So hatten ich und andere die vordere Verkehrszeichenstange auch schon in seiner Bedeutung interpretiert.
Es
„... könnte bis bis zum ersten Schild rechtsseitig in der angegebenen Zeit mit Parkschein geparkt werden.
Dann brachte ich den Gedanken ins Spiel:
„
...
Wie wäre es, wenn der Pfeil auf dem Halteverbotsschild einfach in die falsche Richtung zeigt?
Irgendjemand könnte sich das falsche Schild gegriffen haben.
Wo vielleicht ein Halteverbotsschild mit Pfeil nach links zur Straßenseite aufgestellt werden sollte?
„
Dann könnte gemeint sein, dass bis zum ersten Schild und ab dem zweiten Schild in der angegebenen Zeit das Parken am Straßenrand nur mit Parkschein zulässig ist und zwischen den beiden Schildern absolutes Parkverbot zu jeder Zeit herrscht?
...
Doch das ist spekulativ. Deshalb ist die Situation verworren.
Hohes Abzockpotential!
Mit der Ergänzung der Themenerstellerin fällt mir eine weitere Interpretation ein:
Für die anzeichneten Parkplätze gilt in der angegebenen Zeit Parkscheinpflicht.
Außerhalb der Zeit ist das Parken frei.
Zwischen den auf der Fahrbahn markierten Parkplätzen herrscht Halteverbot. Dafür hätte es allerdings auch ein Zeichen für den Anfang dieses Bereiches bedurft.
Wenn ich diese Straße wiederholt befahren müsste, würde ich bei der zuständigen Behörde um eine schriftliche Auskunft über die Bedeutung der Ausschilderung bitten, um im vorprogrammierten Streit mit dem Ordnungsamt eine Handhabe auf meiner Seite zu wissen.