein risiko).
wenn es keine fotos von ihm gibt vor Reparatur und oder zeugen vorher siehts auch schlecht für wh aus.
Du musst ausserdem nie neuwert bezahlen wenns schon aelter ist.
Eigentlich muesste er dich ausserdem vorher zur Reparatur auffordern und nicht einfach selbst durchführen lassen. Kann er beweisen das du es nicht reparieren wolltest, dann schon.
Also so schlecht sind deine Karten gar nicht, aber Gericht ist trotzdem Risiko. Musst du genau abschätzen ob es sich lohnt. Gerichtskosten, dein Anwalt, sein Anwalt sind schon so wohl das 3fache der kaution??? m
kurzfassung
ja er muss nachweisen! Rechne immer damit das er lügt und auch seine zeugen lügen!
Du musst auch nicht unbedingt fair spielen, wenn du einen Freund als Zeugen vorweisen kannst der mit dir zusammen sich vorher noch die wohnung angesehen hat und das auch bezeugen würde.......
****k72 Frau
293 Beiträge
Traust du ihm zu, dass er selbst Schäden verursacht hat, um es dir anzuhängen?
Wenn nicht, dürftest du relativ gute Karten haben. Ich würde den Prozess im Urkundenverfahren führen.
Dann müsste er seine Behauptungen mit Urkunden beweisen, dass dir die Kaution nicht zusteht.
Vielleicht kannst du auch deine Nachmieter bitten, dich nochmal in die Wohnung zu lassen, um zu sehen, ob wirklich was gemacht wurde.
****no2 Mann
168 Beiträge
Hast du keine Haftpflichtversicherung?
****z35 Mann
1.421 Beiträge
Da Du ja bereits einem Anwalt bauftragt hast, solltest Du mit dem abklären, was gemacht werden muss. Er kennt alle Umstände, die wichtig sind und wird Dir sagen, wo Du noch etwas tun kannst bzw. musst.

Wenn Du aufgrund einen "guten Rats" den Du hier bekommen hast, einen Fehler machst, gehst Du unter Umständen leer aus und kannst nicht einmal den Anwalt im Regress nehmen.
***py Mann
18.801 Beiträge
Dem was @****z35 geschrieben hat pflichte ich voll bei.

Da Du @**********otion allerdings sagst, dass sowohl Dein "Ex-Vermieter" als auch sein Anwalt "krumme Hunde" sein sollen, würde ich mal davon ausgehen, dass die angeblichen Schäden vielleicht von dem Vermieter selbst verursacht wurden, um noch etwas Kasse zumachen. Da musst Du Dich dann eventuell darauf einstellen, dass er beim Prozess entsprechende Fotos vorlegt. (Egal ob echt oder fingiert... Könnten ja auch aus einer ganz anderen Wohnung stammen.)

Bei dem Kostenvoranschlag würde ich mal über die Finanzverwaltung bzw. Zoll prüfen lassen, ob es diese Firma überhaupt gibt. Schildere denen dabei, dass es eventuell um Betrug, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit (so Dein Verdacht) geht, dann werden die bestimmt auch aktiv. *idee*
*******ermv Mann
16.396 Beiträge
Eigentlich ist es ganz einfach....
Du hast doch sicherlich, beim Einzug in die Wohnung und beim Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht.
Welche Schäden vorhanden waren beim Einzug und welche beim Auszug vorhanden waren.

Dann musst du nur für neue Schäden aufkommen..
Hast du es nicht, wird es ein richtiges Problem vor Gericht...
Du müsstest dann nachweisen, das diese Schäden nicht waren oder erfunden wurden...
******yTG
296 Beiträge
wenn kein Übergabeprotokoll vorliegt hat es der Vm schwer. Wenn deine Helfer eine eidesstattliche Erklärung abgeben das beim Umzug oder Wohnungsübergabe die Schäden nicht da waren hat er es noch schwerer:
Aber du wirst auf dein Geld warten müssen solche Menschen gehen durch alle Instanzen
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****k72:
Traust du ihm zu, dass er selbst Schäden verursacht hat, um es dir anzuhängen?
Wenn nicht, dürftest du relativ gute Karten haben. Ich würde den Prozess im Urkundenverfahren führen.
Dann müsste er seine Behauptungen mit Urkunden beweisen, dass dir die Kaution nicht zusteht.
Vielleicht kannst du auch deine Nachmieter bitten, dich nochmal in die Wohnung zu lassen, um zu sehen, ob wirklich was gemacht wurde.

Das kenn ich so gar nicht, danke für den Ideenanreiz! *g*

Ja, ich traue dem Kerl so manches zu, allerdings nicht in dieser Form der Selbstschädigung...
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******geur:
Wenn dein Vermieter die Kaution nicht von sich aus zahlt, hast du ganz genau EINE Option:
Einklagen.

Anwalt ist eingeschaltet und eine Klage wird vorbereitet... die Frage ist halt, in wie weit der angebliche Schaden von ihm bewiesen sein muss.
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********ergen:
kurzfassung
ja er muss nachweisen! Rechne immer damit das er lügt und auch seine zeugen lügen!
Du musst auch nicht unbedingt fair spielen, wenn du einen Freund als Zeugen vorweisen kannst der mit dir zusammen sich vorher noch die wohnung angesehen hat und das auch bezeugen würde.......

da ich davon ausgehen muss, dass er weitere Lügen ersinnt, frage ich eben hier nach weiteren Tipps, um mich zu schützen...

was ich bisher in die Wege leiten konnte, habe ich.... aber manche Sachen - darauf kommt man nicht von alleine *g*
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****no2:
Hast du keine Haftpflichtversicherung?

hätte ich einen Schaden verursacht, hätte ich eine meiner Haftpflichtversicherungen einschalten können, klar... aber ich habe ja keine der angeblichen Schäden verursacht...
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****z35:
Da Du ja bereits einem Anwalt bauftragt hast, solltest Du mit dem abklären, was gemacht werden muss. Er kennt alle Umstände, die wichtig sind und wird Dir sagen, wo Du noch etwas tun kannst bzw. musst.

Wenn Du aufgrund einen "guten Rats" den Du hier bekommen hast, einen Fehler machst, gehst Du unter Umständen leer aus und kannst nicht einmal den Anwalt im Regress nehmen.

ich werde alle noch möglichen Optionen mit meinem Anwalt besprechen, so auch z.B. die Option Beurkundung... was ich noch gar nicht kannte... mal schauen, was der Anwalt wenn noch machen kann in den kommenden Wochen.
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******yTG:
wenn kein Übergabeprotokoll vorliegt hat es der Vm schwer. Wenn deine Helfer eine eidesstattliche Erklärung abgeben das beim Umzug oder Wohnungsübergabe die Schäden nicht da waren hat er es noch schwerer:
Aber du wirst auf dein Geld warten müssen solche Menschen gehen durch alle Instanzen

da Vorort wieder eine Farce seitens VM kreiert wurde und sogar der Versuch zur Handgreiflichkeit wieder vorkam, was einer meiner Helfer unterbunden hatte (GsD), gibt es kein klassisches Übergabeprotokoll mit meiner Unterschrift....

auch gibt es nur eine Behauptung ohne tatsächliche Mängelangabe... nur ist, wie schon hier erwähnt, dem Kerl nicht zu trauen...
****z35 Mann
1.421 Beiträge
Du solltest in jedem Fall der Haftpflichtversicherung eine Schadensanzeige machen, pro forma, damit die sich nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen und die Übernahme verweigern kann.
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****z35:
Du solltest in jedem Fall der Haftpflichtversicherung eine Schadensanzeige machen, pro forma, damit die sich nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen und die Übernahme verweigern kann.

es gibt doch aber keinen Schaden.... der behauptete Schaden ist nur behauptet... es gibt noch nicht mal eine ordentliche und korrekt Mängelanzeige...

was soll ich da pro forma melden? *nixweiss*
****z35 Mann
1.421 Beiträge
Du solltest melden, dass solche Ansprüche behauptet werden. Schließlich weißt Du nicht, wie das Gericht letztlich entscheiden wird. Wenn das Gericht die Ansprüche anerkennt, hast Du sonst ggfs. Ein Problem
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****z35:
Du solltest melden, dass solche Ansprüche behauptet werden. Schließlich weißt Du nicht, wie das Gericht letztlich entscheiden wird. Wenn das Gericht die Ansprüche anerkennt, hast Du sonst ggfs. Ein Problem

es geht nur darum mir meine Kaution nicht zahlen zu wollen.... denn die Kaution als Verrechnung hat er einfach einbehalten als Begründung usw. ....

Ich habe jetzt auch von einem der Helfer eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass in der Tat alles ok war.... *top*

mal abwarten, ob der zweite Helfer auch noch mal so hilfsbereit sein wird und nachzieht...
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