06502 und überregional
Hallo alle zusammen!Einige erinnern sich bestimmt noch an meinen letzten Hilferuf, da ich an einen wirklich üblen Vermieter geraten bin...
nun ist es so, dass eben dieser Vermieter mir Schäden anhängen will, die definitiv nicht gegeben waren. Meine tapferen Helfer waren damals ja auch an zwei Tagen Vorort und haben mitgeschaut, keiner von uns hat einen Schaden feststellen können, alles war ok.
Nun geht das ganz vor Gericht, damit ich meine Kaution bekomme, zur deren Auszahlung der Vermieter sich übrigens per Aufhebungsvertrag verpflichtet hatte, allerdings ist nun die Frage, in wie weit der Vermieter mir die angeblichen Schäden nachweisen muss.
DAS er diese nachweisen muss, ist mir klar, doch in wie weit nicht so ganz. Ein klassisches Übergabeprotokoll existiert nicht, zudem der Vermieter auch wieder trotz Gegenwart eines Helfers, der dies dann verhinderte, handgreiflich werden wollte...
Der Vm hatte zwar per Mail die Angaben gemacht, aber keinerlei Fotos waren dabei - wie auch ohne Schaden. Was er aber gemacht hat, ist, einen Kostenvoranschlag zu präsentieren, der mir nicht ganz koscher ist, als ich meine Kaution einforderte... jedenfalls konnte ich den auf dem Kostenvoranschlag angegebene Handwerker nicht googlen und auch ist mir nicht bekannt, dass dort in dem Ort einer praktiziert(e).
Kann mir eventuell jemand sagen, in wie fern und in welchem Umfang der Vm mir den angeblichen Schaden nachweisen muss? Oder wie ich dieses Unverschämtheit (juristisch vor Gericht) von mir weisen kann, damit ich endlich meine Kaution bekomme und das leidige Thema beenden kann?
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
liebe Grüße in die Runde!