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Überregional: Schilderwald -Strassenverkehrsordnung

*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
@**vo

Bitte halte dich mit Bewertungen ohne Ortskenntnisse zurück. Es geht nicht nur mir so, dass die Bedeutung nicht klar ist.

Die Straße ist vierspurig, mit zusätzlicher Fahrradspur und Parkplätzen direkt an einem Universitätsgebäude. Es ist riesig viel Platz, alles einsehbar. Es muss also nicht über Enge oder dergleichen spekuliert werden.

Das meiste habe ich bereits beschrieben. Malschauen wann ich das wo erfrage.
*********lzend Mann
1.080 Beiträge
Gibt es in deiner Gegend einen Kontaktpolizisten den man fragen könnte?

Oder mal bei der Polizei anrufen, falls es nur ein Ende-des Halteverbots-Schild gibt ist da vermutlich etwas schief gelaufen ...
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Egal, ob und wann du dort parkst - du wirst ein Knöllchen bekommen.
Erfahrungsgemäß gehen die meisten bei relativ geringen Knöllchen weiteren Diskussionen mit dem Ordnungsamt aus dem Weg.
Und sollte man dort anrufen und den Fehler erfolgreich ausdiskutieren können, stellt das Ordnungsamt quasi an die Wand, kommt nur ein "Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler". Oder eine weitere Diskussion wird abgelehnt und du zahlst trotzdem.

*my2cents*
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
@*******exe

Das kann ich bisher nicht bestätigen, ich habe in solchen Fällen bisher nur gute Erfahrungen gemacht, Einspruch eingelegt, begründet, manchmal mit Fotos und habe tatsächlich recht bekommen, von daher lohnt sich eine Klärung in meinen Augen schon.
******joe Mann
304 Beiträge
Nun ich vermute stark das hier die Schilder VZ 283 -10 (absolutes Halteverbot anfang) und das VZ 283 - 20 (absolutes Halteverbot ende) vertauscht wurden, sowie die Schilder VZ 314 - 10 (Parkzone anfang) und auch VZ 314 - 20 (Parkzone ende) auch vertauscht sind nur die Zeitzusatz Schilder sind korrekt. Wahrscheinlich sind die Rohrpfosten an denen die Schilder montiert sind mal wegen einer Baumassnahme ausgebaut worden und beim wiederaufstellen einfach nur vertauscht worden.

Aber ohne die Örtlichkeit genau zu kennen bzw. in Augenschein zu nehmen ist eine wirklich korrekte Aussage nicht zu machen.

Bye magic_joe
******uja Mann
1.248 Beiträge
Ein Bürgeramt sollte es in jeder Stadt geben, was Auskunft erteilen können sollte, an welche Stelle diese Fragen zu richten sind.

In verschiedenen Städten, die ich kenne, ist das Straßen- und Tiefbauamt zuständig, wo z.B. auch in persönlicher Vorsprache solche Probleme erörtert werden dürfen.
Bei Plausibilität des Anliegens leiten die dortigen Mitarbeiter/innen das Anliegen an die Entscheider weiter. Dann wird oft nach einigen Wochen bis Monaten im Sinne der Wunschäußerungen ein Baubetrieb beauftragt, der die Arbeiten ausführt. Ob nun Ausschilderung oder Sperrlinien in Leitlinien umwandeln, um z.B. Grundstückszufahrten sinnvoller zu ermöglichen usw.
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