Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2859 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional: Schilderwald -Strassenverkehrsordnung

****ia Frau
248 Beiträge
Zitat von ********lang:
Ehhm.... gibts das denn: Absolutes Halteverbot?

Halteverbot ist Halteverbot !

Keine Ahnung, woher die Ergänzung zum Wort "Halteverbot" stammt. Darf man kurz halten, ist es ein Parkverbot.
In meinem Wohnbereich stehen Halteverbotsschilder mit der Ergänzung "Feuerwehranfahrtszone". Interessiert so gut wie keinen (außer mir). Die parken dort z.T. stundenlang.

Sonst sehe ich es auch so: Außerhalb der angebenen Zeiten darf man dort nicht halten.
Nicht alle aufgestellten Schilder sind sinnvoll. Manche widersprechen sich sogar.
**vo Paar
291 Beiträge
Hui uih uih ….
Bei sovielen kleinlichen Kommentaren habe ich erst nochmal geschaut ob ich bei Facebook bin 😜😂
******rio Mann
863 Beiträge
Wie ich schon oben geschrieben habe: Ohne die Anfangsschilder alles nur Mutmaßungen.
Z.B. könnte vorne sowas stehen:
Was würde es dann bedeuten?
Oder mit diesem Zusatzschild noch ganz andere Bedeutung.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
Es steht weit und breit kein Halteverbot Anfang, trotz mehrer Einfahren und Kreuzungen.
****_71 Frau
1.628 Beiträge
Jetzt muss ich mal blöd fragen: weshalb ist hier die Rede von nem Ende Schild oder fehlendem Anfangsschild?

Ab hier beginnt mE das absolute Halteverbot nach rechts außerhalb des darunter definierten Zeitraums. Insofern ist das Schild bei der Litfaßsäule irrelevant für die Fragestellung.

Und ich vermute mal, das zwischen den beiden Parkplatz Schildern das Parken sowieso gar nicht möglich wäre. Weshalb sieht man halt nicht weil das Foto da endet.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
Der Pfeil zeigt gegen die Fahrtrichtung und zeigt damit eigentlich das Ende der Halteverbotsbereichs an.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
Es gab aber seit der Kreuzung bei mehreren Ausfahrten kein Halteverbot in Fahrtrichtung.
******rio Mann
863 Beiträge
Wenn es die nicht gab, dann sind die Schilder auf deinem Foto definitiv irrelevant.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
Für das Parken mit Parkschein gibt es ein Anfang Schild.
****_71 Frau
1.628 Beiträge
Zitat von *******er_a:
Der Pfeil zeigt gegen die Fahrtrichtung und zeigt damit eigentlich das Ende der Halteverbotsbereichs an.

Jetzt wird es in der Tat verworren *gruebel*

Was befindet sich denn rechts von den Schildern?

Kann man auf der Straßenseite nicht fahren/parken?
****4me Frau
5.888 Beiträge
Zitat von ********_Tom:
Zitat von *******er_a:
Der Pfeil zeigt gegen die Fahrtrichtung und zeigt damit eigentlich das Ende der Halteverbotsbereichs an.

Jetzt wird es in der Tat verworren *gruebel*

Was befindet sich denn rechts von den Schildern?

Kann man auf der Straßenseite nicht fahren/parken?

Wieso verwirrend.
Also wenn der Pfeil zur Straße zeigt (egal ob rechts oder links) fängt eine Zone an und wenn der Pfleil zum Bürgersteig zeigt hört die Zone auf. War schon immer so
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
Rechts von dem Schild sind Parkplätze auf dem Boden eingezeichnet.
****_71 Frau
1.628 Beiträge
Zitat von ****4me:
Zitat von ********_Tom:
Zitat von *******er_a:
Der Pfeil zeigt gegen die Fahrtrichtung und zeigt damit eigentlich das Ende der Halteverbotsbereichs an.

Jetzt wird es in der Tat verworren *gruebel*

Was befindet sich denn rechts von den Schildern?

Kann man auf der Straßenseite nicht fahren/parken?

Wieso verwirrend.
Also wenn der Pfeil zur Straße zeigt (egal ob rechts oder links) fängt eine Zone an und wenn der Pfleil zum Bürgersteig zeigt hört die Zone auf. War schon immer so

Weil das Parkplatz Schild in die gleiche Richtung zeigt.

Und mittlerweile hat die TE beantwortet, dass da Parkplätze eingezeichnet sind. Somit darf man da innerhalb der angegebenen Zeit parken und außerdem der Zeit besteht absolutes Halteverbot.
****_71 Frau
1.628 Beiträge
Interessant finde ich allerdings, dass unter der Woche tagsüber das Parken erlaubt ist. Muss einen recht speziellen Grund haben, dass man da nachts nicht stehen darf
*****l71 Mann
103 Beiträge
Absolutes Halteverbot außer Mo - Fr in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr mit Parkschein! 😉
Gruß Polizeihauptmeister
******uja Mann
1.248 Beiträge
So hatten ich und andere die vordere Verkehrszeichenstange auch schon in seiner Bedeutung interpretiert.
Es
Zitat von ******uja:
... könnte bis bis zum ersten Schild rechtsseitig in der angegebenen Zeit mit Parkschein geparkt werden.

Dann brachte ich den Gedanken ins Spiel:
Zitat von ******uja:

...
Wie wäre es, wenn der Pfeil auf dem Halteverbotsschild einfach in die falsche Richtung zeigt?

Irgendjemand könnte sich das falsche Schild gegriffen haben.
Wo vielleicht ein Halteverbotsschild mit Pfeil nach links zur Straßenseite aufgestellt werden sollte?
Zitat von ******uja:

Dann könnte gemeint sein, dass bis zum ersten Schild und ab dem zweiten Schild in der angegebenen Zeit das Parken am Straßenrand nur mit Parkschein zulässig ist und zwischen den beiden Schildern absolutes Parkverbot zu jeder Zeit herrscht?
...

Doch das ist spekulativ. Deshalb ist die Situation verworren.
Hohes Abzockpotential!

Mit der Ergänzung der Themenerstellerin fällt mir eine weitere Interpretation ein:
Für die anzeichneten Parkplätze gilt in der angegebenen Zeit Parkscheinpflicht.
Außerhalb der Zeit ist das Parken frei.
Zwischen den auf der Fahrbahn markierten Parkplätzen herrscht Halteverbot. Dafür hätte es allerdings auch ein Zeichen für den Anfang dieses Bereiches bedurft.

Wenn ich diese Straße wiederholt befahren müsste, würde ich bei der zuständigen Behörde um eine schriftliche Auskunft über die Bedeutung der Ausschilderung bitten, um im vorprogrammierten Streit mit dem Ordnungsamt eine Handhabe auf meiner Seite zu wissen.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
@******uja

Das mit der Anfrage habe ich auch schon überlegt. Ich vermute, dass Schild ist mal vergessen worden. Wie komme ich darauf? Man darf weiter oberhalb dieser Parkplätze frei parken, dann mit Parkschein bis 16:00, anschließend bis 17:00, dann ab 19:00 und dann 24 Stunden gebührenpflichtig. Parkplätze sind eingezeichnet. Halteverbot gibt es nur selten. Im Wohngebiet sind noch ein paar solcher seltsamen Parkplätze mit kryptischen Beschilderung.

Ich frage mich nur, ist es besser beim Ordnungshüter oder bei der Polizei nachzufragen?
*********_Kiki Paar
3.113 Beiträge
Für das Aufstellen der Beschilderung ist die Kommunalverwaltung zuständig.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
@*********_Kiki

Danke, ich weiß wer sie beschließt, bei uns der Gemeindevorstand, der Bauhof stellt sie auf, fürs Tickets schreiben das Ordnungsagsamt, alles Kommunal, Tickets auch die Polizei. Wen frage ich am besten, wie die Schilder zu verstehen sind? Kontrollinstanz wäre sicher die Polizei. Mit dem Wunsch nach Korrektur die Kommunalverwaltung, ...
****_71 Frau
1.628 Beiträge
@*******er_a
Wäre cool wenn du uns am Ergebnis teilhaben lässt *hi5*

Habt ne schöne *sonne* Woche *huhu*
****on Mann
16.237 Beiträge
Zitat von ********_Tom:
Interessant finde ich allerdings, dass unter der Woche tagsüber das Parken erlaubt ist. Muss einen recht speziellen Grund haben, dass man da nachts nicht stehen darf

Es scheint so, als wenn Arztpraxen, Läden oder anderem Gewerbe das Parken von Kunden erleichtert werden soll, aber ansonsten Ruhe herrschen soll.
*********_Kiki Paar
3.113 Beiträge
Kontrollinstanz im ruhenden Verkehr ist auch die Kommunalverwaltung. Die Polizei ist komplett außen vor, außer dass sie auch Strafzettel schreiben dürfen.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
@*********_Kiki

Wenn ich beim Ordnungsagsamt nachfrage, ist der Gesetzgeber auch gleich die Kontrollinstanz, was mir nicht plausibel erscheint.
*********_Kiki Paar
3.113 Beiträge
Du fragst bei der der Exekutivinstanz nach, Gesetzgeber - also legislative Instanz - ist in diesem Fall, da es um die Straßenverkehrsordnung geht, das Bundesparlament. Die Überprüfung obliegt aber grundsätzlich immer der Exekutive oder final der Judikative, also Gerichten.

Bei der Aufstellung eines Verkehrsschildes handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Je nach gesetzlicher Grundlage ist dagegen Widerspruch möglich, dieser geht zunächst immer an die den Verwaltungsakt erlassenes Behörde und nur bei nicht-Abhilfe an die Aufsichtsbehörde, oder man muss sofort beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. So wäre es z. B. in NRW bei einem baurechtlichen Verwaltungsakt (aus dem Bereich komme ich).
Apropos ich - Chris schreibt 😉
**vo Paar
291 Beiträge
Zitat von *******er_a:
@******uja

Das mit der Anfrage habe ich auch schon überlegt. Ich vermute, dass Schild ist mal vergessen worden. Wie komme ich darauf? Man darf weiter oberhalb dieser Parkplätze frei parken, dann mit Parkschein bis 16:00, anschließend bis 17:00, dann ab 19:00 und dann 24 Stunden gebührenpflichtig. Parkplätze sind eingezeichnet. Halteverbot gibt es nur selten. Im Wohngebiet sind noch ein paar solcher seltsamen Parkplätze mit kryptischen Beschilderung.

Ich frage mich nur, ist es besser beim Ordnungshüter oder bei der Polizei nachzufragen?


Wieso kryptisch ?
Die Schilder sind doch eindeutig ….

Der Sinn dahinter ? 🤷‍♂️
Vielleicht ists dort besonders eng und es müssen zu der Zeit zum Beispiel größere Fahrzeuge durch ….
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.